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Rolf

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Bundesverwaltungsgericht löst elterliche Grund- und Menschenrechte auf – Der Staat tritt an die Stelle der Eltern





Veränderungen des Grundgesetzes, ohne vorherige Abstimmung des Volkes, sind der grundlegende Beweis dafür, dass eine Verfassung das einzig zählende für ein Volk ist.

Eine Verfassung kann selbst im kleinsten Bereich nur durch eine Volksbefragung geändert werden.

Die Parteien hätten auch bei einer ZWEI-DRITTEL-Mehrheit keine Rechte dazu.

Dieser Vorfall macht es deutlich, wie gefährlich eine Große Koalition mit 67 % Mehrheit besitzt.

Das Volk wird restlos entmündigt.

Deshalb: wir brauchen dringend eine Verfassung!!!!

Die Bekämpfung des 68- Gender-Wahnsinnes, eine Abschaffung der natürlichen Geschlechter, ist Pflicht eines jeden Menschen…….die Teufel der Gender-Ideologie müssen zerstört werden……

(Berlin) Der Staat greift zunehmend nach den Kindern, zumeist verkleidet als Erleichterung für die Eltern oder den alleinerziehenden Elternteil, die außer Haus arbeiten müssen oder denen suggeriert wird, daß heute jeder einer außerhäuslichen erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen müsse (der Emanzipation wegen, des Konsums wegen, der Selbstverwirklichung wegen). Der Gesetzgeber hat seit 1999, teils mit Unterstützung von Richtern, die Voraussetzung geschaffen, die Gender-Ideologie in Deutschland umzusetzen und an den Schulen zu lehren. Mit dieser bedenklichen Zangenbewegung befaßt sich Armin Eckermann, Vorsitzender von Schulunterricht zu Hause e.V.
.

von Armin Eckermann

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. September 2013 entschieden (BVerwGE 6 C 12.12, S. 11):


„Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, daß der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder
einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“

Damit löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:


„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

Weiter löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:


„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Das Bundesverwaltungsgericht widersetzt sich damit der bindenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum elterlichen Erziehungsrecht. Diese lautet (BVerfGE 93,1/17):


„Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.“

Des weiteren verstößt die Entscheidung des BVerwG gegen Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es:


„Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“

Mit dieser Entscheidung des BVerwG – wenn sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Menschengerichtshöfe aufgehoben werden sollte – gehören die Kinder letztlich dem Staat und sind diesem rechtlos ausgeliefert.

Der Staat bestimmt, wann die Kinder schulpflichtig werden – Tendenz immer früher. Der Staat bestimmt, wie lange die Kinder täglich die Schule besuchen müssen – Tendenz Ganztagsschule.

Der Staat bestimmt Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele

Erziehungsziel der staatlichen Schule ist: Durchsetzung der Gender-Ideologie.
Der Beschluß der Bundesregierung dazu lautet:


„Mit Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie desGender-Mainstreamings zu fördern.“

Hier könnte der Eindruck entstehen, es ginge um mehr Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau. In Wirklichkeit aber unterschiebt Gender-Mainstreaming dem Gleichheitsartikel unseres Grundgesetzes eine völlig neue Bedeutung. Es geht nicht um die Chancen und Rechtsgleichheit von Mann und Frau, sondern um die Durchsetzung der Ideologie, nach der jeder Mensch seine soziale geschlechtliche Identität (gender) unabhängig von der biologischen geschlechtlichen Identität (sexus) selbst bestimmen kann und somit jede sexuelle Orientierung als gleichwertig zu betrachten ist. Das bestätigt die Gender-Ideologin Nina Degele, Professorin für Soziologie und Genderstudien an der Universität Freiburg im Breisgau.


„… (Es geht) bei der Gender-Ideologie um die Entnaturalisierung von Geschlecht.“

Dann weist sie darauf hin, daß es die Aufgabe von Gender-Mainstreaming ist, diese Sicht programmatisch umzusetzen:


„Ein solches … Unterminieren ist radikal. Denn was verunsichert uns mehr, als den Menschen uns gegenüber nicht eindeutig als Frau oder Mann klassifizieren zu können.“ (Zitiert aus Michael Kotsch, Hg.: „Abschied von den Geschlechtern.“ S. 65).

Die Gender-Mainstreaming-Erziehung wurde zur Aufgabe der Schulen gemacht, zum Beispiel im Schulgesetz von Rheinland/Pfalz festgelegt (§1 Abs. 4). Vor diesem ideologischen Hintergrund ist die Gender-Ideologie die folgerichtige Weiterentwicklung der 68er Emanzipation von Autoritäten und Normen. Nur noch das eigene Fühlen und Wollen des Menschen ist entscheidend über sein Geschlecht (Gender – das soziale Geschlecht; Dekonstruktion von Mann und Frau und Selbstkonstruktion des Gender-Menschen). Zur Durchsetzung dieserGender-Ideologie ist die staatliche, fächerübergreifende Sexualerziehung in den staatlichen Schulen zwingend. Mittels dieser Sexualerziehung werden die Zweigeschlechtlichkeit, die Ehe und die Familie als Grundlage unserer Gesellschaft abgeschafft.

Zur Durchsetzung dieser Gender-Revolution hat sich der Staat im Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht geschaffen, jedes Kind von Geburt an, das nicht „gemeinschaftsfähig“ von seinen Eltern erzogen wird (also im Sinne der Gender-Ideologie), in die Tagespflege zu nehmen (§ 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz = SGB VIII).

——–
Text: Armin Eckermann, Vorsitzender von Schulunterricht zu Hause e.V.

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Kinder in diese BRiD-Welt zu bringen, bedeutet, Nachwuchs für den Staat, und die GRÜNE-GENDER_IDEOLOGIE zu-schaffen.
Spätestens mit der Einschulung, verlieren die Eltern ihr Kind. Jedes Wort das zuhause gesprochen wird, wird durch geschickte, erlernte Taktik dem Kind von professionellen Überwachern entlockt.
Kinder in der heutigen Zeit zu bekommen ist unverantwortlich.

Da es aber ohne Kinder nicht geht, müssen wir alle wieder für eine gesunde und menschenwürdige und der natürlichen Ordnung unterliegenden Welt kämpfen.

Die Bekämpfung der “EU” und der grün-linken Gender-Ideologie ist eine Pflicht, ein absolutes MUSS, wenn wir nicht wollen, dass eine künstliche Bio-Robot-Gattung “Mensch” durch unsere Kinder entsteht.

Kinder, die euch verbieten werden, was ihr in eurem Hause sagen und machen dürft!

Vergesst das nie. Nur lesen bringt nichts!

Es gibt Vereine und Organisationen zur Stärkung der Familienrechte.
Es gibt ebenfalls Institutionen zur Bekämpfung der “Gender-Ideologie”….

SCHLIESST EUCH DIESEN GRUPPEN AN UND BEGINNT MIT DEM KAMPF GEGEN GENDER !

Übertragen von Quelle :

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