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5. Berliner Rede zur Religionspolitik


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Rolf

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5. Berliner Rede zur Religionspolitik




Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Religionsfreiheit garantiert, habe in der Rechtssprechung der meisten Gerichte eine “ausufernde Auslegung” erlebt. Es dürfe aber nicht sein, so Zypries, dass der Staat alles, was unter dem Banner der Religionsausübung daherkomme, unter Schutz stelle.





Berlin, 12. Dezember 2006


5. Rede zur Religionspolitik von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, MdB, in der Humboldt-Universität am 12. Dezember 2006 in Berlin..


Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrter Herr Professor Schieder,
meine Damen und Herren,

vor gut einem Jahr wurde die Bundesregierung vereidigt – und dass ich die einzige Ministerin war, die ihren Amtseid ohne religiöse Beteuerung leistete, konnte man kürzlich beim Jahresrückblick wieder vermehrt nachlesen. Ich freue mich, dass Sie mich trotzdem eingeladen haben, um zum Thema „Religion und Recht“ zu reden. Aber vielleicht ist ja auch gerade der Grund dieser Einladung, dass wir in dem einen oder anderen Punkt unterschiedlicher Auffassung sein werden. Ich meine, ein konstruktiver Streit über Religion und Recht lohnt immer, und deshalb bin ich sehr gern hier in die Humboldt-Universität gekommen.

Eigentlich passt der Titel meines Vortrages für mich nicht so ganz. Zumindest nicht die Reihenfolge der beiden Begriffe: Religion und Recht. Ich bin weder Theologin noch sachkundige Laiin. Für mich als Juristin und Justizministerin kann daher nur das Recht der Ausgangspunkt meiner Überlegungen sein. Vom Recht aus kann ich der Frage nachgehen, wie es durch religiöse Einflüsse geprägt ist und wie es seinerseits das religiöse Leben in Deutschland ordnet.

Vielleicht ist diese Voranstellung der Religion aber auch Ausdruck jener „Renaissance der Religion“, von der zurzeit so viel die Rede. Es lässt sich ja nicht übersehen: In Journalen, politischen Akademien und Büchern hat das Thema Religion derzeit wieder Konjunktur. Das ist insoweit verständlich, als es um gesellschaftliche Fragen geht, die einen religiösen Bezug haben. Die gibt es ja durchaus reichlich – von der Integration muslimischer Zuwanderer, über die Bioethik bis hin zum religiös motivierten Terrorismus. Skeptisch bin ich allerdings, wenn die Rückkehr zur Religion als Heilmittel zur Lösung politischer Probleme propagiert wird. Von diesem nationalpädagogischen Appell, die Deutschen sollten wieder mehr glauben, halte ich wenig. Dies scheint mir nur ein Versuch zu sein, die Religion für eine rückwärtsgewandte Gesellschaftspolitik dienstbar zu machen. Doch dazu später mehr.

Religion und Recht – oder eben: Recht und Religion – dies ist nicht nur ein prägnanter Redetitel. Darin steckt zugleich die Aussage, dass Recht und Religion zwei unterschiedliche Dinge sind. Was uns heute ganz selbstverständlich erscheint, war nicht immer so – und ist es auch heute keineswegs überall auf der Welt.

In der Antike war die Vorstellung allgemein, dass Gesetze göttlichen Ursprungs sind. Sofern nicht Gott selbst als Gesetzgeber angesehen wurde, galt zumindest der Gesetzgeber als von Gott beauftragt. Moses ist das beste Beispiel dafür. Eine Trennung zwischen religiösen und rechtlichen Geboten gab es daher nicht. Die zehn Gebote, die fünf Bücher Moses oder der Talmud hatten auch rechtliche Verbindlichkeit.

Die Trennung zwischen menschengemachten Gesetzen und göttlichem Recht, zwischen Staat und Religion, ist das Ergebnis einer langen Entwicklung. In manchen Staaten steht sie allerdings noch aus – etwa dort, wo die Auswahl von Parlamentskandidaten oder die Ausübung staatlicher Macht durch ein religiöses Oberhaupt oder einen Wächterrat kontrolliert wird.

