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"Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar"


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Rolf

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CDU-Politiker Irmer: "Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar"






"Der Islam, eine Herausforderung für Deutschland und Europa" – diesem Thema hat sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jürgen Irmer, im Rahmen eines Vortrags gewidmet. Dabei beschäftigte er sich auch mit der Frage, inwiefern sich Islam und Demokratie miteinander vereinbaren lassen.


Das Thema sei aus seiner Sicht in der politischen Debatte in den letzten Jahren zu kurz gekommen, sagte Irmer am Mittwoch in Mainz. Er begründete dies auch damit, dass viele Politiker sich scheuten, den Islam kritisch zu betrachten, weil man dann schnell Gefahr laufe, als Rassist, islamophob oder Ausländerfeind zu gelten. Ihm gehe es nicht darum, Muslime zu diskreditieren, man dürfe jedoch nicht die Augen vor dem politischen Islam verschließen. Er verwies in dem Zusammenhang auf Politiker wie Otto Schily, Altkanzler Helmut Schmidt oder auch Schriftsteller wie Günter Wallfraff, die sich ebenfalls kritisch mit dem Islam auseinander gesetzt haben.

Irmer legte in seinem Vortrag dar, dass der politische Islam im Grunde demokratiefeindlich sei und sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lasse. Zur Bestätigung dieser These zitierte er islamische Würdenträger, wie den ehemaligen Präsidenten des Amtes für religiöse Angelegenheiten in der Türkei, Ali Bardakoglu. Dieser habe darauf hingewiesen, dass der Islam für keine Reform offen ist. Zudem nannte er den türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdogan, der 1997, noch als Oberbürgermeister von Istanbul, gesagt hatte: "Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten."

Darüber hinaus verglich Irmer Artikel des deutschen Grundgesetzes mit entsprechenden Suren aus dem Koran und machte so deutlich, dass zum Beispiel im Hinblick auf die Gleichberechtigung, die Religionsfreiheit und körperliche Unversehrtheit Widersprüche bestehen. Vor dem Hintergrund der Einführung eines bekenntnisorientierten Islamunterrichts stellte Irmer schließlich fest: "Ein Imam, der gemäß dem Grundgesetz unterrichtet, kann nicht im Sinne des Koran unterrichten."


Zum Abschluss seines Vortrages wies der Politiker noch einmal darauf hin, dass in islamischen Staaten die Menschenrechte eingeschränkt sind. Ihm wäre viel wohler ums Herz, "wenn alles das, was Muslime in Deutschland verlangen, Christen und anderen Andersdenkenden in islamischen Staaten gewährt würde".
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