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Juristisches Nachspiel der Krawalle beim Bremer Christival


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Rolf

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Juristisches Nachspiel der Krawalle beim Bremer Christival






Beim Christival war es zu Krawallen gekommen.
Bremen (idea) – Fast drei Jahre nach dem Jugendtreffen „Christival“ in Bremen ist eine Homosexuellen-Aktivistin wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden.

Die Frau hatte sich an Protesten gegen die Veranstaltung beteiligt, an der vom 30. April bis 4. Mai 2008 rund 16.000 Gäste teilnahmen. Dabei war es zu Krawallen gekommen; zwei Seminare wurden nach heftiger Kritik vor allem vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, schon vorher abgesagt. Die jetzt vom Bremer Amtsgericht verurteilte Frau hatte sich laut Presseberichten zunächst an einem homosexuellen „Kiss-In“ in einer Kirche beteiligt. Dann habe sie bei einem Gebet am Bremer Marktplatz protestiert. Dabei wurde sie von der Polizei in ruppiger Weise in Gewahrsam genommen. Laut einem ärztlichen Attest erlitt sie Blutergüsse, Prellungen und Quetschungen. Deswegen stellte sie Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt. Die Ermittlungen wurden mangels Beweisen engestellt. Die Frau wurde jedoch wegen „falscher Verdächtigung“ angeklagt. Sie spricht von Polizeiwillkür. Aufgrund von Zeugenaussagen der Polizei hielt es das Gericht für erwiesen, dass es zu keinem Schlagstockeinsatz gekommen sei. Der DGB und die Partei „Die Linke“ kritisieren, dass der Frau trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und ärztlicher Atteste nicht geglaubt werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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