Das Ergebnis der Trennung zwischen weltlicher und geistlicher Macht ist der säkulare Verfassungsstaat. Er ist Staat, weil er das Monopol legitimer Herrschaftsgewalt besitzt. Eine Macht, die ihm historisch vor allem deshalb zugeschrieben wurde, um die Gesellschaft zu befrieden und vor dem religiös motivierten Bürgerkrieg zu bewahren. Er ist säkularer Staat, weil er nicht religiös begründet ist und seine Ordnung nicht als göttlich vorgegeben gilt. Und er ist Verfassungsstaat, weil eben seine Verfassung Rechtsgrund und Maßstab seines Handelns ist.

Diese Trennung zwischen „weltlich“ und „geistlich“ begrenzt nicht nur wechselseitig die Macht von Staat und Religionen, sie ist auch Voraussetzung für die Religionsfreiheit. Nur weil der Staat keine umfassende religiöse Legitimation für sich in Anspruch nimmt, kann er Religionsfreiheit gewährleisten, und nur weil er dies tut, wird er zum neutralen Staat. Im säkularen Verfassungsstaat kann Religion nicht mehr den Anspruch haben, das Leben der Menschen vollständig und verbindlich zu regeln. Religion bestimmt nicht mehr die gesamte gesellschaftliche Ordnung, sondern sie ist weitgehend zur Privatsache der einzelnen Staatsbürger geworden.

Diese Trennung zwischen dem Staat und seinem Recht und der Religion kann zu einer Diskrepanz führen, zwischen dem, was die Gesetze des Staates verlangen, und den religiösen Geboten, denen sich der Einzelne verpflichtet fühlt. Die Bibel kennt diesen Konflikt ja: Der Aufforderung, seiner Obrigkeit untertan zu sein im 13. Kapitel des Römerbriefs, steht in der Apostelgeschichte der Appell gegenüber, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen. Allerdings wird dieser Konflikt bisher in der gesellschaftlichen Wirklichkeit dadurch gemindert, dass sich im Recht einer Demokratie die ethisch-sittlichen Auffassungen ihrer Bürger widerspiegeln, und die sind nicht zuletzt religiös geprägt.

In Deutschland ist es das Christentum, das dem Recht seinen Stempel aufgedrückt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Tatsache sehr deutlich anerkannt – übrigens ausgerechnet im viel gescholtenen Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995. „Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen...“, und ganz konkret sagt das Gericht: „Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen.“

Im Grundgesetz schlägt sich diese Prägekraft etwa darin nieder, dass der Sonntag geschützt ist und nicht der jüdische Sabbat oder der islamische Feiertag am Freitag. Gleichwohl sind die besonderen Rechte, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften gewährt, nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt: Auch die jüdischen Gemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und an staatlichen Schulen kann natürlich auch islamischer Religionsunterricht erteilt werden.

Mit der zunehmenden religiösen Vielfalt in unserer Gesellschaft sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass unser staatliches Recht jene religiös begründeten Wertüberzeugungen widerspiegelt, die auch der Einzelne teilt. Anfang der 70er Jahre gehörten rund 90 Prozent der Bevölkerung in der alten Bundesrepublik einer der beiden großen christlichen Kirchen an. Heute sind es nur wenig mehr als 60 Prozent. Kein Wunder, dass sich die Verwaltungsgerichte immer häufiger mit religiös motivierten Konflikten befassen müssen.

Die Auflösung der religiösen Homogenität hat zum einen etwas mit dem Islam zu tun, der im Zuge der Einwanderung zu uns gekommen ist. Die Stichworte der juristischen Kontroversen sind hier die muslimische Lehrerin mit Kopftuch, die Voraussetzungen für den islamischem Religionsunterricht oder die Teilnahme muslimischer Mädchen am Sportunterricht. Neue Konfliktfelder sind aber auch ganz unabhängig von der Zuwanderung entstanden. Das Schächten ist auch ein jüdischer Ritus. Die Konflikte um die Evolutionslehre im Biologieunterricht rühren von christlichen Fundamentalisten her. Und am Streit über das Kruzifix im Klassenzimmer oder den Religionsunterricht in Brandenburg waren vor allem Menschen beteiligt, die mit Religion insgesamt wenig anfangen können. Deren Anzahl ist nämlich durch die Wiedervereinigung ganz beträchtlich gestiegen.

