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Rot-Grün beschließt Sexualkundevielfalt für Niedersachsen


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Rolf

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Rot-Grüne Landtagsmehrheit beschließt Sexualkundevielfalt für Niedersachsens Schulen





Alternativantrag der CDU mangels Mehrheit chancenlos - FDP stimmt mit Rot-Grün

(MEDRUM) Heute beschloß der niedersächsische Landtag, den Sexualkundeunterricht nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung auf die Akzeptanz sexueller Vielfalt auszurichten.

ImageDer NDR informierte, dass in der heutigen Landtagssitzung Rot-Grün für den Beschluss der Landesregierung stimmte, den Sexualkundeunterricht an Schulen zu reformieren. Hitzig sei über die Thematisierung von sexueller Vielfalt in Schulen debattiert worden, schreibt der Sender. Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) wird mit den Worten zitiert: "Es geht darum anzuerkennen, dass die Schule einen wichtigen Beitrag zu Offenheit und Toleranz gegenüber sexuellen Auffassungen und Identitäten leisten muss." Die FDP stimmte zusammen mit Rot-Grün für die Verankerung der sexuellen Vielfalt im schulischen Unterricht.

Niedersachsen folgt damit dem bereits in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingeschlagenen Weg (Bild links). Die CDU trat diesen Vorstellungen zwar "vehement" entgegen, konnte aber ihre Vorstellungen, die sich mit einem Alternativantrag einbrachte, nicht gegen die rot-grüne Mehrheit durchsetzen. Die Union hatte in ihrem Änderungsvorschlag insbesondere die Einbeziehung der Eltern gefordert. Dazu stellte die CDU fest:

"Teil der schulischen Sexualerziehung ist die Persönlichkeitsfindung der Schülerinnen und Schüler, auch im sexuellen Bereich. Die schulische Sexualerziehung muss daher besonders alters-, kultur-und glaubenssensibel und unbedingt unter Einbeziehung der Eltern erfolgen. Die in § 96 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) getroffenen Regelungen sind die angemessene Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
...
Bei der schulischen Sexualerziehung wird allerdings das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt (§ 96 NSchG), so dass Inhalt und Gestaltung des Unterrichts hier der besonderen Erörterung mit den Eltern bedürfen. Eine Relativierung des Mitspracherechts der Eltern ist abzulehnen. Wenn Fragen zur Sexualität auf das Verständnis für Partnerschaft, insbesondere in Ehe und Familie, zielen, entspricht dies dem GG, das diese Lebensform unter seinen besonderen Schutz stellt (Art. 6 GG). In diesem Zusammenhang können gleichgeschlechtliche Partnerschaften durchaus ebenfalls thematisiert werden. Dies ergibt sich insbesondere durch den Auftrag des Unterrichts zur Aktualität (vgl. z.B. Änderung des Adoptionsrechts)."

Doch das Landtagsplenum folgte der bereits ebenfalls mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Linie des Landtagsausschusses (MEDRUM berichtete AfD und Freie Wähler gegen rot-grünen Sexual-Bildungsplan in Niedersachsen ).
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#2
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"Sexuelle Vielfalt" in Niedersachsen beschlossen/Bertholdes-Sandrock CDU: Ehe und Familie der Beliebigkeit preisgegeben





Am 15. Dezember 2014 beschloss der Niedersächsische Landtag mit einer Mehrheit der Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen und der oppositionellen FDP, die Lerneinheit "Sexuelle Vielfalt" in den Schulen einzuführen. Davor gab es eine heftige Debatte, in der die CDU-Landtagsabgeordnete die Landesregierung aufforderte, die umstrittene Lerneinheit zurückzuziehen. Wir dokumentieren die Pressemeldung der CDU-Niedersachsen:

(PM CDU-Niedersachsen) Bertholdes-Sandrock: Rot-Grün muss Antrag zur sexuellen Vielfalt im Unterricht zurückziehen – Lehrer und Eltern stärker einbinden

Die CDU-Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock fordert die rot-grüne Landesregierung auf, ihren Antrag zur sexuellen Vielfalt im Schulunterricht zurückzuziehen. „In Baden-Württemberg war der grüne Ministerpräsident politisch klug genug, das entsprechende Vorhaben erst einmal zu stoppen - Ministerpräsident Weil täte gut daran, dasselbe zu tun", sagt Bertholdes-Sandrock.

