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Rolf

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Pöbelei, Diffamierung und Intoleranz bei Grünen, Sozialdemokraten und Linken im Bundestag






Eine sachliche Debatte über den Verfassungswert von Ehe und Familie scheiterte am undemokratischen Geist und an der Missachtung des Grundgesetzes durch Protagonisten gleichgeschlechtlicher Lebensformen und an ihrem Willen, diese unbeirrt von jeglichen Gegenargumenten in jeder Hinsicht mit der Ehe gleichzusetzen

(MEDRUM) Wenn sich Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Förderung von Ehe und Familie statt für die vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften einsetzen, ernten Sie aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linkspartei keinen Beifall oder Unterstützung, sondern Pöbeleien, Diffamierung und eine Intoleranz, die an Verachtung grenzt. Dies offenbarte die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14.03.2013, bei der über einen Gesetzentwurf von Volker Beck und den Grünen zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe debattiert werden sollte. Doch wer eine sachliche Debatte erhoffte, wurde herb enttäuscht.

Nach der Eröffnungsrede von Volker Beck, der sich für die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe aussprach, versuchten die Abgeordnete Ute Granold (CDU) und der Abgeordnete Norbert Geis (CSU), Argumente vorzutragen, die für die Förderung der Ehe und die besondere Bedeutung der natürlichen Elternschaft für die Entwicklung von Kindern sprechen. Sie sahen keine Grundlagen, die generell für die Schaffung eines Rechtes homosexueller Partnerschaften auf die Adoption von fremden Kindern sprechen würden. Doch ihre Argumente stießen bei Rednern und Zuhörern aus anderen Fraktionen auf taube Ohren. Stattdessen wurden die Redner der Unionsfraktion durch diskriminierende Redebeiträge, diffamierende Anmerkungen oder hämische Zwischenrufe herabgesetzt, wie es allenfalls an manchen Stammtischen üblich ist. Als skandalös, beleidigend und unerträglich wurden die Reden der Unionspolitiker diffamiert.

In ihrer Rede hatte sich Ute Granold hauptsächlich zur Frage geäußert, ob gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Recht erhalten sollen, fremde Kinder zu adoptieren. Granold stellte heraus, dass Vater und Mutter für das Aufwachsen von Kindern eine wichtige Funktion haben, die bei der Frage der Adoption bedacht werden müsse. Diese Erkenntnis werde insbesondere durch zahlreiche psychologische Gutachten gestützt, mit denen sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Familienanwältin immer wieder zu befassen habe. Für gegenteilige Erkenntnisse gebe es derzeit keine Grundlagen, insbesondere keine aussagekräftigen Studien. Granold erntete wegen dieser Aussagen heftigste Schelte.

Als verleichsweise moderat kann noch die Bemerkung von Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eingestuft werden, der zu Beginn der Rede von Ute Granold in einem Zwischenruf anmerkte, es gehe ihm auf die Nerven. Birgit Bender, Abgeordnete der Grünen, geriet hingegen bei ihrer Kurzintervention regelrecht in Rage und schrie nach Granolds Rede in den Bundestag hinein: "Wollen Sie allen Ernstes dieses blöde diskriminierende Geschwätz, das mich in meiner Kindheit schon genervt hat, weiter aufrechterhalten?" Die Grünenpolitikerin interessierte es nicht, dass Ute Granold, als bereits erste Unmutsäußerungen vor Beginn ihrer Rede zu vernehmen waren, darum bat: "Ganz zu Beginn bitte ich darum, dass wir ganz sachlich miteinander debattieren und die schrillen Töne, die Sie eben vorgebracht haben, einfach lassen." Auch Sonja Steffen (SPD) ignorierte dies. Die Sozialdemokratin kanzelte die Rede von Ute Granold kurzerhand mit dem Satz ab: "Das war wirklich das Letzte, was wir gerade von Ihnen hier hören mussten."


Noch schlechtere Erfahrungen machte der Familien- und Rechtspolitiker der CSU, Norbert Geis, der ebenfalls um eine sachliche Debatte zu Beginn seiner Rede warb: "Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass man auch einmal eine andere Meinung erträgt. Ich bitte darum. Lassen Sie mich auch meine Meinung noch einmal sagen. Ich bitte darum."

Geis ging in seinem Redebeitrag auf die besondere Rolle von Ehe und Familie ein. Geis erklärte dazu:

"Meine sehr verehrten Damen und Herren, es dürfte eigentlich unter uns nicht streitig sein, dass Ehe und Familie zu den Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Gesellschaft zählt. Daran kann eigentlich niemand ernsthaft zweifeln. Und das Grundgesetz hat deshalb die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Und nicht nur das Grundgesetz, sondern viele Länderverfassungen in der Bundesrepublik Deutschland auch. Das muss man ja mal auch zur Kenntnis nehmen. Es ist nun einmal so, dass Vater, Mutter und Kind die Grundlagen menschlicher Gemeinwesen bilden."

Doch Geis irrte sich in doppelter Hinsicht. Die Erkenntnis, dass Ehe und Familie und die natürliche Elternschaft Grundlage menschlicher Gemeinwesen sind, wird längst nicht mehr von den Volksvertretern linker Parteien geteilt. Sie zeigten auch kein Interesse an einer sachlichen Debatte. Dies zeigte bereits der Zwischenruf von Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sie quittierte die Wertschätzung von Ehe und Familie durch Norbert Geis mit dem Zwischenruf: "Ist doch Quatsch, Herr Geis!".

