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Das deutsche Inzestverbot wackelt


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Das deutsche Inzestverbot wackelt





Von news.de-Redakteur Jan Grundmann


Artikel vom 07.04.2011


Blutsverwandte, die Analverkehr haben, gehen straffrei aus. Haben sie Vaginalsex, müssen sie in den Knast - so wie Patrick S. Er klagt vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Inzestverbot. Die verbotene Liebe könnte deshalb bald legal sein.

In Schweden können Cousin und Cousine heiraten, in Deutschland wandern sie ins Gefängnis. In Frankreich können blutsverwandte Geschwister zu Sex und Liebe stehen, in Deutschland wartet der Knast: Bis zu zwei Jahre, so steht es im Paragraph 173, Strafgesetzbuch. Noch, denn das könnte sich bald ändern.

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg liegt die Beschwerdeschrift von Patrick S. Wegen unverhältnismäßigen Eingriffs der deutschen Richter in sein Privat- und Familienleben. Der heutige 34-Jährige wuchs unter schwierigen Familienverhältnissen auf, lernte seine Schwester Susan erst mit 24 Jahren kennen. Nachdem die Mutter verstarb, verliebten sich die beiden, hatten Sex und schließlich vier Kinder.

«Wir fordern eine Rehabilitation»

Für ihre blutsverwandte Liebe mussten sie einen hohen Preis zahlen: Die Kinder wurden ihnen weggenommen und wuchsen in Pflegefamilien auf. Patrick S. wanderte ins Gefängnis. Sein Anwalt, Endrik Wilhelm, zieht für den Leipziger seit Jahren gegen den Inzest-Paragraphen in den juristischen Krieg mit der Bundesrepublik. Erst vor das Bundesverfassungsgericht. Die Richter votierten 2008 mehrheitlich für das Inzestverbot. Deshalb klagt Wilhelm für seinen Mandanten nun vor dem EU-Menschengerichtshof.

«Man kann die bereits abgesessene Haftstrafe nicht rückgängig machen», sagt Wilhelm. «Wir wollen aber eine Entschädigung, wir fordern eine Rehabilitation.» Schließlich gehe es um eine geschlechtliche Beziehung zweier erwachsener Geschwister - auf freiwilliger Grundlage. Wann der Richterspruch der Straßburger Richter fällt, sei momentan noch nicht abzusehen.

In vielen Nachbarländern ist Inzest straffrei

Fällt die Entscheidung zugunsten Patrick S. aus, hätte der Europäische Gerichtshof zwei Möglichkeiten, sagt Anwalt Wilhelm. Entweder werde der Einzelfall als menschenrechtswidrig gerügt. Dann würde der Prozess gegen Patrick S. neu aufgerollt.

Zweite Möglichkeit: «Die gesamte Vorschrift wird als menschenrechtswidrig gewertet», so Wilhelm. Dann könnte das Inzestverbot fallen. «Ich glaube, dass die Vorschrift in ihrer bisherigen Form keine Chance mehr hätte, weil der Druck auf die Gesetzgebung wachsen würde.» Denn Deutschland steht mit dem Inzestverbot recht isoliert da. Straffreier Sex zwischen Blutsverwandten ist in vielen Nachbarländern vielleicht ein Tabu - wird aber nicht bestraft. In Frankreich bereits seit 1810, aber auch in den Niederlanden, Portugal oder Spanien.

Analsex ist in Ordnung, bei Vaginalsex droht Knast

Dabei sei die Begründung der deutschen Verfassungsrichter für die Beibehaltung des Inzestverbots verdammt inkonsequent, findet Anwalt Wilhelm. «Das ist doch einfach nur grotesk, wie die Richter argumentiert haben», findet er. Etwa, weil nur das Eindringen des Penis in den Scheidenvorhof als Straftatbestand gewertet wird.

«In der Begründung heißt es sinngemäß: Wir dürfen den Geschwistern den Vaginalverkehr verbieten, weil ja Anal- oder Oralverkehr nicht unter Strafe gestellt sind», so Wilhelm. Ebenfalls inkonsequent aus seiner Sicht: Eine künstliche Befruchtung zwischen Geschwistern wäre ebenfalls in Ordnung. Und verlieben sich adoptierte, also nicht leibliche Geschwister ineinander, haben sie ebenfalls nichts zu befürchten. Genauso wenig wie homosexuelle, sich liebende Blutsverwandte.

