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Bischof Tebartz-van Elst gegen eine Verkürzung des Eheverständnisses






Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz warnt vor den Folgen einer Gleichsetzung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe


(MEDRUM)In der aktuellen Debatte um Fragen eingetragener Lebenspartnerschaften spricht sich der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst (Limburg), entschieden gegen eine sogenannte Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften aus. Dies führe zu einer wesentlichen Verkürzung des Eheverständnisses, weil die Ehe nicht nur die Ehepartner, sondern auch das Ehepaar als Elternpaar zum Bezugspunkt habe.

MEDRUM dokumentiert die Erklärung von Bischof Tebartz-van Elst:

„Am Wochenende wurden Meldungen bekannt, nach denen die CDU‑Bundestagsfraktion plane – wie auch die anderen Fraktionen –, eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten im Adoptionsrecht und beim so genannten Ehegattensplitting rechtlich gleichzustellen. Anlass hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Februar 2013, die dem Gesetzgeber aufgibt, die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich zu regeln.

In der Union selbst sind Stimmen laut geworden, die vor einem übereilten Vorgehen warnen. Wir schließen uns diesen Bedenken an. Denn hinter diesen Einzelfragen kommen nach mehr als zehn Jahren, in denen Regelungen für eingetragene Lebenspartner geschaffen und Urteile zum Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefällt wurden, die grundsätzlichen Fragen immer stärker zum Vorschein, worin sich Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft wesensgemäß unterscheiden und ob es angezeigt ist, wie es politisch bereits gefordert wird, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner zu öffnen.

Diese Forderung geht nach unserer Auffassung deutlich zu weit. Das Rechtsinstitut der Ehe hat nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann allein zum Bezugspunkt, sondern auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Auf diese Weise ist die Ehe Keimzelle der Gesellschaft. Daher gehört es auch zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird. Denn Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft.

In der Diskussion um die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde von ihren Befürwortern häufig das Argument gebraucht, es werde ja der Ehe und den Ehepaaren nichts weggenommen. Dabei stellt sich sehr wohl die Frage, ob ein Verzicht auf das geltende Ehestrukturmerkmal‚ Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner' nicht dazu beitragen könnte, das bisherige Eheverständnis um eine wesentliche Dimension zu verkürzen. Dieser Sorge haben wir in unseren Stellungnahmen zu dem Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Anfang an Ausdruck verliehen.

Im Hinblick auf die Einzelfragen halten wir deshalb an unserer bisherigen Position fest: Die deutschen Bischöfe haben sich bei ihrer ablehnenden Haltung zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner von der Überzeugung leiten lassen, dass ein Aufwachsen mit Mutter und Vater für die Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung des Kindes von großer Bedeutung ist. Daher sind wir der Auffassung, dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kindes bietet. Daher halten wir eine besondere Stellung von Ehepaaren im Adoptionsrecht insbesondere bei der so genannten gemeinsamen Fremdkindadoption nach wie vor für überzeugend.

Dies gilt auch für die besondere Stellung von Ehepaaren im Steuerrecht. Das so genannte Ehegattensplitting wird damit gerechtfertigt, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Ehe regelmäßig eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs ist. Darüber hinaus wird der Ehe aber auch eine besondere Stellung im Einkommensteuerrecht eingeräumt, weil der Staat berechtigt hofft, dass Ehen regelmäßig zu Familien führen. So entfallen derzeit rund 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare, bei denen aktuell Kinder im Haushalt leben oder gelebt haben."

Welche gravierenden Folgen die politische Vorstellung zur Durchsetzung einer Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in vielen Köpfen hat, wurde in der PHOENIX-Runde am vergangenen Mittwoch am Beispiel des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes deutlich. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, warf dem Bundestagsabgeordneten Norbert Geis in der Sendung vor, er habe einen "sehr eigenwilligen Naturbegriff". Schneider kreidete es Geis an, Vater und Mutter als die natürlichen Eltern eines Kindes anzusehen und davon die rechtliche Elternschaft zu unterscheiden, wie sie bei Adoptivkindern, insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Partnern, besteht.

Schneider war die Differenzierung von Geis offenbar zuwider. Denn er vermied es, die antropologischen Fakten und ihre Bedeutung für den Begriff der Elternschaft und die Eltern-Kind-Beziehung anzuerkennen. Schneider beharrte darauf, dass der Kinderwunsch von homosexuellen Partnern ebenso naturgemäß sei wie der eines Ehepaares. Die Entwicklung der menschlichen Identität und die besondere Rolle der Ehe für die Gesellschaft, wie sie von Bischof Tebartz-van Elst hervorgehoben werden, sind für den Paritätischen Wohlfahrtsverband augenscheinlich nebensächlich. Schneider blendet hier die Wirklichkeit aus.