Dass die im Grundgesetz verankerten Vorstellungen des Verfassungsgebers zur Bedeutung von Ehe und Familie bei vielen Politikern roter und grüner Parteien heutzutage nicht mehr interessieren, zeigten die Äußerungen von Barbara Höll, DIE LINKE. Sie verurteilte die Redebeiträge von Granold und Geis sogar als bösartig: "Das, was die CDU/CSU hier abliefert, ist nicht lächerlich, sondern bösartig."

Geis konnte seine Rede nicht halten, ohne durch ständige Zwischenrufe und Unmutsäußerungen unterbrochen zu werden. Wiederholt bat er darum, seine Auffassung darlegen zu können und Wahrheiten zur Kenntnis zu nehmen. Dabei zitierte er den Großrabbiner von Frankreich, Gilles Bernheim: "Herr Bernheim hat in einem Traktat, in dem er sich mit der Gender-Ideologie auseinandersetzt, gesagt, folgenden Satz geprägt: ‚Die Wahrheit der Familie und Ehe sind: Vater, Mutter und Kind.’" Geis fügte hinzu: "Auch das muss man doch einmal auch zur Kenntnis nehmen. Zumindest muss ich das einmal sagen dürfen." Ebenso bat Geis darum zur Kenntnis zu nehmen, was das Bundesverfassungsgericht zur Vergleichbarkeit von Ehe und homosexuellen Partnerschaften festgestellt hat. Geis dazu: "Wir müssen mal zur Kenntnis nehmen, dass das Verfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 etwas ganz anderes gesagt hat. Da hat es nämlich noch gesagt, dass die Ehe gar nicht vergleichbar ist mit der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft." Am Ende seiner Rede bat Geis: "Ich bitte Sie sehr herzlich, diese Diskussion nicht mit der Aufgeregtheit zu führen, mit der Sie sie führen. Ich bitte, wirklich sachlich zu diskutieren. Dann werden wir vielleicht auch gemeinsam zu sachlichen Ergebnissen kommen."


Doch der Appell von Geis wurde mit Häme bedacht, wie Christiane Lambrecht (SPD) demonstrierte, die den Appell von Geis mit dem Ausruf "Ui, ui, ui" quittierte. Auch bei Johannes Kahrs (SPD) ist es um Toleranz und Sachlichkeit schlecht bestellt. Er verurteilte in seinem anschließenden Redebeitrag die Abgeordneten Geis und Granold - ohne auf die vorgebrachten Argumente und Fakten einzugehen - auf ganzer Linie mit den Worten: "In dieser Debatte, Herr Geis, haben Sie und Frau Granold es ernsthaft geschafft, alle anderen Lebensformen, die es in diesem Land gibt, einmal voll gegen die Wand zu kacheln und zu beleidigen, und zwar auf eine ziemlich üble Art und Weise. Das ist unerträglich."

Wäre es nach Barbara Höll von DIE LINKE gegangen, so hätte Norbert Geis gar nicht erst reden dürfen. Denn in Anspielung auf den Redebeitrag von Geis bei der Aktuellen Stunde in der letzten Sitzungswoche meinte sie bereits vor der Rede von Geis: "Ich finde es skandalös, dass Herr Geis hier wieder sprechen darf, nach dem, was er in der letzten Sitzungswoche hier abgeliefert hat." Erika Steinbach (CDU) zeigte sich über diese Haltung verwundert und fragte Höll: "Frau Kollegin, haben Sie wahrgenommen, dass wir nicht mehr in der DDR leben, sondern in einem freien Land, wo jeder Abgeordnete das Recht hat, zu reden nach seiner Auffassung?" Doch diese Frage bewirkte keine Nachdenklichkeit bei Höll, die es wohl schwer ertragen kann, wenn sich Abgeordnete für die Förderung von Ehe und Familie einsetzen. "Das, was hier geboten wird, ist eine Beleidigung.", erklärte sie.

Nicht nur der Politikerin Höll von der Linkspartei scheint es entgangen zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung im Jahr 2002 unter anderem zur Ehe und ihrem Schutz und ihrer Förderung ausführte: "Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern. ... Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen." Den Verfechtern der Gleichstellung und sogenannten Öffnung der Ehe ist es offenbar auch gleichgültig, dass das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben hat, dass "die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet". Weiter stellte das BVerfG fest: "Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. ... Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG."


Wie die Debatte zeigte, wollen die Parlamentarier aus den Reihen der Grünen, der SPD und der Linken - trotz eindeutiger Aussagen des BVerfG - der Ehe nicht mehr den in der Verfassung verankerten Rang zubilligen. Wer dies im Deutschen Bundestag zu tun versucht, muss sich wie die Abgeordneten Granold und Geis auf Pöbeleien, Diffamierung und Intoleranz gefasst machen. Im Sog einer propagandistisch geführten Gleichstellungsdebatte haben sich ein undemokratischer Geist und die Missachtung eines Verfassungswertes breitgemacht. Die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, sah keinen Grund, zur Sachlichkeit und Toleranz aufzurufen. Sie wies jedoch Norbert Geis, der häufig unterbrochen wurde, mit Nachdruck und wiederholt auf das Ende seiner Redezeit hin. Eine sachorientierte Debatte darf zu diesem Thema im Deutschen Bundestag derzeit wohl nicht erwartet werden. Stattdessen schreitet im höchsten deutschen Parlament die Demontage des besonderen Verfassungsranges von Ehe und Familie durch die Fraktionen der Grünen, der SPD und die Fraktion DIE LINKE weiter fort.
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