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Belgische Kinderärzte fordern Sterbehilfe für Minderjährige


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Rolf

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Offener Brief: Belgische Kinderärzte fordern Sterbehilfe für Minderjährige






Im belgischen Parlament wird über eine Ausweitung der legalen Sterbehilfe auf Minderjährige diskutiert. Kinderärzte sprechen sich in einem offenen Brief für diese Initiative aus. Religiöse Verbände lehnen den Vorstoß entschieden ab.

Brüssel - In einem offenen Brief in zwei großen belgischen Tageszeitungen haben 16 Kinderärzte die Legalisierung der Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche gefordert. "Warum sollte man die Minderjährigen von dieser letzten Möglichkeit ausschließen?", schrieben die Mediziner in dem flämischen Blatt "De Morgen" und der französischsprachigen Zeitung "Le Soir". Sie schalteten sich damit in die Debatte um die Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige und Demenzkranke im belgischen Parlament ein.

Die Entscheidung, dem Leben ein Ende zu setzen, könne nur als letzte Möglichkeit in Frage kommen, diese Möglichkeit müsse aber auch Minderjährigen offenstehen, argumentieren die Mediziner. Einige von ihnen arbeiten in katholischen Krankenhäusern. Die Ärzte hoben die große Reife hervor, die sie bei minderjährigen Patienten angesichts schwerer Krankheit und bevorstehendem Tod beobachtet hätten. Die jungen Kranken "sind manchmal fähiger als gesunde Erwachsene, über das Leben nachzudenken und sich zu äußern".

Dagegen bekräftigten religiöse Verbände ihre Ablehnung der Gesetzespläne. "Wir sind in Sorge angesichts der Gefahr einer zunehmenden Banalisierung einer so ernsten Sache", schrieben Vertreter von Katholiken, Protestanten, Christlich-Orthodoxen, Juden und Muslimen in einer gemeinsamen Erklärung. Die Sterbehilfe für Minderjährige verkenne radikal "ihren Stand als menschliche Wesen".

Eine Ausweitung der legalen Möglichkeiten der Sterbehilfe wird seit einiger Zeit im belgischen Parlament beraten. Senator Philippe Mahoux hatte den Vorschlag im Dezember 2012 eingebracht. Sein Papier sah vor, Sterbehilfe für unter 18-Jährige zu erlauben, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Betroffenen besitzen "Urteilsfähigkeit", sind "unheilbar krank" und leiden unter "unstillbaren Schmerzen".

Belgien hat schon jetzt eine liberale Gesetzgebung. Als eines der wenigen europäischen Länder erlaubt das Land die aktive Sterbehilfe. Jeder Erwachsene, der seinen Todeswunsch freiwillig und wiederholt ausspricht, hat das Recht auf Euthanasie. Ärzte müssen bestätigen, dass der Patient aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls an dauerhaften und unerträglichen psychischen oder physischen Schmerzen leidet, die medizinisch nicht gelindert werden können.

Im vergangenen Jahr wurden mehr als 1400 Fälle registriert. In Parlamentsanhörungen sagten Experten aus, dass außerhalb des gesetzlichen Rahmens auch jetzt schon Minderjährigen Sterbehilfe gewährt werde.

wit/AFP
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