Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Kritik an christlichen Fundamentalisten


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
5 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34224 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Kritik an christlichen Fundamentalisten







Der Radiosender SWR 2 strahlte die Sendung „Bedingungslos fromm – Fundamentalistische Strömungen in Katholizismus und Protestantismus“ aus.

Kritik an christlichen Fundamentalisten in Deutschland ist in einer Sendung des Radiosenders SWR 2 geübt worden. Der Beitrag mit dem Titel „Bedingungslos fromm – Fundamentalistische Strömungen in Katholizismus und Protestantismus“ unterstellt, die Kernforderung der Aufklärung, selbständig zu denken, finde bei ihnen keinen Platz.

Stuttgart (idea) – Kritik an christlichen Fundamentalisten in Deutschland ist in einer Sendung des Radiosenders SWR 2 geübt worden. Der Beitrag des Journalisten Bastian Wierzioch mit dem Titel „Bedingungslos fromm – Fundamentalistische Strömungen in Katholizismus und Protestantismus“ wurde am 26. August gesendet. Darin werden der Priester der Piusbruderschaft in Stuttgart-Feuerbach, Andreas Steiner, sowie der evangelikale Publizist und Gemeindeleiter, Lothar Gassmann (Pforzheim), porträtiert. Der „protestantische Bibeltreue“ und der „traditionalistische Piuspriester“ hätten zahlreiche Gemeinsamkeiten: „Lothar Gassmann nimmt die Bibel wortwörtlich. Für ihn steht sie im Mittelpunkt des Glaubens. Bei Pius-Bruder Andreas Steiner steht die Kirche im Mittelpunkt seines geistlichen Lebens.“

Im Alltag folgten beide strengen Regeln, lebten sehr diszipliniert. Gemeinsam sei beiden auch „ihre anti-moderne, vordemokratische Sicht auf Staat und Gesellschaft“. Die Kernforderung der Aufklärung, Menschen sollten selbständig und kritisch denken, finde in den Gedankengebäuden von Gassmann und Steiner keinen Platz. So seien „Piusbruder Steiner und der extreme Evangelikale Gassmann“ auch gegen die Trennung von Staat und Kirche: „Beide finden, dass die christlichen Kirchen viel zu wenig Einfluss haben auf die säkulare Gesellschaft.“ Beide teilten die Welt in Gut und Böse ein. Während die Pius-Bruderschaft „zum äußersten rechten Rand des katholischen Spektrums“ gehöre, zähle Gassmann zum „äußersten rechten Rand des evangelikalen Spektrums“. Die von ihm ins Leben gerufene Bibelgemeinde Pforzheim gehöre nicht zur Deutschen Evangelischen Allianz, „in der sich sehr viele moderate Konservative zusammengeschlossen haben“.

Kirchliche Weltanschauungsbeauftragte: „Ein schreckliches Weltbild“

Auch die ablehnende Haltung dem Islam gegenüber eine die beiden „Außenseiter“, heißt es in dem Beitrag: „Laut Steiner und Gassmann gibt es jeweils nur einen Weg zu Gott. Deswegen betrachten sie auch den Islam nicht als Heilsweg.“ Nach Ansicht der Weltanschauungsbeauftragten der württembergischen Landeskirche, Annette Kick (Stuttgart), unterstützt Gassmann damit „islamfeindliche Tendenzen“. Ähnliches gelte für Fragen der Moral, wie etwa beim Thema Abtreibung. Schwangerschaftsabbrüche würden von allen Christen als problematisch gesehen, so Frau Kick, „weil ja tatsächlich ein beginnendes menschliches Leben abgetötet wird“. Es sei nur so, „wie bei allem bei den Fundamentalisten, dass es nicht diskutierbar ist“. Gerade wenn Kinder in Gemeinden, wie Gassmanns Bibelgemeinde Pforzheim sozialisiert würden, halte sie das für „sehr gefährlich“. Wer im Einfluss solcher Prediger stehe, habe ein „absolut schreckliches Weltbild, schwarz weiß“. Er empfinde alles, was ihm begegnet und nicht direkt zu seinem Glauben gehöre, als beängstigend. Zudem habe er stets eine Trennung von „rein und unrein“ im Hinterkopf. Die Neigung, depressiv zu werden, sei „sehr groß in diesen Gruppen“.

  • 0

#2
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34224 Beiträge
  • Land: Country Flag
Wie dämlich ist das denn? Immer wieder verunglimpfen völlig ahnungslose Journalisten Christen, die das Christsein ernst nehmen. Frau Kick von der eZW kann man nur raten, sich sachkundig zu machen anstatt aufgrund einer solchen Journaille Stellungnahmen abzugeben.


Herzliche Grüße


rolf
  • 0

#3
1Joh1V9

1Joh1V9

    Supermoderator

  • Moderator

  • PIPPIPPIP
  • 1558 Beiträge
  • Land: Country Flag
Ich kann allerdings einiges unterschreiben, was da steht. Jedoch mehr in Bezug auf WdG bzw. W+G-Gemeinden. Für andere Gemeinden kann ich mangels eigener Erfahrung natürlich nicht sprechen.
  • 0

#4
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34224 Beiträge
  • Land: Country Flag
Genau! Und damit hat Lothar Gassmann definitiv garnichts zu tun. Diese Medienheinis die werfen immer alles in einen Topf.


Herzliche Grüße


Rolf
  • 0

#5
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Leider bringen Interviews im Rundfunk oder Fernsehen meistens nichts, da alles nur verkürzt dargestellt wird.

Anstatt Aufklärung über wirklich schreckliche Gemeinden mit Namen zu bringen nach guter ausführlicher Recherche, wird das Meiste nur schlagwortartig vorgebracht.

Ich halte einen Vergleich wie hier vorgestellt völlig unsinnig.
  • 0

#6
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge

Die Neigung, depressiv zu werden, sei „sehr groß in diesen Gruppen“.


Welche Gruppen Frau Kick meint , sollte einmal von der Staatsanwaltschaft untersucht werden.



§ 1631 BGB

Inhalt und Grenzen der Personensorge.(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,

seelische Verletzungen

und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
.
  • 0