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Religionsfreiheit §20 GG


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#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34022 Beiträge
  • Land: Country Flag
"Zitat von: Art 20 GG


(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Religiöser Missbrauch kann u.U. die Grundrechte Schutzbefohlender verletzen.

Dann kann auch ein einzelner oder eine Gruppe Art. 20 GG Absatz 4 für sich in Anspruch nehmen und entsprechend geltend

machen.
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