Was heißt das für unser Thema? Es wird für unser Recht immer schwerer, insbesondere dort gerechte Lösungen zu finden, wo sich für einzelne ein Widerspruch auftut zwischen ihren individuellen religiösen Verpflichtungen und der Forderung des Staates, sich an bestimmte Gesetze und Regeln zu handeln. Und man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die Konfliktfelder in Zukunft gewiss nicht geringer werden. Wir müssen deshalb neu nachdenken über die Religionsfreiheit und über das Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralität, religiöser Toleranz und einem Mindestmaß an Regeln, die alle Menschen für ein friedliches Zusammenleben akzeptieren.

Ein Ansatzpunkt dafür ist das Grundgesetz selbst. Es schützt in Artikel 4 bezogen auf die Religion dreierlei: die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung. Haben, Äußern und Ausüben einer Religion soll der Staat gewährleisten. So hat es der Parlamentarische Rat einst gewollt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese drei Elemente zu einem einheitlichen Grundrecht zusammengezogen und außerordentlich weit ausgelegt. Die Religionsfreiheit erlaube danach jedem, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu leben – so das Gericht. Bei Religionsausübung, da denkt man vielleicht an Gebete, den Bau von Kirchen oder Moscheen, Prozessionen oder dergleichen.

Wie weit aber die Rechtsprechung dies auslegt, zeigte sich Mitte der 60er Jahren. Damals sammelte die Katholische Landjugend zu karitativen Zwecken Altkleider. Ein professioneller Lumpensammler, der aus Sorge um sein Geschäft dagegen vorgehen wollte, musste sich von Karlsruhe belehren lassen: Auch das Lumpensammeln kann der Religionsfreiheit unterfallen.





Die Religionsfreiheit steht natürlich nicht nur den christlichen Kirchen zu; sie hängt auch nicht von einer offiziellen Lehrmeinung ab. Bei der Bestimmung dessen, welche Anforderungen die Religion an das Verhalten der Gläubigen stellt, ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts vor allem das Selbstverständnis der Gläubigen maßgebend. Auf die zahlenmäßige Stärke und die soziale Relevanz der jeweiligen Glaubenshaltung komme es dabei nicht an; geschützt wird also auch die Glaubensüberzeugung der Sektierer – allerdings nicht einer einzelnen Person. Durch diese Rechtsprechung ist Artikel 4 des Grundgesetzes zu einer Art „allgemeiner Handlungsfreiheit“ für jedes beliebige Verhalten geworden, solange es nur religiös motiviert ist.




Für die Juristen unter Ihnen: Wir kennen diese ausufernde Auslegung ja auch von Artikel 2 GG. Der schützt nach seinem Wortlaut die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Aber inzwischen ist daraus ein Recht geworden, zu tun und zu lassen, was man will. Schon vor Jahren hat der damalige Verfassungsrichter Dieter Grimm vor der drohenden „Banalisierung der Grundrechte“ gewarnt, wenn man jedes erdenkliche Verhalten unter ihren besonderen Schutz stellt. Bezeichnend ist übrigens auch der Fall, bei dessen Gelegenheit Grimm seine Kritik äußerte – ein Beschwerdeführer hatte sich für das ungehinderte „Reiten im Wald“ auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit berufen.




Das Bundesverfassungsgericht hat also ein außerordentlich weites Verständnis davon, was alles als Religionsausübung anzusehen ist. Gleichzeitig hat aber der Gesetzgeber nur wenige Möglichkeiten, der Religionsausübung Schranken zu ziehen. Im Unterschied zu anderen Grundrechten enthält Artikel 4 keinen Gesetzesvorbehalt. Daraus schließt das Bundesverfassungsgericht, dass eine Einschränkung nur zum Schutz anderer Verfassungsgüter erlaubt ist.




Diese Kombination aus einem weiten Verständnis von Religionsfreiheit einerseits und nur geringen Einschränkungsmöglichkeiten andererseits war früher weitgehend unproblematisch. Abgesehen vielleicht von dem Lumpensammler. In einer Gesellschaft, die religiös immer heterogener wird, ist das aber anders. Deshalb müssen wir die Möglichkeiten des Gesetzgebers für einen Interessenausgleich erweitern. Die zwei dogmatischen Ansatzpunkte dafür sind: Das Grundrecht auf freie Religionsausübung muss deutlichere Konturen bekommen und die Schranken dieses Grundrechts müssen erweitert werden.


