Corona: Seelsorger dürfen häufig nicht zu Sterbenden
26.01.2021

Erzhausen (IDEA) – Aufgrund der derzeitigen Corona-Beschränkungen wird Pastoren und Seelsorgern vielerorts der Zutritt zu Sterbenden in Krankenhäusern und Altenheimen verwehrt. Das beklagt der Vorstand des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP/Erzhausen) in einer aktuellen Stellungnahme und fordert: Niemand solle alleine sterben müssen.
Betroffen seien sowohl haupt- und ehrenamtliche Seelsorger und Pastoren des BFP, aber auch die anderer Kirchen und Freikirchen. Auf seelischen Beistand verzichten zu müssen, treibe sowohl Sterbende als auch Angehörige in eine große innere Not. „Wir empfinden es als menschenunwürdig und verantwortungslos, wenn Sterbenden ihr Wunsch nach Begleitung durch den ihnen vertrauten Seelsorger in Krankenhäusern, Altenheimen und Hospizeinrichtungen verwehrt wird.“
Wie der Pressesprecher des Bundes, Daniel Aderhold, der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA dazu erklärte, habe man dieses Problem „aus verschiedensten Ecken des Bundes“ vernommen. Es scheine überdies sowohl in Einrichtungen in kirchlicher als auch anderer Trägerschaft zu bestehen. So sei etwa jemand in einer BFP-Gemeinde vor die Wahl gestellt worden, ob er oder der Pastor den sterbenden Angehörigen im Altenheim besuchen wolle.
Dies bringe Sterbende sowie ihre Angehörigen in eine unzumutbare Lage, so Aderhold. Wenn Menschen gerade in dieser Phase seelsorgerliche Begleitung wollen, müsse das möglich sein, heißt es dazu in der Stellungnahme. Der BFP ruft die Verantwortlichen in Regierung und Verwaltung daher auf, für Regelungen zu sorgen, die den Zugang zu Menschen ermöglichen, um diese im Sterbeprozess begleiten zu können. Dafür brauche es auch kostenlos zur Verfügung gestellte Schutzausrüstungen.
Überdies spricht sich die Freikirche dafür aus, Pastoren und Seelsorger als systemrelevant bei der Impfung zu bevorzugen. Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden ist die zweitgrößte Freikirche innerhalb der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland. Zum BFP gehören 62.872 Mitglieder in 836 Gemeinden. 325 davon (39 Prozent) sind Migrationsgemeinden. Mit seinen Angeboten erreicht der Bund nach eigenen Angaben über 181.000 Personen.