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Sudan: Keine Todesstrafe für unschuldig inhaftierte Pastoren


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Rolf

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Sudan: Keine Todesstrafe für unschuldig inhaftierte Pastoren!






Zwei presbyterianische Pastoren sind im Sudan angeblich aufgrund ihrer Predigten eingesperrt worden. Es droht ihnen die Todesstrafe aufgrund ihres christlichen Glaubens.

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Pastor Yat Michael und Pastor Peter Yein Reith wurden im Dezember 2014 inhaftiert. Pastor Yat Michael weilte zu jener Zeit zusammen mit seiner Frau und seinem kranken Sohn in der Hauptstadt Khartum, um medizinische Hilfe für ihr Kind zu erhalten. Nachdem er bei dieser Gelegenheit am Sonntag, dem 21. Dezember 2014, in einer presbyterianischen Kirche (die kurz davor von sudanesischen "Sicherheitskräften" schwer demoliert wurde) gepredigt hatte, nahmen ihn nach dem Gottesdienst mehrere Mitarbeiter des sudanesischen Geheimdienstes (NISS) ohne nähere Erklärung fest.

Pastor Peter Yein Reith stellte daraufhin Nachforschungen zum Verbleib von Pastor Yat Michael in Khartum an und wurde im Zuge dessen am 11. Januar 2015 festgenommen, nachdem er einen entsprechenden Brief im "Büro für religiöse Angelegenheiten" abgab. Kurz vorher war er telefonisch aufgefordert worden, unverzüglich in den Süd Sudan zurückzukehren. Andernfalls würden seine Frau und sein einjähriger Sohn verhaftet.

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Lange Zeit gab es keinerlei Informationen über den Verbleib der Beiden, bis am 4. Mai 2015 offiziell Anklage erhoben wurde. Die Beschuldigten werden in acht Punkten angeklagt, darunter Störung des öffentlichen Friedens, Verunglimpfung religiöser Überzeugungen sowie Untergraben der Verfassung und Kriegsführung gegen den Staat. Die beiden letztgenannten Punkte können zur Todesstrafe führen.

Die Gerichtsverhandlung ist dem Vernehmen nach für Montag, den 15. Juni 2015 anberaumt.

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Pastor Yat Michael und Pastor Peter Yein Reith gehören beide der evangelisch-presbyterianischen Kirche des Süd Sudan an. Vertreter dieser Kirche meinten gegenüber Medien: "Diese Vorkommnisse sind nichts neues für unsere Gemeinschaft. Die allermeisten unserer Pastoren waren bereits im Gefängnis. Sie wurden geschlagen und gesteinigt. So wollen sie unsere Kirche auslöschen. Wir sind nicht überrascht. Dies ist die Art und Weise, wie sie mit uns umgehen."

Pastor Michael ist verheiratet und Vater eines 3-jährigen und 1-jährigen Kindes. Pastor Reith ist ebenfalls verheiratet, hat eine 1-jährige Tochter und kümmert sich um ein Waisenhaus im Süd Sudan.

Wir können und müssen jetzt über die UNO und über die Botschafter des Sudan massiven Druck auf die Sudanesische Regierung aufbauen, damit Pastor Michael und Pastor Reith freikommen. Auch Meriam Ibrahim war im Sudan eingesperrt und zum Tode verurteilt. Dank vereintem internationalem Druck (auch mit Hilfe einer CitizenGO-Petition) konnte sie befreit werden. Es war einer der schönen Erfolge von CitizenGO! Jetzt müssen wir gemeinsam für eine Wiederholung dieses Erfolges eintreten…

Mit der Unterzeichnung dieser Petition senden wir gemeinsam ein starkes Zeichen, damit der Sudan das Recht auf Religionsfreiheit, wie in seiner Verfassung festgeschrieben, vollumfänglich achtet und die beiden Pastoren Yat Michael und Peter Yein Reith nicht zum Tode verurteilt werden und unverzüglich frei kommen!

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Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung für die Abwendung der Todesstrafe für die beiden Pastoren, sowie für deren Freilassung, Ihre

Ruth Staiger und das ganze Team von CitizenGO

NEU: CitizenGO auf Facebook:

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- Bitte Petition teilen und auf "Gefällt mir" klicken...

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P.S.: Leider wurde der Noichl-Bericht (Petition "EU will destruktive Gender-Ideologie massiv fördern") am 09. Juni 2015 vom EU-Parlament angenommen. Der Initiativantrag hat keine unmittelbare Gesetzeskraft, wird aber das Verhalten der EU-Kommission leider maßgeblich beeinflussen. Positiv hervorzuheben ist das Abstimmungsverhalten von CDU/CSU, AfD, ÖVP und FPÖ, die dankenswerter Weise geschlossen gegen "Noichl" stimmten. Linke und liberale EU-Abgeordnete stimmten für den Bericht und verhalfen ihm so zum Durchbruch. Das Abstimmungsverhalten Ihres EU-Abgeordneten beim Noichl-Bericht kann hier nachgesehen werden. Die Beschlüsse stehen im Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und greifen die Menschenwürde zutiefst an. Kritik gab es u.a. an einem Eingreifen in nationale Kompetenzen, auch die Genderideologie wird massiv propagiert. Noichl fordert in ihrem Entwurf nicht nur dazu auf, ein flächendeckendes Netz von Abtreibungseinrichtungen zu schaffen, sondern sie forciert zudem eine Bereitstellung von Abtreibungsmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklungshilfe - dies im klaren Widerspruch zur bisher erfolgreichsten Europäischen Bürgerinitiative "One of us - Einer von uns". Ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die die Petition unterzeichnet, weitergeleitet und engagiert und wertvoll mitgeholfen haben!

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