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Der Islam rechtfertigt Gewalt gegen Nichtmuslime


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Rolf

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Der Islam rechtfertigt Gewalt gegen Nichtmuslime






Korntal (idea) – Auf einen Widerspruch zwischen dem Koran und den aus ihm abgeleiteten Lehren einerseits und den Aussagen führender deutscher Muslime andererseits macht der Theologe und Islamwissenschaftler Friedmann Eißler (Berlin) aufmerksam. Wie der Referent der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) bei einer Tagung des Europäischen Instituts für Migration, Integration und Islamthemen am 7. März in Korntal bei Stuttgart sagte, rechtfertigt der Koran Gewalt gegen Nichtmuslime. Dennoch distanzierten sich führende Vertreter der Islamverbände von islamistischem Terror, etwa wie in Berlin bei einer Solidaritätsveranstaltung mit den Opfern der Pariser Anschläge Mitte Januar. Dabei wurde auch aus dem Koran zitiert: „Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne dass es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte.“ Die Veranstalter, der Zentralrat der Muslime in Deutschland und die Berliner Türkische Gemeinde, hätten „ein weithin sichtbares Zeichen für Toleranz, Meinungsfreiheit und ein friedliches Zusammenleben der Religionen“ gesetzt, hieß es anschließend. Eißler zufolge ist das Nein zu religiös motivierter Gewalt ernst gemeint. Allerdings seien führende Vertreter der Islamverbände, die hierzulande die Friedfertigkeit des Islam betonten, in der Regel keine ausgebildeten Theologen, sondern muslimische Funktionäre, die mehr gesellschaftliche Anerkennung für ihre Religionsgemeinschaft anstrebten.

Kein generelles Tötungsverbot im Islam

Vor rund 200 Tagungsteilnehmern erläuterte Eißler, warum die in Berlin zitierte Koranstelle kein generelles Tötungsverbot bedeute. Die Rechtsschulen des Islam seien einig, dass der Abfall vom Glauben oder das Schmähen des Propheten Mohammed Unheil stifteten und deshalb todeswürdige Verbrechen seien. So stimme zwar die Aussage führender Muslime, dass Gewalt gegen Unschuldige durch nichts zu rechtfertigen sei. Ihre Interpretation passe jedoch nicht zur Lehre von der unabänderlichen und universalen Gültigkeit des Korans und seinen Auslegungstraditionen. Eißler: „Wer sich konsequent der weit verbreiteten Anschauung verschreibt, das Vorbild des Propheten Mohammeds und die Weisungen des Korans seien unmittelbar verpflichtend, hat keine Argumente gegen den Gewaltgebrauch. Solange für Muslime auch nur die Möglichkeit besteht, davon auszugehen, dass Gott zwar selbstverständlich Gewalt und Terror verbiete, das Schicksal unzähliger Terroropfer jedoch die gerechte Folge ihres unheilstiftenden Tuns sei – solange wird die Gesellschaft berechtigtes Misstrauen hegen.“ Deshalb seien verbindliche Erklärungen der islamischen Verbände in Deutschland nötig, „dass die aus Koran und anderen Heiligen Schriften abgeleiteten Regelungen hierzulande keine Geltung haben, wenn sie mit der freiheitlich-demokratischen Werteordnung nicht vereinbar sind“. Muslime müssten eine neue und zeitgemäße Koranauslegung erarbeiten. Dies sei vor allem eine Aufgabe der islam-theologischen Zentren an den Universitäten, die dabei von anderen gesellschaftlichen Gruppen unterstützt werden sollten.
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