Teil dieser Wirklichkeit ist es, dass in Deutschland mehr als 80 Prozent der Kinder von Mehrkindfamilien in ehelichen Familien aufwachsen, meint dazu Norbert Geis (CSU) auf Anfrage. Dies unterstreicht die herausragende Rolle, die der Ehe auch in der heutigen Gesellschaft unverändert zukommt und die Notwendigkeit, die Ehe im Verhältnis zu anderen Lebensmodellen besonders zu schützen, so wie es der Verfassungsgeber im Grundgesetz verankert hat. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes merkte Norbert Geis an, dies dürfe auch nicht weggerichtert werden. Er wendet sich gegen unbedachte Veränderungen, die sich in erster Linie an den Interessen homosexueller Partner orientieren.

Dies werde von den Vertretern einer Gleichstellung zwar als fortschrittlich und modern verkauft, schade aber letztlich den Kindern und schwäche die so dringende Stärkung von Ehe und Familie. In Wahrheit führe die Egalisierung heutiger Lebensformen zu erheblichen Rückschritten für die Kinder, die für Geis im Mittelpunkt stehen müssen.
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Rolf

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Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erklärt Norbert Geis was natürliche Elternschaft ist






PHOENIX-Runde vertritt bei Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartnerschaften unterschiedliche Standpunkte in der Frage der Bedeutung der natürlichen Elternschaft

(MEDRUM) Eine bemerkenswerte Erklärung gab Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Vereins "Paritätischer Wohlfahrtsverband e.V.", in der Phoenix-Runde von ARD und ZDF am Mittwochabend ab, als er dem CSU-Politiker Norbert Geis erklären wollte, was Natur und natürlich ist.

Norbert Geis: Ein Naturtatbestand - Eltern sind Vater und Mutter

Geschäftsführer Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der sich in der Sendung als Erziehungswissenschaftler bezeichnete, war wie Norbert Geis (CSU) und Volker Beck (Die Grünen) als Gast in die Phoenix-Runde geladen. Anlass für die Diskussion gab das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Sukzessivadoption von Kindern durch homosexuelle Lebenspartner. Das Thema lautete: "Zum Wohl des Kindes? - Adoptionsrecht für Homosexuelle". Moderiert wurde die Runde von der Journalistin Pinar Atalay.

Im Verlauf des Gespräches fragte Atalay den Familien- und Rechtspolitiker Geis: "Warum definieren sie Eltern als Mann, Frau?"

Norbert Geis merkte dazu an: "Ich habe ja jetzt mit Eltern gemeint, die Ehe zwischen Mann und Frau, Eltern, die Vater und Mutter, und gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht Eltern in diesem Sinne sind."

Atalay fragte nach: "Warum können diese keine Eltern sein?"

Norbert Geis erwiderte: "Das kann man schon allein biologisch nicht nachvollziehen. Das ist ja klar. Da braucht man ja gar nicht drüber nachzudenken. Es ist ein Unterschied zwischen den Eltern eines Kindes, das Vater und Mutter hat, das bei Vater und Mutter lebt."

Atalay hakte ein: "Aber, da sagt man auch das sind Eltern, bei Adoptivkindern."

Geis erklärte dann mit Blick auf Adoptiveltern: "Das ist die sogenannte rechtliche Elternschaft".

Geis fügte weiter hinzu: "Ich meine, dass es einfach grundsätzlich von der Natur her etwas anderes ist, zu sagen "Vater und Mutter", wie "Vater, Vater", "Mutter, Mutter", oder "Mama, Mama", "Papa, Papa". Das ist von der Natur her etwas anderes. Und ich meine, dass der Gesetzgeber, und dass auch das Verfassungsgericht in seiner Auslegung hier nicht an diesem Naturtatbestand sich so weit entfernen kann."

Ulrich Schneider an Norbert Geis: "Sie haben einen sehr eigenwilligen Naturbegriff"

Noch bevor Atalay das Gespräch weiterführen konnte, griff nun der Hauptgeschäftsführer des paritätischen Wohlfahrtsverbandes ein.

Zuerst wies der Erziehungswissenschaftler Schneider den Familienpolitiker Geis mit den Worten zurecht: "Sie haben hier einen sehr eigenwilligen Naturbegriff, wirklich."

