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Pfarrdienstrecht sorgt für Diskussionen bei Lutheranern


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23 Antworten in diesem Thema

#1
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Pfarrdienstrecht sorgt für Diskussionen bei Lutheranern








Magdeburg (idea) – Für neuerliche Diskussionen hat das Pfarrdienstgesetz der EKD in der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) gesorgt.

Das Gesetz, das vor einem Jahr von der EKD-Synode in Hannover einstimmig beschlossen worden war, soll die Arbeitsbedingungen von Geistlichen in den evangelischen Kirchen einheitlich regeln. Umstritten ist der Paragraph 39, der durch eine offene Formulierung die Möglichkeit schafft, dass auch schwule Pfarrer bzw. lesbische Pfarrerinnen in eingetragenen Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus zusammenleben. Die Generalsynode der VELKD beriet am 3. November in Magdeburg ein Gesetz zur Neuordnung ihres Pfarrdienstes im Einklang mit dem EKD-Gesetz. Die acht Mitgliedskirchen der VELKD, die rund zehn Millionen Mitglieder haben, können noch ergänzende Regelungen erlassen.

Zerreißprobe: Vizepräsident teilt Bedenken

In einzelnen Kirchen – besonders in Bayern und Sachsen – haben theologisch konservative Gemeinden und Vereinigungen wegen der Ablehnung gelebter Homosexualität in der Bibel schwere Bedenken gegen eine mögliche Öffnung des Pfarrhauses für gleichgeschlechtliche Partner erhoben. Dies würde die Gemeinden in eine innere Zerreißprobe führen. Pfarrer Carsten Rentzing (Markneukirchen/Sächsisches Vogtland) – zweiter Vizepräsident der Generalsynode – erklärte, er fürchte um die innere Einheit seiner sächsischen Landeskirche, wenn das Pfarrdienstgesetz unverändert übernommen werde. Viele Kirchenmitglieder hätten den Eindruck, dass dann eine entscheidende Linie überschritten sei. Er teile die Befürchtungen und habe eigene theologische Bedenken. Rentzing schlug der Generalsynode bei der ersten Lesung des Neuordnungsgesetzes eine Ergänzung vor, wonach Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrer Lebensführung in Ehe und Familie ihrem Auftrag verpflichtet seien. Vor Änderungen warnten hingegen Oberlandeskirchenrat Rainer Mainusch (Hannover) und die frühere nordelbische Synodenpräsidentin Elisabeth Lingner (Hamburg). Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen.
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#2
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Pfälzer Pietisten warnen Kirche vor Vertrauensverlust






Speyer (idea) – Pfälzer Pietisten warnen ihre Landeskirche davor, dass theologisch konservative Mitglieder ihr nicht mehr vertrauen könnten. Anlass ist, dass das Zusammenleben Homosexueller im Pfarrhaus erlaubt werden könnte.

Speyer (idea) – Pfälzer Pietisten warnen ihre Landeskirche davor, dass theologisch konservative Mitglieder ihr nicht mehr vertrauen könnten. Anlass ist, dass das Zusammenleben Homosexueller im Pfarrhaus erlaubt werden könnte. Darüber wird die Landessynode im nächsten Jahr entscheiden. Nach Ansicht des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Pfalz bedeutet eine Zustimmung, „dass wieder gewachsene Brücken des Vertrauens, die nach dem Synodalbeschluss im Jahre 2002 zur gottesdienstlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare mühsam aufgebaut wurden, wieder eingerissen werden könnten“. Vor neun Jahren hatte die Synode mit großer Mehrheit für eine „öffentliche gottesdienstliche Begleitung mit Verkündigung, Fürbitte und Segen“ gestimmt. Damit löste sie einen Proteststurm bei Christen aus, „die in ihrem Gewissen an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes als Autorität für Glauben und Leben gebunden sind“. Aus Sorge um den theologischen Kurs der Landeskirche entstand ein Netzwerk Bekennender Christen, nach deren Überzeugung die Bibel alle gleichgeschlechtlichen Praktiken als Gräuel vor Gott bezeichnet.

Vertrauensvolles Miteinander nicht gefährden

In seiner am 29. Oktober beschlossenen Erklärung fordert die Leitung des Gemeinschaftsverbandes die Verantwortlichen in der pfälzischen Kirche auf, „das vertrauensvolle Miteinander zwischen Landeskirche und den Gliedern des Gemeinschaftsverbandes nicht zu belasten beziehungsweise erneut zu gefährden“. Einer Legalisierung des Zusammenlebens homophiler Partnerschaften im Pfarrhaus müsse entgegengewirkt werden. Der Verbandsvorsitzende, Pfarrer Tilo Brach (Winterbach bei Kaiserslautern), übergab die Stellungnahme an Kirchenpräsident Christian Schad (Speyer) bei einem Treffen von Verbands- und Kirchenleitung am 2. November in Speyer. Nach Angaben von Kirchensprecher Wolfgang Schumacher sieht die Kirchenleitung derzeit keinen Handlungsbedarf. Zunächst würden mögliche Änderungen des Pfarrdienstrechts mit allen Betroffenen erörtert. Erst danach werde ein Gesetzesentwurf erarbeitet, über den die Synode voraussichtlich im November 2012 abstimme.

Ergänzende Angebote in der Jugendarbeit

Bei der Begegnung sei auch über gemeinsame Aufgaben von Landeskirche und Gemeinschaftsverband gesprochen worden, heißt es in einem Kommuniqué. Aufgrund des Rückgangs von Mitgliedern und Finanzen solle geprüft werden, „inwieweit sich Angebote, zum Beispiel in der Jugendarbeit, ergänzen könnten“. Die 18 Gemeinschaftsbezirke und Stadtmissionen des Gemeinschaftsverbandes erreichen wöchentlich rund 3.000 Personen.

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#3
Guest_Peter Wiem_*

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Das Gesetz, das vor einem Jahr von der EKD-Synode in Hannover einstimmig beschlossen worden war, soll die Arbeitsbedingungen von Geistlichen in den evangelischen Kirchen einheitlich regeln.

Wenn man statt der Bibel ein Gesetz braucht, um Arbeitsbedingungen von Geistlichen zu regeln, dann können schon Missverständnisse entstehen.
Da die Bibel hinterfragbar ist, ein Pfarrdienstgesetz jedoch nicht, wird sich an der anvisierten Angleichung dem Zeitgeist gegenüber nichts ändern.
Wo ich aufgrund meines gesellschaftlichen Selbstverständnisses die Situationsethik unter allen Umständen bevorzuge, hat Gott und seine Masstab auf die Dauer keine Chance.

Jetzt wäre höchstens die Frage zu klären, was das Ganze mit "geistlich" zu tun haben soll.
Hier geht es doch nur um zeitgeistliche Modeerscheinungen, und wie am stromlinienförmigsten darauf reagieren will!
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#4
Rolf

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Öffnung des Pfarrhauses für Homo-Ehen?





Dresden (idea) – In der anhaltenden Debatte um die Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partnerschaften will die sächsische Landeskirche im kommenden Jahr eine Regelung treffen. Das kündigte Landesbischof Jochen Bohl am 12. November vor der in Dresden tagenden Synode an. Hintergrund ist der Paragraf 39 des neuen Pfarrdienstgesetzes der EKD und die damit verbundene Begründung. Er gibt den Landeskirchen die Möglichkeit, dass schwule oder lesbische Geistliche in eingetragenen Lebensgemeinschaften im Pfarrhaus zusammenleben.

„Zunächst ist wichtig, dass wir durch das EKD-Gesetz in keiner Weise gebunden, auch nicht unter Zugzwang gesetzt sind“, betonte Bohl. Im Kern gebe es zwischen Landeskirchenamt und der Kirchenleitung eine Verständigung, „den jetzigen Rechtszustand nicht zu verändern“. Sollte es doch Änderungen geben, dann „sicherlich nur maßvoll und in engen Grenzen“. Bisher dürfen homosexuelle Pfarrer in Sachsen nicht mit ihrem Partner im Pfarrhaus zusammenleben. Eine Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“ hat in den vergangenen Monaten einen Bericht erarbeitet, in dem die unterschiedlichen Positionen zum Thema beleuchtet werden. Bei einer Klausurtagung im Januar wird sich die Kirchenleitung damit beschäftigen, bevor sie der Synode im Frühjahr einen Regelungsentwurf vorlegen wird. Die Synodalen haben dann die Möglichkeit, dazu Änderungsanträge einzubringen.

Synode darf sich nicht zum „Meister der Schrift“ machen

Unter den Synodalen wurde das Thema in der Aussprache zum Bischofsbericht und dem Bericht der Kirchenleitung kontrovers diskutiert. Nach Ansicht von Pfarrer Carsten Rentzing (Annaberg-Buchholz), der auch der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) angehört, wird ein reiner Kirchenleitungsbeschluss die Diskussionen an der Basis nicht beruhigen können. Er erwarte eine klare gesetzliche Regelung: „Und als Landessynode sollten wir uns das Recht der Gesetzgebung nicht nehmen lassen.“ Pfarrer Falk Klemm (Plauen) verwies auf den Orientierungscharakter, den Kirche habe – „auch wenn weite Teile der Bevölkerung manche Stellen der Bibel nicht mögen“. Die Synode dürfe sich nicht zum „Meister der Schrift“ machen, warnte er: „Wenn wir gegen die Aussagen der Bibel behaupten, Homosexualität sei keine Sünde, überschreiten wir unsere Grenzen.“ Außerdem gefährde man mit einer Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partner nicht nur den inneren Frieden der Landeskirche, „sondern wir stellen uns auch ökumenisch ins Abseits und werden zur Sekte“.

Dreßler: Engagierte Mitarbeiter würden aus der Kirche auswandern

Pfarrer Christian Mendt (Radebeul) erklärte, er befürworte eine gesetzliche Regelung, weil er ansonsten eine Diskriminierung homosexueller Pfarrer in der Landeskirche befürchte. Dabei stellten sie weder die kirchliche Einheit noch das Leitbild der Ehe infrage. Der Landesinspektor des Landesverbandes Landeskirchlicher Gemeinschaften in Sachsen, Matthias Dreßler (Chemnitz), warb dafür, sich im Vorfeld einer Entscheidung zu fragen, ob eine Neuregelung dem Miteinander in der Kirche nutze oder schade. Zwar würden durch eine Öffnung des Pfarrhauses in Einzelfällen vielleicht einige Menschen für die Kirche gewonnen. Andere aber würden innerlich oder äußerlich aus der Kirche auswandern. „Und wenn das geschieht, geschieht nichts Gutes.“ Denn diejenigen, die teilweise schon jetzt mit diesem Gedanken spielten, seien nicht am Rande der Gemeinden angesiedelt, sondern gehörten zur engagierten Mitarbeiterschaft. „Das wäre wirklich ein Verlust“, so Dreßler. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat knapp 774.000 Mitglieder in 776 Kirchgemeinden.