In seiner Entscheidung zum Schächten hat das Bundesverfassungsgericht selbst einen Weg aufgezeigt, um den Schutzbereich des Artikels 4 GG deutlicher zu zeichnen. Es hat das Schlachten durch einen muslimischen Metzger ohne Betäubung der Tiere an der Berufsfreiheit – mit seinem Schrankenvorbehalt – gemessen. Die Glaubensfreiheit verstärkte hier nur den grundrechtlichen Schutz. Ebenso lassen sich auch die dienstlichen Bekleidungsvorschriften für Beamte einordnen. Auch hier geht es im Kern nicht um die ungestörte Ausübung einer Religion, hier regelt der Staat, wie jemand seinen Beruf zu erfüllen kann. Der religiöse Aspekt verstärkt nur das vorrangig betroffene Grundrecht. Die Konsequenz in beiden Fällen ist, dass für die Lösung von Konflikten mehr Spielraum besteht, weil anderen Grundrechten, wie etwa der Berufsfreiheit, engere Grenzen gesetzt werden können, als der Religionsfreiheit.

Einen anderen Weg geht dagegen das Bundesverwaltungsgericht. Im Unterschied zu den Karlsruher Richtern ist es der Auffassung, dass schon die Religionsfreiheit selbst unter einem staatsbürgerlichen Pflichtenvorbehalt steht. Und zu den staatsbürgerlichen Pflichten zähle zuallererst die Pflicht, die Gesetze zu befolgen.

Auch durch diesen Rückgriff auf die fortgeltenden Kirchenartikel der Weimarer Verfassung könnte der Gesetzgeber Konflikte um das religiös motivierte Verhalten einzelner wirkungsvoller ausgleichen.

Ich selbst halte eine größere Präzision beim Schutzbereich des Grundrechts für wünschenswert. Wir brauchen wieder mehr begriffliche Klarheit beim Punkt der Religionsausübung, und wir sollten nicht mehr jedes beliebige Verhalten unter den besonderen Schutz dieses wichtigen Grundrechts stellen.

Wollen wir denn tatsächlich darüber diskutieren, ob die Genitalverstümmelung junger Mädchen in den Schutzbereich der Religionsfreiheit fällt? Macht es Sinn, dass sogar das Haschisch-Rauchen eine Form der Religionsausübung sein kann? Und wie steht es mit dem Begehren von Eltern, ihre Kinder aus religiösen Motiven von einzelnen Schulfächern oder Klassenfahrten zu befreien. Ich meine, man mag manche Lehrinhalte – je nach religiösem Standpunkt – unterschiedlich bewerten, aber die Religion darf kein Vorwand sein, um Kinder in Unwissenheit zu halten und ihnen Bildung vorzuenthalten.




Wir müssen das Verständnis der Religionsfreiheit deshalb wieder stärker präzisieren. Wenn wir das nicht tun, werden immer häufiger Menschen versuchen, sich durch den Hinweis auf ihre Religion von der Geltung der allgemeinen Gesetze zu befreien. Und dies kann unsere Gesellschaft auf Dauer nicht hinnehmen.




Das friedliche Zusammenleben in einem Land, das religiös immer vielfältiger wird, hängt nicht nur von juristischer Grundrechtsdogmatik ab. Das ist auch eine Sache der Gesellschaftspolitik.

Vor einigen Wochen hatte hier in Berlin eine politische Stiftung zu einer Diskussion geladen. Der Zuspruch war enorm; es kamen soviel Gäste, dass man kurzerhand in einen größeren Saal ausweichen musste. Der Titel des Abends war eine sorgenschwere Frage: „Was bleibt vom christlichen Abendland?“ „Was bleibt“ – das hört sich nach kümmerlichen Resten an. Und „Abendland“ – seit Oswald Spengler denkt man da immer gleich an den „Untergang des Abendlandes“. Der Titel der Veranstaltung ist Ausdruck einer wachsenden Verunsicherung über Identität und Zugehörigkeit. Und er zeigt schwindendes Selbstvertrauen und eine zunehmende Ängstlichkeit vor dem Anderen. Wir erfahren durch Zuwanderer, dass Deutschland nicht mehr nur aus Christen besteht. Bei vielen Muslimen erleben wir eine anhaltend starke Prägung durch Religion und Tradition, während unser Leben immer weltlicher geworden ist. Und zugleich zeigt sich mit dem islamistischen Terrorismus die gewaltige destruktive Kraft, die von Religionen ausgehen kann.

