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BGH Urteil zur Haftung von Forenbeiträgen
Erstellt von
Rolf
, Mar 28 2007 12:46
#1
Geschrieben 28 March 2007 - 12:46
BGH-URTEIL
Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge
Wer sich durch Beiträge in einem Internetforum beleidigt fühlt, kann den Betreiber des Forums zur Unterlassung verpflichten. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigt der Bundesgerichtshof gängige Rechtsprechun
Karlsruhe - Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstagnachmittag verkündeten Urteil (Az.: VI ZR 101/06).
Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Diskussionsteilnehmern unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Betreiber des Forums die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.
Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden. Eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange. Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen.
Eine endgültige Entscheidung konnte das Oberlandesgericht jedoch noch nicht fällen, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war. Falls der Richter diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden
#2
Guest_Bernd_*
Geschrieben 24 January 2012 - 14:44
#3
Geschrieben 24 January 2012 - 15:19
Bernd,
verleumderische, nötigende, beleidigende Beiträge können durch Unterlassungsklagen verlangt werden, zu löschen.
Genaue Beweise von Eintragungen müßtest Du oder besser ein Anwalt an ein Zivilgericht schreiben und damit Klagen.
Was Tatsachen entspricht, fällt nicht unter Verleumdung, Nötigung, Beleidigung.
Ebenso fällt vieles unter freie Meinungsäußerung.
Meist versuchen Zivilgerichte zunächst einen Vergleich vorzuschlagen, um Kosten niedrig zu halten und um wenig Arbeit zu haben.
Das heißt, als Klagender kannst du auch auf Kosten sitzen bleiben.
Was anscheinend Richter nie oder kaum machen, dass sie selber im Internet nachschauen.
Richter sind auch nur Menschen und permanent überlastet.
Wenn man in bestimmten Foren liest von der "rechten Christen Szene" , kann man sich nur wundern, was da alles von sich gegeben wird.
Teilweise werden solche Seiten vom Verfassungschutz überwacht, aber nichts gemacht.
verleumderische, nötigende, beleidigende Beiträge können durch Unterlassungsklagen verlangt werden, zu löschen.
Genaue Beweise von Eintragungen müßtest Du oder besser ein Anwalt an ein Zivilgericht schreiben und damit Klagen.
Was Tatsachen entspricht, fällt nicht unter Verleumdung, Nötigung, Beleidigung.
Ebenso fällt vieles unter freie Meinungsäußerung.
Meist versuchen Zivilgerichte zunächst einen Vergleich vorzuschlagen, um Kosten niedrig zu halten und um wenig Arbeit zu haben.
Das heißt, als Klagender kannst du auch auf Kosten sitzen bleiben.
Was anscheinend Richter nie oder kaum machen, dass sie selber im Internet nachschauen.
Richter sind auch nur Menschen und permanent überlastet.
Wenn man in bestimmten Foren liest von der "rechten Christen Szene" , kann man sich nur wundern, was da alles von sich gegeben wird.
Teilweise werden solche Seiten vom Verfassungschutz überwacht, aber nichts gemacht.
#7
Geschrieben 24 January 2012 - 19:10
Der Screenshot reicht nicht immer aus.
Du müßtest zusätzlich beweisen, wer mit Namen und Adresse der Schreiber ist.
Wenn vor Gericht behauptet wird , dass ein anderer das geschrieben hat , hast Du ein Problem.
Selbst auf dem Bundestagsserver für Petitionen haben Menschen es geschafft unter "gefakten Benutzerkonten" sich an zumelden.
Du müßtest zusätzlich beweisen, wer mit Namen und Adresse der Schreiber ist.
Wenn vor Gericht behauptet wird , dass ein anderer das geschrieben hat , hast Du ein Problem.
Selbst auf dem Bundestagsserver für Petitionen haben Menschen es geschafft unter "gefakten Benutzerkonten" sich an zumelden.
Hinweis der Moderation: ( für den Bundestagsserver)
Heute wurden eine Reihe von offensichtlich gefakten Benutzerkonten dauerhaft gesperrt. Die in den Foren geschriebenen Beiträge wurden ausnahmslos entfernt, da sie keinem tatsächlich existenten Nutzer zugeordnet werden konnten.
Das Moderatoren-Team
#8
Geschrieben 24 January 2012 - 22:22
Wenn ein Forenbetreiber elbst schreibt, ist das normalerweise kein Problem, denn als forenbetreiber ist man verpflichtet sich selbst per Impressumzu identifizieren. Darum schreiben die meisten Forenbetreiber mit Klarnamen.
Bei den Usern ist das eine andere Sache. Die muss man notfalls gerichtlich bei den Providern identifizieren.
Herzliche Grüße
Rolf
Bei den Usern ist das eine andere Sache. Die muss man notfalls gerichtlich bei den Providern identifizieren.
Herzliche Grüße
Rolf