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#5
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Homo-Ehe“ im Pfarrhaus: Im Grundsatz bleibt es beim Nein







Stuttgart (idea) – Soll die württembergische Kirche homosexuellen Partnerschaften das Zusammenleben im Pfarrhaus gestatten? Zu dieser im Kirchenvolk heftig diskutierten Frage haben die vier Gesprächskreise in der Landessynode am 23. November auf deren Tagung in Stuttgart Stellung genommen.

Sie erklärten sich bereit, an der jetzigen Regelung festzuhalten. In Württemberg sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Pfarrhaus grundsätzlich nicht möglich. Dies werde nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn der entsprechende Kirchengemeinderat zustimme, so der Pressesprecher der Landeskirche, Oliver Hoesch.

Lebendige Gemeinde: Praxis hat sich bewährt

Die theologisch konservative „Lebendige Gemeinde“ – sie stellt mit 44 Synodalen die größte Gruppe – plädierte dafür, bei der „bewährten Praxis“ zu bleiben. Da hier eine grundsätzliche Frage berührt sei, sollte die Entscheidung nicht auf einzelne Kirchengemeinden verlagert werden. Hier bedürfe es einer einheitlichen landeskirchlichen Praxis, sagte der Sprecher des Gesprächskreises, Pfarrer Steffen Kern (Walddorfhäslach bei Reutlingen). Der Oberkirchenrat brauche in seiner Entscheidung von Einzelfällen „einen gewissen Spielraum, um betroffenen Personen und Situationen gerecht zu werden“. Einzelfallentscheidungen dürften dabei den bestehenden Grundsatz nicht konterkarieren. Kern begründete die Haltung der Lebendigen Gemeinde mit der Bibel. Dort werde Homosexualität durchgängig negativ bewertet. Gott habe den Menschen als Mann und Frau und beide füreinander geschaffen. Kern: „Die Ehe von Mann und Frau ist die grundlegende jüdisch-christliche Ordnung im Blick auf die Lebenspartnerschaft zweier Menschen.“

„Evangelium und Kirche“ für Leitbild Familie im Pfarrhaus

Die Mitte-Gruppierung „Evangelium und Kirche“ (19 Synodale) steht „voll hinter der landeskirchlichen Einzelfalllösung“ und dem Leitbild Familie im Pfarrhaus. „Das wird auf Dauer so bleiben“, sagte der Sprecher der Synodalgruppe, Dekan Winfried Dalferth (Crailsheim). Es werde aber immer wieder Gemeindemitglieder und kirchliche Mitarbeiter mit homophiler Veranlagung geben. Auch ihnen sollten die Kirchengemeinden Heimat und Arbeit bieten. Laut Dalferth muss man im Gespräch mit den betroffenen Gemeinden und Stellenbewerbern ausloten, welcher Handlungsspielraum bestehe. Es müsse vermieden werden, dass Homosexualität ein Verkündigungshindernis sei.

„Offene Kirche“ trägt Regelung „schweren Herzens“ mit

Die zweitgrößte Synodengruppe, die „Offene Kirche“ (27 Synodale), erklärte sich „schweren Herzens“ bereit, im Interesse der betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrer an der bisherigen Praxis festzuhalten. Voraussetzung sei jedoch, dass es eine Regelung gebe, die Rechtssicherheit biete, sagte die Diplom-Bibliothekarin Jutta Henrich (Ulm) vom Leitungskreis des Gesprächskreises. Dieser plädiere aber weiter für eine grundsätzliche Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partnerschaften. Dies gelte auch für die Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Die „spärlichen biblischen Verwerfungen der Homosexualität“ hätten sich damals auf eine andere Lebenswirklichkeit bezogen. Verbindliche gleichgeschlechtliche Partnerschaften seien nicht vorstellbar gewesen, auch nicht für den Apostel Paulus. Mit den gegensätzlichen Positionen bei diesem Thema in der Synode müsse man aber „wohl bis auf weiteres leben“. Die „Offene Kirche“ dankte den lesbischen Theologinnen und schwulen Theologen für „die gute und segensreiche Arbeit“, die sie „trotz Anfeindungen und Einschränkungen“ in der Landeskirche leisteten.

„Kirche für morgen“: Ein politischer Kompromiss

Der Gesprächskreis „Kirche für morgen“ (8 Synodale) bezeichnete das jetzige Verfahren als einen guten Kompromiss. „Es ist kein theologischer, sondern ein politischer Kompromiss“, sagte Diakon Markus Munzinger (Dettingen). In der Synodalgruppe gebe es hinsichtlich der Bewertung der Homosexualität unterschiedliche Meinungen: „Manche von uns sagen: Gelebte Homosexualität stimme nicht mit dem Willen Gottes überein. Andere widersprechen dieser Ansicht. So oder so. Wir alle machen uns durch unser Leben und Handeln schuldig vor Gott und den Menschen.“ Einig sei man sich, dass Gott Mann und Frau in ihrer Gegensätzlichkeit füreinander geschaffen habe. Anlass für die Stellungnahmen war das neue Pfarrdienstrecht der EKD, das von den Landeskirchen übernommen werden soll. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, die Pfarrhäuser auch für eingetragene homosexuelle Lebensgemeinschaften zu öffnen.

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Neuordnung für Gottesdienst: Kurhessische Kirche segnet Homo-Partnerschaften






In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck können sich gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst künftig segnen lassen.


Mit großer Mehrheit stimmte die Synode der rund eine Million Christen zählenden Landeskirche am Mittwoch für diese Neuordnung. Eine solche Praxis ist damit in zehn der 22 Mitgliedskirchen der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) möglich.

Bischof Martin Hein erinnerte an die lange Schuldgeschichte der evangelischen Kirche gegenüber homosexuell lebenden Menschen. Das Thema begleite die kurhessische Kirche nun schon seit fast 20 Jahren.

Die 95 Synodalen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgten in Hofgeismar bei fünf Gegenstimmen und neun Enthaltungen einer Vorlage des Rates der Landeskirche. Bislang war die Segnung nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Voraussetzung einer Segnung im Gottesdienst ist neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dass mindestens einer der Partner evangelisch ist, heißt es in dem Beschluss. Pfarrer dürfen zu einer solchen Handlung nicht gezwungen werden.

Grundsätzlich betonen die evangelischen Kirchen, dass es zwar mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare geben müsse, diese aber nicht mit der Ehe identisch sein dürften. Die katholische Kirche lehnt die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau klar ab. Sie befürchtet einen Bedeutungsverlust der Ehe
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#7
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Sachsen: Kirche öffnet Pfarrhaus für homosexuelle Paare







Dresden (idea) – In Sachsen dürfen homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer künftig unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam im Pfarrhaus leben. Das hat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens am 21. Januar in Dresden entschieden.

Voraussetzung sei allerdings eine eingetragene Lebenspartnerschaft des Paares und die einmütige Zustimmung des Kirchenvorstandes. Landesbischof Jochen Bohl (Dresden) hob bei der Tagung der Kirchenleitung hervor, wie umstritten dieses Thema sei. Nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung könnten diese gegensätzlichen Auffassungen überwunden werden. Er hoffe, „dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden“, erklärte Bohl. Er sei sicher, „dass homosexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden“. Eine wichtige Grundlage für die Entscheidung war den Angaben zufolge ein Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Homosexualität in biblischem Verständnis“. Zugleich bekräftigte die Kirchenleitung die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann.
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Liebe oder Sünde






20. Oktober 2011 von DER SONNTAG



Dürfen homosexuelle Partner im Pfarrhaus leben oder gesegnet werden? Darüber gehen die Meinungen in der Landeskirche weit auseinander. Es geht ums Ganze.



Die sächsische Landeskirche ist groß. So groß, dass sich die verschiedenen Regionen und Frömmigkeitsrichtungen mitunter kaum verstehen. Gestochen scharf zeigt dies die aktuelle Debatte um gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Sie entzündet sich am neuen Pfarrerdienstgesetz der EKD, das in einem Anhang zu Paragraph 39 die Pfarrhäuser öffnet für jede Form von verbindlichen Partnerschaften – auch für homosexuelle.

Im kommenden Frühjahr soll die sächsische Landessynode über dieses Gesetz entscheiden. In einer Erklärung bitten vorab 77 meist südsächsische Gemeinden die sächsische Kirchenleitung und Synode, nichts an ihrer bisherigen Haltung zu ändern: Homosexuelle dürften zwar Pfarrer sein, aber im Pfarrhaus keine Beziehung leben.

»Unter den Gemeindegliedern ist eine große Sorge da, dass sich die Kirche in dieser Frage unter dem gesellschaftlichen Druck von ihrem Bekenntnis und der Heiligen Schrift ablöst«, sagt Gaston Nogrady. Der Pfarrer im erzgebirgischen Markersbach rief den Appell im Mai ins Leben – und fast täglich schließen sich neue Gemeinden an. Der Theologe verweist auf die Bibel: Mann und Frau seien in der Schöpfung einander zugeordnet, dies begründe das kirchliche Leitbild von Ehe und Familie. In keiner Weise aber wolle er homosexuelle Menschen diskriminieren oder zu ihren Partnerschaften eine Wertung abgeben, betont Nogrady.

Nicht alle Kritiker urteilen so differenziert. In einem Brief an sämtliche Gemeinden der Landeskirche bezeichnete ein Chemnitzer Pfarrer eine Zulassung homosexueller Partnerschaften als »Gott-widrige schwerwiegende Gefährdung unserer Landeskirche« und drohte gleichgeschlechtlich Liebenden – unter Berufung auf den Apostel Paulus im Römerbrief – mit »Gottes Zorn«.

Auf dem Pfarrertag im September kritisierte Landesbischof Jochen Bohl außergewöhnlich deutlich die »aggressive Sprache« mancher Kritiker und mahnte einen respekt- und liebevollen Umgang miteinander an.

