so langsam dämmert es mir was du eigentlich meinst. Jedoch wenn du schreibst:
wieder muss ich mich da fragen was hast du dabei für ein Geschehen im Kopf?Deshalb muss die Erlösung die rechtliche Situation des Menschen angemessen in die Erlösung mit einbeziehen.
Wäre dies nicht der Fall, dann wäre die Erlösung rechtlich angreifbar.
Vor welcher INSTANZ denn bitteschön?
Wer sitzt denn da zu Gericht über die Erlösung?
Und prompt servierst du mir die Antwort:
Es wäre doch für den Teufel ein Genuss, wenn die Erlösung rechtlich gesehen nicht wasserdicht wäre.
...hätte der Satan ein Anrecht, wenn die Erlösung rechtlich gesehen nicht einwandfrei wäre.
Na gut damit ist alles klar! Alle Fragen beantwortet!
Gruß
Marc