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SchuzH-Info: Deutschlands totalitäre Staatserziehung


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Rolf

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Schulunterricht zu Hause e.V.
Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern Sitz: Buchwaldstraße 16, 63303 Dreieich






SchuzH-Info: Deutschlands totalitäre Staatserziehung





Ein Beitrag von G. Eckermann


Weite Kreise unserer Bevölkerung nehmen – ungeachtet der Proteste gegen den Bildungsplan 2015
von Baden-Württemberg und seines sexualpolitischen Leitgrundsatzes – nicht wahr, dass wir uns
seit 1968 in einer Sexual- und Kulturrevolution befinden.

Dieser Sexual- und Kulturrevolution geht es um die Veränderung des Menschen in seiner Persön-
lichkeitsstruktur. Durch den veränderten Menschen soll es dann zu veränderten gesellschaftlichen
Verhältnissen kommen, weshalb diese Revolution auch neomarxistisch-anthropologische Revolu-
tion genannt wird. Sie soll zur Veränderung des Menschen in seinem Bewusstsein, in seinem Trieb-
verhalten und in seiner Individualität führen. Diese Kulturrevolution ist ein „Erziehungsprozeß“ (I.
Lück, Alarm um die Schule. Kritische Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Erziehungs-
Situation - die neomarxistische Unterwanderung, 1980, S.42).

Diese Revolution strebt gemäß ihres Chefideologen Herbert Marcuse eine totale Erziehungs-
diktatur durch die Intellektuellen an, die vorschreibt, was Glück ist, die die Bedürfnisse bestimmt,
die befreiende Funktion ausübt, die aber auch dazu autorisiert und in der Lage ist, gegenläufige
Tendenzen zu unterdrücken. Diese repressive Herrschaft muss vom Widerstrebenden zwangsläu-
fig erduldet werden. Das Glück des Individuums, das der Vorstellung der Intellektuellen von dem,
was der Begriff Glück konkret beinhaltet, nicht entspricht, ist nicht garantiert, sondern ein solches
Individuum ist der Liquidation durch die befreiende Herrschaft preisgegeben“ (zit. nach Lück
S.53).

Leitwort dieser Ideologie ist: Du bist nichts, die Gesellschaft ist alles“ (G. Huntemann, Die
Zerstörung der Person, 1981, S.14).

1980 schrieb der Erziehungswissenschaftler Wolfgang Brezinka in seinem Buch „Die Pädagogik
der Neuen Linken“, 5. Auflage 1980, im Vorwort Folgendes (S.5/6): Die Strategie der Neuen
Linken lautet: durch Kulturrevolution zur Gesellschaftsrevolution. Die wichtigsten Mittel sind
Propaganda und Erziehung. Die Neue Linke hat von Anfang an im Erziehungswesen ihr Haupt-
arbeitsfeld gesehen. Bei der Bewußtseinsänderung der pädagogischen Intelligenz der Lehrer und
Lehrerbildner, der Sozialarbeiter, Jugendhelfer, Erwachsenenbildner und kirchlichen Seelsorger
sowie der Bildungspolitiker hat sie auch ihren größten Erfolg errungen “
1987 schrieb der Soziologieprofessor Helmut Schoeck im Vorwort zu seinem Buch „Kinderverstö-
rung. Die missbrauchte Kindheit – Umschulung auf eine andere Republik“ (S.7): Seit Beginn der
70er Jahre kamen bei uns im Bildungswesen, in vielen Medien, in kirchlichen Einrichtungen und in
der Gesetzgebung Bestrebungen zum Zug, mit denen Linksliberale, Linke und Marxisten (nach
Brezinka: die Neue Linke) das Ziel verfolgten, eine totale geistige und gefühlsmäßige Emanzipa-
tion des Kindes von seiner Familie herzustellen “

Diese Emanzipation des Kindes von seiner Familie, von seiner Kultur, ja von seiner Persönlichkeit
war und ist das Ziel der Revolution.

Als erfolgreichstes Mittel zur Erreichung dieses Zieles diente und dient die im Jahr 1968 eingeführ te staatliche, fächerübergreifende Sexualerziehung. Mit ihr erreichte der Staat die Emanzipation der
Kinder von ihren Eltern, ihrer Religion, den Autoritäten und dem bürgerlichen Wertesystem, der
christlich-abendländischen Kultur. Nächstes Ziel ist es, die Persönlichkeitsstruktur der Kinder im
Sinne der Ideologie zu verändern – dem dient auch der Bildungsplan 2015.