Um das explosive Potential des Themas zu entschärfen, hatte die Kirchenleitung eigens eine Arbeitsgruppe »Homosexualität in biblischem Verständnis« eingerichtet, mit deren Abschlussbericht sie sich auf einer Klausurtagung am 20. und 21. Januar 2012 gründlich beschäftigen will.

Ob daraus ein Kurswechsel erwächst, ist offen.

Fest steht aber jetzt schon zweierlei: Die Kirchenleitung möchte auf die umstrittenen Ausführungsbestimmungen des Paragraphen 39 verzichten. Und sie hat Angst vor einem Zerbrechen der Einheit der Landeskirche.

Der Verweis auf die gefährdete Kircheneinheit aber dürfe von Seiten der Kritiker nicht als Druckmittel genutzt werden, sagt Albrecht Nollau. Der Superintendent des Kirchenbezirks Dresden Nord wünscht sich eine Diskussion des Schriftverständnisses. »Die Bibel ist von Menschen in einer ganz bestimmten Zeit geschrieben worden. Auslegung ist mehr als einfaches Ablesen – man muss auch die Intention der Bibel im Blick behalten, Zeugnis der Liebe Gottes zu sein.«

In den Großstadtgemeinden von Dresden und Leipzig indes gibt es die Debatte um homosexuelle Pfarrer kaum. Hier wurden wie in der Dresdner Kreuzkirchgemeinde in letzter Zeit sogar gleichgeschlechtliche Partner gesegnet – wenn auch nur im kleinen, seelsorgerlichen Rahmen. Mehr lassen die Beschlüsse der Landeskirche nicht zu. Doch die Stadtgemeinden gehen diesen Weg mit.

»Es gibt keine Äußerung von Jesus über die Homosexualität«, sagt der Dresdner Kreuzkirchenpfarrer Joachim Zirkler. »Aber es gibt viele Zeugnisse, wie er mit Menschen umging, die in der Gesellschaft in der Minderheit und nicht so angesehen waren.«

Liebe oder Sünde: Für viele ­Christen könnte die Haltung ihrer Landeskirche gegenüber Homosexuellen zur Bekenntnisfrage werden.

Andreas Roth
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Sächsische Pfarrhäuser für Homosexuelle geöffnet






DRESDEN. Evangelische Pfarrhäuser in Sachsen sollen künftig auch homosexuellen Pfarrerspaaren offen stehen, wenn der jeweilige Kirchenvorstand zustimmt. Dies hat die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen am vergangenen Wochenende bestätigt. In Einzelfällen könne die Landeskirche damit verpartnerten Homosexuellen das gemeinsame Leben im Pfarrhaus genehmigen.

Die Kirchenleitung begründete ihren Vorstoß mit der allgemeinen Akzeptanz der Homosexualität, vor allem in Großstädten. Sie betonte jedoch die „bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“.

Große Vorbehalte in den Gemeinden

„Ich bin sicher, daß homosexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden“, sagte Landesbischof Jochen Bohl. Im April 2012 wird die sächsische Synode endgültig über das Vorhaben entscheiden.

Hintergrund ist das Verbot für ordinierte Pfarrer, ihre kirchliche Dienstwohnung gemeinsam mit ihrem homosexuellen Partner zu bewohnen. Auch eine Segnung homosexueller Paare lehnte die evangelische Kirche in Sachsen bisher ab. (CvM)
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#10
Guest_Peter Wiem_*

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Die Kirchenleitung begründete ihren Vorstoß mit der allgemeinen Akzeptanz der Homosexualität, vor allem in Großstädten.
Sie betonte jedoch die „bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“.


Also: Allgemeine Akzeptanz geht vor biblischer Ordnung.
Die Kirchenleitung ist demzufolge dazu da, biblische Ordnungen in einem allgemein akzeptablen Sinnzusammenhang zu integrieren.
Biblische Leitbilder sind nur noch dazu da, auf die verstaubten Grundsätze eines heutzutage teilweise inakzeptablen Gottes hinzuweisen.
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Bayerische Geistliche gegen Homo-Partner im Pfarrhaus






Redwitz (idea) – Gegen ein homosexuelles Zusammenleben im Pfarrhaus wenden sich rund 70 evangelische Geistliche in Bayern. Sie unterzeichneten eine Eingabe an die Landessynode, die vom 18. bis 22. März in Augsburg tagt.

Auf der Tagesordnung steht auch die Übernahme des Pfarrdienstrechts der EKD, das ein Zusammenleben von schwulen Pfarrern bzw. lesbischen Pfarrerinnen ermöglicht. Bereits im Herbst 2010 hatte die Synode zugestimmt, dass der Landeskirchenrat solchen Lebensgemeinschaften ein gemeinsames Wohnen erlaubt, sofern Regionalbischof, Kirchenbezirk und Kirchengemeinderat zustimmen. Dies soll jetzt als Gesetz formuliert werden. Die Kritiker wollen das mit der vom Vorsitzenden des Arbeitskreises Bekennender Christen (ABC) in Bayern, Pfarrer Till Roth (Redwitz/Oberfranken) initiierten Eingabe verhindern. Laut Roth sind die meisten Unterzeichner aktive Gemeindepfarrer.

Keine positiven Aussagen zur Homosexualität in der Bibel

Sie verweisen darauf, dass ein synodaler Ausschuss festgestellt habe, dass „im Alten und Neuen Testament keinerlei positive Aussagen zur Homosexualität gemacht werden“. Dieser biblisch-theologische Befund werde mit dem jetzigen Beschlussvorschlag übergangen. Ihrer Ansicht nach muss die Kirche „an der eindeutigen ethischen Orientierung der Heiligen Schrift zur Frage der gleichgeschlechtlichen Lebensweise festhalten“. Ferner heißt es in der Eingabe: „Im Umgang mit den gegensätzlichen Positionen zu diesem Thema und im Blick auf die Aufgabe, den Frieden und die Einheit der Kirche zu wahren, kann die Kirche keine Beschlüsse fassen oder Lösungen finden, die den Frieden und die Einheit ohne Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift suchen.“ Roth weist den Vorwurf zurück, homophile Menschen würden diskriminiert: „Ich kann zwar verstehen, dass Betroffene den Eindruck gewinnen, dass nur über sie geredet werde, wenn über die exegetischen und theologischen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Homosexualität diskutiert wird. Grundsätzlich sollte aber ein sachliches Gespräch ohne die Verdächtigung möglich sein, die Menschen würden übergangen oder gar vergessen.“ Von der theologischen Klärung hänge stark ab, wie die seelsorgerliche Begleitung homophiler Menschen aussehe.
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Bayerische Landeskirche: Homosexuelle Pfarrer dürfen mit Partnern im Pfarrhaus leben






Homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen in der bayerischen evangelischen Landeskirche dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus leben.


Die Landessynode fasste am Donnerstag in Augsburg entsprechende Regelungen für Theologen in eingetragenen Lebenspartnerschaften in ein Gesetz. In den 22 evangelischen deutschen Landeskirchen wird die Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern unterschiedlich geregelt. Oft gibt es hier Einzelfallentscheidungen.

In Bayern dürfen dem Beschluss nach Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam im Pfarrhaus einer Gemeinde wohnen, wenn sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben und wenn Kirchenvorstand, Dekan, Regionalbischof und Landeskirchenrat einmütig dem Zusammenleben zustimmen. In der bayerischen Landeskirche gibt es derzeit laut Personalreferent Helmut Völkel sechs Fälle.

Den Änderungen im Pfarrerdienstrecht stimmten die Kirchenparlamentarier zum Abschluss ihrer Beratungen mit großer Mehrheit bei zehn Gegenstimmen zu. Dabei handelt es sich um ein Ausführungsgesetz zum Pfarrerdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Über das Zusammenleben von Homosexuellen im Pfarrhaus war zuvor zum Teil kontrovers diskutiert worden. Auch auf der Synode in Augsburg gab es dazu noch Änderungsanträge. Darunter war einer, der Homosexuelle vom Amt des Pfarrers ausschließen sollte. Die Bibel lehne homosexuelle Handlungen ab, so die Argumentation.

Im Sommer 2010 hatte der Landeskirchenrat als zuständiges Gremium für die Pfarrstellenbesetzung beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften unter bestimmten Bedingungen im Pfarrhaus möglich sind. Die Landessynode hatte den Beschluss zunächst zur Kenntnis genommen.
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Sachsen: Homosexuelle im Pfarrhaus weiter umstritten






Bekenntnis-Initiative: Weiter über biblische Beurteilung von Homosexualität sprechen.

Dresden (idea) – In Sachsen hält die Diskussion um die Öffnung des Pfarrhauses für gleichgeschlechtliche Partner an. Während eine Einzelfallregelung pietistischen und bibeltreuen Kreisen zu weit geht, geht sie Homosexuellenverbänden nicht weit genug.

Bei ihrer Frühjahrstagung in Dresden hatte die Landessynode in einer Ergänzung zum Pfarrdienstgesetz der EKD beschlossen, dass Ehe und Familie in Sachsen Leitbild für die Lebensführung von Pfarrerinnen und Pfarrern bleiben. In „eng umgrenzten seelsorgerlichen Einzelfällen“ können Bischof, Superintendent und Kirchenvorstand das Zusammenleben Homosexueller im Pfarrhaus aber ermöglichen, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorweisen können. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative, die sich aufgrund der von der Kirchenleitung in einem Beschluss angestoßenen Liberalisierung gebildet hatte, veröffentlichte eine Stellungnahme, in der sie der Synode für die Ergänzung zum EKD-Pfarrdienstgesetz dankt. Durch die Aufnahme des zusätzlichen Paragraphen 15, wonach Pfarrerinnen und Pfarrer auch in ihrer Lebensführung in Ehe und Familie ihrem Auftrag verpflichtet sind, halte die Landeskirche an der bewährten Praxis fest und bekenne sich zur biblischen Lebensordnung der Ehe zwischen Mann und Frau. Weiter heißt es: „Mit Bedauern sehen wir jedoch, dass es auf Grundlage des Kirchenleitungsbeschlusses vom 21. Januar 2012 in seelsorgerlichen Ausnahmefällen Einzelerlaubnisse für homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus geben kann. Nach unserem Schriftverständnis ist praktizierte Homosexualität mit der Heiligen Schrift nicht vereinbar. Wir erwarten, dass auch dieser Punkt im angestrebten Gesprächsprozess weiterhin eine Rolle spielt.“

Pietisten: Nebeneinander von Regelfall und Ausnahme ist „harte Belastung“

Der Landesverband Landeskirchlicher Gemeinschaften Sachsen wandte sich im Anschluss an die Synode mit einem Schreiben an alle Gemeinschaften. Darin heißt es, dass durch das sächsische Ergänzungsgesetz sowie durch den Beschluss der Kirchenleitung ein eigenständiger sächsischer Weg entstehe, der zwar dem pluralistischen Grundcharakter und Schriftverständnis der Landeskirche entspreche, aber nicht in allen Teilen vom Gemeinschaftsverband bejaht werden könne: „Das Nebeneinander von ‚Regelfall’ (biblische Lebensordnung der Ehe zwischen Mann und Frau) und ‚Ausnahme’ (Lebensordnung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft) bleibt für die meisten unter uns eine harte Belastung. Für uns ergibt sich nun die Aufgabe, unsere biblische Sicht, dass praktizierte Homosexualität nicht dem Willen Gottes entspricht, auch in Zukunft im Raum der Landeskirche wach zu halten.“ Das solle etwa in dem angeregten dreijährigen Gesprächsprozess geschehen.