Anschließend versuchte Hauptgeschäftsführer Schneider zur Frage der Elternschaft vor der Runde naturphilosophisch zu deuten, was wirklich Natur und natürlich ist. Schneider : "Ne, ne, ne, ne, nee, die Wirklichkeit sieht eben ganz anders aus. Ich vertritt Ihnen gegenüber die These, wenn Menschen sich lieben, wenn Menschen sich mögen, und wenn sie sich dann auch sexuell angezogen fühlen, ist also ganz natürliche Sache - unabhängig davon, ob man Frau, zwei Männer zwei Frauen, es ist Bestandteil dieser Natur, läßt sich nicht wegleugnen. Wenn diese beiden Menschen darüber hinaus den Wunsch haben, ein Kind großzuziehen, ... ja mein Gott, wenn das keine Natur ist, was ist denn dann Natur?"

Auf die Frage der natürlichen Elternschaft und die dazu vertretenen Thesen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes ging Atalay nicht weiter ein. Sie wechselte das Augenmerk nun auf die Einführung einer sogenannten Homo-Ehe und dem Adoptionsrecht für Homosexuelle Partner in Frankreich und kommentierte dies mit Blick auf Deutschland, hier habe es die Politik nicht geschafft, für klare Regelungen zu sorgen, sondern habe erst das Bundesverfassungsgericht kommen müssen.


Ein Konsens darüber, dass der natürlichen Elternschaft eine zentrale Bedeutung im Leben des Menschen und der Kinder sowie in der Verfassung beigemessen werden muss, fand die Runde - schon aufgrund der in diesem Punkt nicht zielführenden Moderation durch Pinar Atalay - nicht.

Volker Beck lobt Fortschritte bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben

Im Gegensatz zu Norbert Geis strahlte Volker Beck in der Runde Zufriedenheit mit der Gleichstellungsentwicklung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus. Er setzt darauf, dass sich die Verhältnisse in Deutschland weiter zu Gunsten Schwuler und Lesben ändern werden und auch die gemeinschaftliche Adoption von Kindern durch homosexuelle Partnerschaften durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bereits vorgegben ist. Beck: "... Gesellschaftlich oder politisch, da finde ich, sind wir relativ weit voran gekommen in den letzten zehn, fünfzehn Jahren, bei dem Thema der Gleichstellung ... Das heißt nicht, dass nicht im Lebensalltag Vorurteile hochkommen. ... Und daran müssen wir trotzdem weiter arbeiten, obwohl wir in puncto Toleranz und auch auf dem Thema Gesetzgebung, ich glaube nach der nächsten Bundestagswahl, wenn wir eine rot-grüne Mehrheit haben, werden wir die letzten Sachen da abräumen."
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Von: fuerstmail@online.de [mailto]
Gesendet: Samstag, 23. Februar 2013 12:18
An: Norbert.Lammert@bundestag.de





Betreff: Gibt die CDU Christentum auf um links zu überholen?





Helmut Fürst

Am Bruchgraben 8

52152 Simmerath








Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert,

ich möchte Ihnen sehr danken für Ihren Einsatz für konservative Werte und für die Christenheit im In- und Ausland!



Wie ich der Presse entnehme, gibt es starke Tendenzen in der CDU/CSU, die behauptete "verfassungsrechtliche Gleichstellung" homosexueller Paare nun durch eine Veränderung der steuerlichen Behandlung Homosexueller umzusetzen und damit weitere christliche Grundwerte in der CDU und der Gesellschaft aufzugeben. Da die Ehe - ein Mann und eine Frau - im Grundgesetz normativ geschützt und verfassungsrechtlich als besonders förderungswürdig anerkannt ist, kann von einer "verfassungsrechtlichen Gleichstellung" niemals die Rede sein. Eine "verfassungsrechtliche Gleichstellung" ist nur möglich durch eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und Zustimmung des Bundesrates, und sie widerspräche der unabänderlichen Präambel und Fixierung des Christentums als normativer Parameter unserer Verfassung (Art. 20 GG)!



Unabhängig von solchen Umdeutungen und Anbiederungen an den moralischen Abfall in der Gesellschaft täte die CDU/CSU gut daran, ihre politische Basis und Grundlage ihrer Existenzberechtigung nicht zu verraten und zu verkaufen! Schon sind christliche Kleinparteien, die das "C" wirklich verdienen, auf dem Sprung durch Fusion und bundesweite Organisation eine künftige Rolle in der Politik einzuleiten.



