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Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede ab


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#1
Rolf

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Verfassungsgerichtspräsident lehnt Festrede zum Theodor-Heuss-Preis für Daniel Cohn - Bendit ab.





Bundestagsabgeordneter Patrick Meinhardt (FDP) verurteilt Preisvergabe als "unglaublich" und zollt Gerichtspräsident Voßkuhle großen Respekt für seine Absage


(MEDRUM) Das umstrittene Verhältnis des Abgeordneten der Grünen im Europaparlament, Daniel Cohn-Bendit, zum sexuellen Umgang mit Kindern ist Grund für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, bei der diesjährigen Verleihung des Theodor-Heuss-Preises die Festrede abzulehnen.

Wie MEDRUM am 14. Februar 2013 berichtete, entschied die Theodor-Heuss-Preis-Stiftung e. V., den Europaparlamentarierer der Grünen, Daniel Cohn-Bendit, mit dem diesjährigen Theodor-Heuss-Preis zu ehren. Die Festrede sollte durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gehalten werden.

Jetzt muss sich die Stiftung einen neuen Festredner suchen. Denn Andreas Voßkuhle hat sich offenbar besonnen, von dieser Idee Abstand zu nehmen. Hintergrund für die Absage von Voßkuhle ist das umstrittene Verhältnis von Daniel Cohn-Bendit über Sexualität und Kinder. Die Äußerungen Cohn-Bendits aus den 1970er Jahren zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern (Buch "Der große Basar" aus dem Jahr 1975) rücken ihn - besonders vor dem Hintergrund der heutigen scharfen Verurteilung der Pädophilie und des sexuellen Missbrauchs - ins Zwielicht. Cohn-Bendit hat zwar erklärt, seine damaligen Äußerungen würde er heute so nicht wiederholen, Voßkuhle will aber das Bundesverfassungsgericht offenkundig aus einer höchst brisanten Debatte heraushalten. Das Bundesverfassungsgericht sei "in ganz besonderer Weise gehalten, jeden Anschein zu vermeiden, es würde solche Aussagen billigen", bestätigte ein Sprecher des Gerichtes die Entscheidung von Voßkuhle, die Festrede abzusagen.

Die Absage von Voßkuhle zeigt erneut, wie umstritten Cohn-Bendit ist. Das gilt auch für Frankreich. Der französische Politiker Philippe de Villiers hatte dem Politiker der Grünen in einer Diskussion im französischen Fernsehsender TF1 vorgeworfen: "Cohn-Bendit und seine militanten Freunde von 68 stehen am Anfang einer übergroßen Toleranz und Nachsicht für Exzesse aller Art. Jene, die geschrieen haben, es sei 'verboten zu verbieten', indem sie das Ende aller Tabus und zuletzt der 'sexuellen Repression' gefordert haben, sie sind moralisch verantwortlich für Perversitäten und Mißbrauch, die wir heute feststellen." Doch ungeachtet dieser Kritik und der jetzigen Missbilligung von Voßkuhle hält die Theodor-Heuss-Stiftung an ihrer umstrittenen Preisverleihung für Cohn-Bendit fest. Diese soll am 20. April 2013 stattfinden.

Das Entscheidung der Stiftung hat auch bei FDP-Politikern Fassungslosigkeit ausgelöst. So erklärte der Bundestagsabgeordnete Patrick Meinhardt auf seiner Facebook-Seite: „Die Verleihung des Theodor-Heuss-Preises an den ultralinken Radikalgrünen Daniel Cohn-Bendit ist unglaublich. Dem Vorsitzenden Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Andreas Voßkuhle ist großer Respekt dafür zu zollen, dass er die Ehrungsansprache ablehnt. Diese Entscheidung ist so weit von den liberalen Grundprinzipien unseres ersten Bundespräsidenten entfernt, dass es schon abstrus anmutet, wie das Preiskomitee zu dieser Fehlentscheidung kommen kann."

Zum Vorstand der Theodor-Heuss-Stiftung gehören insbesondere die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (stv. Vorsitzende) und der Politiker der Grünen, Winfried Kretschmann. Zum Kuratorium gehören unter anderen Prof. Dr. Gesine Schwan (Vorsitzende), Armin Laschet (CDU), Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach, Cem Özdemir (Die Grünen) und Alt-Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker.

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Bundesverfassungsgericht:

Email → bverfg@bundesverfassungsgericht.de

theodor heuss stiftung
zur Förderung der politischen Bildung und Kultur
in Deutschland und Europa

Im Himmelsberg 16
D-70192 Stuttgart
Telefon +49 (0)711 55 91 98
Telefax +49 (0)711 55 92 07
Email: info@theodor-heuss-stiftung.de
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#2
Wahrheit minus eins

Wahrheit minus eins

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Da haben wir sie also alle versammelt im Vorstand der Theodor-Heuss-Stiftung, die honorigen Herrschaften nahezu aller Parteien. Und nicht "Hinterbänkler" aus irgendwelchen Kommunalparlamenten haben für die Nominierung des "ehrenwerten Herrn Cohn-Bendit" als Träger des Theodor-Heuss-Preises gestimmt, nein ("aaach wie liberal sind wir") da ist die "bundesministrable" Justizministerin, der sogar "ministerpräsidentable" Kretschmann und noch weitere, vom Volk in "Amt und Würde" Beförderte. Von demselben Volk, dem es angeblich ob der Missbrauchsfälle speiübel war. Und dann braucht es doch tatsächlich den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, um die ganze "Scheinheiligkeit" des gesamten politischen Systems an die Öffentlichkeit zu tragen. Bei der Frage der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der per GG durch die Gesellschaft besonders zu schützenden Familie, waren da öffentlich von seiner Seite ja weitaus liberalere Töne zu vernehmen. Da bleibt wohl denn die (temporärer) Frage: in welchen von beiden Fällen hat er sich als "Amtsperson" und wo als "privater" Redner geäußert?
Die m.E. noch wichtigere Frage scheint mir als Wiedergeborenem allerdings, ob ich bei diesem ganzen Klamauk überhaupt dabeisein muss? Ob ich mich wirklich mit dem Theater der poltischen Bühne befassen muss? Ob ich nicht einfach nur für "die Obrigkeit" beten kann um ein "stilles Leben" zu haben, das mir den Verkündigungsdienst für meine verlorene Umgebung weiterhin ermöglicht? Wie war denn die Situation der ersten christlichen Gemeinde zu Rom? Und dennoch schrieb ihr Paulus, dass "alle Obrigkeit" von Gott sei?
Der Herr segnet.
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