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Fatwa zur Bedeutung des Koranverses "Es ist kein Zwang


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Rolf

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Fatwa zur Bedeutung des Koranverses "Es ist kein Zwang im Glauben" (Sure 2, 256)






Kein „Zwang im Glauben“ bedeutet nicht, den Islam verlassen zu dürfen



Von dem in Ägypten geborenen Rechtsgutachter Abi Ishak al-Huwaini, einem in arabischsprachigen Ländern sehr populären muslimischen Religionsgelehrten, Prediger und Rechtsgutachter

(Institut für Islamfragen, dh, 05.03.2014)

Frage: „Was bedeutet es, dass es „Keinen Zwang im Glauben“ bei Muslimen gibt?

Antwort: "'Kein Zwang im Glauben' (Sure 2, 256) - ja, das ist richtig. Und ebenso: 'Darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.' (Sure 18, 29). Ja, das stimmt ebenfalls, allerdings nur unter einer Bedingung: Es gilt, solange man nicht zum Islam übertritt. Solange man kein Muslim ist, ist man frei. Keiner zwingt jemand, dem Islam anzugehören oder zum Islam überzutreten.

Wenn du Christ bist, sei ein Christ. Wenn du ein Jude bist, sei ein Jude. Wenn du irgendeiner Religion angehörst, tu dies. Aber eines muss dir klar sein: Der Islam ist eine Religion, die ihre Vorschriften und Grenzen [d.i. Strafen] hat. Eine der festen Vorschriften des Islam ist, über die alle muslimischen Religionsgelehrten sich einig sind: Wer freiwillig zum Islam konvertiert und nicht gezwungen wurde, darf den Islam nicht [wieder] verlassen. Falls er das tut, gilt für ihn die Todesstrafe.

Falls du bei Geltung dieser Vorschrift [als Summe der gesamten Vorschriften des Islam] übertreten möchtest, herzlich willkommen! Falls du es nicht möchtest [zum Islam übertreten], brauchen wir ... dich nicht. Das ist die Vorschrift des Islam.

Einige propagieren die Freiheit zum Unglauben [indem sie behaupten): Ein Muslim kann ungläubig werden, er ist frei in seiner Entscheidung, denn [angeblich] gibt es keinen Zwang im Glauben. Ein Mensch [ein Muslim] braucht nicht zu beten - es gibt ja keinen Zwang im Glauben. Ein Muslim braucht keine Almosen zu geben, keine Pilgerfahrt zu verrichten und muss nicht fasten, denn es gibt ja keinen Zwang im Glauben.

Nun, welcher muslimische Religionsgelehrte hat denn das gesagt?

Gar keiner hat diese Falschheiten [falsche Auslegungen des o.g. Koranverses] je behauptet und keiner darf sie aussprechen. Diejenigen, die diese Falschheiten von sich geben, sind Betrunkene und Drogenabhängige [die unter dem Einfluss von Alkohol oder Haschisch stehen].

Quelle: www.youtube.com/watch?v=NiJ0DT6LMSg
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