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Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses Religionsfreiheit


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Rolf

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Religionsfreiheit weltweit durchsetzen





Beschluss des CDU-Bundesfachausschusses


Entwicklungszusammenarbeit und
Menschenrechte unter der Leitung von Arnold Vaatz MdB vom 19. April 2011:



„Wir erwarten von den Staaten und Regierungen in aller Welt, dass sie in ihren
Ländern Religionsfreiheit gewähren. Wir wollen den ständigen Dialog der
Religionen unterstützen.“
(Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands)
Die Religionsfreiheit ist in 64 Ländern der Erde, in denen zusammen fast 70 Prozent
der Weltbevölkerung leben, sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent.
Das deutsche Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit in Artikel 4. Die positive
Religionsfreiheit umfasst das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben, seine
Religion zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sowie sich
zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Geschützt ist auch die negative
Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben.

Vor diesem Hintergrund muss es die Aufgabe wertegebundener deutscher
Außenpolitik sein, auch im internationalen Kontext für das elementare Menschenrecht
auf Religionsfreiheit einzutreten. So hat auch die christlich-liberale Koalition im
Koalitionsvertrag vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei
ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen.
Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Art. 9 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in Art. 18 des internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), in Art. 18 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte sowie in zahlreichen regionalen Menschenrechtskonventionen
verankert. Dieses Recht gilt universell und rechtlich verbindlich für alle
Staaten. Darum ist das Argument, Menschenrechte müssten in kulturellen
Zusammenhängen interpretiert werden, nicht nur falsch, sondern auch ein
gefährlicher Vorwand, um Menschenrechtsgarantien aufzuweichen.

Unsere Aufgabe
ist es, im Dialog mit den politischen Verantwortlichen in anderen Staaten auf diese
völkerrechtlich verankerten Rechte zu verweisen und deutlich zu machen, dass
Religionsfreiheit ein universelles und verbindliches Menschenrecht ist.
Trotz der formellen Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit durch die
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bestehen in vielen Ländern dieser Erde, nicht
zuletzt in totalitären Regimen, gravierende Defizite bei der Verwirklichung dieses
Rechts. Dabei können diese Einschränkungen der Religionsfreiheit sowohl von
Regierungen und staatlicher Gesetzgebung ausgehen als auch zwischen
gesellschaftlichen Gruppen als Folge von Hass und Gewalt entstehen. Darüber
hinaus unterscheidet die frühere UN- Sonderberichterstatterin für die Religions- und
Glaubensfreiheit, Asma Jahangir, in ihrem Bericht vom Dezember 2009 (Report of
the Special Rapporteur on freedom of religion or belief, Asma Jahangir,
A/HRC/13/40) zutreffend zwischen Einschränkungen der Religions- und
Glaubensfreiheit und Gewalt „aufgrund des Glaubens“ und „im Namen des
Glaubens.“ Dabei bezieht sich die erstgenannte Erscheinungsform auf die Religionsoder
Glaubensbindung des jeweiligen Opfers, die letztgenannte hingegen auf jene
der Täter.

Besonders religiöse Minderheiten sind immer wieder von religiös begründeter,
gesellschaftlicher wie politischer Verfolgung betroffen. So hat sich die Situation der
Bahai im Iran in den vergangen Jahren dramatisch verschlechtert. Mangelnde
Religionsfreiheit betrifft aber nicht nur Minderheiten, sondern auch Anhänger der
Mehrheitsreligion, wenn sie zu Auffassungen gelangen, die im Widerspruch zu
vorherrschenden Auslegungen stehen.
In den 64 Staaten mit starken Einschränkungen der Religionsfreiheit leben 200
Millionen Christen, die als Minderheiten oft in besonderer Weise von Gewalt und
gesetzlichen Einschränkungen betroffen sind. Christen werden wegen ihres
Glaubens diskriminiert, sie verlieren ihre Arbeitsstellen, ihre Wohnungen, werden
inhaftiert, entführt, verstümmelt und ermordet, ihre Kirchen werden niedergebrannt
und ihre Häuser zerstört. Unabhängige Menschenrechtsorganisationen schätzen,
dass etwa 80 Prozent aller aus religiösen Gründen Verfolgten Christen sind.

In 30 Ländern, in denen der Islam Staatsreligion und auch verfassungsrechtlich
verankert ist und/oder eine Vorrangstellung genießt, gibt es staatlich unterstützte
oder staatlich tolerierte Gewalt gegen Christen. Die 1990 von den Mitgliedsstaaten
der Organisation der Islamischen Konferenz beschlossene Kairoer Erklärung der
Menschenrechte im Islam erkennt das freie Recht auf Religionsausübung im Sinne
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht an.
Während die Zahl der Christen in Asien und Afrika stark wächst, stehen die
Gemeinden im Nahen und Mittleren Osten unter einem hohen Druck. Dort, wo die
christliche Kultur ihre Wurzeln hat, ist die Zahl der Christen in den vergangenen
Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen.