Homosexuellen-Verband: „Fauler Kompromiss“


Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen zeigte sich zwar erfreut, „dass sich etwas bewegt in der Landeskirche“. Dennoch bezeichnete Sprecher Tom Haus (Chemnitz) es als „faulen Kompromiss“, dass Homosexuelle Pfarrer von der Zustimmung des Kirchenvorstands abhängig seien. Gerade im ländlichen Raum könnte das zu Problemen bei der Umsetzung des Beschlusses führen. Wie der Pressesprecher der sächsischen Landeskirche, Matthias Oelke (Dresden), gegenüber idea sagte, bekennen sich innerhalb der Landeskirche derzeit rund 15 Pfarrerinnen und Pfarrer offen zu ihrer Homosexualität. Einen Antrag auf Zusammenleben mit dem jeweiligen Partner im Pfarrhaus habe bisher aber niemand gestellt: „Insofern ist die gesamte Diskussion noch sehr theoretisch.“ Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens mit etwa 760.000 Mitgliedern beschäftigt rund 700 Pfarrerinnen und Pfarrer.
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Die Sächsischen Landeskirche und das Pfarrerdienstgesetz





Wie nicht anders zu erwarten hat die 26. Landessynode der Sächsischen Landeskirche den Kirchenleitungsbeschluss vom 21. Januar 2012 bestätigt, wonach eine Öffnung der Pfarrhäuser für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ermöglicht wird. Auf der Internetseite der Landeskirche steht:
„Damit kann in der sächsischen Landeskirche zukünftig im seelsorgerlichen Einzelfall ein Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften im Pfarrhaus gestattet werden.“
Kurz vorher heißt es noch:
„Mit der Aufnahme eines Paragrafen 15 wird das Leitbild von Ehe und Familie für Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchengesetz verankert und damit nochmals gestärkt.“
Man nennt dieses Ergebnis nun einen Kompromiss oder eine „Brücke über den Riss“. Was soll diese Dialektik? Will man den normalen Kirchgänger damit verdummen? Wie passt das Eine mit dem Anderen zusammen? Was ist denn ein "seelsorgerlicher Einzelfall"? Wenn der lebendige Gott von "Gräuel" spricht, wie können Theologen dann auf solchen Unsinn kommen?
Ich glaube, dass man Angst vor Kirchenaustritten hat und deshalb diesen faulen Kompromiss wählte.

Für die Kirchenleitung und Landesbischof Jochen Bohl ist die Frage nicht mit der Bibel zu beantworten. Das Wort „Sünde“ fällt gar nicht erst. So meldet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR): Eine Ablehnung der Öffnung der Pfarrhäuser für schwule und lesbische Paare könne nicht mit biblischen Texten begründet werden. "Der Umgang mit Homosexuellen hat keinen Bekenntnischarakter", sagte Bohl.

Von Seiten des innerkirchlichen Pietismus kamen nach dem Kirchenleitungsbeschluss
im Januar zwar durchaus Proteste und ein Offener Brief wurde verfasst. Aber auch in einer Stellungnahme des Vorsitzenden des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes, Prof. Johannes Berthold war nicht von Sünde die Rede, sondern lediglich von Gewissen und Erkenntnis: Denn wenn selbst die Kirchenleitung homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus akzeptiert, wächst verständlicherweise vor Ort der Druck auf all jene, die in ihrem Gewissen einer anderen Position verpflichtet sind. (…) Gewiss kann eine Kirchenleitung angesichts unterschiedlicher menschlicher Erkenntnis und der Möglichkeit eigener Fehlbarkeit nicht allen gerecht werden.
Und dann hörte man wie so oft die typischen Durchhalteparolen: „Für die kommenden Wochen gilt es in der Gelassenheit des Glaubens abzuwarten, in welcher Weise sich die Landessynode im April positionieren wird.“
Und dann? Die Synode hat nun getagt. Es passierte bis jetzt nichts, es ist noch nie etwas passiert und es wird wahrscheinlich auch in Zukunft nichts passieren. Die Führung hält weiterhin am innerkirchlichen Kurs fest. Man sollte aber nicht nur an sich selber denken. Ein Bruder fragte mich mal, welches Bild von Kirche/Gemeinschaft wir denn unseren Kindern und Enkeln vermitteln wollen. Ich liebe Gottes Wort und sehe wie man es mit Füßen tritt. Ich frage mich seit Jahren, was eigentlich passieren müsste, damit man in der Kirchenfrage umdenkt. Ein Gemeinschaftsprediger sagte mir einmal, er würde erst aus der Kirche gehen, wenn man ihn heraus wirft. Was ist das für eine Haltung von verantwortlichen Hirten?

Abgesehen davon ist die Homo-Frage nur die Spitze des Eisbergs. Wenn im Theologiestudium die Heilige Schrift durch die Bibelkritik zerstört wird, braucht man sich über den Abfall des Protestantismus nicht zu wundern. Welcher Theologieprofessor glaubt denn noch, dass die Bibel vollständig irrtumslos ist?

Für Christen, die die Bibel ernst nehmen, aber aus welchen Gründen auch immer noch zur Landeskirche gehören, stellt sich die Frage: Kann ich mit meinem Bleiben und meiner Kirchensteuer eine Institution unterstützen, die Gottes Wort mit Füßen tritt? Mache ich mich damit nicht auch mitschuldig?
Spätestens jetzt sehe ich es als unvermeidbar an, die Reißleine zu ziehen und sich von einer „Kirche“, die diese Bezeichnung völlig zu Unrecht trägt und Gottes Wort nicht mehr für bindend ansieht, zu trennen.

Und ich hörte eine andere Stimme aus dem Himmel, die sprach: Geht hinaus aus ihr, mein Volk, damit ihr nicht ihrer Sünden teilhaftig werdet und damit ihr nicht von ihren Plagen empfangt! (Offb 18,4)


Sebastian Gruner (Erlbach-Kirchberg), Mai 2012


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#15
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Stellungnahme zur Öffnung der Pfarrhäuser für homosexuell lebende Pfarrer






Auf der Frühjahrstagung 2012 der Synode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens konnten die
Synodalen der Sächsischen Bekenntnis-Initiative (SBI) die totale Öffnung der Pfarrhäuser für
homosexuell lebende Pfarrer etwas einschränken und den Schutz derer, die praktizierte
Homosexualität ablehnen, festschreiben. Diesen Einsatz der SBI-Synodalen erkennen wir dankbar
an. Mehr konnten sie nicht erreichen.
Die SBI stellt dazu fest: „Mit Bedauern sehen wir jedoch, dass es auf Grundlage des
Kirchenleitungsbeschlusses vom 21. Januar 2012 in seelsorgerlichen Ausnahmefällen
Einzelerlaubnisse für homosexuelle Partnerschaften im Pfarrhaus geben kann. Nach unserem
Schriftverständnis ist praktizierte Homosexualität mit der Heiligen Schrift nicht vereinbar.“
Aus diesem Grund können wir dem Beschluss der sächsischen Landessynode nicht folgen. Der
„status confessionis“ ist gegeben. Darum stellen wir fest:

1. Den Landesbischof, die Kirchenleitung und die Landessynode erkennen wir nicht mehr als
geistliche Leitung unserer Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens an.

2. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative bitten wir eindringlich, dass diese umgehend eine
Bekenntnissynode gründet.

Dr. Christa-Maria Steinberg, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie & Psychotherapie
Dr. Theo Lehmann, Evangelist, Pfarrer & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
Michael Rausch, Bezirksjugendwart & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
Michael Kaufmann, Evangelist
Andreas Riedel, Evangelist
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#16
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Streit um Homo-Beschluss: Bekenntnissynode einberufen?






Sächsische Bekenntnis-Initiative weist die Forderung zurück.

Die Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partner sorgt in Sachsen für heftige Debatten. Die evangelikale Gruppe des Evangelisationsteams Sachsen will jetzt die kirchenleitenden Gremien nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche anerkennen. Auf die Stellungnahme des Teams hin hat es sowohl positive Reaktionen gegeben als auch negative „bis hin zu Morddrohungen“.