Ohne Frage, der Terrorismus ist eine enorme Bedrohung, vor der wir uns schützen müssen. Aber dieser Umstand, darf uns nicht dazu verleiten, im Umgang mit Islam, mit Zuwanderung und Muslimen den Verstand gegen die Angst einzutauschen. Das christliche Europa rühmt sich, durch Reformation und Aufklärung zu einer Rationalität gelangt zu sein. Mit dieser Rationalität ist es aber manchmal nicht weit her, wenn über den Islam geredet wird. Dann wird allzu leicht übersehen, dass die übergroße Mehrzahl der Muslime, die bei uns leben, ebenso gesetzestreu ist, wie Sie oder ich.

Natürlich können wir nicht zulassen, dass junge Frauen und Mädchen daran gehindert werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Aber eine Macho-Kultur ist nicht das negative Kennzeichen einer einzelnen Religion. Wir wissen aus Erfahrung, wie mühsam der Weg zur praktischen Gleichstellung der Geschlechter ist. Ohne Frage: Wir müssen klare Grenzen ziehen und etwa sogenannte Ehrenmorde mit aller Energie bekämpfen und bestrafen. Aber das sind extreme Einzelfälle. Wichtig ist vor allem die große Mehrheit der Menschen zu erreichen, und das schaffen wir nur durch Dialog und positive Vorbilder, aber nicht durch Konfrontation und juristische Kraftmeierei.

Macht es wirklich Sinn, wenn demonstrativ Kopftuchverbote in Ländern erlassen werden, in denen es bislang gar keine Probleme mit muslimischen Lehrerinnen gegeben hat? Was ist davon zu halten, wenn in den Niederlanden kurz vor den Parlamentswahlen das Verbot von Burkas angekündigt wird? In einem Land, in dem rund eine Millionen Muslime leben und nur wenige Frauen so etwas tragen. Keine Frage: Auch ich will muslimische Frauen lieber lachen sehen, als tief verschleiert. Aber bezweckt so ein staatliches Verbot wirklich das friedliche Zusammenleben der Religionen? Oder soll hier nicht vielmehr aus den Ängsten ums „christliche Abendland“ politisches Kapital geschlagen werden? Ich meine, wir dürfen nicht durch Pauschalurteile Unterschiede vertiefen, sondern wir müssen differenzieren und nach Gemeinsamkeiten suchen.

Welch verhängnisvolle Wirkung mangelndes Differenzieren hat, das hat uns im Frühjahr der Streit um die sogenannten Mohammed-Karikaturen gezeigt. Da veröffentlicht eine dänische Zeitung zwölf Karikaturen des Propheten und verletzt damit gezielt ein Tabu gläubiger Muslime. Im Internet-Zeitalter wird das in alle Welt verbreitet. Unter 6 œ Milliarden Weltbürgern finden sich natürlich einige Tausend religiöse Eiferer, die nur auf einen solchen Anlass warten, um ihn als Vorwand für Gewalttaten zu nutzen. Und wenn sie vor laufenden Kameras dänische Flaggen verbrennen oder Steine auf westliche Botschaften schmeißen, dann wird das wiederum von den Medien in die Welt getragen.

