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Bundesgericht: Kein Familienzuschlag für »Homo-Ehe«


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Rolf

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Bundesgericht: Kein Familienzuschlag für »Homo-Ehe«

Jesus.de-


03.06.2008


(epd) - Beamte, die in einer «Homo-Ehe» leben, haben keinen Anspruch auf einen Zuschlag für Verheiratete. Dieser Zuschlag sei Beamten nur dann zu gewähren, wenn sie aus der Ehe heraus wegen der Kindererziehung zum Unterhalt verpflichtet seien, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Dies treffe auf gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften nicht zu.

Die Verfassungsbeschwerde eines Beamten, der 2004 eine eingetragene Lebenspartnerschaft einging, wurde damit nicht angenommen. In diesem Fall liege keine Diskriminierung vor, da die Situation des Beamten nicht mit der Situation von Ehegatten vergleichbar sei, begründeten die Karlsruher Richter. Maßgeblich sei, dass in der Ehe ein Ehegatte wegen der Kindererziehung in der eigenen Erwerbstätigkeit eingeschränkt sei und tatsächlich Unterhalt vom Ehegatten erhalte.
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