Dresden (idea) – Die Öffnung des Pfarrhauses für homosexuelle Partner sorgt in Sachsen für heftige Debatten. Jüngster Höhepunkt war Anfang Juni die Erklärung einer Gruppe evangelikaler Christen: Das Evangelisationsteam Sachsen will die kirchenleitenden Gremien nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche anerkennen. Mit der Entscheidung, homosexuelle Pfarrer in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen zusammen mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben zu lassen, sei der status confessionis – also der Bekenntnisfall – gegeben. In der Erklärung heißt es dazu: „1. Den Landesbischof, die Kirchenleitung, und die Landessynode erkennen wir nicht mehr als geistliche Leitung unserer Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens an. 2. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative bitten wir eindringlich, dass diese umgehend eine Bekenntnissynode gründet.“ Diese Initiative ist ein Zusammenschluss von 106 Kirchengemeinden, 253 Gemeinschaften, 32 Werken und rund 8.000 Einzelpersonen der sächsischen Landeskirche. Sie tritt dafür ein, dass Bibel und Bekenntnis auch für die Lebensführung der Pfarrerschaft Gültigkeit besitzen. Einer der Sprecher der Bekenntnis-Initiative, Pfarrer Gaston Nogrady (Markersbach/Erzgebirge), wies die Forderung auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea zurück. Man fasse die Stellungnahme des Evangelisationsteams als Beitrag zu dem dreijährigen Diskussionsprozess auf, den die Frühjahrssynode beschlossen habe. Zugleich fordere die Initiative dafür den Gewissensschutz ein, den die Synode Kritikern der Öffnung von Pfarrhäusern gewährt hat. „Wir selber teilen die beiden Folgerungen nicht, da wir die drei Jahre nutzen wollen, um um unsere Kirche zu ringen“, sagte Nogrady. „Trotzdem stellen wir uns als Sächsische Bekenntnis-Initiative vor das Evangelisationsteam.“

Landeskirche: „Beispielloser Vorgang“

Brisant an der Stellungnahme des Evangelisationsteams ist, dass vier der acht Unterzeichner dienstrechtlich mit der Landeskirche verbunden sind: der Evangelist und Pfarrer im Ruhestand Theo Lehmann (Chemnitz), der Liedermacher und Jugendevangelist in Teilzeit Lutz Scheufler (Waldenburg), der Bezirksjugendwart Michael Rausch (Borstendorf) sowie der Evangelist Michael Kaufmann (Aue). Außerdem wurde die Stellungnahme unterzeichnet von der Ärztin Christa-Maria Steinberg (Chemnitz), dem Musiker Frank Döhler (Dresden), dem Evangelisten Andreas Riedel (Reinsdorf) und dem Zeltmeister Jens Ulbricht (Königshain). Der Pressesprecher der sächsischen Landeskirche Matthias Oelke (Dresden) nannte es gegenüber idea einen „beispiellosen Vorgang“, dass kirchliche Mitarbeiter die Leitung der Landeskirche nicht anerkennen wollten. Er gehe davon aus, dass die Landeskirche auch dienstrechtliche Konsequenzen prüfen werde. Zunächst würden die unmittelbaren Vorgesetzten jedoch das Gespräch mit den für die Kirche tätigen Unterzeichnern der Erklärung suchen. Oelke zufolge herrscht innerhalb der Landeskirche auch in der Frage des Zusammenlebens homosexueller Pfarrer ein „Klima der Offenheit“. Es sei daher bedauerlich, wenn die Gesprächsbereitschaft von einer kleinen Gruppe aufgekündigt werde. Mit dem Ruf nach einer „Bekenntnissynode“ einen Bezug zur Synode von Barmen 1934 konstruieren zu wollen, halte er für besonders unangemessen.

Von positiven Reaktionen bis zu Morddrohungen

Laut Scheufler hat das Evangelisationsteam nicht die Absicht, aus der Kirche auszutreten, sondern wolle lediglich den eingeschlagenen Kurs offen kritisieren. Auf die Stellungnahme des Teams hin habe er telefonisch und auch per E-Mail sowohl positive Reaktionen erhalten als auch negative „bis hin zu Morddrohungen“. In einem Leserbrief an das evangelische Nachrichtenmagazin ideaSpektrum schreibt das ehemalige Vorstandsmitglied der „Evangelistenkonferenz in der DDR“, Gottfried Fischer (Schwarzenbach am Wald), zur Erklärung des Evangelisationsteams, „diese Reformation unserer evangelisch-lutherischen Kirche“ sei „längst überfällig“: „Unserem vergeblichen Aufschrei muss der Aufbruch folgen.“ Das Evangelisationsteam unterstützt Gemeinden bei ihren missionarischen Bemühungen. Außerdem möchte es Christen dazu befähigen, geistlich fundiert zu urteilen.

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#17
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Lutz Scheufler, der Nachfolger Theo Lehmanns, vom Dienst suspendiert.





Offener Brief



Sehr geehrter Herr Bilz,

Sie haben im Einvernehmen mit dem Landeskirchenamt mit Wirkung vom
13.06.2012 Lutz Scheufler vom Dienst suspendiert. Es ist ihm bis auf
Weiteres untersagt, den Dienst der Wortverkündigung im Auftrag der
Landeskirche zu versehen und als Landesjugendwart mit dem Aufgabenbereich
Evangelisation tätig zu sein.

Das war ja nun zu erwarten von einer Kirche, die in falscher, kirchlicher
Klerikalität ein Feind der in Christus begründeten Bruderschaft ist.
Ich kann nur hoffen, dass nun und künftig noch mehr eine Kirche verlassen,
die mehr einem religiösen Freudenhaus gleicht als einem geistlichen Tempel.

Ich selber bin bereits 1982 aus der evangelischen "Kirche" (damals
West-Berlin) ausgetreten, da ich als ordinierter Prediger schon damals eine
Kirchenleitung nicht als geistliche Autorität anerkennen konnte, die schon
damals das war was sie auch heute geworden ist.
Sie sollten sich schämen entgegen Ihrem Ordinationsgelübde gehandelt zu
haben!
Es wird der Moment kommen, wo der HErr der Kirche (wie die Bibel die
beschreibt) jene suspendieren wird die so handeln wie Sie und Ihre religiöse
Nomenklatur.
Es werden noch mehr Brüder aufstehen und einer religiösen
Kirchen-Nomenklatura die Gefolgschaft versagen und ich bin mir gewiß, dass
Sie mit einer feigen Suspendierung dazu beitragen.

Wäre die Volkskirche nur spendenfinanziert von gläubigen Bekennern, wären
Sie und Ihre "Kirchenleitung" mindestens Hartz IV-Empfänger und nicht blinde
Blindenleiter, welche dann auch noch die treuesten Kinder "ihrer" Kirche
verstößt.
Sie demonstrieren Kirchenmacht, doch der, den Sie suspendiert haben,
demonstrierte Vollmacht.
Übrigens: Johannes der Täufer bekam einst den Kopf abgeschlagen, weil er dem
Herodes sexuelle Verfehlung vorwarf.
Die heutigen Herodesse tragen keine Kronen, sondern Talare?


Klaus Pehlke
Ex-Prediger (Gnadauer Verband)





96 Thesen zum Austritt aus der EKD





Austritt aus Glauben

1. Ich trete aus der Evangelischen Kirche als Institution aus, aber nicht aus der
Gemeinschaft der Glaubenden, dem Leib Jesu Christi.
2. Mein Austritt geschieht aus Glauben, nicht aus Glaubenslosigkeit.
3. Ich respektiere entschiedene Christen, die diesen Schritt im Glauben (noch) nicht
vollziehen, dennoch als meine Brüder und Schwestern in Jesus Christus, und bitte sie,
auch meine Entscheidung zu respektieren.
4. Mein auf Gottes Wort gegründetes Gewissen läßt mir selber aber nach meinem
jetzigen Erkenntnisstand keine andere Wahl.
Taubheit der Verantwortlichen
5. Mein Austritt erfolgt nicht leichtfertig, sondern nach vielen Jahren des Leidens in und
an der Kirche und des lauten Rufens nach Erneuerung und Reformation.
6. Dieser Ruf ist von meiner Seite durch zahlreiche Appelle, Vorträge und Schriften und
zuletzt durch die Veröffentlichung von neuen „95 Thesen zur Situation von Kirche und
Gesellschaft im Lutherjahr 1996” erfolgt.
7. Während es außerhalb der Grenzen Deutschlands zahlreiche Reaktionen von Kirchen
auf die Thesen gab, haben die Verantwortlichen der Evangelischen Kirche in
Deutschland mit keiner Silbe dazu und zu inhaltlich ähnlichen Appellen anderer
Christen Stellung genommen, geschweige denn sich korrigieren lassen.
8. Im Gegenteil: Die Mißstände in Kirche und Gesellschaft sind - fast wie zum Trotz -
seither noch schlimmer geworden. Die nachfolgend genannten Mißstände stellen nur die
Spitze des Eisbergs dar.

Zerstörung von Gottesdienst, Sakramenten und Liedgut

9. An vielen (nicht allen) Orten erfolgt keine bibelgemäße Predigt im Gottesdienst. Die
Pfarrer und Pfarrerinnen folgen ihrer eigenen Phantasie und stellen politische,
ökonomische, ökologische, soziologische oder psychologische Analysen an, die nicht
oder nicht in erster Linie in einen Gottesdienst gehören.
10. Kindertaufe und Konfirmation sind an vielen Orten zu einem Ritual der
Mitgliederwerbung und -Stabilisierung verkommen, in dem der heilsnotwendige Glaube
eine untergeordnete oder gar keine Rolle mehr spielt.
11. Die Austeilung des Abendmahls erfolgt an vielen Orten in oberflächlicher und
mißbräuchlicher Form, so etwa wenn es zu einem „Feierabendmahl” verfälscht wird
oder die Selbstprüfung und Reue über die Sünden unterbleibt.
12. Neue Gottesdienstmodelle werden ausprobiert, die eher Show- und
Volksfestcharakter tragen, aber mit der Heiligkeit Gottes und seines Wortes nichts mehr
gemeinsam haben.
13. In das neue Evangelische Gesangbuch wurden - neben vielen wertvollen Liedern
und Gebeten - auch Texte von Atheisten und Angehörigen nichtchristlicher, heidnischer
Religionen aufgenommen.

Zulassung von Gotteslästerung

14. In offiziellen und steuerlich bezuschußten Kirchenzeitungen werden in
zunehmender Häufigkeit geschmacklose und gotteslästerliche Bilder und Berichte
veröffentlicht.
15. So wurde z.B. an Karfreitag (!) 1998 auf der Titelseite des „Deutschen Allgemeinen
Sonntagsblattes” der gekreuzigte Jesus in splitternackter Gestalt abgebildet, zusammen
mit weiteren nackten Männern in eindeutiger erotischer Stellung. Auf Seite 3 derselben
Ausgabe fand sich ein Interview mit der feministischen „Theologin” Christa Mulack
unter der fettgedruckten Überschrift „Für mich hätte Jesus nicht sterben brauchen.”
16. Mit solchen von der Evangelischen Kirche in Deutschland zugelassenen,
subventionierten und verbreiteten Veröffentlichungen wird das Zentrum des christlichen
Glaubens, die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden durch das Kreuzesopfer
und die Auferstehung Jesu Christi, angetastet und verlästert.

