Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Mehr als 3.000 Euro Entschädigung für Kindermörder Gäfgen


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
2 Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen muss vom Land Hessen mit 3.000 Euro plus Zinsen entschädigt werden


Die Zahlungen stünden Gäfgen zu, weil seine Menschenwürde bei einem Verhör im Jahr 2002 schwer verletzt worden sei, urteilten die Richter am Landgericht in Frankfurt am Main. Der Opferhilfe-Verein Weißer Ring reagierte auf das Urteil mit Unverständnis.

Nachdem Gäfgen 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, hatte ihm ein Ermittler auf Geheiß eines Vorgesetzten mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verraten. Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.



Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring hat auf das Urteil mit Unverständnis reagiert. "Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden", sagte der Sprecher der Organisation, Helmut Rüster, dem Fernsehsender N24. "Jemand, der sich auf Todesangst beruft wegen einer Androhung, der muss sich mal überlegen, was das Kind erlitten hat, das er letztlich dann dem Tode zugeführt hat", sagte Rüster. Das Urteil rühre "sehr stark an dem Rechtsempfinden der Menschen".



Please Login HERE or Register HERE to see this link!


  • 0

#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Topic Starter
  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge
Die Vorgeschichte .

Unfaßbar !!!!!!!!!!!!!!!!!!


Please Login HERE or Register HERE to see this link!


  • 0

#3
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34225 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!



5.8.2011





Gäfgen wird sein Geld bekommen





Wer hätte das gedacht? Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Frankfurt
ermöglicht es dem verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen, in den
Schlagzeilen zu bleiben. Gäfgen kann nämlich dank pfiffiger Staatsanwälte
demnächst einen neuen Prozess gegen den Staat führen – und wird ihn aller
Voraussicht nach sogar gewinnen.

Eine Frankfurter Oberstaatsanwältin erklärte heute, die gestern von Gäfgen
vor dem Landgericht Frankfurt erstrittene Entschädigung von 3.000 Euro
werde mit seinen Schulden aufgerechnet. Mit 71.000 Euro soll Gäfgen bei
der Justizkasse in der Kreide stehen; hierbei handelt es sich um die
Kosten des gegen ihn geführten Strafverfahrens.

Grundsätzlich ist es zulässig, dass der Staat eigene Forderungen mit
Ansprüchen eines Verurteilten aufrechnet. Aber kein Grundsatz ohne
Ausnahme. Für Entschädigungen, die auf einer Verletzung der Grund- und
insbesondere der Menschenrechte des Betroffenen beruhen, darf der Staat
diese Aufrechnung jedenfalls nicht erklären.

Dies hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Wochen in aller
Deutlichkeit entscheiden. In diesem Fall hatte ein Häftling wegen
menschenunwürdiger Unterbringung geklagt. Er erhielt ebenfalls eine
Entschädigung zugesprochen. Auch diesen Betrag wollte die Justiz mit den
Verfahrenskosten verrechnen. Der Bundesgerichtshof sieht hierin einen
Verstoß gegen Treu und Glauben:

Eine Zulassung der Pfändung eines aus einer menschenunwürdigen
Haftunterbringung herrührenden Entschädigungsanspruchs
zur Befriedigung offener Verfahrenskosten würde die Funktion der
Genugtuung, der Sanktion und der Prävention ebenso ins Leere
laufen lassen wie die Zulassung einer Aufrechnung. Denn
mit dem Zugriff auf die Forderung des Strafgefangenen würden deren
nachteilige Wirkungen verblassen.

Der Staat würde sich, so die Richter, auf diese Weise eine Befriedigung
der wirtschaftlich wertlosen Forderung verschaffen und
gleichzeitig den mit der Zuerkennung des Entschädigungsanspruchs
verfolgten Zweck umgehen.

Das Landgericht Frankfurt hat die Entschädigung schon in der mündlichen
Urteilsbegründung ausdrücklich als “Strafe für das Land Hessen”
bezeichnet. Auch hier wird es der Justiz also nicht möglich sein, mittels
eines Tricks den mit der Strafe verbundenen Zweck zu vereiteln.

Entweder kennt die Oberstaatsanwältin die Entscheidung nicht. Oder sie
ignoriert sie bewusst, um ihre Behörde entgegen der Rechtslage markig als
“Retter in der Not” zu präsentieren. Der spätere Reinfall ist jedenfalls
programmiert – und Gäfgen wird sich erneut im Licht der Öffentlichkeit
sonnen.
  • 0