Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Künast fordert Zulassung von Sterbehilfe-Vereinen


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34224 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Künast fordert Zulassung von Sterbehilfe-Vereinen






Die Grünen-Politikerin Künast lehnt ein Verbot organisierter Suizid-Assistenz ab. Jeder habe "das Recht, über das Ende seines Lebens zu entscheiden". Der Union wirft sie "einseitig religiöse" Motive vor.



Von Matthias Kamann



Die frühere Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, hier bei einer Trauerfeier, ist bislang die einzige Bundestagsabgeordnete, die offen für eine weitere Zulassung von Sterbehilfevereinen nach Schweizer Muster plädiert. Die Verbotspläne der Union hält die heutige Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses für „inakzeptabel“

Die frühere Grünen-Fraktionschefin Renate Künast, hier bei einer Trauerfeier, ist bislang die einzige Bundestagsabgeordnete, die offen für eine weitere Zulassung von Sterbehilfevereinen nach Schweizer Muster plädiert. Die Verbotspläne der Union hält die heutige Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses für "inakzeptabel"

Erbost spricht Renate Künast vom "Missbrauch des Strafrechts". Die frühere Grünen-Fraktionschefin, heute Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, wirft der Union vor, "eine einseitige religiös motivierte Auffassung in das Strafrecht eines doch pluralistischen, religiös neutralen Staates schreiben" zu wollen.

CDU und CSU gehe es beim Plan zum Verbot der organisierten Suizidbeihilfe darum, "bestimmte kirchliche Milieus zu bedienen". Das sei "falsch" und "inakzeptabel", sagte Künast der "Welt".

Künast traut sich was. In der Sterbehilfe-Debatte des Bundestags, der 2015 über den Umgang mit der bislang erlaubten Beihilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung entscheiden soll, ist die Grüne bislang die Einzige, die offen für die weitere Zulassung von Sterbehilfe-Vereinen nach Schweizer Vorbild plädiert. Ansonsten werden diese Organisationen in der deutschen Politik strikt verdammt.

Niemand will etwas mit Sterbehilfe Deutschland (StHD) von Roger Kusch zu tun haben. Denn von solchen Vereinen, so wird argumentiert, gehe ein Druck auf kranke und alte Menschen aus, sich selbst zu töten.

"Nur Unterstellungen" bei der Union

Diese Vermutung überzeugt Künast nicht: "Man findet keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Sterbehilfe-Vereine eine Gefahr wären, weil sie Menschen zum Suizid drängen." Die Union arbeite "nur mit Unterstellungen" und verschweige, "dass bereits heute Vereine erlaubt sind, ohne dass diese Wirkung eingetreten ist".

Für "vollends absurd" hält Künast die Pläne von Unionsseite, zwar Vereinen und regelmäßig tätigen Ärzten die Suizidbeihilfe strafrechtlich zu verbieten, nicht aber engen Verwandten eines Suizidwilligen. Solcherart "die Suizidbeihilfe für Personen zu erlauben, für Vereine jedoch nicht", wäre nach Ansicht von Künast falsch.

Denn Vereine könnten anders als Einzelpersonen "mit Bedingungen belegt werden". Künast denkt dabei an den "Ausschluss kommerzieller Interessen", weiterhin an "eine Dokumentationspflicht" sowie "eine ärztliche Begutachtung" der Suizidwilligen "gegebenenfalls durch zwei unabhängige Ärzte". Auch die Aufklärung über Alternativen zum Suizid, über Hospiz- und Palliativversorgung sowie pflegerische Hilfen könne in Vereinen "geleistet werden".

Jeder hat das Recht, über das Ende seines eigenen Lebens zu entscheiden und sich dabei helfen zu lassen. Wie er das tut, sollte ihm selbst überlassen sein.

Menschen mit ernst zu nehmenden Sterbewünschen bräuchten "mehr Fürsorge, nicht mehr Strafrecht". Hierüber, so Künast, müsse "eine offene Wertedebatte" geführt werden, "statt dass die Union die Chance erhält, ihre einseitigen Wertvorstellungen ins Strafrecht zu drücken". Um "das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen" müsse es gehen. "Jeder hat das Recht, über das Ende seines eigenen Lebens zu entscheiden und sich dabei helfen zu lassen. Wie er das tut, sollte ihm selbst überlassen sein."

Zwar hat Künast zu ihren Vorstellungen bislang keinen Antrag für die Bundestagsentscheidung erarbeitet. Aber klar ist, dass sie nicht nur Verbotsforderungen der Unionsmehrheit ablehnt, sondern auch sehr skeptisch gegenüber Plänen einer "mittleren" Abgeordnetengruppe ist, die Vereine verhindern, aber Suizidhilfe von Ärzten erlauben will.

Zu dieser Gruppe gehören Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die SPD-Fraktionsvizes Carola Reimann und Karl Lauterbach. Wie Letzterer sagte, will diese Gruppe Ärzten in einem "klar begrenzten Rahmen" die Suizidbeihilfe erlauben.

Denn ein Verbot hätte zur Folge, dass Patienten mit Sterbewünschen keinen Kontakt zu Ärzten suchen würden und sich Ärzte aus Angst vor Strafe "von Sterbewilligen zurückziehen".

Als Bedingungen für die Erlaubnis ärztlicher Suizidhilfe nannte Lauterbach, dass der Patient eine "organische, unheilbare Krankheit" hat und seinen Sterbewillen "klar bekundet". Zudem müsse der Fall mit einem anderen Arzt besprochen werden.

Allerdings sei man mit der Formulierung dieser Vorgaben noch nicht fertig. Geregelt werden soll die Erlaubnis im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ärzte, die sich an die Vorgaben halten, wären nicht vom Verlust der Approbation bedroht, die ihnen bislang in mehr als der Hälfte der Landesärztekammern droht.

"Keinen Raum" aber soll es laut Lautbach für "kommerzielle oder organisierte Sterbehilfe" von Vereinen geben. Verhindern jedoch wolle man diese nicht mithilfe des Strafrechts, sondern durch Regelungen ebenfalls im BGB. Wie das gehen soll, verriet Lauterbach nicht.

Die Mehrheit der Bevölkerung indes denkt anders. In einer aktuellen Allensbach-Umfrage sprechen sich 60 Prozent für die Zulassung von Sterbehilfevereinen aus. Noch größer sind die Differenzen der Bürger gegenüber den Unionsplänen. Während CDU und CSU auch ärztliche Suizidbeihilfe verbieten wollen, sagten in einer Umfrage von Infratest Dimap für die ARD-Sendung "Hart aber fair" 79 Prozent der Befragten, dass es bei unheilbar schwerstkranken Menschen den Ärzten erlaubt sein soll, ein tödliches Medikament zu verabreichen.

.

Quelle: Reuters
  • 0