Gutheißen von Sünde

17. Überhaupt wird immer mehr verdunkelt, was Sünde und Erlösung bedeuten.
18. Sünde wird namenlos gemacht, indem sie mit dem Einverständnis höchster
kirchlicher Stellen toleriert oder sogar „gesegnet” werden soll.
19. So wird ernsthaft und massiv in Synoden und Kirchenkreisen über die kirchliche
Segnung homosexueller und lesbischer Partnerschaften nachgedacht und diese auch
zunehmend praktiziert.
20. Gleichzeitig bröckelt in den evangelischen Kirchen der Schutz des ungeborenen
Lebens immer mehr ab, was skandalöse Synodenbeschlüsse (seit Rosenheim 1991)
beweisen.

Zulassung feministischer Irrlehren

21. Eine feministische „Theologie” gewinnt in evangelischen Fakultäten,
Kirchenleitungen und Gemeinden schleichend die Oberhand und bringt neuheidnisches
Denken in die Kirche ein.
22. So werden in vielen „Gottesdiensten” bereits „Vater und Mutter im Himmel”
angerufen oder mancherorts sogar heidnische Muttergottheiten neben den Schöpfer des
Himmels und der Erde gestellt.
Ökumenisierung, Politisierung, Religionsvermischung, okkulte Praktiken
23. Die Evangelische Kirche, die einmal Kirche der Reformation eines Martin Luther,
Philipp Melanchthon, Huldreich Zwingli und Johannes Calvin war, gibt zunehmend ihre
Identität durch die Annäherung an Rom preis (z.B. durch die Unterzeichnung der
„Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre”) und droht dadurch von der
römisch-katholischen Hierarchie vereinnahmt zu werden.
24. In vielen Kirchengemeinden ist ein politisch einseitiger und religionsvermischender
”Konziliarer Prozeß für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung” - als
ein neuer, innerweltlicher Pseudo-Heilsweg - an die Stelle des Evangeliums von der
Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden getreten.
25. Die Vermischung der Religionen und sogar die Duldung und Verbreitung okkulter,
magischer und schamanischer - also satanisch inspirierter! – Praktiken schreitet fast
ungebremst in allen großen Kirchen voran.

Mobbing

26. Bibeltreue Christen, Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter werden zunehmend
ausgegrenzt und oftmals durch “Mobbing” mundtot gemacht.
27. Irrlehrer wie Lüdemann dagegen werden viel zu lange geduldet.
Weitere Mißstände
28. An die Stelle biblischer Seelsorge ist zunehmend psychologische Beratung getreten.
29. Evangelischer Religionsunterricht, der schon längst durch Bibelkritik und einseitige
Politisierung unterhöhlt worden war, droht nun völlig durch LER (Lebensgestaltung -
Ethik - Religionskunde) ersetzt zu werden.
30. Die biblische Lehre von der Erschaffung der Welt und des Menschen durch Gott
wurde - auch im Religionsunterricht bzw. in LER - durch unbiblische und auch
naturwissenschaftlich nicht haltbare Evolutionshypothesen aufgeweicht und verdrängt.
31. Vor allem aber ist weithin an die Stelle der biblischen Lehre von Gottes Liebe und
Heiligkeit sowie der Notwendigkeit einer radikalen Umkehr des Sünders zu Gott ein
Pseudo-Evangelium vom „lieben Gott” und einer „billigen Gnade” getreten. Dadurch
geraten Menschen in Gefahr, ewig verloren zu gehen.
32. „Denn die Zeit ist da, daß das Gericht anfängt am Hause Gottes. Wenn aber zuerst
an uns, was wird es für ein Ende nehmen mit denen, die dem Evangelium Gottes nicht
glauben?” (1. Petr 4,17).

Dankbarkeit für bibeltreue Gemeinden

33. Die Mißstände begegnen - das sei ausdrücklich betont - nicht in jeder
Kirchengemeinde mit gleicher Intensität und Wucht.
34. An einzelnen Orten gibt es sogar noch bibel- und glaubenstreue Gemeinden
innerhalb der Evangelischen Kirche, mit denen ich mich weiterhin geistlich verbunden
weiß und deren Gottesdienste ich gerne besuchen würde.
35. Diese Gemeinden stehen aber je länger je mehr auf einsamem Posten und werden -
regional unterschiedlich - zunehmend in ihrer Arbeit beschränkt.
36. Der Grund dafür ist, daß die Kirchenleitungen in so gut wie allen Landeskirchen
zunehmend eine glaubenszerstörende Haltung tolerieren, ja zum Teil bereits selber
einnehmen.

Der Hauptgrund für die Glaubenszerstörung

37. In den Kirchenleitungen ist - wie in anderen Bereichen von Staat und Gesellschaft -
inzwischen die neomarxistisch geprägte 68er-Generation an die Macht gelangt, was
etwa die Besetzung von Bischofsstühlen und Synoden beweist.
38. Die 68er-Generation der Frankfurter Schule erstrebt die Auflösung bestehender - vor
allem biblisch-christlicher - Werte und propagiert den autonom über sich selbst
bestimmenden Menschen in einer „Gesellschaft nach dem Tode Gottes”.
39. Zwischen der Zerstörung der Kirche durch die „Deutschen Christen” während des
„Dritten Reiches” und der Zerstörung der Kirche durch die 68er-Generation heute gibt
es durchaus Parallelen.
40. Der innere Keim für die Glaubenszerstörung wurde jedoch bereits viel früher gelegt,
nämlich durch die seit dem Zeitalter der Aufklärung aufgekommene und zunehmend in
die Kirchen eingedrungene Kritik der gefallenen menschlichen Vernunft am heiligen
Wort Gottes.
41. Das fast ausschließliche Monopol bibelkritischer Theologen an den staatlich und
kirchlich anerkannten Theologischen Fakultäten Deutschlands, wie wir es heute als
Folge davon vorfinden, ist eine Ungerechtigkeit und ein himmelschreiender Skandal.
42. Dieses Monopol trägt maßgeblich zur Selbstzerstörung der Evangelischen Kirche
bei, da es ihr das Fundament, nämlich das glaubensweckende Wort Gottes in Gestalt der
Heiligen Schrift, relativiert oder völlig raubt.
43. Alle Mißstände, unter denen die Evangelische Kirche heute leidet, lassen sich somit
zurückführen auf die Relativierung der Heiligen Schrift und die in der Regel daraus
folgende Zerstörung des Glaubens durch die Bibelkritik.
44. Aus der Bibelkritik folgt im einzelnen die Relativierung oder Zerstörung der Lehre
von Gott, von Christus, vom Heiligen Geist, von der Sünde und Erlösung, von der
Gemeinde und den letzten Dingen, wie dies an anderer Stelle, nämlich in den 95 Thesen
aus dem Jahre 1996, dargestellt wurde.
45. Nicht nur extreme Formen der Bibelkritik - etwa in Gestalt eines Bultmann oder
Lüdemann - , sondern auch die gemäßigten Formen stellen für die Studenten eine
Verführung dar, die oft weit gefährlicher, weil subtiler ist.

Die Ignorierung der Glaubensbekenntnisse in der Praxis

46. Zwar stehen die Glaubensbekenntnisse in der Evangelischen Kirche noch auf dem
Papier, aber in der kirchlichen Praxis haben sie bundesweit und an vielen Orten kaum
noch irgendeine Bedeutung.
47. Hätten sie irgendeine Bedeutung, dann müßten die Kirchenleitungen das, was an den
Theologischen Fakultäten und in den Kirchengemeinden geschieht, daran messen und
Lehren und Lebensweisen, die im Widerspruch dazu stehen, verbieten.
48. Dies tun sie jedoch in der Regel nicht, sondern - es sei ausdrücklich wiederholt - sie
tolerieren unbiblische Lehr- und Lebensäußerungen großenteils, ja sie fördern diese
sogar noch oder propagieren sie selber.

Das Ende der Kirche

49. Wo dies geschieht, ist jedoch der Punkt erreicht, an dem Kirche als Institution sich
zunehmend von der Kirche entfernt, wie Jesus Christus sie gewollt hat und die Apostel
sie begründet haben.
50. Wo dies geschieht, wird Kirche zur Anti-Kirche und verändert sich Kirche Jesu
Christi zur Institution des Antichristen.
51. Dieser Prozeß hat sich in den letzten Jahrzehnten unmerklich eingestellt und in den
letzten Jahren ständig beschleunigt. Eine Kurskorrektur ist zur Zeit schwer vorstellbar.
52. Würde sich die Evangelische Kirche auf ihre Grundlagen besinnen, dann würde sie
einen großen Schatz entdecken: den Schatz des Heils und ewigen Lebens im Glauben an
Jesus Christus auf der Basis des unverkürzten und unverfälschten Wortes Gottes.
53. Diesen Schatz hat sie heute gegen ein Linsengericht innerweltlich-politischer
Programme, psychologischer Selbsterfahrungsprozesse, esoterischer New-Age-
Praktiken und religionsvermischender Weltverbrüderungsversuche eingetauscht.
54. Indem sie mit innerweltlich-politischen Programmen und heidnischen Religionen
buhlt, schält sich immer deutlicher die Gestalt der Babylon-Kirche (Offb 13 u. 17-19)
heraus, die in Gegensatz zur Brautgemeinde der Erlösten tritt.

