Bei der Berliner Staatsanwaltschaft ist Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen einen jüdischen Beschneider eingegangen. Er hatte bei einem besonderen Ritual nach dem Abtrennen der Vorhaut Blut statt mit einer Pipette mit dem Mund abgesaugt.
Es war ein großes Fest mit Hunderten von Gästen, mit dem der Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal im März die Beschneidung seines neugeborenen Sohnes feierte. Er ließ den Mohel, den jüdischen Beschneider, dabei ein besonderes Ritual praktizieren. Es trägt den Namen Metzitza be-pe. Nachdem der Mohel die Vorhaut abgetrennt hat, saugt er das Blut aus der Wunde mit dem Mund ab. Üblich ist es, eine Pipette zu benutzen.
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie Ermittlungen aufnimmt. Nach Ansicht des Jursiten Prof .Putzke muss sie dies. Es liege ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, sagte er. „Wegen der Bedeutung der Sache und der klaren Missachtung der gerade erst verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben vermag selbst eine Geldauflage das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht zu beseitigen.“ Die Staatsanwaltschaft müsse einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Sollte sie das Verfahren „wider Erwarten“ mangels hinreichenden Tatverdachts einstellen, sei dies als Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu werten.
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Mogis Verein zeigt Rabbiner wegen
Erstellt von
keine Hoffung mehr
, Apr 18 2013 07:59
#3
Geschrieben 20 April 2013 - 07:25
Die Beschneidung ist juristisch gesehen eigentlich Körperverletzung. Natürlich musste das mit dem Recht auf freie Religionsausübung abgewogen werden, denn man will ja, dass die Juden sich in Deutschland nicht schon wieder wie Ausgestoßene vorkommen müssen. Daher ist die Beschneidung unter strengen Auflagen straffrei, zu denen auch gehört, dass sie hygienisch einwandfrei erfolgt. Das ist bei dem Ritual oben nicht so wirklich der Fall, und deshalb gibt es da Ärger mit der Staatsanwaltschaft.
#4
Geschrieben 20 April 2013 - 18:45
#5
Geschrieben 22 April 2013 - 07:30
Laut Rabbiner und Beiratsmitglied Jaron Engelmayer gibt es im jüdischen Religionsgesetz verschiedene Meinungen darüber, ob dies direkt mit dem Mund oder beispielsweise auch anhand einer Pipette ausgeübt werden kann. Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz halte es für religionsgesetzlich zulässig und für medizinisch empfehlenswert, die Meziza mit Hilfsmitteln wie einer Pipette auszuführen.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland befürwortet ein Absaugen der Wunde mit dem Mund ausdrücklich nicht.
Nach Auskunft von Präsident Dieter Graumann wird gerade ein Zertifizierungsverfahren für die in Deutschland zugelassenen Beschneider, die Mohel, entwickelt. Wer solch eine Methode praktiziere, werde keine Zulassung erhalten.
Im Jüdischen Krankenhaus Berlin, wo viele Juden und Muslime beschnitten werden, erfolgt wegen der größtmöglichen Schmerzfreiheit mindestens eine lokale Betäubung.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland befürwortet ein Absaugen der Wunde mit dem Mund ausdrücklich nicht.
Nach Auskunft von Präsident Dieter Graumann wird gerade ein Zertifizierungsverfahren für die in Deutschland zugelassenen Beschneider, die Mohel, entwickelt. Wer solch eine Methode praktiziere, werde keine Zulassung erhalten.
Im Jüdischen Krankenhaus Berlin, wo viele Juden und Muslime beschnitten werden, erfolgt wegen der größtmöglichen Schmerzfreiheit mindestens eine lokale Betäubung.
#7
Geschrieben 23 April 2013 - 08:29
In ultra-orthodoxen Gemeinden insbesondere in Israel und den USA wird als Abschluss der Beschneidung beim Metzitzah B’peh das Blut von der Wunde mit dem Mund abgesaugt. Diese Praxis ist stark umstritten, da es dabei zu einer Infektion mit Herpes simplex Typ 1 kommen kann, mit dem Risiko von Hirnschäden oder sogar Todesfällen.[9][10] Nach Schätzungen der amerikanischen Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention werden innerhalb der rund 250.000 Mitglieder umfassenden Gemeinschaft ultra-orthodoxer Juden in New York City pro Jahr circa 3600 Neugeborene dieser Variante des Eingriffs unterzogen.[11] Dabei wurden zwischen 2000 und 2011 elf Kinder mit Herpes infiziert; zehn mussten im Krankenhaus behandelt werden. Zwei von ihnen erlitten bleibende Gehirnschäden, zwei weitere starben. Der Appell von Michael Bloomberg, Bürgermeister New Yorks, 2005, sich von dieser Praxis zu distanzieren, wurde mit der Begründung, die oral-genitale Beschneidung sei sicher, abgelehnt.[12] Eine Reglementierung würde laut einer Stellungnahme von Rabbiner David Zwiebel im Juni 2012 die Zeremonie in den Untergrund drängen und damit riskanter machen.[11