Eigentlich geht es nur um eine Handvoll Provokateure, einige Tausend Fanatiker und ihre Hintermänner, aber ihnen gelingt es, dass weltweit der Kampf der Kulturen heraufbeschworen wird. „Die Verfeindungs-Aktivisten bringen das Schwungrad der Kulturkampf-Industrie in Gang“, so bringt es der Politologe Thomas Meyer auf den Punkt. Den wenigen Aktivisten gelingt es dabei, die große Masse der Vernünftigen zu spalten und zu falscher Solidarität zu verleiten. Zeigen die Karikaturen nicht, dass der christliche Westen tatsächlich den Islam erniedrigt?, fragen sich die einen. Zeigen die gewaltsamen Proteste nicht, dass der Islam wirklich eine Gefahr für die Pressefreiheit ist?, sorgen sich die anderen. Für einen differenzierten Blick bleibt da wenig Raum. Und manchmal hat man den Eindruck, die Mechanismen unserer Medienkultur fördern stattdessen eine überzogene Dramatisierung. Die jüngste Berichterstattung im Vorfeld des Papstbesuches in der Türkei ist ja ein Beispiel dafür. Mit geradezu lustvollem Grusel wurde da von manchen der drohende Clash of Civilisations beschworen, wenn der Papst türkischen Boden betreten würde. Am Ende haben einige Zehntausende friedlich demonstriert, was bei einem 70 Millionen Volk nicht viele sind und in einem freien Land natürlich auch jedermanns gutes Recht ist. Im Übrigen verlief der Besuch völlig undramatisch. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu, das Wort, das die Medien beim Resümee des Besuches am häufigsten gebraucht hätten, sei „Überraschung“ gewesen sein. Überraschung wohl deshalb, weil sich die selbst prophezeiten Katastrophenszenarien nicht erfüllt haben. Die Menschen sind manchmal vernünftiger als die Medien glauben oder uns glauben machen wollen.

In dieser Situation erleben wir nun in Deutschland das, was einige die „Renaissance der Religion“ nennen. Sie scheint allerdings eher ein Feuilleton-Phänomen zu sein; denn eine Welle von Kircheneintritten ist wohl nicht zu verzeichnen. Stattdessen rangieren in den Bestsellerlisten jene Sachbücher ganz oben, in denen religiöse Werte besonders laut beschworen werden. Ob Nachrichtensprecher, Verfassungsrichter oder Pädagoge – sie alle beklagen in ihren Büchern den Verfall und den Niedergang von Werten und Kultur. Schuld daran sind stets die 68er, und Ausweg ist für alle die Rückbesinnung auf die Religion. Die Art und Weise, wie allerdings mit Hilfe der Religion wieder Ordnung in die Gesellschaft gebracht werden soll, die ist wenig durchdacht. Drei Beispiele:

Da wird der angebliche „Kultur- und Niveauverlust durch eine areligiöse Bildung“ beklagt, und zugleich freut man sich über eine Vervielfachung der christlichen Schulen in Berlin. Nichts gegen kirchliche Schulen, aber könnte es für deren Anwachsen nicht auch sehr weltliche Gründe geben? Etwa den Zustand unserer staatlichen Schulen? Oder die Tatsache, dass in manchen Klassen deutschsprachige Schüler inzwischen zur Minderheit geworden sind? Meine Antwort wäre: Lassen Sie uns dafür zu sorgen, dass in unseren Schulen alle Kinder eine optimale Ausbildung bekommen, und zwar unabhängig von Glauben oder Herkunft. Ich meine, dass wäre besser als eine neue Scheidung der Kinder nach Religionen.

Zweites Beispiel: Der Pädagoge Bernhard Bueb lobt nicht nur die Disziplin, er preist auch die Autoritäten. Wir sollten sie – so wörtlich - „als prinzipiell gut und segensreich anerkennen“. An welche Art von Autoritäten er denkt, sagt er ganz deutlich: „die Macht Gottes, die Macht des Staates und die Macht der Erziehungsberechtigten“. Gott und der Staat in einem Atemzug, dieses Credo könnte auch mancher Islamist unterschreiben. Zu unseren freiheitlichen Werten gehört doch gerade die Trennung geistlicher und weltlicher Macht. Und zu Recht verstehen wir es als eine Leistung der Aufklärung, die Legitimation von Autoritäten stets zu hinterfragen, statt ihnen blind zu folgen. Ein Mittel dazu sind übrigens auch kritische Karikaturen. Ich habe den Eindruck, hier wird etwas gepriesen, was wir bei anderen zu Recht kritisieren: nämlich ein Mangel an Liberalität, der nicht zulässt, dass Autoritäten offen kritisiert und in Frage gestellt werden.

