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EU-Parlament für Menschenrecht auf Abtreibung


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EU-Parlament für Menschenrecht auf Abtreibung






Straßburg (idea) – Ein schwerer Schlag gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen. Für den sogenannten Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella (Anthisnes bei Lüttich) – stimmten am 10. März 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Darin fordert das Parlament unter anderem das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung.

Die Initiative Familienschutz (Berlin), die im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen hatte, bedauerte die Entscheidung. Tausende von Bürger hatten in E-Mails an ihre Abgeordneten appelliert, gegen den Bericht zu stimmen. „Wir haben einen guten Kampf gekämpft – und in einem wichtigen Punkt verloren“, erklärte die Sprecherin der Initiative, Hedwig von Beverfoerde, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Schmerzlich müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen hätten. Immerhin sei es gelungen, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen.

Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservativen und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) habe das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Gerade deshalb muss die Tarabella-Entscheidung uns Ansporn sein, noch mehr Kräfte zum Schutz des Lebens und der Familie in der EU zu mobilisieren“, erklärte von Beverfoerde.

AfD: Ein Recht auf Abtreibung widerspricht den Menschenrechten

Gegen den Bericht hatten sich auch Europaabgeordnete der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gewandt. Bernd Lucke – auch Sprecher der Partei in Deutschland – sagte im Plenum, ein pauschales Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb „völlig inakzeptabel“ als Beschlusslage des Europäischen Parlaments. Das fundamentale Menschenrecht sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gelte auch für ungeborene Kinder. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kritisierte in einer Rede vor dem Parlament weitere Aspekte des Tarabella-Berichts, darunter die Aussage:

„Das Europäische Parlament stellt fest, dass durch die traditionellen Geschlechterrollen die Entfaltung der Frau eingeschränkt wird und sie deshalb ihr Potenzial als Mensch nicht ausschöpfen kann.“ Dazu sagte von Storch, ihr verschlage es die Sprache, wenn unterstellt werde, dass eine Frau, die gemäß der „traditionellen Geschlechterrollen“ Mutter und Familienmensch sei, ihr Potenzial als Mensch nicht voll ausschöpfen könne. Diese Aussage trage eine Menschenverachtung in sich. Außerdem kritisierte die AfD-Abgeordnete, dass das EU-Parlament Frauen und Männern empfehle, „die familiären und sozialen Verpflichtungen ausgewogener aufzuteilen“. Es gehe aber keinen EU-Abgeordneten etwas an, wie erwachsene Männer und Frauen ihre Hausarbeit erledigten.

Zum Hintergrund des Tarabella-Berichts: Das Parlament verabschiedet jedes Jahr eine Entschließung, die den Fortschritt der Gleichstellung von Frauen und Männern bewertet.

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Lebensrechtler und AfD empört über den Tarabella-Beschluß im EU-Parlament







11. März 2015


Felizitas Küble


EU-Parlament nennt Abtreibung ein “Menschenrecht”

Ein schwerer Schlag gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder: Das Europäische Parlament hat sich in einer Entschließung für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen. Foto: Blog "Freie Welt"

Für den sog. Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella – stimmten am 10. März 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme.

Darin fordert das Parlament u.a. das “Recht” der Frauen auf “sexuelle und reproduktive Gesundheit” – einschließlich Abtreibung.


Die Initiative Familienschutz, die im Vorfeld zu Protesten gegen den Bericht aufgerufen hatte, bedauerte die Entscheidung.

Deren Sprecherin Hedwig von Beverfoerde (siehe Foto) sagte gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA: Schmerzlich müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausgesprochen hätten.

Immerhin sei es gelungen, das Subsidiaritätsprinzip zu verteidigen. Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservativen und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) habe das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.


AfD: Abtreibungs-“Recht” widerspricht Menschenrechten

Gegen den Bericht hatten sich auch Europa-Abgeordnete der Partei „Alternative für Deutschland“ gewandt. AfD-Sprecher Dr. Bernd Lucke sagte im Plenum, ein allgemeines Recht auf Abtreibung widerspreche den Menschenrechten und sei deshalb „völlig inakzeptabel“ als Beschlusslage des Europäischen Parlaments.

