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Für Kinderrechte – gegen Kinderbeschneidung!
Erstellt von
keine Hoffung mehr
, Sep 21 2012 09:45
#3
Geschrieben 26 September 2012 - 12:34
Der neue tolle Gesetzentwurf.
Das Bundesjustizministerium legt seinen mit Spannung erwarteten Entwurf für ein Gesetz über Beschneidungen vor. Demnach bleibt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" die Beschneidung von männlichen Kindern Körperverletzung. Sie ist aber nicht rechtswidrig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
(2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.
Der Absatz 2 des neuen Paragrafen 1631d BGB enthält freilich eine besondere Regelung für die Beschneider (hebräisch Mohel), die keine Ärzte sind: In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen sie die Beschneidung vornehmen, "wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind". Der Beschneider muss die Eltern über den Eingriff, seine Folgen und Risiken umfassend aufklären. Dies sei, so sagt der Entwurf, schon jetzt geltende Rechtslage und müsse daher nicht ausdrücklich ins neue Gesetz aufgenommen werden.
Das Bundesjustizministerium legt seinen mit Spannung erwarteten Entwurf für ein Gesetz über Beschneidungen vor. Demnach bleibt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" die Beschneidung von männlichen Kindern Körperverletzung. Sie ist aber nicht rechtswidrig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird.
(2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.
Der Absatz 2 des neuen Paragrafen 1631d BGB enthält freilich eine besondere Regelung für die Beschneider (hebräisch Mohel), die keine Ärzte sind: In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen sie die Beschneidung vornehmen, "wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind". Der Beschneider muss die Eltern über den Eingriff, seine Folgen und Risiken umfassend aufklären. Dies sei, so sagt der Entwurf, schon jetzt geltende Rechtslage und müsse daher nicht ausdrücklich ins neue Gesetz aufgenommen werden.
#4
Geschrieben 26 September 2012 - 12:40
weiter aus dem Artikel.
Das Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motiviation der Eltern ab. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, so heißt es in den amtlichen Papieren, "vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen". Eltern können ja, so heißt es weiter, "die weltweit stark verbreitete Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten". Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung von Jungen würde den unterschiedlichen Zielsetzungen von Beschneidungen daher nicht gerecht.
Das Gesetz stellt ausdrücklich nicht auf eine religiöse Motiviation der Eltern ab. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, so heißt es in den amtlichen Papieren, "vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen". Eltern können ja, so heißt es weiter, "die weltweit stark verbreitete Beschneidung ihres Sohnes aus unterschiedlichen Gründen für kindeswohldienlich halten". Eine Regelung allein für eine religiös motivierte Beschneidung von Jungen würde den unterschiedlichen Zielsetzungen von Beschneidungen daher nicht gerecht.
#5
Geschrieben 26 September 2012 - 20:59
Beschneidung: Zentralrat der Juden begrüßt Gesetzentwurf
Der Zentralrat der Juden begrüßt die Gesetzespläne aus dem Bundesjustizministerium, um religiös motivierte Beschneidungen zu regeln. Der am Dienstag von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf sei eine "vernünftige und gute Arbeitsgrundlage", sagte der Generalsekretär des Zentralrates, Stefan Kramer, der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe).
Es sei ein wichtiges Signal für die Juden in Deutschland, dass die Beschneidung nicht im Straf- sondern im Familienrecht geregelt werden soll. Den Ministeriumsplänen zufolge soll die religiöse Beschneidung im Sorgerecht geregelt werden. Es soll vorgeschrieben werden, Beschneidungen fachgerecht, möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung vorzunehmen. Zudem soll eine umfassende Aufklärung verpflichtend und das Kindeswohl berücksichtigt werden. In den ersten sechs Monaten im Leben eines Säuglings soll der Eingriff auch möglich sein, wenn er nicht vom Arzt, sondern von speziell dafür vorgesehen Personen der Religionsgemeinschaft vorgenommen wird. Damit könnte bei Juden, die nach der Tradition am achten Tag nach der Geburt beschnitten werden, weiterhin ein Mohel die Beschneidung vornehmen.
Seit einem Urteil des Kölner Landgerichts, dass die religiöse Beschneidung als Körperverletzung gewertet hatte, herrscht bei Juden und Muslimen Rechtsunsicherheit. In beiden Religionen zählt die Entfernung der Vorhaut zum Ritus. Infolge der Empörung nach dem Urteil hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Vorschlag für ein Gesetz zur Erlaubnis der Praxis aufgefordert.