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Schwierigkeiten mit der Wahrheit


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Rolf

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Schwierigkeiten mit der Wahrheit







Dürfen Katholiken anderer Meinung sein als ihre Kirchenführung? Und was ist mit der Gehorsamspflicht? von Evelyn Finger



10. November 2013



Die besten Sätze konnten wir nicht zitieren. Die besten Sätze namhafter katholischer Theologen, die in den hitzigen Kirchendebatten der letzten drei Jahre Wegweisendes zu sagen hatten, zum Beispiel über das Verhältnis von christlicher Wahrheit und bürgerlicher Freiheit, mussten wir in dieser Zeitung oft anonymisieren. Sie namentlich auszuweisen hätte bedeutet, Lehrstühle und vielleicht sogar Lehrbefugnisse zu riskieren. Die Theologen wollten lieber nicht genannt werden, aus Angst vor Sanktionen. Dabei ging es nicht etwa um radikalreformerische, abweichlerische Thesen. Es ging bloß um abweichende Meinungen. Aber die Freiheit der Katholiken ist offenbar noch immer sehr begrenzt.

In den USA ist das nicht anders. Dort wurde zuletzt Elisabeth Johnson, die langjährige Präsidentin der Vereinigung katholischer Theologen, Catholic Theological Society of America, als unsichere Kantonistin abgestempelt. Die Glaubenskongregation in Rom hatte ein Buch Johnsons über moderne Gottesvorstellungen auf den Index gesetzt. Man könnte sagen: Die Wächter über die Glaubenslehre können mit ihrem Urteil nur recht gehabt haben, denn die katholische Lehre ist nun einmal unverrückbar. – Trotzdem kann man die Lehre diskutieren, jedenfalls liefen Johnsons Kollegen Sturm gegen das Verdikt aus Rom. Aber die römischen Gutachter diskutieren nicht. Das Ergebnis: Renommierte Theologen nennen die Gutachten aus Rom wissenschaftlich veraltet, inkompetent oder gar böswillig. Die Gutachten heißen auch scherzhaft Bösachten. Die autoritäre Art und Weise, wie sie noch immer erstellt werden, nämlich unter Geheimhaltung der Gutachter und ihrer Urteilsbegründung, ist nicht einfach Ausdruck einer unabänderlichen Kirchenhierarchie. Sondern Symptom einer innerkirchlichen Paranoia: dass jeder neue Gedanke ein Angriff auf das Althergebrachte ist. Dass jeder theologische Widerspruch Gott infrage stellt. Dass der kleinste Glaubensstreit die gesamte Kirche zum Einsturz bringen könnte – als hielte der Streit sie nicht auch am Leben.

Die Deutschen haben sich hier ein kleines Stück Freiheit erkämpft. Seit 2010 müssen in negativen Gutachten, die gegen die Erteilung einer Lehrbefugnis sprechen, Gründe genannt werden. Dieses gesonderte Verfahren hat die Bischofskonferenz erwirkt, allerdings auf Nachfrage des Gesetzgebers. Trotzdem gelten auch diese Gutachten weiter als sakrosankt. Ein Begutachteter sagt: Jedes Fehlereingeständnis würde das Kontrollsystem der Kirche infrage stellen. Die Kontrolle aber muss streng sein, weil sich in der Strenge erst die Macht der Kirchenführung erweist. Sie irrt nicht, sondern lässt sich allenfalls zu gnädiger Duldung herab, wenn sie zögerlich eine Lehrbefugnis erteilt. Mit den Worten eines führenden deutschen Theologen, der über die Spitze der katholischen Theologie in Deutschland sagt: "Wir hatten alle schon Probleme mit Rom."

Warum? Warum hat die Kirche solche Schwierigkeiten mit der Wahrheit? Weil es nur die eine Wahrheit gibt? Nach dem Kirchenrecht ist das so. Danach hat jeder Katholik die Rechtspflicht, seiner Kirche "in Lehre und Leitung" zu gehorchen. Im Codex Juris Canonici, Paragraf 212 steht, dass die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi letztlich immer recht haben. Zwar ist es den Gläubigen unbenommen, diesen Hirten "Anliegen und Wünsche zu eröffnen". Aber die müssen nicht reagieren. Hier liegt die strukturelle Ursache für die Selbstherrlichkeit auch heutiger Bischöfe. Sie wollen den Glauben nicht diskutieren. Sie wollen mit den Gläubigen nicht streiten. Das Problem: Sie können aber auch nicht mehr so wirksam wie zu anderen Zeiten sanktionieren. Nach der geltenden Rechtslage in der Kirche darf der katholische Apotheker keine Pille verkaufen. Und der katholische Abgeordnete darf nicht für die Gleichstellung homosexueller Paare stimmen. Trotzdem geschieht es. Denn eine Verletzung der Gehorsamspflicht durch die Gläubigen lässt sich nur bestrafen, wenn diese sich in ideeller oder materieller Abhängigkeit befinden. Abhängige gibt es aber immer noch genug: Kirchenvorstände, Mitglieder in kirchlichen Gremien, Angestellte kirchlicher Einrichtungen, Priester oder Theologen.

Katholischer Ungehorsam ist katholischer Alltag. Und doch gilt weiter die Gehorsamspflicht. Mit anderen Worten: Das Hierarchische gehört zur Glaubensidentität. Es gibt keine Rechtfertigungspflicht von oben nach unten. Die Wahrheit wird nicht im Konsens erzeugt. Das war und ist so. Sagen die Kirchenrechtler. Und das heißt konkret: Wenn der Sozialdienst katholischer Frauen eine Öffnung des Dienstrechts für wieder verheiratete Geschiedene will, dann darf er es nicht offen sagen, weil ihm sonst die Zuschüsse für seine karitative Arbeit gekürzt werden können. Das Absurde: Diese Zuschüsse kommen aus der Kirchensteuer, also von allen Katholiken. Die Kirche kann kritische Katholiken sanktionieren, indem sie ihnen ihr eigenes Geld entzieht.

Muss das so bleiben? Nein, sagen deutsche Dogmatiker. Die Herrschaftlichkeit der Kirchenführung sei theologisch intolerabel, ja sie verstoße gegen katholische Grundprinzipien. Denn die Kirche sei eine Gemeinde von Gleichen. Das herausgehobene Hirtenamt des Bischofs sei zwar gottgewollt, nicht aber jede beliebige Art von Amtsführung. Ein Bischof, der von seinen Katholiken nicht akzeptiert wird, kann sich also nicht darauf berufen, alles, was er tue, sei von Gott gewollt, und alles, was er sage, sei richtig. Mit anderen Worten: Auch Bischöfe können irren. Auch Theologen dürfen opponieren. Solange die Bischöfe das aber bestreiten, solange sie keine abweichende Meinung dulden, solange wird der Streit um die Zukunft der Kirche andauern.
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