Anzustreben sei, dass sich Schule mit Diskriminierung jeder Art auseinander setze. Dazu zähle auch, dass verschiedene Formen des Zusammenlebens wie zum Beispiel gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Unterricht thematisiert werden. „Dies muss aber geschehen, ohne Ehe und Familie als verfassungsrechtlich geschützter Lebensform der Beliebigkeit preiszugeben. Der rot-grüne Antrag setzt hingegen keinerlei Grenzen", sagt Bertholdes-Sandrock. Es könne nicht sein, dass Sexualerziehung durch externe Besucher durchgeführt werde, ohne dass Lehrerinnen und Lehrer wüssten, was während solcher Unterrichtsbesuche geschehe.

„Auch die CDU-Landtagsfraktion wendet sich gegen Diskriminierung jeglicher Art - wir wollen aber keine Verengung auf das Sexuelle. Sexualerziehung sollte immer nur ein Teil der Auseinandersetzung mit Vielfalt in allen gesellschaftlichen Bereichen sein", betonte Bertholdes-Sandrock.

Das geltende Schulgesetz eröffne bereits zahlreiche Möglichkeiten, der gesellschaftlichen Vielfalt aller Lebensbereiche gerecht zu werden, so Bertholdes-Sandrock. „Uns ist es wichtig, dass insbesondere die Eltern bei einem so sensiblen Thema selbstverständlich eingebunden sind."
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#3
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Dienstag, 26. Mai 2015





Antwort von David MacAllister auf Postkartenaktion von "Kinder in Gefahr": „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht






Sehr geehrter Herr N.N.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Mai 2015 zum Thema „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht.

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich im vergangenen Jahr ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Damals hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen (Drs. 17/1333 bzw. Endfassung als Drs. 17/2348, s. Anlagen) kritisiert und einen Änderungsantrag hierzu Landtag eingebracht. Diesen Änderungs-antrag, der leider von SPD und Grünen abgelehnt wurde, finden Sie anliegend als Drs. 17/2464. Die FDP-Fraktion hatte den rot-grünen Vorschlag unterstützt.

Die Position der CDU-Fraktion lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Menschen in ihrer Vielfalt zu akzeptieren, ohne selbst ihre Orientierung zu teilen, ist eine Voraussetzung für eine demokratische und freiheitliche Gesellschaft. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich deshalb für ein Klima der gesellschaftlichen Toleranz ein. Im Hinblick auf die Thematisierung von „sexueller Vielfalt“ im Schulunterricht plädiert die CDU-Landtagsfraktion jedoch vor allem für außerordentliche Sensibilität und Altersangemessenheit.

Schulische Sexualerziehung ist so zu gestalten, dass sie diegesellschaftliche Realität widerspiegelt. Diese Aufgabe übernehmen die Lehrkräfte, die ihren Unterricht eigenverantwortlich gestalten und Schwerpunkte setzen können. Dabei können auch externe Besucher angemessen in die Unterrichtsgestaltung eingebunden werden. Wichtig ist aus Sicht der CDU-Fraktion diesbezüglich, dass die Verantwortung für die Gestaltung und Inhalte des Unterrichts bei den Lehrkräften bleibt und nicht an Außenstehende abgegeben wird.

Gerade in der schulischen Sexualerziehung wird das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise tangiert. Jede Art der Unterrichtsgestaltung sollte deshalb in enger Absprache mit ihnen erfolgen. Die CDU-Landtagsfraktion hat volles Vertrauen in die Lehrkräfte, dass sie diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen und dabei die gesellschaftlichen Entwicklungen im Blick haben.

In den kommenden Monaten wird die CDU-Landtagsfraktion genau beobachten, wie die rot-grüne Landesregierung ihre Pläne zur Verankerung „sexueller Vielfalt“ im Unterricht weiterverfolgt und diese gegebenenfalls kritisch hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen
David McAllister MdEP
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