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Verfassungsgerichtshof verhindert grün-rote Wahlmanipulation


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Rheinland-Pfalz: Verfassungsgerichtshof verhindert grün-rote Wahlmanipulation






20. April 2014


Felizitas Küble



Von Peter Helmes




Nur mit richterlicher Notbremse konnte die Absicht der Grün-Roten in Rheinland-Pfalz verhindert werden, den Bürgern bei der Wahl im Mai das Ausfüllen des Stimmzettels zu „erleichtern“.

Wie immer nahm auch in diesem Fall die Presse kaum Notiz von diesem Bevormundungsversuch, der wirklich als Skandal bezeichnet werden muß:

Damit die Wähler endlich wachwerden, hatten die Grün-Roten auf den Stimmzetteln und Kandidatenlisten zur Kommunalwahl am 25. Mai einen besonderen Aufdruck vorgesehen, der den Frauenanteil im jeweiligen Ortsparlament sowie den Zusatz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ angeben sollte.

Damit wollte die rheinland-pfälzische Regierungsmehrheit die Wähler animieren, die Frauenquote von zuletzt 16,8 Prozent in den Räten und Kreistagen zu erhöhen.

Geplanter Zusatz ist verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) machte aber einen Strich durch diese Planung und verbot den Zusatz, der verfassungswidrig sei und die Freiheit der Wahl verletze.

Mehr noch, der VGH wies ausdrücklich darauf hin, daß die Bürger ein Recht hätten, „in der Wahlkabine in Ruhe gelassen zu werden.“

Beim Wahlgang müsse „sich die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen hin vollziehen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk…“

Der Vorgang zeigt die Denkart der grün-roten Genossen, die aufzeigt, was wir noch zu gewärtigen haben werden.

Als zweite Stufe war angedacht, eine solche „Mahnung“ auch auf die (eingebürgerten) Migranten anzuwenden – um damit an die Bürger zu appellieren, doch bitte schön den muslimischen Mitbürgern eine adäquate Vertretung in den Gemeindegremien zu sichern.

Und dann kämen gewiß auch andere Gruppen auf diese Idee: Wie wär´s mit dem Ausweisen eines Katholiken- bzw. Protestantenanteils, von Senioren oder Behinderten, von Fußballern und Radfahrern oder Tierschützern und Hundehaltern usw.?

Hier hätten die Grün-Roten beinahe ein Faß aufgemacht, besoffen von ihrem vermeintlichen Auftrag, den neuen Menschen, einen besseren Bürger zu schaffen!

Bleibt noch eine weitere Erkenntnis: Das Beispiel zeigt wieder einmal, wie sich die einst stolze SPD am Nasenring durch die grüne Sauce schleifen läßt.

Es bleibt zu hoffen, daß es nun kein beleidigtes Zurückrudern gibt, sondern vielmehr die Erkenntnis, sich auf einem fundamentalen Demokratiefeld, nämlich der grundgesetzlichen Garantie für die Freiheit und Unabhängigkeit jeder Wahl nicht verrennen zu dürfen. Wehret den Anfängen!

Unser Autor Peter Helmes ist politischer Publizist, ehem. Bundesgeschäftsführer der JUNGEN UNION und Herausgeber des konservativen Webmagazins CONSERVO:


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