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Blüm greift Verfassungsrichter scharf an


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Rolf

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Ehegattensplitting für Homo-Ehe







Blüm greift Verfassungsrichter scharf an






04.01.2014, t-online.de


Der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm hat ein Problem mit der Ausweitung des Ehegattensplittings auf gleichgeschlechtliche Paare (Quelle: dpa)

Der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm hat das Bundesverfassungsgericht wegen dessen Entscheidung, das Ehegattensplitting auf gleichgeschlechtliche Paare auszuweiten, scharf attackiert. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" schreibt Blüm, die Richter hätten sich "kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt". Die Funktion der Familie als "Elementareinheit der Gesellschaft" sei durch gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen, so Blüm.

"Kinder, ihr Kommen und Gedeihen, spielen offenbar beim Hohen Verfassungsgericht eine niedere Rolle“, heißt es in dem Beitrag weiter.

"Ehe und Familie entsprechen unserer Natur"

Ehe und Familie, die das Grundgesetz schützen solle, seien "einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht", schreibt Blüm. Selbst das Bundesverfassungsgericht könne nicht verändern, "dass Kinder nicht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften entspringen."

Nach Ansicht des früheren Ministers gebe es zwar Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die zu beseitigen seien. Der "Spielraum dieser Veränderungen" liege aber "unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie". Ausgerechnet dieser sei aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte im Juni die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Paare für verfassungswidrig erklärt. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften müssen demnach auch vom Ehegattensplittung profitieren können.

In der Urteilsbegründung heißt es, der in Artikel 6 des Grundgesetzes formulierte besondere Schutz von Ehe und Familie reiche für eine Ungleichbehandlung nicht aus, da aus ihm keine Benachteiligung rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen zu rechtfertigen sei.

Argumentation ein "rhetorischer Trick"

Blüm nennt die Argumentation, das Urteil gleiche den Schutz von Ehe und Familie lediglich an andere Partnerschaftsmodelle an, in seinem Beitrag einen "rhetorischen Trick". "Genauso gut könnte jemand behaupten, er verändere den Schutz im Straßenverkehr nicht, wenn er ihn an Gewohnheiten des Straßenverkehrs anpasse, auch wenn diese unfallträchtiger sind."


04.01.2014, 16:55 Uhr | t-online.de

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