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Religiös motivierte Sachbeschädigung - rechtskräftig entschi


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Im Ruhrgebiet war es im Jahr 2013 ein großer Aufreger, der auch national Wellen schlug. Eine muslimische Doktorandin hatte sich an einer Collagen-Ausstellung in der Uni-Bibliothek gestört. Nachdem sie ein Plakat abgehängt hatte und man dieses Plakat aus der Ausstellung entfernt hatte, hatte sie einige Tage später ein weiteres Plakat abgenommen.


Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 20.02.2015 ist die strafrechtliche Seite des Falls abgeschlossen. Das OLG verwarf die Revision der Studentin und damit wurde die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen rechtskräftig. Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) durch Berufung auf Art. 4 Abs. 1 GG wurde vom Gericht verneint.

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