Das fundamentale Menschenrecht sei das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es gelte auch für ungeborene Kinder.Beatrix v.Storch.PR

Die AfD-Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch (siehe Foto) kritisierte in einer Rede vor dem Parlament weitere Aspekte des Tarabella-Berichts, darunter die Aussage:

„Das Europäische Parlament stellt fest, dass durch die traditionellen Geschlechterrollen die Entfaltung der Frau eingeschränkt wird und sie deshalb ihr Potenzial als Mensch nicht ausschöpfen kann.“

Dazu sagte von Storch, ihr verschlage es die Sprache, wenn unterstellt werde, dass eine Frau, die gemäß der „traditionellen Geschlechterrollen“ Mutter und Familienmensch sei, ihr Potenzial als Mensch nicht voll ausschöpfen könne.

Diese Aussage trage eine Menschenverachtung in sich. Außerdem kritisierte die AfD-Abgeordnete, dass das EU-Parlament Frauen und Männern empfehle, „die familiären und sozialen Verpflichtungen ausgewogener aufzuteilen“. Es gehe aber keinen EU-Abgeordneten etwas an, wie erwachsene Männer und Frauen ihre Hausarbeit erledigten.

Zum Hintergrund des Tarabella-Berichts: Das Europa-Parlament verabschiedet jedes Jahr eine Entschließung, die den Fortschritt der Gleichstellung von Frauen und Männern bewertet.

Quelle:

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#3
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EU-Abtreibungsbeschluss ist „zutiefst gottlos“






Hamburg (idea) – Auf scharfe Kritik bei theologisch konservativen Christen und Lebensrechtlern stößt eine Entschließung des Europaparlaments, die sich für ein Menschenrecht auf Abtreibung ausspricht. Der am 10. März mit Mehrheit angenommene sogenannte Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella (Anthisnes bei Lüttich) – setzt sich unter anderem für das Recht der Frau auf sexuelle und reproduktive Gesundheit ein, einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung. Die Internationale Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG) bezeichnet diesen Beschluss als „zutiefst gottlos“. Das EU-Parlament billige das Töten ungeborener Kinder, stellt der Präsident der IKBG, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), in einer Stellungnahme für die Evangelische Nachrichtenagentur idea fest. Die Entschließung stehe im Widerspruch zum Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, zur Menschenwürde sowie zu humanen und christlichen Werten und verstoße gegen das Fünfte Gebot „Du sollst nicht töten“. Im Namen einer vermeintlichen Freiheitsbewegung für die Emanzipation der Frau entstehe eine „Tötungsmoral“. Rüß: „Der Mensch macht sich zum Herrn über Leben und Tod, Gott wird als der Herr des Lebens gleichsam kaltgestellt und entthront zugunsten eigener Lebensentwürfe und Freiheitsverständnisse.“

Ein solches Europa hat keine Zukunft

Weiter fragt der Theologe: „Ist es konform mit der vielgepriesenen Rechtstaatlichkeit, ein Recht auf Tötung ungeborener Kinder zu beschließen? Wo sind wir hingekommen, wenn großes Unrecht zum Recht erklärt wird? Geistlich, geistig und juristisch wirkt das absurd und dekadent.“ Ein Europa, das derartige Beschlüsse fasse, habe keine Zukunft. Rüß fordert bekennende Christen auf, sich dem Beschluss zu widersetzen und sich für das Lebensrecht Ungeborener zu engagieren. Die IKBG umfasst Gemeinschaften in zehn Staaten – in Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Norwegen, Lettland, den USA und Südafrika. Die Konferenz tritt für eine „christologisch-trinitarische Bekenntnisökumene“ von Protestanten, Katholiken und Orthodoxen ein.

Bundesverband Lebensrecht: Bankrotterklärung

Ähnlich wie die IKBG äußert sich auch der Bundesverband Lebensrecht (BVL/Berlin). Der Vorsitzende, Martin Lohmann (Bonn): „Die Annahme des menschenverachtenden Tarabella-Berichts durch das Europäische Parlament ist eine gefährliche Bankrotterklärung zu Lasten des Lebens.“ Die Volksvertreter hätten die Tötung noch nicht geborener Kinder „perfiderweise zum Menschenrecht“ erklärt. Damit habe sich das EU-Parlament „zur Abrissbirne für Humanität und Rechtsordnung degradiert“. Wer das Menschenrecht auf Leben in ein vermeintliches Menschenrecht auf Töten pervertiere, habe jede Rechtsgrundlage verlassen. Die Kirchen und alle Menschen guten Willens müssten jetzt gemeinsam für das Lebensrecht jedes Menschen werben. Dazu eigne sich etwa der jährliche „Marsch für das Leben“. Er findet am 19. September in Berlin statt.

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