Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Universelles Leben klagt gegen Ev. Kirche Hannover


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34134 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!





15.03.2010 / Hannoversche Allgemeine Zeitung / Seite 12



Wie christlich ist die Kirche?



Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Landeskirche



Von Sonja Fröhlich


Wer im Namen Jesu Christi vor Gericht zieht, kann sich zumindest der Aufmerksamkeit sicher sein. Sechs Mitglieder der Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben“ haben die Evangelische Landeskirche in Hannover verklagt – ihr Begehren: Sie wollen, dass die Kirche es unterlässt, sich „christlich“ zu nennen. So muss sich das Verwaltungsgericht nun am Dienstag mit der Frage befassen, ob die Landeskirche die postmortalen Persönlichkeitsrechte Jesus? verletzt. Die Kläger aus Marktheidenfeld in Unterfranken glauben, dass das Verhalten und der Aufbau der evangelischen Kirche im Widerspruch zu der Lehre und Intention Jesus? stehen. Es ist also zu erwarten, dass sie einiges aus dem „Sündenregister“ der evangelischen Kirche vorbringen wollen.



Die Anhänger des „Universellen Lebens“ sehen sich selbst als „Urchristen“ und aufgrund ihrer geistigen Verwandtschaft zu Jesus von Nazareth legitimiert, vermeintliche Ansprüche des Friedenslehrers rechtlich geltend machen zu können. Die Erfolgsaussichten der Klage stehen allerdings schlecht, schon weil Stellvertreterklagen lediglich in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zu klären wäre dann, ob die Kläger zu Lebzeiten von dem Verstorbenen oder dessen Angehörigen berufen worden waren, das wiederum würde die Gewissheit über dessen reale Existenz voraussetzen.



Nach Angaben von Behördensprecher Ingo Behrens ist das Verwaltungsgericht aber verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, jede Klage mündlich zu verhandeln, wenn dies beantragt ist. So müssen dort jährlich auch mehrere Hundert Verfahren verhandelt werden, die mehr oder weniger ernst zu nehmen sind. Etwa im Fall eines Rentners, der sein Foto im alten Abi-Jahrgangsbuch wiederentdeckt hatte und meint, einst sein Einverständnis für die Veröffentlichung nicht gegeben zu haben.



Oder all die Klagen gegen die Adressaten unbeantworteter Petitionen, deren Sinn sich nicht recht erschließen will. Eine Niederlage kann bei sechs Klägern eine teure Angelegenheit werden. Aber das „Universelle Leben“ soll immerhin zu einer der reichsten Sekten in Deutschland gehören – und Werbung in eigener Sache ist ein Feldzug gegen die größte evangelische Landeskirche allemal.



Mit einer ähnlichen Klage war die Gemeinschaft bereits gegen die katholische Kirche in Freiburg vorgegangen – und gescheitert. Das dortige Gericht sah sich nicht befugt, über Glaubensfragen zu urteilen. Auch die evangelische Landeskirche sieht „dem Prozess gelassen entgegen“, wie deren Sprecher Johannes Neukirch erklärte. Wie ernst die Beklagte die Sache nimmt, sieht man an ihrem Bestreben, sich vor Gericht zu rechtfertigen – die Kirche will nicht einmal einen Vertreter zu der Verhandlung entsenden.
  • 0

#2
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Topic Starter
  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34134 Beiträge
  • Land: Country Flag
Evangelischer Pressedienst (epd), Landesdienst Niedersachsen-Bremen,
Knochenhauerstr. 38/40, 30159 Hannover


Quelle: epd




Verwaltungsgericht Hannover: Evangelische Kirche bleibt "christlich"





Hannover (epd). Die evangelische Kirche darf sich weiter "christlich"
nennen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte eine dagegen gerichtete Klage
der Glaubensgemeinschaft "Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit" am
Dienstag als unzulässig ab, teilte das Gericht dem epd mit (AZ: 6 A
4904/09). "Ob jemand christlich ist und sich so nennen darf, ist eine
ethisch-moralische Frage, aber keine juristische", erläuterte der
Pressesprecher des Gerichts, Richter Ingo Behrens. "Deswegen können Gerichte
auch nicht darüber entscheiden." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit einer ähnlich lautenden Klage gegen die katholische Kirche war die
Gemeinschaft bereits Mitte Februar vor dem Verwaltungsgericht Freiburg
gescheitert.

Geklagt hatten sechs Vertreter der umstrittenen Glaubensgemeinschaft mit
Sitz im bayerischen Marktheidenfeld bei Würzburg. Sie wollten vor Gericht
erreichen, dass sich die evangelische Kirche nicht länger "christlich"
nennen darf. Zur Begründung hatten sie ausgeführt, es sei wahrheitswidrig
und irreführend, dass sich die evangelische Kirche auf Jesus Christus
berufe. Unter anderem billige sie Tierquälerei, rekrutiere zwangsweise ihre
Mitglieder durch die Kindertaufe und spiegele ihren Anhängern vor, der
Glaube allein genüge.

Aus Sicht der Richter fehlt es den Angehörigen der Gemeinschaft
"Universelles Leben" jedoch an der erforderlichen Klagebefugnis. Es sei
nicht ersichtlich, dass die Verwendung der Bezeichnung "christlich" durch
die evangelische Kirche die Kläger in eigenen Rechten verletzen könnte.
Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

Die Kläger hatten mit einem "postmortalen Persönlichkeitsschutz" für Jesus
von Nazareth argumentiert, der aufgrund ihrer angeblichen geistigen
Verwandtschaft zu ihrem Vorbild Jesus bestehe. Das Gericht sei dem nicht
gefolgt, weil es sich nicht um eine biologische Nachfolge handele,
erläuterte Behrens. Vor dem Einreichen der Klagen im Herbst hatten die
Vertreter der klagefreudigen Religionsgemeinschaft die 27 Bischöfe der
katholischen Diözesen sowie die evangelischen Bischöfe der deutschen 22
Landeskirchen ohne Erfolg schriftlich aufgefordert, sich nicht mehr
"christlich" zu nennen und dies gegenüber den Klägern schriftlich zuzusagen.

Formal richtete sich die Klage gegen die Evangelisch-lutherische
Landeskirche Hannovers. Die Glaubensgemeinschaft hatte in Hannover geklagt,
weil hier ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Margot Käßmann, ihren Amtssitz hatte. In Freiburg hatte sich die
Klage gegen das dortige Erzbistum und den Vorsitzenden der katholischen
deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, gerichtet.

Die Organisation, die von den christlichen Kirchen als Sekte eingestuft
wird, nennt sich seit 1984 "Universelles Leben". Die von der selbst
ernannten "Prophetin Gottes" Gabriele Wittek geführte Gruppierung war 1977
unter dem Namen "Heimholungswerk Jesu Christi" gegründet geworden.

epd lnb mig
  • 0