Dieser ideologische Umerziehungsprozess der Schüler wurde insbesondere durch das Bundesverfas-
sungsgericht flankiert, indem es kontinuierlich das grundrechtlich garantierte natürliche und vor-
rangige Elternrecht zugunsten der Staatserziehung aushöhlte, indem es dem Staat ein eigenständiges
Erziehungsrecht einräumte, das dem elterlichen gleichgeordnet gegenübersteht.
2003 setzte das Bundesverfassungsgericht das „Interesse der Allgemeinheit“ über das elterliche
Erziehungsrecht (1 BvR 436/03, Rdn. 8) und damit letztlich auch über alle dem Bürger im Grund-
gesetz gewährleisteten Freiheitsrechte. Diese Freiheitsrechte garantierten dem Einzelnen einen
privaten Bereich, in den der Staat grundsätzlich nicht eingreifen darf. Sie stehen nicht zur Disposi-
tion des Staates, sondern sind in all seinem Handeln als geltendes Recht zu beachten (Art. 1 Abs. 3
GG). Sie können auch nicht geändert oder gar abgeschafft werden (Art. 79 Abs. 3 GG). Es sind
absolute Rechte. Hierzu gehören neben dem elterlichen Erziehungsrecht insbesondere das Persön-
lichkeitsrecht, auch das des Schülers (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), und das Recht
der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat
sich seiner Bindungspflicht an Gesetz und Recht (Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG)
entledigt und die Freiheitsrechte der Bürger vergesellschaftet „im Interesse der Allgemeinheit“.
Dieses Allgemeininteresse bestimmen derzeit Richter des Bundesverfassungsgerichts – nach Marcu-
se: die Intellektuellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem sog. Krabat-Urteil entschieden, dass das elterliche
Erziehungsrecht auf die außerschulische Erziehung beschränkt ist und der Staat im Schulbereich an
die Stelle der Eltern getreten ist (BVerwG Urteil vom 11.09.2013 – 6 C 12.12, Rdn. 21). Damit ist
jeder Einfluss von Eltern auf Unterrichtsinhalte der Schule abgeschnitten.

Exekutive und Legislative nutzen den Freiraum, den ihnen die Gerichte – gegen Gesetz und Recht –
geschaffen haben, um die Kinder ganz unter die Staatserziehung zu bringen und den elterlichen
Einfluss auszuschalten. Krippen, Kindergärten, Tagespflege in Kitas oder anderen Einrichtungen,
Früheinschulung und Ganztagsschulen dienen dazu.

Das Krabat-Urteil hat die Schulen und Schulbehörden bestärkt, Eltern, die die Staatsideologie nicht
teilen und ihre Kinder davor schützen wollen, grundsätzlich keine Befreiungen mehr zu erteilen,
selbst wenn das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht. Eltern, die ihre Kinder von einzelnen Schul-
veranstaltungen dennoch fernhalten, werden hart verfolgt und gegebenenfalls in Erzwingungshaft
genommen. Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, um sie der schulischen Indoktrination zu
entziehen, wird das Sorgerecht entzogen, wenn sie nicht ihre Kinder wieder in die Schule schicken
oder rechtzeitig genug ins freiheitliche Ausland fliehen.

Die Legislative hat Gesetze geschaffen und damit die Kindererziehung von Geburt an ganz im
Sinne des 2. Familienberichtes der Bundesregierung aus dem Jahr 1975 zu einer gesamtgesellschaft-
lichen Aufgabe gemacht. Dort heißt es (S. 120, Hervorhebungen durch Verf.):
Erziehung der Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe besonderer Art und Bedeu-
tung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe überträgt unsere Gesellschaft Familien und außer-
familiären pädagogischen Einrichtungen “

Nach § 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) kann der Staat Kinder von Geburt an in
die Staatserziehung nehmen, wenn die Eltern sie nicht „eigenverantwortlich und gemeinschafts-
fähig“ erziehen, d.h. nicht im Sinne der Staatsideologie. Das Kind ist nichts, die Gesellschaft ist
alles. Werte und Normen bestimmt die Gesellschaft der autonomen Menschen, befreit von absoluten Maßstäben, die aus der Verantwortung des Menschen vor Gott entstanden sind. Dennoch: Das
Grundgesetz hat die Bürger und damit unseren Staat unter die Verantwortung vor Gott gestellt und
damit unter den absoluten Maßstab der in der Bibel offenbarten Gebote Gottes (Grundgesetz
Präambel). Eben diese Bindung wurde von der Revolution abgeschüttelt. So haben heute – de facto
– Eltern ihr Erziehungsrecht nicht mehr von Gott, sondern von der Gesellschaft. Eltern sind daher
für ihre Kindererziehung nicht mehr Gott gegenüber verantwortlich, sondern der Gesellschaft
gegenüber. Die Berufung gläubiger Eltern auf die in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantierte Glaubens-
und Gewissensfreiheit läuft daher in Schulen und Gerichten ins Leere. Die Gesellschaft kennt
keine absoluten Werte, da sie im ständigen Fluss der Veränderungen lebt und mit ihr Gut und
Böse, Wahrheit und Lüge, Richtig und Falsch“ (Huntemann, ebd. S.12).