Waren zum Beispiel vor hundert Jahren noch etwa 20 Prozent der Bevölkerung auf
dem Gebiet der heutigen Türkei Christen, so beträgt ihr Anteil heute nur noch 0,1
Prozent. Die christlichen Gemeinden in der Türkei sehen sich nach wie vor mit zum
Teil existenzgefährdenden Einschränkungen der Religionsfreiheit konfrontiert.
Dramatisch ist auch die Lage im Irak, wo es zwar keine staatliche Verfolgung gibt,
doch Extremisten und Terroristen angesichts der noch immer schwachen staatlichen
Strukturen Christen diskriminieren, verfolgen, verjagen und töten. Vor Beginn des
Irakkrieges lebten dort ca. 1,4 Mio. Christen. Nach zahlreichen Verfolgungswellen
durch islamische Fundamentalisten hat sich ihre Zahl mehr als halbiert. Viele
Christen, ebenso wie Angehörige anderer religiöser Minderheiten, leben heute als
Flüchtlinge in den Nachbarländern des Iraks. Sie haben keine Aussicht, in ihre
angestammte Heimat zurückkehren zu können. Aus diesem Grund war der EUBeschluss
der Justiz- und Innenminister im November 2008, 10 000 Irakflüchtlinge in
Europa aufzunehmen, ein wichtiger Schritt. Daneben gilt es, die im Irak verbliebenen
Christen zu unterstützen. Die Kirchen und christlichen Organisationen leisten hier
wertvolle Dienste. Vor dem Hintergrund der jüngsten Welle an Gewalt gegen die
Christen –hier sticht die blutige Geiselnahme in einer syrisch-katholischen Kirche in
Bagdad mit mehr als 50 Toten und zahlreichen Verletzten am 1. November 2010
hervor –fordert der Bundesfachausschuss weitere entschlossene Anstrengungen zur
Verbesserung der Sicherheitslage im Land. Es gilt, die neue irakische Regierung bei
ihren Bemühungen zu unterstützen, das Land zu befrieden und zwischen Schiiten,
Sunniten und Christen zu vermitteln. Vor allem wirtschaftliche Entwicklung und der
Ausbau der weitgehend zerstörten Infrastruktur können die irakische Gesellschaft
stabilisieren und dabei helfen, die Situation der Christen dauerhaft zu verbessern.

Die christlichen Gemeinden sehen den Irak als ihre Heimat mit einer eigenen 2000-
jährigen Geschichte. Sie wollen mit Sunniten und Schiiten gleichberechtigt im Land
eine Zukunft finden. Diesen Wunsch gilt es zu respektieren und zu unterstützen.
Sorge bereitet uns die Lage in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur hat mit ihrer
totalitären Ideologie das Land heruntergewirtschaftet und international isoliert.
Freiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren nicht. Dazu kommen besondere Formen
von Diskriminierungen der Christen, von denen viele in staatlichen Lagern ums
Leben kommen.

Sowohl das Bemühen um die Festigung einer künstlichen Staatsidentität wie auch
innerstaatliche Konflikte um das Selbstverständnis können zur Diskriminierung von
Religionen wie auch zur Gewalt gegen religiöse Minderheiten führen. Damit sind
christliche Minderheiten gerade auch in Indien, China, Indonesien, Bangladesch und
Pakistan konfrontiert, die zusammen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung
ausmachen.

So haben diese Entwicklungen zum Beispiel in Indien zu massiven Menschenrechtsverletzungen
geführt. Während die Verfassung des Landes Religionsfreiheit
gewährt, haben fundamentalistische Hindunationalisten zwischen 2007 und 2009 im
Bundesstaat Orissa mehr als 50.000 Christen vertrieben (bei 120 Toten), von denen
Tausende noch immer an einer Rückkehr in ihre Dörfer gehindert werden und in
Flüchtlingslagern leben müssen. Außerdem liegen Berichte darüber vor, dass es
alleine im Bundesstaat Karnataka in den vergangen zwei Jahren rund 1.000
gewaltsame Übergriffe auf Christen gegeben hat, die –entgegen der offiziellen
indischen Darstellung –in der Regel von radikalen Hindus und nicht von gewaltbereiten
Islamisten verübt worden sind. Auch andere religiöse Minderheiten werden
in Indien diskriminiert: So kam es 2002 zu massiven Ausschreitungen gegen die
muslimische Minderheit im indischen Bundestaat Gujarat, die nach wie vor nicht
abschließend juristisch aufgearbeitet worden sind.
Ein zentraler Bestandteil der Religionsfreiheit ist das Recht, seinen Glauben
öffentlich zu bekennen. Der Ausdruck religiöser Überzeugungen ist nicht auf den
privaten Bereich beschränkt. Vielmehr haben Glaubensüberzeugungen immer auch
eine öffentliche Dimension. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der
Zivilpakt schützen das Recht des Einzelnen, sich auch in der Öffentlichkeit zu seinem
Glauben bekennen zu können. Dennoch wird dieses Recht in zahlreichen Staaten
nicht gewährt. So wird der Bau von Gebetsräumen, Kirchen, Moscheen und Tempeln
in zahlreichen Staaten stark eingeschränkt und ist in einigen Staaten für religiöse
Minderheiten unmöglich. In Indien werden muslimische Minderheiten in einigen
Regionen daran gehindert, Moscheen zu errichten. In der Türkei ist der Bau von
Gebets- und Gotteshäusern stark ein- geschränkt und für religiöse Minderheiten
praktisch nicht möglich. Die gemeinschaftliche Nutzung von Privaträumen zur
Religionsausübung ist nicht erlaubt.