Braut contra Babel

55. Die Babylon-Kirche der Endzeit stellt sich der Welt gleich und vertauscht Gottes
Geist mit dem Zeitgeist (Offb 17,2; 18,3).
56. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen paßt sich dem Zeit- und Weltgeist nicht
an, sondern ist Salz und Licht der Welt (Mt 5,13 ff.; Röm 12,1; 1. Joh 2,15-17).
57. Die Babylon-Kirche der Endzeit betreibt „Hurerei”, das heißt: sie setzt heidnische
Götzen mit dem Gott der Bibel gleich und vermischt die Religionen und Ideologien
(Offb 17,2.5.15).
58. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen hält Jesus Christus als dem einzigen Herrn
und Erlöser die Treue und lehnt jede Religionsvermischung ab (Joh 14,6; Apg 4,12).
59. Die Babylon-Kirche der Endzeit bringt die wahrhaft Gläubigen zunehmend in
Bedrängnis (Offb 17,6).
60. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen setzt sich zusammen aus Gläubigen aus
allen Denominationen, die nur Gott wirklich kennt (1. Sam 16,7; Joh 17,20-26).
61. Die Babylon-Kirche der Endzeit lenkt durch falsche Zeichen und Wunder von den
rettenden Wunden Jesu ab (Mt 24,24; 2. Thess 2,9; 0ffb 13,13).
62. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen fallt nicht auf falsche Zeichen und Wunder
herein, sondern orientiert sich allein am Wort der Heiligen Schrift (Jer 23,28; 2. Tim
3,14-17).
63. Die Babylon-Kirche der Endzeit ist auf Geld und Macht aus; sie ist äußerlich
prachtvoll, aber innerlich tot (Offb 3,1; 17,4.18; 18,7.9-19).
64. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen geht durch irdische Niedrigkeit,
Verachtung und Verfolgung hindurch zur himmlischen Herrlichkeit (Mt 10,9 f.; 24,9-
13; 2. Tim 3,12).
65. Die Babylon-Kirche der Endzeit bereitet dem Antichristen den Weg, der sie
zunehmend für sein religiöses Gaukelwerk mißbraucht, um sie anschließend
fallenzulassen (Offb 17,3.16).
66. Die Brautgemeinde der Erlösten dagegen bereitet Christus den Weg, indem sie viele
Menschen in seine Nachfolge ruft (Mt 24,14).
Die Blindheit vieler „Frommer”
67. Es ist erschütternd, daß die Herausbildung dieses Gegensatzes vor unseren Augen
von vielen Vertretern „frommer” Kreise nicht erkannt wird.
68. Zum Teil mag diese Blindheit damit zu entschuldigen sein, daß manche nur die
kirchliche Situation vor Ort sehen, die zum Teil noch besser sein mag als in der
Gesamtkirche.
69. Auf Dauer lassen sich jedoch die Augen vor der gesamtkirchlichen Lage nicht
verschließen.

Der Zeitpunkt des Kirchenaustritts

70. Der Zeitpunkt des Kirchenaustritts ist für gläubige Christen spätestens dann erreicht,
wenn sie sich durch ihre Mitgliedschaft der Teilhabe an fremden Sünden und Irrlehren
schuldig machen, die von den Verantwortlichen nicht nur toleriert, sondern auch
offensiv propagiert werden.
71. Da dies immer häufiger und deutlicher der Fall ist und da bislang alle Rufe zur
Reformation und Erneuerung in den Wind geschlagen wurden, ist der Austritt für mich
und viele andere unvermeidbar.

Die neue Bekennende Kirche in Deutschland

72. Die Frage, wohin man austreten soll - z.B. in eine Freikirche - ist gar nicht so leicht
zu beantworten, da auch viele Freikirchen zunehmend vom Zeit- und Weltgeist erfaßt
werden.
73. Dennoch tritt derjenige, der eine Landeskirche der Institution EKD verläßt und sich
nicht (oder nicht sogleich) einer Freikirche anschließt, nicht ins Leere, sondern bleibt -
wenn er es möchte - als Mitglied der Bekennenden Kirche evangelischer Christ.
74. Die Bekennende Kirche wurde - in der Tradition der Bekennenden Kirche im
Dritten Reich - in Deutschland wieder gegründet.
75. Sie erhebt den Anspruch, die wahre Evangelische Kirche in Deutschland in der
Nachfolge der Reformation zu sein.
76. Ihr gehöre ich seit dem 31.10.1996 (Gründung der Bekennenden Evangelischen
Gemeinde Neuwied vier Tag nach dem Thesenanschlag zu Wittenberg) an.

Das kirchliche Notrecht

77. Aufgrund der genannten Mißstände in der EKD gilt das Notrecht.
78. „Das kirchliche Notrecht ist das geistliche Recht der Gemeinden oder einzelner
Glieder der Kirche, eine schrift- und bekenntnismäßige Ordnung in der Kirche zu
schaffen, wenn die an sich dafür berufene Kirchenleitung ihr Amt nicht mehr in
Bindung an Schrift und Bekenntnis ausübt” (H. Brunotte, Präsident der Kirchenkanzlei
der EKD, in: Ev. Staatslexikon, Bd. 2, hg. v. Roman Herzog, Stuttgart, 3. Aufl. 1987,
Sp. 2251).
79. Nachdem alle jahrzehntelangen Appelle, Mahnungen und Bußrufe an
Kirchenleitungen nichts genutzt haben, bleibt den Gläubigen nur noch das eigene
Handeln im Vertrauen auf Gott - auch im Entzug der Steuergelder an die Landeskirchen
und in der Bildung neuer kirchlicher Strukturen unabhängig von der EKD.
80. Nicht die Ausbreitung und Mitgliederzahl einer Kirche ist das Kennzeichen ihrer
Wahrheit, sondern allein ihr Verankertsein in Gottes Wort.
81. Allein der auf Gottes Wort gegründeten Gemeinde gilt die Verheißung Jesu Christi:
„Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen” (Mt 16,18).

Kein Verstummen

82. Indem ich als Mitglied der Bekennenden Kirche weiterhin evangelischer Christ bin,
weiß ich mich berechtigt und verpflichtet, auch weiterhin zu Entwicklungen in Kirche
und Gesellschaft meine Stimme zu erheben.
83. Das werde ich mit Gottes Hilfe und gemeinsam mit weiteren Christen tun um der
einzelnen Gläubigen willen, die Wegweisung und Hilfestellung erbitten.
84. Das werde ich mit Gottes Hilfe auch um der Verantwortlichen in den Kirchen willen
tun, die ebenfalls Wegweisung und Hilfestellung vom Wort Gottes her brauchen, auch
wenn sie es momentan nicht alle erkennen können.
85. Letztere sind zum Teil blinde Blindenleiter und verführte Verführer (vgl. Mt 15,14).
86. Als Christen haben wir auch an ihnen noch einen Auftrag zu erfüllen, nämlich sie zu
Christus, wie er in der Bibel bezeugt wird, einzuladen und für sie zu beten.
87. Irgendwann gibt es auch für Kirchen und deren Führer ein „Zu spät”, aber es liegt
nicht an uns zu sagen, wann dieses eintritt.
88. Daß wir nicht wissen, wann das “Zu spät” für eine Kirche und deren Führer erreicht
ist, bedeutet nicht, daß es für den Einzelnen ein “Zu spät” geben kann, um eine Kirche
zu verlassen.
89. Er muß diese Kirche verlassen, um - vielleicht noch in letzter Minute - ein Zeichen
zu setzen und so - laut oder leise - zur Umkehr zu rufen.
90. Ob dieser Ruf gehört wird oder nicht, liegt nicht mehr in seiner Hand, sondern in der
Hand Gottes.

Ausblick

91. Alles hängt an der Frage, ob Gott sein Gericht, das am Hause Gottes beginnt, noch
einmal aufhält oder es mit voller Wucht losbrechen läßt.
92. Die Zeichen stehen auf Sturm.
93. Das Haus der Kirche brennt - und sie selber hat das Feuer gelegt.
94. Das Schiff der Kirche kentert - und sie selber bat es mit dem Müll des Zeitgeistes
überladen.
95. „Absonderung von solchen, die grundlegenden Irrtum dulden oder untergehenden
Seelen das ´Brot des Lebens` vorenthalten, ist nicht Spaltung, sondern das, was die
Wahrhaftigkeit und das Gewissen und Gott von allen verlangt, die treu erfunden werden
wollen” (Charles Haddon Spurgeon, Sword and Trowel, 1888, S. 249).
Die 96. These
96. Wer mich beerdigt, ist mir egal. Wichtig ist nur der, der mich von den Toten
auferweckt. Amen.


Dr. theol. Lothar Gassmann


Am Reformationstag 1998
Nachsatz 2011: Inzwischen gehöre ich der „Neuen Bekennenden Kirche“ nicht mehr an,
sondern unterstütze die am schnellsten wachsende christliche Bewegung weltweit, nämlich
unabhängige bibeltreue Gemeinden, die von ökumenisch unterwanderten Dachverbänden
unabhängig sind.
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Streit um Homosexualität: Sächsische Landeskirche suspendiert





Evangelist Lutz Scheufler


Im Streit um die Öffnung evangelischer Pfarrhäuser für Homosexuelle Paare zieht die sächsische Landeskirche personelle Konsequenzen. Der Evangelist Lutz Scheufler, einer der Unterzeichner der Erklärung, die Landesbischof, Kirchenleitung und Landessynode die geistliche Leitung absprach, wurde am Donnerstag vom Dienst suspendiert.


Scheufler ist in Teilzeit beim Landesjugendpfarramt angestellt. "Es ist ihm bis auf Weiteres untersagt, den Dienst der Wortverkündigung im Auftrag der Landeskirche zu versehen und als Landesjugendwart mit dem Aufgabenbereich Evangelisation tätig zu sein", teilte das Dresdner Landesjugendpfarramt mit. Mit dieser Suspendierung solle Scheufler die Gelegenheit gegeben werden, "die Inhalte der Stellungnahme des Evangelisationsteams zu überdenken und sein Verhältnis zur Landeskirche zu klären". Das Papier war am vergangenen Freitag von einer Missionsgruppe aus dem sächsischen Waldenburg verbreitet worden.

Als Angestellter der Landeskirche habe Scheufler vertraglich geregelte Loyalitätsverpflichtungen, hieß es weiter. Mit seiner zugespitzten Meinungsäußerung entziehe er sich selbst die Basis für seine Tätigkeit als Jugendevangelist der Landeskirche. Wie der Sprecher der sächsischen Landeskirche, Matthias Oelke, erklärte, ist auch für weitere Unterzeichner ein ähnliches Vorgehen zu erwarten.

Das Papier des "Evangelisationsteams" hatten neben Scheufler auch der pensionierte Pfarrer Theo Lehmann aus Chemnitz, der Bezirksjugendwart Michael Rausch, eine Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und weitere Evangelisten unterzeichnet. Sie stellten in dem Schreiben fest, dass ein "status confessionis" gegeben ist. Das heißt, die Unterzeichner nehmen für sich in Anspruch, aus Bekenntnisgründen zum Protest gegen die von der Landeskirche beschlossene Haltung berechtigt zu sein. Die sächsische Synode hatte im April die Öffnung der Pfarrhäuser für schwule und lesbische Paare in Einzelfällen zugelassen.