Letztes Beispiel: Wolfram Weimer, Chefredakteur der Zeitschrift Cicero, erhofft sich von der Renaissance des religiösen Bewusstseins eines Wiederkehr des Kulturbewusstseins. Er sehnt sich zurück nach einem Kanon der bildungsbürgerlichen Erziehung und meint, es sei wichtiger, mit unseren Kindern Thomas von Aquin zu lesen, als ihnen die Biologie der Trockensavanne zu erklären. Nun, es spricht eine Menge für den klugen Kirchenmann des 13. Jahrhunderts. Aber wenn im 21. Jahrhundert der globale Klimawandel eine der größten Herausforderungen der Menschheit ist, dann weiß ich nicht, was dagegen spricht, dass unsere Kinder etwas über Klimazonen und Vegetationstypen lernen.

Diese drei Beispiele zeigen: Der Rückgriff auf die Religion ist eine Modeerscheinung von Autoren, denen alles zu unordentlich geworden ist in Deutschland. Er sagt viel über ihre Sehnsucht nach der Ordnung von gestern, aber er bietet keine Antworten auf die Fragen von heute. Was unsere Gesellschaft in ihrem Innersten zusammenhält – diese Frage stellt sich doch auch deshalb so eindringlich, weil heute eben kaum mehr als 60 Prozent der Bevölkerung den beiden großen christlichen Kirchen angehören – und sich noch weniger dort wirklich zu Hause fühlen.

Der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat die Entstehung des modernen Staates nicht nur aus der Säkularisierung, also der Ver-Weltlichung, gedeutet. Er hat daraus schon vor über 30 Jahren seine berühmte Schlussfolgerung gezogen, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. Die inneren Bindungs- und Regulierungskräfte der Freiheit, also das Wir-Gefühl oder der Kitt einer Gesellschaft, dies ließe sich nun einmal nicht mit Recht und Gesetz anordnen. Diesem Verständnis entsprach es, wenn sich in der alten Bundesrepublik ein damaliger Bundeskanzler nur als „leitender Angestellter der Republik“ begriff, sich aber für unzuständig erklärte, wenn es um die Wertorientierung der Gesellschaft ging. Dass Helmut Schmidt durch seine Persönlichkeit gleichwohl wertbildend gewirkt hat, steht auf einem anderen Blatt.

Ich frage mich, ob wir uns diese Passivität des Staates an diesem Punkte weiterhin leisten können. Sicher, im freiheitlichen Staat kann es keine verordnete Leitkultur geben. Aber fördern kann der Staat die Ausbildung von Kultur und Werten schon – und zwar nicht zuletzt in der Schule. Dort muss mehr als nur Wissensvermittlung geleistet werden. Wie steht es dabei mit der Religion? Denkbar wäre eine strikte Trennung von Religion und Schule. Aber das macht wenig Sinn, denn man kann einen wichtigen gesellschaftlichen Faktor wie die Religion nicht einfach am Schultor aussperren. Die Schulen müssen hier so vielfältig sein, wie das Leben selbst. Deshalb wäre es auch wünschenswert, wenn wir bald einen Islamunterricht hätten – gleichberechtigt mit dem christlichen, erteilt von gut ausgebildeten Lehrern und in Übereinstimmung mit den Lehrplänen und Schulgesetzen.

Die Religion ist aber nicht die einzige Quelle von Werten einer Gesellschaft. Die Kirchen haben deshalb in der Schule keinen Monopolanspruch auf die Wertorientierung junger Menschen. Gerade weil die Religionsgemeinschaften die Kinder nach Bekenntnissen trennen, muss der staatliche Unterricht auch Foren der Integration schaffen. Rechtskunde und Politik, ’Werte und Normen’ oder Ethik – all solche Fächer sind eine gute Gelegenheit zur Verständigung über Grundüberzeugen, zur Vermittlung und zum Erlernen von Werten. Dort können die Schüler auch über die Religionen etwas erfahren, denen sie nicht angehören. Nur wenn sie auch die anderen Religionen kennen, können sie sie verstehen und ihnen mit Respekt begegnen. Deshalb sollten alle Schüler über alle Religionen etwas lernen – und zwar gemeinsam und nicht bekenntnisorientiert.

