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Katholische Kirche wegen Diskriminierung verurteilt


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Rolf

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Urteil am Arbeitsgericht Aachen:






Katholische Kirche wegen Diskriminierung verurteilt






Von Nina Voigt

Ein Krankenhaus in katholischer Trägerschaft hat einen Krankenpfleger mit Verweis auf seine Konfessionslosigkeit nicht eingestellt. Das Arbeitsgericht Aachen wertete das am Donnerstag (13.12.2012) als Diskriminierung - obwohl für die Kirche eine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz gilt.

Das Arbeitsgericht Aachen hat am Donnerstag (13.12.2012) die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler dazu verurteilt, einem Krankenpfleger 3.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zu zahlen. Der heute 39 Jahre alte Mann hatte sich im Sommer 2011 auf eine ausgeschriebene Stelle des St.-Antonius-Hospitals in Eschweiler beworben, das in Trägerschaft der katholischen Kirche liegt. Der Weg zur Anstellung blieb dem fachlich ausreichend qualifizierten Bewerber jedoch versperrt: Er wurde mit Verweis auf seine Konfessionslosigkeit abgelehnt.

Der Pfleger klagte auf Entschädigung und berief sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz, wonach niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Das Gericht gab ihm Recht und wertete die Ablehnung des fachlich für die Stelle als Intensivkrankenpfleger qualifizierten Bewerbers als Diskriminierung. "Das bedeutet, dass die Kammer die Auffassung vertritt, dass die Kirche nicht bis ins Unendliche ihre Mitglieder bevorzugen und nur dann andere Bewerber nehmen darf, wenn sie keine findet", erklärte Gerichtssprecher Heino Vogelbruch.

Urteil berührt Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

Die katholische Kirche berief sich im Prozess dagegen auf ihr Selbstbestimmungsrecht, das für die Religionsgemeinschaften in Deutschland gilt. Das Arbeitsgericht sah das anders und setzte dem Kirchenarbeitsrecht Grenzen: Von seinem Berufsbild her habe ein Pfleger mit der Vermittlung von Religion nichts zu tun, urteilten die Richter, weshalb hier die Maßgabe der Allgemeinen Gleichbehandlung greife.

Die Anwälte der beklagten katholischen Gemeinde argumentierten, die Kirche dürfe selbst entscheiden, in welchem Beruf und in welcher Position der katholische Glaube und die Religionszugehörigkeit von Bedeutung seien. Ein Krankenpfleger betreue Patienten und gebe auch christliche Werte weiter.

Kirche kann in Berufung gehen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Kirche in Berufung gehen wird. Ob die Aachener Entscheidung weitere Kreise ziehen wird, hängt laut Gerichtssprecher Vogelbruch davon ab, ob die Verhandlung in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht geht. Dann könne sie auch Modellcharakter erlangen.

Der Anwalt des Klägers begrüßte das Urteil. "Das ist ein Bereich, in dem es bisher wenige einschlägige Entscheidungen gibt", sagte Volker Buchholz. Bisherige Rechtsprechungen bezögen sich hauptsächlich auf Kündigungen von Mitarbeitern der Kirche – etwa der Fall eines katholischen Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf, der sich scheiden ließ und erneut heiratete, was nicht den Moralvorstellungen seines Arbeitgebers entsprach. Das Bundesarbeitsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass dessen Kündigung nicht rechtens war.

Abgewiesen hat das Gericht den zweiten Punkt der Klage, den Schadenersatz. Der Kläger hat inzwischen eine andere Stelle als Intensivkrankenpfleger gefunden.

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