Landesbischof Jochen Bohl hatte den Aufruf zur Kirchenspaltung als "beispiellos" bezeichnet. Er sieht darin eine "Aufkündigung der Gemeinschaft". Die Evangelikalen betonen ihrerseits, dass nach ihrem Schriftverständnis praktizierte Homosexualität mit der Bibel unvereinbar sei.
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Offener Brief an Evangelist Lutz Scheufler in Sachsen



Von Dr. Lothar Gassmann, Pforzheim



Im Juni 2012





Lieber Bruder Lutz Scheufler,

Du hattest – zusammen mit Theo Lehmann und anderen – den Mut, einer ungeistlichen Kirchenleitung die Stirn zu bieten, die segnen möchte, was Gott "Sünde" nennt.

Jetzt hat diese ungeistliche Kirchenleitung Dich vom Dienst suspendiert.

Sei nicht traurig darüber, sondern danke Jesus, dass Er Dich Schritt für Schritt aus einem System herausnimmt, das nach der Erfahrung vieler Christen inzwischen leider unreformierbar geworden ist.

Ich war selber früher in dieses System integriert und dort als Vikar tätig.

Ich habe aber bereits in den 90er Jahren mit Trauer erleben müssen, dass in dem System, das sich "Evangelische Kirche in Deutschland" (EKD) nennt, zunehmend 68er-Sozialrevolutionäre, Bibelkritiker, Interreligiöse, Feministen und Homo-Gruppen die Oberhand gewonnen haben.

Sie sind zum "Marsch durch die Institutionen" angetreten und haben systematisch Synodalsessel um Synodalsessel, Bischofsstuhl um Bischofsstuhl erobert.

Was wir jetzt erleben, ist nur die Spitze des Eisbergs einer jahrzehntelangen Aufweichung biblischer Glaubensinhalte.

In den 90er Jahren habe ich gemeinsam mit weiteren Christen einen letzten verzweifelten Versuch gewagt, mich dieser Unterwanderung der Kirche entgegenzustellen.

Wir haben versucht, mit neuen 95 Thesen und vielen Aktionen Synoden und Kirchenleitungen auf die Bibel hinzuweisen und zur Umkehr zu Jesus Christus, zu Seiner Liebe und Seinen Geboten zu rufen.

Leider war alles vergeblich.

Obwohl zum Beispiel im Jahr 1996 über 30 christliche Organisationen die neuen 95 Thesen mit dem Thema "Reformation heute" unterschrieben und sich zueigen gemacht hatten, bekamen wir von der im Mannheimer Hotel "Wartburg" tagenden EKD-Synode keine einzige Minute Rederecht, um unseren Bußruf in den neuen 95 Thesen vorzutragen.

Während wir Christen mit unseren vergeblichen Einlassbitten und Plakaten, welche die Synodalen zur Umkehr einluden, draußen vor der Tür standen, durfte während der uns nicht gegönnten Zeit ein Moslem die in der EKD-Synode vorhandenen "Kirchen"-Vertreter unter deren Applaus in die Mannheimer Moschee einladen.

Als ich einige Monate später einen der EKD-"Bischöfe" persönlich besuchte (es war noch der "konservativste" von allen) und ihn auf die neuen 95 Thesen ansprach, meinte er nur: "Bei uns im Bischofsamt steht ein großer Papierkorb!"

So wurden und werden in der EKD die verzweifelten Warnungen besorgter Christen ignoriert!

Es wird Euch in Sachsen wohl auf Dauer auch nicht viel anders gehen.

Man spielt auf Zeit, um die Proteste zum Schweigen zu bringen.

1998 bin ich dann aus der EKD ausgetreten.

Lieber Bruder, wenn Du Jesus lieb hast, wird Dir am Ende auch kein anderer Weg bleiben.

Man muss Gott mehr gehrorchen als den Menschen (Apostelgeschichte 5, 29).

Wenn Du aus der EKD austrittst, trittst Du nicht ins Leere.

Die zur Zeit am schnellsten wachsende Bewegung sind unabhängige christliche Gemeinden.

Viele davon sind bibeltreu.

Ihre Mitglieder und Besucher möchten in allem auf Jesus allein hören.

Unsere Bibelgemeinde in Pforzheim zum Beispiel wächst seit ihrer Gründung fast Woche für Woche, was zeigt, wie groß der Hunger nach dem unverfälschten Wort Gottes ist.

Die geistlich Heimatlosen, die zu uns kommen, sind so dankbar, nicht mehr Bibelkritik, Zeitgeist-Theologie, Religionsvermischung und Gotteslästerung hören zu müssen, sondern endlich wieder schlicht und einfach Gottes Wort, die Bibel, ausgelegt zu bekommen und ein christliches Leben führen zu können.

Lieber Bruder, ich wünsche Dir auch den Mut zu diesem Schritt.

Der HERR wird die Seinen nicht im Stich lassen, sondern geistlich und materiell versorgen.

Dein Schritt wäre ein mutmachendes Vorbild für Sachsen und auch andere in der weithin abgefallenen EKD.

Sei in der Liebe und Wahrheit unseres HERRN Jesus Christus herzlich gegrüßt und getröstet!

Dein Bruder

Lothar Gassmann aus Pforzheim



www.L-Gassmann.de

www.bibelgemeinde-pforzheim.de



P.S.: Du kannst den damaligen Thesenanschlag im Oktober 1996 unter

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im Internet sehen.



DIESER OFFENE BRIEF DARF GERNE UNVERÄNDERT WEITERVERBREITET UND VERÖFFENTLICHT WERDEN.
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Sachsen: Evangelist Scheufler bleibt suspendiert






26.06.2012 ǀ


Dresden/Waldenburg/Moritzburg Der sächsische Evangelist Lutz Scheufler (Waldenburg) bleibt vom Dienst suspendiert. Ein Gespräch mit Landesjugendpfarrer Tobias Bilz am 25. Juni in Dresden brachte keine neuen Entwicklungen. Wie Scheufler auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, habe man ihm nahegelegt, seine Position gegenüber den kirchenleitenden Gremien der sächsischen Landeskirche zu „überdenken“. Sollte dies nicht geschehen, mache eine weitere Zusammenarbeit keinen Sinn. Er habe den Eindruck, als erwarte die Landeskirche, dass er seine dortige 80-Prozent-Anstellung als Landesjugendwart kündige, erklärte Scheufler. Das habe er jedoch nicht vor. Sollte die Kirche ihrerseits das Arbeitsverhältnis auflösen, wolle er seine Arbeit im Evangelisationsteam auf Spendenbasis fortsetzen. Anlass für die Suspendierung war eine Erklärung des Evangelisationsteams Sachsen, die neben Scheufler sieben weitere Personen – darunter der bekannte sächsische Evangelist und Pfarrer i. R. Theo Lehmann – unterzeichnet hatten. Darin heißt es, man erkenne die kirchenleitenden Gremien nicht länger als geistliche Leitung der sächsischen Landeskirche an. Als Grund wurde die Entscheidung von Kirchenleitung und Landessynode angegeben, die Pfarrhäuser in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen für homosexuelle Partner zu öffnen.

Kirchensprecher: Inakzeptables Verhalten

Brisant ist, dass vier Unterzeichner – darunter Theo Lehmann – dienstrechtlich mit der Landeskirche verbunden sind. Als Reaktion war dem Evangelisten Andreas Riedel (Vielau bei Zwickau) die Prädikantenerlaubnis entzogen worden. Mit dem Evangelisten Michael Kaufmann (Aue), der zu 50 Prozent in der Jugendarbeit angestellt ist, und dem Bezirksjugendwart Michael Rausch (Marienberg), sollen nach idea-Informationen noch Gespräche geführt werden. Wie Pressesprecher Matthias Oelke (Dresden) auf idea-Anfrage sagte, habe die Kirchenleitung bei ihrer Sitzung am 22. Juni in Dresden auch über den weiteren Umgang mit den bei der Kirche angestellten Mitgliedern des Evangelisationsteams gesprochen; allerdings ebenfalls ohne konkretes Ergebnis. Oelke stellte jedoch klar, dass es für Mitarbeiter der Kirche nicht akzeptabel sei, wenn sie die Kirchenleitung nicht als geistliche Autorität anerkennten.

Berthold: Innere Einheit der Landeskirche hat Schaden genommen

Besorgt über die jüngsten Entwicklungen innerhalb der sächsischen Landeskirche zeigte sich der Vorsitzende des (pietistischen) Landesverbandes Landeskirchlicher Gemeinschaften Sachsen, Prof. Johannes Berthold (Moritzburg). Die Stellungnahme des Evangelisationsteams und die Reaktion darauf hätten zu einer „bisher nicht gekannten Eskalation“ geführt. Eine solche Auseinandersetzung sei in der jüngeren Kirchengeschichte Sachsens beispiellos. „Die innere Einheit unserer Landeskirche hat schweren Schaden genommen. Wir alle zahlen in diesen Auseinandersetzungen einen hohen Preis – Befürworter, Gegner, aber auch Betroffene selbst.“ Zu dem von der Synode angeregten Gesprächsprozess sehe er keine Alternative, so Berthold. Sein Gelingen hänge jetzt auch davon ab, ob auf die Infragestellung der „geistlichen Leitungsgremien unserer Landeskirche eine geistliche Antwort gegeben wird, damit wieder Vertrauen wachsen kann“.

Unterstützung aus dem gesamten deutschsprachigen Raum

Unterdessen erhalten Scheufler und das Evangelisationsteam Sachsen viel Unterstützung von der Kirchenbasis. An manchen Tagen gingen die Zuschriften aus dem gesamten deutschsprachigen Raum im Minutentakt ein, so Scheufler. Innerhalb von zwei Wochen sei das Informationsblatt des Evangelisationsteams knapp 50.000 mal heruntergeladen worden. Eine bekannte kirchliche Persönlichkeit – Pfarrer Uwe Holmer, der 1990 das Ehepaar Honecker bei sich aufnahm – stellte sich hinter das Evangelisationsteam. Er sei erschüttert über die „schwache und unbiblische Theologie“, mit der die sächsische Kirchenleitung die Suspendierung Scheuflers begründe, schreibt er in einem Leserbrief an das Wochenmagazin ideaSpektrum. Indem sie alles verschweige, was die Bibel zu Homosexualität sage, übergehe sie die Geltung der Heiligen Schrift. Das Evangelisationsteam habe Schrift und Bekenntnis auf seiner Seite und tue recht daran, „dass es nicht austritt, sondern auftritt, auch eine Bekenntnissynode in Aussicht nimmt“.


Quelle: idea







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