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8 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Droht Österreichern Einschränkung der Freiheit, sexuelle Neigungen zu kritisieren?





Die Presse (Wien): Regierungsparteien wollen "Verhetzungsparagrafen" künftig auch auf sexuelle Neigungen ausweiten

(MEDRUM) Die österreichische Zeitung "Die Presse" berichtet in ihrer Printausgabe vom 13.09.11, die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP hätten einen Konsens erzielt, den so genannten "Verhetzungsparagrafen" auszuweiten. Künftig sollen demnach auch Äußerungen strafbar sein, die gegen sexuelle Neigungen gerichtet sind.

Die Presse (Wien) schreibt: "Ausgeweitet wird trotz Protesten der Verhetzungsparagraf: So soll es künftig auch strafbar sein, gegen Leute wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Behinderung, Weltanschauung oder sexuellen Neigung zu hetzen. Bisher hatte der Paragraf vor allem Religionen und Völker vor Verhetzung geschützt. Zudem war es bisher nur verboten, gegen die gesamte Gruppe zu hetzen. Nun soll es strafbar werden, auch gegen ein einzelnes Gruppenmitglied „aufzureizen“.

Es ist fraglich, ob es in Österreich künftig noch erlaubt sein wird, bestimmte sexuelle Handlungen als unzüchtig, abartig, pervers, unmoralisch oder sündhaft zu kritisieren. Möglicherweise könnte es auch strafbar werden, ablehnende Empfindungen über bestimmte sexuelle Praktiken zu äußern.

Nach Darstellung der Presse ist die Ausweitung des Paragrafen umstritten, zumal es für eine Verurteilung ausreiche, wenn man eine Gruppierung „verächtlich mache“. In diesen Strafbestimmungen sehen Kritiker eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die sogar Kabarettisten treffen könnte.

Ein MEDRUM-Leser äußerte: "... jetzt das. Ich denke, es wäre lohnend, darüber zu berichten."
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#2
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
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Damit wäre auch das Lied "Taubenvergiften" von Georg Kreisler ein Fall für diesen "Verhetzungsparagraphen"?
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#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Es geht um viel mehr kann man hier nachlesen. Terrorbekämpfung !!!



Terrorpaket: Delikte fix, Verhetzung ausgeweitet


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#4
Rolf

Rolf

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Esgeht vor allem darum, dass unter dem Mäntelchen der Terrorbekämpfung gleich noch ein paar ander Dinge umgesetzt worden. Das Stichwort heißt hier "Gender Mainstream." Der geschlechtslose Mensch wird dadurch geschaffen, dass durch die Hintertür Gesetze eingeführt werden, die letztlich diejenigen diskrimminiert, die eine inzwischen vollkommen verkommene Sexualmoral nicht gutheißen.

Das ganze nennt sich "Die Neue Toleranz." Intolerant ist, wer eine abweichende Meinung zumThema Sexualität, inzwischen wolhl eher Perversionsgehirnwäsche zu nennen, hat. Dafür wird man dann staatlich verfolgt.

Um das Volk endgültig zu verhöhnen, nennt man das dann Antidiskrimmirungsgesetz.


Herzliche Grüße


Rolf
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#5
he geiht

he geiht

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Moin,
es läuft daraus hinaus, das einige Bibelstellen nicht mehr offen gelesen werden dürfen, geschweige denn darüber Gepredigt werden.
In Schweden soll es angeblich bereits verboten sein Homosexualität als Sünde zu bezeichnen.
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#6
1Joh1V9

1Joh1V9

    Supermoderator

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Sehe ich anders. Es ist nie gut, gegen jemanden zu hetzen, egal was er getan hat und welche Lebenseinstellung er hat. Insofern ist der Paragraph in Ordnung und verletzt nicht die Meinungsfreiheit, sofern "kritisieren" nicht mit "hetzen" gleichgesetzt wird.
Leute, die diesen Paragraphen mißachten, benehmen sich definitiv unchristlich. Ich denke, es geht darum, daß Leute nicht zur Gewalt gegen Andersdenkende aufrufen und aufhetzen dürfen. Und das ist ein aus christlicher Sicht unterstützenswertes Anliegen.
Das Gebot "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" schließt Hetze gegen andere Menschen ganz eindeutig aus, hilfreiche Kritik aber ein.
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#7
Guest_Peter Wiem_*

Guest_Peter Wiem_*
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Wenn man sich diesen Verhetzungsparagraphen genau anschaut, dann hat er in sich das Potential, christliches Gedankengut als "verhetzungswürdig" zu brandmarken.
Die Grenze zwischen Kritik und Verhetzung ist hier also bewusst "aufgeweicht" worden, um bei Bedarf neue Fakten schaffen zu können.
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#8
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Ich werde nie begreifen, dass islamische Geistliche hetzen dürfen und dann aus den "Gemeinden" Terroristen entstehen oder entstanden sind , die Menschen töten und die Staaten zusehen müssen, wenn aufgehetzt wird.
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#9
Rolf

Rolf

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Es ist nie gut, gegen jemanden zu hetzen, egal was er getan hat und welche Lebenseinstellung er hat. Insofern ist der Paragraph in Ordnung und verletzt nicht die Meinungsfreiheit, sofern "kritisieren" nicht mit "hetzen" gleichgesetzt wird.



Das würde ich absolut so unterstreichen. Das Problem liegt aus meiner Sicht weniger in diesem Paragraphen, sondern wie bestimmte Leute diesen ausgelegt haben wollen. Der grüne Bundesgeschäftsführer Volker Beck beispielsweise hält jedes Gesprächsangebot an Homosexuelle, die sich in psychischer Notlage befinden für gefährlich. Er hat sogar im Bundestag beantragt, Christen die Homosexuellen helfen wollen, als gefährlich einzustufen, weil damit angeblich eine "Gehirnwäsche" verbunden sei.

Es gibt eben Menschen, auch Politiker, die offenbar einen Tunnelblick haben und bei denen es seelische Nöte nicht geben kann. Ein Verhalten wie das von Herrn Beck und seine Gepflogenheiten mit Christen umzuspringen empfinde ich jedenfalls als Misbrauch des deutschen Antidiskrimminierungsgesetztes, dass ja massgeblich von den Grünen angeschoben wurde. Ich vermisse hier jedenfalls Toleranz und das Ertragen von Kritik, und erlebe das Verhalten dieses Herrn vielmehr als Hetze, als wenn jemand die Auffassung vertritt, dass Homosexualität Sünde sei.


Herzliche Grüße


Rolf
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