Die EU-Kommission hat in ihrem
Fortschrittsbericht zur Türkei ausführlich die stark eingeschränkte Religionsfreiheit in
der Türkei dargestellt und darauf hingewiesen, dass hier grundlegende Änderungen
vorgenommen werden müssen.

Noch stärker eingeschränkt ist vielfach das Recht, für die eigenen Glaubensüberzeugungen
zu werben. Diese Beschränkungen gehen häufig einher mit
Einschränkungen bezüglich des Glaubenswechsels. Besonders betroffen von diesen
Einschränkungen sind Religionen, zu deren Kernüberzeugungen die persönliche
Entscheidung im Glauben gehört. Der Bundesfachausschuss bekräftigt daher, dass
das friedliche Werben für die eigene Religion Bestandteil der Religionsfreiheit ist und
durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Zivilpakt geschützt ist.
Zur Menschenrechtspolitik muss daher auch das Eintreten für eine weltweite
Durchsetzung dieses Rechts gehören.

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Gewissens- und Religionsfreiheit ist das
Recht, den eigenen Glauben zu wechseln oder auch gar keine Religion zu haben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hält dies ausdrücklich in Artikel 18
fest. Doch das Recht, die eigene Religion zu wechseln, wird häufig eingeschränkt. In
vielen muslimisch geprägten Staaten wird der Islam dahingehend interpretiert, dass
im sogenannten Abfall vom Islam (Apostasie) nicht nur eine religiöse Verfehlung,
sondern auch eine Form des politischen Aufruhrs gesehen wird, die strafrechtlich zu
verfolgen ist. Im Iran und in Saudi-Arabien droht „Abgefallenen“ die Todesstrafe, die
von Seiten des Staates vollstreckt werden kann.

Menschenrechtsorganisationen wie
die Gesellschaft für bedrohte Völker berichten, dass häufig auch Familienangehörige
von Konvertiten Repressalien und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt sind. In
Indien ist die Religionsfreiheit zwar in der Verfassung verankert, jedoch reglementieren
zum Beispiel in den Bundesstaaten Orissa, Madhya Pradesh, Chhattisgarh
und Arunachal Pradesh Gesetze den Wechsel der Religion so stark, dass dieser in
der Praxis häufig nicht möglich ist. In Artikel 18 des Zivilpaktes ist die Freiheit
niedergelegt, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder
anzunehmen. Damit bietet der Zivilpakt Schutz vor rechtlichen oder in einer Religion
begründeten Hindernissen gegenüber einem Religionswechsel. Das Recht, den
Glauben zu wechseln oder gar keine Religion zu haben, darf nicht durch staatliche
Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden. Die Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen sind zudem verpflichtet, einem gesellschaftlichen Klima entgegenzuwirken,
das den Wechsel zu einem anderen Glauben behindert.

Eine weitere Entwicklung bietet Anlass zur Sorge. In Gremien und Unterorganisationen
der Vereinten Nationen wird seit einigen Jahren von einer Gruppe von
Staaten der Versuch betrieben, mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen,
die Geltung der Menschenrechte – insbesondere der Meinungsfreiheit –massiv
einzuschränken. Aber auch Kritik an Religion ist Bestandteil der Meinungsfreiheit und
damit völkerrechtlich geschützt. Der Versuch der Organisation der Islamischen
Konferenz (OIC), den „Schutz der Religion“ völkerrechtlich zu verankern, gründet
sich auf der Allgemeinen Islamischen Erklärung der Menschenrechte von 1981 sowie
auf der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990. Es ist der
Versuch, dem Konzept der Menschenrechte, welches auf individuell einklagbaren
Rechten besteht, ein Konzept von religiös definierten Gruppenrechten entgegenzusetzen.
Mit großer Sorge nimmt der Bundesfachausschuss zur Kenntnis, dass im Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen im März 2010 die von Pakistan eingebrachte
Resolution gegen die „Diffamierung von Religion“ (A/HRC/RES/13/16) mit einer
knappen Mehrheit angenommen wurde. Ziel dieser Resolution ist es, mit der
Begründung, den Islam zu schützen, bestimmte Kollektivrechte in das Völkerrecht
einzuführen und damit das bisherige Menschenrechtsverständnis zu unterminieren.

