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Wenn Mission das Leben kostet


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Rolf

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Welttag gegen Todesstrafe






Wenn Mission das Leben kostet






In rund 50 Staaten ist die Todesstrafe im Strafgesetzbuch verankert.

Frankfurt am Main (idea) – Mord, Menschenhandel und Landesverrat sind einige der Verbrechen, die in manchen Staaten mit der Todesstrafe geahndet werden. Aber auch Religionswechsel, Missionierung und Beleidigung des Islam können zur Hinrichtung führen. Darauf machen Menschenrechtler anlässlich des Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober aufmerksam. Hauptsächlich betroffen sind Christen in islamischen Ländern. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt am Main werden religiös begründete Todesurteile jedoch nur selten vollstreckt. Die Betroffenen würden meist nach mehreren Jahren zu einer langen Haftstrafe „begnadigt“ oder freigelassen. Sie müssten dann aber ihre Heimat verlassen, um nicht von religiösen Fanatikern umgebracht zu werden.

Weltweite Proteste führten zur Freilassung

Zu den Ländern, in denen Gesetze den Abfall vom Islam mit dem Tod bedrohen, zählen laut IGFM Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Somalia und der Sudan. Bekannt ist der Fall des 41jährigen Afghanen Abdul Rahman, der 2006 vom Islam zum Christentum übertrat. Er sollte gehenkt werden. Weltweite Proteste bewirkten jedoch seine Freilassung, die mit Verfahrensfehlern begründet wurde. Rahman erhielt in Italien Asyl. Ähnliches werde auch aus anderen islamischen Ländern berichtet, sagte der Menschenrechtsreferent der IGFM, Walter Flick, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Es würden gelegentlich Todesurteile verhängt, aber es gebe keine Informationen darüber, dass sie vollstreckt worden seien.

Pakistan: Todesurteile wegen Beleidigung des Propheten

Ein besonderer Fall ist Pakistan, wo Religionswechsel erlaubt sind. Hier gilt das sogenannte Blasphemie-Gesetz, das die Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe bedroht. So wurde beispielsweise die 47-jährige Christin Asia Bibi 2010 inhaftiert, weil sie sich abfällig über den Propheten geäußert haben soll. Das Todesurteil wurde noch nicht vollstreckt. Häufig diene das „Blasphemie-Gesetz“ als Vorwand, um unbeliebte Nachbarn zu beseitigen, so Flick. Politiker, die das Blasphemie-Gesetz ändern oder abschaffen wollen, wurden umgebracht. Islamische Fanatiker ermordeten Anfang 2011 der islamische Gouverneur Salman Taseer und der christliche Minister Shabaz Bhatti wegen ihres Engagements gegen dieses Gesetz und für die Freilassung von Asia Bibi.

Nordkorea: Hinrichtung wegen Besitzes einer Bibel

In Nordkorea besagt die Verfassung, dass Religion die öffentliche Sicherheit weder gefährden und noch ausländische Mächte anziehen darf. Verstöße werden mit der Todesstrafe geahndet. So kann bereits der Besitz einer Bibel zu Konzentrationslagerhaft und Hinrichtung führen. Der IGFM zufolge wurde am 16. Juni 2009 die 33jährige Familienmutter Ri Hyon Ok wegen Bibelverteilung in der nordwestlichen Stadt Ryongchon nahe der chinesischen Grenze öffentlich erschossen. Offiziell sei ihr Spionage für Südkorea und die USA sowie das Organisieren von Dissidenten vorgeworfen worden. Im Jahr 2007 berichtete der Präsident eines US-amerikanischen Missionswerkes, Gary Bishop, dass einer Frau beim Waschen ein Neues Testament aus einem Wäschestück gefallen sei. Die Frau sei angezeigt und zusammen mit ihrer Großmutter hingerichtet worden. Laut Bishop sei auch ein zum Christentum übergetretener General, der unter Soldaten missionieren wollte, erschossen worden. In den „Umerziehungslagern“ würden Gefangene gefoltert, was häufig zum Tod führe.

Weltweit wurden 1.722 Todesurteile gesprochen

In rund 50 Staaten ist die Todesstrafe im Strafgesetzbuch verankert. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wurden im vergangenen Jahr in 21 der 198 Staaten 1.722 Todesurteile gefällt. 682 Mal sei die Strafe vollstreckt worden. Hinzu kämen mehr als 1.000 Hinrichtungen in der Volksrepublik China, über die es keine genauen Angaben gebe. Neben Menschenrechtsorganisationen fordern auch die Kirchen die Abschaffung der Todesstrafe. Der EKD-Ratsvorsitzende, Nikolaus Schneider (Berlin), hält die Anwendung für einen Akt „barbarischen Handelns“. Für den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg), ist die Todesstrafe „Mord, der lediglich in einem bürokratischen Gewand auftritt“.
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