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Rolf

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Christen in der SPD: Religion darf nicht zur Privatsache werden



Berlin (idea) – Muss das Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften neu ausbalanciert werden? Über diese Frage diskutierte der Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD am 8. April vor 220 Teilnehmern in Berlin.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, sagte, die weltpolitischen Veränderungen der letzten zwei Jahrzehnte – insbesondere die Terrorattentate vom 11. September 2001 – hätten klargemacht, dass mit der Kraft der Religion weiter zu rechnen sei. Offensichtlich passe der Leitsatz der Aufklärung, dass Religion zur Privatsache werde, nicht zur Wirklichkeit. Steinmeier zufolge haben sich vier Grundsätze für das Verhältnis von Religion und Staat bewährt: die institutionelle Trennung von Religion und Staat, die weltanschauliche Neutralität des Staates, die auch öffentlich zulässige Ausübung der Religion sowie die Bereitschaft der Religion zur Selbstreflexion.

Staatskirchenrecht „nicht von gestern“

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), bezeichnete das Staatskirchenrecht als zeitgemäß. Es sei „traditionsgesättigt, aber nicht von gestern“. Es erlaube religiöse Pluralität und lasse sich auch auf den Islam anwenden und könne so zur Integration beitragen. Der Staat verhalte sich religiös weltanschaulich neutral, gebe den Religionen zugleich aber den Raum, sich öffentlich zu entfalten. Dagegen habe die Forderung nach einer strikten Trennung von Staat und Kirche „freiheitsfeindliche Tendenzen“. Ein solcher Staat neige dazu, pauschal auszugrenzen. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück (CSU), vertrat die Ansicht, dass es im Islam in Deutschland nicht nur bedrohliche, sondern auch erfreuliche Entwicklungen gebe. Die Zahl gefährlicher Anhänger dieser Religion sei sehr klein. Laut Glück sind Muslime in Deutschland in einem hohen Grad säkularisiert. Problematisch sei, dass es im Islam keinen Ansprechpartner gebe, der für den Großteil der Moslems sprechen könne. Nur 20 Prozent der hier lebenden Muslime seien in Verbänden organisiert.

Schmude: Kirchensteuer beibehalten

Der ehemalige Präses der EKD-Synode, Bundesminister a.D. Jürgen Schmude (SPD), warnte vor einer Abschaffung der Kirchensteuer. Dies würde zu einer deutlichen Schwächung der Kirchen führen. Zudem sei es auch für die SPD schädlich, wenn sich die Partei für Maßnahmen entscheiden sollte, die gegen die Kirche gerichtet sind. Die derzeit geltende Regelung habe den Kirchen ein optimales Maß an Freiheit und Unabhängigkeit gebracht. So sei das derzeitige System des Kirchensteuereinzugs effizient, sozial gerecht und für den Staat ein gutes Geschäft. Die Kirchen zahlten zwischen drei und vier Prozent ihrer Steuereinnahmen an die Bundesländer; die Kosten für den Staat lägen jedoch nur bei 1,5 Prozent. Würde die Kirchensteuer abgeschafft, rechneten Experten mit einem drastischen Einnahmerückgang der Kirchen von bis zu 50 Prozent. Dies hätte auch soziale Folgen, da die Kirchen ihre Angebote stark einschränken müssten. Schmude zufolge sollten aber nicht alle Privilegien der Kirche erhalten werden. So sei die Zahlung von Bischofsgehältern zwar historisch begründet, sie wirke heute jedoch „kurios“. Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften ist Siegmund Ehrmann. Zum Sprecherkreis des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD gehören die Bundestagsabgeordneten Kerstin Griese und Wolfgang Thierse, der evangelische Pfarrer Dietmar Kehlbreier (Schwerte) sowie der katholische Schulleiter Benno Haunhorst (Hildesheim).
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