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Burkaverbot unzulässige Diskriminierung ?


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#1
keine Hoffung mehr

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat über das Tragen der Burka verhandelt. Frankreich hatte den Vollschleier als "Zeichen der Unterwerfung der Frau" verboten. Die Klägerin fühlt sich dadurch diskriminiert.

Sie betrachtet das Verbot als menschenunwürdige Behandlung. Ihr Privat- und Familienleben sei damit fremdbestimmt. Daneben sieht sie ihr Recht verletzt, ihren religiösen Vorstellungen zu folgen. Das sei eine unzulässige Diskriminierung. Bislang hatte sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg noch nicht mit einem so weitreichenden Eingriff in Bekleidungssitten befasst.
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