Wir Christen brauchen uns nicht zu verstecken und dem Zeitgeist anzupassen, auch nicht in der CDU/CSU! Warum streben die Abgeordneten der CDU/CSU ständig danach, die christenfeindlichen Strömungen anderer Parteien mitzumachen oder diese gar noch zu überflügeln? Auf diese Weise verliert die CDU ihre Basis und verwässert ihr christliches Profil. Wäre es nicht besser, selbst mit Werten in die Offensive zu gehen. Ich erinnere daran, dass eine stark wachsende Zahl von Menschen auf die Straße gehen, um gegen den Zerfall christlicher Werte zu protestieren. Beim Marsch des Lebens in Berlin im Sept. waren es schon ca 3300, in Paris waren es ca. 1 Million, die gegen die Auflösung der christlichen Ehe durch homosexuellenfreundliche Gesetzesänderungen protestierten! Toleranz, ja - Gleichmacherei, nein! Statt über die Anerkennung eines höchst gefährlichen, ungesunden Lebensstiles laut nachzudenken, sollten CDU-Politiker laut darüber diskutieren, wie man die Zahl der



a) Abtreibungen (Kindermord im Mutterleib)

b) Ehescheidungen

c) AIDS-Toten (man kann AIDS nicht mit Kondomen verhindern!)

d) Pornografiesüchtigen



usw. reduzieren könnte! Eine Partei, die sich christlich nennt, durch ständige Aufgabe ureigenster Werte ihren eigenen Untergang betreibt, ist für mich nicht mehr wählbar! Das wird dazu führen, dass viele Christen aufwachen und lieber die neue Partei: "Bündnis-AUF-PBC-Christen für Deutschland" wählen werden. Hat die CDU denn kein Rückgrat und nicht mehr genug Christen in ihrer Reihe?



Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat bereits in den 90er Jahren in seinen Leitsätzen auf die "verfassungsrechtliche Notwendigkeit", um einmal den verdrehten Sprachgebrauch der Homosexuellenlobby richtig anzuwenden, hingewiesen, dass der Staat nicht zu wenig tun darf, um das ungeborene Leben zu schützen. Insbesondere hat es darauf hingewiesen, dass die Fristentötung einer Überprüfung und Korrektur zu unterziehen ist, wenn die Zahl der Abtreibungen in Relation zur Zahl der gebährfähigen Frauen nicht zurückgeht. Da dies seit fast 20 Jahren nicht der Fall ist und die relativen Abtreibungszahlen sogar gestiegen sind (in den USA sogar um 30 %), wäre es für die CDU tausendmal wichtiger, diese Tatsache überall in den Vordergrund zu stellen, statt sich mit innerparteilichen Diskussionen zur Aufgabe christlicher Werte in Sachen Homosexualität zu befassen und so sich selbst das Grab zu schaufeln! Es wäre gut, die CDU würde die "Rolle des Gewissens" in der Politik und Gesellschaft übernehmen und dem Verlust des Rechtsbewußtseins somit wirksam entgegensteuern. Wenn die Großkirchen versagen, muss die Politik die Rolle der Stimme des Gewissens übernehmen! Was moralisch einwandfrei und vorbildlich ist, kann auch in der Gesellschaft umgesetzt werden, wenn es deutlich genug öffentlich gesagt erkärt wird!



Frau Dr. Angela Merkel wäre gut beraten, mithilfs ihrer starken Position in der EU, sich dort gegen die dekadenten Zeitgeistverirrungen hinsichtlich der Gleichstellung Homosexueller einzusetzen! Die Bevormundung aus Brüssel darf nicht in die falsche Richtung gehen! Wenn schon ohne Volksabstimmung unser Grundgesetz außer Kraft gesetzt wird durch Provinzialisierung Deutschlands, dann übernehmen die EU-Kommissare, der Ministerrat und die EU-Verantwortlichen an vorderster Stelle eine hohe Verantwortung, die nicht zu christenfeindlicher Politik mißbraucht werden darf, denn Europa ist - wie Prof. Dr. Walter Schmitthals (siehe Anlage) in einem Vortrag beim EAK der CDU überzeugend dargelegt hat - ein Christenclub. Seine demokratische Grundordnung ist aus der christlichen Kultur hervorgegangen und besteht darin. Diese aufzugeben bedeutet, Europa und seine Kultur aufzugeben! Gibt Europa das Christentum auf, wird der Islam es prägen, denn ein Vakuum wird nicht bestehen bleiben, sondern es sind die Geister, die die Welt beherrschen, und wehe uns, wenn es nicht der gute Heilige Geist ist!



Mit freundlichen Grüßen und nochmaligem Dank für Ihren prochristlichen Einsatz



Helmut Fürst

Studienrat i.R.
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