Marcuse und damit die neomarxistische Ideologie will die totale Verneinung unserer gesamten,
bestehenden Gesellschaft bis hin zur persönlichen Identität. Der Bruch mit der bisherigen Gesell-
schaft bezieht sich dabei auf den ganzen Menschen, auf sein Sehen, Hören, Fühlen und Verstehen
der Dinge“ (Lück, ebd. S. 52). So wird behauptet, der Mensch sei weder männlich noch weiblich
geboren; lediglich die Erziehung habe ihn zu dem gemacht, was er sei. Von dieser Erziehung müsse
der Mensch befreit werden, eben durch Umerziehung. Dieses Umerziehungsprogramm trägt den
Namen Genderismus oder Gender-Mainstreaming.

Der Geschichtswissenschaftler und Leiter des Politikressorts der Sonntagszeitung der FAZ, Volker
Zastrow, hat sich intensiv mit den Grundlagen der Genderideologie befasst. Er schreibt: Gender
behauptet in letzter Konsequenz, dass es biologisches Geschlecht nicht gebe. Die Einteilung der
Neugeborenen in Junge und Mädchen sei willkürlich, ebensowohl könnte man sie auch nach ganz
anderen Gesichtspunkten unterscheiden, etwa in Große und Kleine. Daher liege bereits in der
Annahme der Existenz von Geschlecht eine letztlich gewalthafte Zuweisung von Identität: die
heterosexuelle Matrix'. Diese eher philosophische Hypothese widerstreitet der ursprünglichsten
Wahrnehmung und Empfindung der meisten Menschen, den Religionen und naturwissenschaft -
licher Forschung ber was sind die Ziele und Methoden? Das Ziel greift hoch hinaus Es will
nicht weniger als den neuen Menschen schaffen, und zwar durch die Zerstörung der traditionel-
len Geschlechterrollen'. Schon aus diesem Grunde muss das als Zwangsbegriff verneinte Ge-
schlecht' durch Gender' ersetzt werden. Und möglichst schon in der Krippenerziehung soll mit
der geistigen Geschlechtsumwandlung begonnen werden“ (Zastrow, Gender – Politische Ge-
schlechtsumwandlung, 2006, S.17).

Der Genderismus beruht auf einem wissenschaftlichen Betrug, wie Zastrow nachgewiesen hat
(Zastrow, S.35 ff). Der Unterschied zwischen Mann und Frau ist nicht nur offensichtlich, sondern
auch wissenschaftlich belegt (M. Spreng - Harald Seubert, Vergewaltigung der menschlichen Iden-
tität – Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 4. Auflage, 2014; zu bestellen bei:

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bayern.de/wordpress/?p=72 – >Publikationen, >Bücher).

Kann der Staat diesen Gender-Wahnsinn w e i t e r an den Schulen durchsetzen, hat er sein Ziel
erreicht: der neue Mensch, der dem Staat absolut hörig ist – gegen alle Vernunft und Wissenschaft-
lichkeit.

Bei diesem Sachverhalt stellt sich die Frage, ob das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG
greift. Danach haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn die Legislative die Bindung
an die verfassungsmäßige Ordnung, die Exekutive und die Judikative ihre Bindung an Gesetz und
Recht (Art. 20 Abs. 33 GG) aufgeben und andere Abhilfe nicht möglich ist.

Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann -3-



Folgende Beiträge zum Genderismus sind im Internet zu finden:

Andreas Späth: „Gender-Mainstreaming – Befreiung oder Gesinnungsterror?“ http://beg-
os.de/bekenntnistag.html - Download der Bekennenden Evangelischen Gemeinde Osnabrück.
12. Bekenntnistag - Bekennende Evangelische Kirche Bad Salzuflen-Wüsten 2013, Thema:
Gendermainstreaming, Vortrag 1.
Siehe auch:

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vom März 2014.

Gerhard K. Ulrichs, Hann. Münden (Biblischer Arbeitskreis Kassel): „Hände weg von unseren
Kindern! Stoppt den totalitären Genderwahn!“

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Volker Zastrow: „Gender-Mainstreaming – Politische Geschlechtsumwandlung“

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1327841.html

Hinweis: Die Initiative Familienschutz veranstaltet am 28.Juni 2014 in Stuttgart eine weitere
DEMO FÜR ALLE gegen den Bildungsplan 2015: Ehe und Familie VOR – Stoppt Gender-
Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder! Siehe: kontakt@familien-schutz.de
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