Zeugungsverbot für Behinderte und Frauen ab 40?

Vor allem stört sich der Anwalt am Argument, Kinder von Blutsverwandten hätten ein erhöhtes Risiko für genetisch bedingte Erkrankungen. «Wollen wir, weil Behinderungsrisiken entstehen können, Menschen die Fortpflanzung verbieten?», fragt Wilhelm.

Wenn das tatsächlich der konsequente Wunsch des Gesetzgebers sei, müsste das Zeugungsverbot ausgeweitet werden, findet der Dresdner Anwalt. «Die Fortpflanzung müsste nicht nur von Blutsverwandten, sondern auch von behinderten Menschen oder Frauen ab 40 Jahren unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden.» Aber dieser Schutz der Volksgesundheit - das sei doch die Ideologie des Nazi-Regimes gewesen. Mit dieser Ansicht steht der Anwalt nicht allein: Auch Betroffeneninitiativen und die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik hatten nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts 2008 erbitterten Widerstand gegen das Argument der Volksgesundheit geleistet.

Anwalt: Richter haben eine Familie zerstört

Anwalt Wilhelm plädiert für eine Enttabuisierung des Inzests: «Es passiert viel öfter, als man denkt: Menschen, die nicht mit ihren Geschwistern aufgewachsen sind, treffen irgendwann aufeinander, verlieben sich.» Wilhelm habe mit vielen Betroffenen gesprochen: «Die Menschen trauen sich nicht in die Öffentlichkeit, sie werden stigmatisiert.» Patrick S. hat sich sogar, angeblich auf Anraten eines Richters, sterilisieren lassen.

Das Inzestverbot diene doch auch dem Schutz der Familie, argumentierten hingegen die Verfassungsrichter. Soziale und psychologische Schäden könnten so vermieden werden. Doch erreicht worden sei damit im Fall von Patrick und Susan das ganze Gegenteil, so Anwalt Wilhelm. «Genau genommen hat erst die Liebe zwischen den Geschwistern dazu geführt, dass eine neue Familie begründet wurde.»

Die Strafe habe, argumentiert Wilhelm, einzig eine Familie auseinandergerissen, ohne jemandem zu helfen. Denn nach dem Urteil des Verfassungsgerichts trennten sich die beiden. Die Kinder blieben in ihren jeweiligen Pflegefamilien. Und Patrick S. saß noch ein weiteres Jahr im Knast. Weil er für seine verbotene Liebe im falschen Land lebt.

knr/ivb/news.de

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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Die Gesellschaft wird immer kränker.

Werte und Tabus fallen immer mehr weg !!!!

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Ich kenne auch einen extremen Fall, der mich entsetzt hat.

Ein Bruder einer Schwester hat die Tochter der Schwester geheiratet und 2 Kinder gezeugt.
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#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Die Bibel ist da anscheinend auch kein gutes Vorbild.


aus Wikepedia:

Sowohl im Alten als auch im Neuen Testament der Bibel wird Inzest erwähnt. So im Alten Testament die Geschichte von Lots Töchtern (Gen 19,31 ELB), die dem berauschten Vater beiwohnten, aus Angst, nach Sodoms Untergang keine Männer mehr zu finden, um Nachkommen zu erzielen. Anlaß für künstlerische Darstellungen wie theologische Erörterungen ist bis heute die Vergewaltigung der Tamar durch ihren Halbbruder Amnon (2 Sam 13,1-22 EU). Abrahams Frau Sara war seine Halbschwester (Gen 20,12 ELB). Mangels potentieller anderweitiger Geschlechtspartner müssten sich wohl, zumindest bei einer buchstäblichen Auslegung der Bibel, auch die Kinder von Adam und Eva inzestuös verhalten haben.

Mit Inzest wird aber nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch zwischen nahen angeheirateten Verwandten gemeint (Lev 18,6 ff ELB) und dort verurteilt.
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#4
Rolf

Rolf

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Das bedeutet lediglich, dass es in der damaligen zeit auch bereits ds Problem gab. Die Bibel befürwortet oder legalisiert Inzest an keiner Stelle.


Herzliche Grüße


Rolf
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