Wir dürfen deshalb den bekenntnisgebundenen Unterricht nicht ausspielen gegen Fächer, die allgemeine Kenntnisse über Religionen vermitteln. Es geht nicht um ein ’entweder - oder’. Ich meine, wir brauchen beides. Die Einführung eines Pflichtfaches Ethik hier in Berlin ist deshalb kein „Anschlag auf die Religionsfreiheit“ wie manche meinen. Aus der Freiheit für Religionsunterricht lässt sich keine Freiheit von Ethik-Unterricht konstruieren. Es gibt keinen Exklusiv-Anspruch der Religionen auf einen Werte-Unterricht. Gerade wegen der Vielfalt der Bekenntnisse muss der Staat auch in den Schulen durch gemeinsame Werte-Unterrichte die gesellschaftliche Integration noch stärker fördern.

Breite Kenntnisse über die verschiedenen Religionen – das dient nicht nur dem gesellschaftlichen Frieden, sondern auch unserer freiheitlichen Demokratie. Wie die Religion zum Funktionieren der weltlichen Ordnung beitragen kann, das haben gerade die beiden christlichen Kirchen gezeigt: „Demokratie braucht Tugenden“, so heißt ein gemeinsames Papier, das vor wenigen Tagen vorgestellt wurde und das zu Engagement für unser demokratisches Gemeinwesen ermuntert. Ich würde mir wünschen, dass ein solch deutliches Bekenntnis auch einmal von anderen Religionsgemeinschaften, die in Deutschland verwurzelt sind, gäbe.

Wenn wir über gesellschaftlichen Zusammenhalt und gemeinsame Werte reden, dann gehören dazu auch weltliche Regeln. In einer Zeit, in der Politikverachtung bei vielen, insbesondere jungen Leuten, schon zum guten Ton gehört, müssen die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung auch in den Schulen wieder stärker vermittelt werden. Warum ist es sinnvoll, dass die Mehrheit entscheidet? Und worüber sollte nicht einmal eine Mehrheit verfügen dürfen? Was wären die Alternativen zu Streit und Kompromiss? Was bedeutet es, Respekt vor jemanden zu haben? Und wann ist es trotzdem erlaubt und sinnvoll, jemanden zu kritisieren? Solche Fragen müssen wir wieder stärker in den Blickpunkt rücken. Die Schwierigkeit, mit der wir es zu tun haben, ist doch die, dass Demokratie leider nicht vererbbar ist. Demokratie und alles, was dazu gehört – Toleranz, Rücksichtnahme, Akzeptanz von Niederlagen und vieles Andere mehr – muss jede Generation neu lernen.

Wenn ich die jüngsten Äußerungen von Ernst-Wolfgang Böckenförde richtig verstehe, dann setzt er beim Zusammenhalt unserer Gesellschaft vor allem auf die Gesetzesloyalität. Sie sei das unverzichtbare Minimum an Gemeinsamkeit. Mögen manche Gläubigen auch einen inneren Vorbehalt gegen die Verfassungsordnung haben, praktizierte Rechtstreue werde auf Dauer auch zu einer Anerkennung der staatlichen Ordnung führen. Der Katholik Böckenförde verweist hierzu auf ein historisches Beispiel: die Katholiken des 19. Jahrhunderts, die dem preußisch-deutschen Staat lange Zeit mit großer Distanz gegenüberstanden. Als ein Jahrhundert zuvor Friedrich dem Großen das Einbürgerungsgesuch eines Katholiken aus Frankfurt/Oder vorgelegt wurde, schrieb er eine berühmte Bemerkung an den Rand: „Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, so sie professieren, ehrliche Leute sind; und wenn die Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Moscheen und Kirchen bauen.“ Nicht der Glaube ist also entscheidend, sondern ob jemand ein ehrlicher Mensch ist – mit Böckenförde könnte man auch sagen: ob jemand loyal ist zu den Gesetzen. Diese Rechtstreue ist das unverzichtbare Minimum für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mögen sich die Menschen in unserem Land auch an Bibel, Koran oder Talmud halten. Wir werden auf Dauer nur dann in Frieden zusammenleben, wenn ein Buch für uns alle gilt – und das ist das Grundgesetz.

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