Eine ähnliche Zielrichtung verfolgen Vorschläge islamischer Staaten zum Zusatzprotokoll
zur Konvention gegen Rassendiskriminierung (CERD), die öffentliche Beleidigungen
und Diffamierungen von Religion zu verbieten. Der Bundesfachausschuss
verweist auf die gemeinsame Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten
Nationen für Meinungsäußerungsfreiheit, des Beauftragten der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für Medienfreiheit, des
Sonderberichterstatters der Organisation Amerikanischer Staaten und des
Sonderberichterstatters der Afrikanischen Menschenrechtskommission für die
Meinungsäußerungsfreiheit vom 9. Dezember 2008, in der sie sich gegen das Verbot
der Diffamierung von Religion ausgesprochen haben. Eine einseitige Einschränkung
des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu Gunsten von abstrakten Konzepten oder
einzelnen Glaubensrichtungen ist nicht akzeptabel.

Der Bundesfachausschuss:

1. fordert den Einsatz für das universelle Recht auf Religionsfreiheit für alle, die in
der freien Ausübung ihres Glaubens unterdrückt oder ob ihres Glaubens diskriminiert
und verfolgt werden. Angesichts unserer christlichen Prägung und unserer
politischen Kultur fühlen wir uns den verfolgten Christen in besonderer Weise
verbunden und zur Solidarität verpflichtet, zumal Christen in besonderer Weise unter
Diskriminierung und Verfolgung leiden. Daher werden wir auch in unserer jeweiligen
politischen Tätigkeit –in den auswärtigen Parteibeziehungen, der parlamentarischen
Arbeit und im Regierungshandeln – weiterhin einen Fokus auf diesen
Themenbereich legen.

2. ruft dazu auf, durch unsere Arbeit dazu beizutragen, dass die kritische Situation
der diskriminierten und verfolgten Christen ins öffentliche Bewusstsein gerückt wird.
Auch auf europäischer Ebene müssen wir uns für die Christen in anderen Teilen der
Erde einsetzen.

3. begrüßt, dass wir Religionsfreiheit in Deutschland garantieren und dafür gesorgt
haben, dass der Einsatz für Religionsfreiheit ein wichtiges Element unserer
wertegeleiteten Außenpolitik geworden ist. Im Sinne einer kohärenten Außen- und
Entwicklungspolitik wollen wir uns weltweit für Glaubensfreiheit einsetzen, die über
die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht und zu einer realen
Verbesserung der Situation der Menschen vor Ort beiträgt.

4. begrüßt, dass die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union im neu eingerichteten Europäischen Auswärtigen Dienst
innerhalb der Menschenrechtsabteilung eine eigene Arbeitseinheit schaffen will, die
Beschränkungen der Religionsfreiheit beobachten soll. Wir fordern die Hohe
Vertreterin darüber hinaus auf, einen jährlichen Bericht über den Stand der
Religionsfreiheit in der Welt zu erstellen. Vorbild kann der Bericht des US State
Departments und der US Commission on International Religious Freedom sein. Dazu
ist es notwendig, dass die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und der
Europäische Auswärtige Dienst eng zusammenarbeiten.

5. verlangt, dass in den EU-Beitrittsverhandlungen die Defizite im Bereich der
Religionsfreiheit stärker als bisher in den Blick genommen werden müssen. Dies gilt
angesichts eklatanter Mängel im Bereich der Religionsfreiheit besonders für die
Türkei. Die Europäische Kommission ist aufgefordert, dazu ausführlich in ihren
jährlichen Fortschrittsberichten Stellung zu nehmen und in den Verhandlungen
darauf zu bestehen, dass die Türkei hier Fortschritte nachweist.

6. spricht sich dafür aus, in Assoziierungsabkommen der EU mit Drittstaaten
Bestimmungen über die Gewährleistung der Religionsfreiheit aufzunehmen. Die
Einhaltung solcher Verpflichtungen müssen von der Europäischen Kommission und
dem Europäischen Parlament sowie von der Hohen Vertreterin und vom EAD
kontinuierlich beobachtet werden.

7. appelliert an alle in Deutschland lebenden Zuwanderer, in ihren Herkunftsländern
für das Recht auf Religionsfreiheit zu werben.
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