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Der Beginn der Ehe vor Gott


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Rolf

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Der Beginn der Ehe vor Gott




Inhaltsverzeichnis

I. EINLEITUNG ............................................................................................................. 2
II. GESETZES- UND LEHRTEXTE ........................................................................... 2
A. Texte im Alten Testament ..................................................................................... 2
1. Gottes Vorstellung von der Ehe nach 1Mose 2,24 ........................................... 2
a. Vater und Mutter verlassen........................................................................... 3
b. Seinem Weibe anhangen ................................................................................ 4
c. Sie werden ein Fleisch sein............................................................................. 6
2. Der Beginn der Ehe im Gesetz........................................................................... 7
a. Verlobung und Heirat im Gesetz .................................................................. 7
b. Die Beziehung des Geschlechtsverkehrs zum Beginn der Ehe................... 8
B. Texte im Neuen Testament.................................................................................... 9
III. NARRATIVE TEXTE........................................................................................... 10
A. Texte im Alten Testament ................................................................................... 10
1. Isaak und Rebekka ........................................................................................... 10
2. Jakob und seine zwei Frauen........................................................................... 11
3. Simson und die Philisterin ............................................................................... 12
4. Boas und Rut..................................................................................................... 12
B. Texte im Neuen Testament.................................................................................. 13
IV. ANWENDUNG....................................................................................................... 14
A. Die Zeremonie der Hochzeit (Der Beginn der Ehe).......................................... 15
B. Standesamtlich oder nur kirchlich heiraten?.................................................... 15
V. SCHLUSS ................................................................................................................. 17



I. EINLEITUNG

Ziel dieser Ausarbeitung ist es, anhand der Bibel herauszuarbeiten, ab wann die Ehe vor
Gott gültig ist. Dieses möchten wir anhand von Gesetzes- und Lehrtexte machen, sowie
durch das Betrachten von einigen narrativen Texten.
Zum Schluss möchten wir unsere Erkenntnisse aus dem, was die Bibel zum Thema sagt,
auf unsere heutige Zeit anwenden. Wir wollen sehen, inwiefern die Richtlinien, die uns
die Bibel gibt, auf heute zu übertragen sind.

II. GESETZES- UND LEHRTEXTE

Um herauszufinden, was die Bibel zum Beginn der Ehe sagt, wollen wir uns erst einmal
mit den Gesetzes- und Lehrtexten aus dem Alten und Neuen Testament auseinander setzen,
die uns etwas zu diesem Thema sagen.

A. Texte im Alten Testament
Schon auf den ersten Seiten der Bibel finden wir die ersten Aussagen über die Ehe. Als
Gott den Menschen schuf, schuf Er ihn als Mann und Frau. Diese beiden stehen in einer
Beziehung zueinander. Nachdem Gott zuerst den Mann geschaffen hatte, sah Er, dass es
nicht gut war, dass der Mensch alleine sei, und schuf deshalb die Frau als seine Gehilfin
(1Mose 2,18). Diese Beziehung war die erste Ehe.

1. Gottes Vorstellung von der Ehe nach 1Mose 2,24
In 1Mose 2,24 finden wir Gottes Vorstellung von der Ehe. Zuerst beschreibt Mose, wie
Adam erkannte, dass die Frau, die Gott ihm gegeben hatte „Bein von meinem Bein und
Fleisch von meinem Fleisch“ war. Dann kommt die Aussage in Vers 24: „Darum wird
ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und sie
werden sein ein Fleisch.“

Hier handelt es sich nicht mehr um die Rede Adams, sondern es ist ein Bemerkung des
Erzählers. Dieses lässt sich aus dem !Ke-l[; schließen, das sonst in 1Mose immer als
Aussage des Erzählers auftaucht, mit Ausnahme von 20,6 und 42,21.1 Aber dennoch
kann dieser Vers als Aussage Gottes gesehen werden, da Jesus selbst diesen Vers in Mt
19,5 zitiert und ihn als Aussage Gottes bezeichnet.
1 Vgl. Carl Friedrich Keil, Genesis und Exodus, 4. Aufl., Nachdr. d. 3., verb. Aufl. von 1878, Gießen, Basel:
Brunnen Verlag, 1983, S. 64.

Die Ehe besteht also darin, dass ein Mann Vater und Mutter verlässt, seiner Frau anhängt
und mit ihr ein Fleisch wird. So sieht die Ehe nach Gottes Willen aus. Die Ehe
wird hier „als die tiefste geistleibliche Einheit von Mann und Weib, und zugleich die
Monogamie als die gottgeordnete Form der Lebensgemeinschaft von Mann und Weib“2
dargestellt.

So enthält dieser Vers zwar „keine bindende Ehegesetzgebung“3, ist aber mehr als nur
eine Bemerkung des Autors, denn er zeigt uns Gottes Ideal für die Ehe. Und dass dieser
Vers mehr als nur eine Bemerkung des Erzählers zu sehen ist, sahen wir schon anhand
von Jesu Zitat in Mt 19,5.

Wir wollen nun noch die einzelnen Aussagen aus diesem Text etwas näher betrachten.

a. Vater und Mutter verlassen
Das „Vater und Mutter verlassen“ ist der erste Schritt in die Ehe. Der Mann verlässt
seinen Vater und seine Mutter. Das Wort bz:[' bedeutet wörtlich „fort gehen, verlassen“.
Es kann die Rede von Personen (1Mose 44,22; 4Mose 10,30), Orten (2Kön 8,6; Jer
18,14; 25,38) oder Objekten (1Mose 39,12-13; 50,8) sein, die man verlässt. So ist es
auch in diesem Vers zu verstehen. Der Mann verlässt Vater und Mutter.4

Doch warum wird hier verlangt, dass der Mann Vater und Mutter verlässt und nicht die
Frau ihren Vater und ihre Mutter? Baltensweiler meint, das sei nicht typisch für eine
patriarchalische Gesellschaft.5 Er hält es sogar für möglich, dass Erinnerungen an eine
matriarchalische Gesellschaft durchklingen. Da aber der Jahwist sonst eher patriarchalisch
schreibt wäre hier dann seine Absicht, eine Herabwürdigung der Frau zu vermeiden.
6 Dem widerspricht Claus Westermann, da er meint, diese Aussage verfehle die Absicht
des Verses. So gehe dieser Vers nicht auf die Institution der Ehe ein, die ja im Al-
2 Vgl. Ebd.
3 Heinrich Baltensweiler, Die Ehe im Neuen Testament: Exegetische Untersuchungen über Ehe, Ehelosigkeit
und Ehescheidung, Hg. W. Eichrodt / O. Cullmann, Abhandlungen zur Theologie des Alten und Neuen
Testaments Bd. 52, Zürich: Zwingli Verlag, 1967, S. 22.
4 Vgl. Carl Schultz, „bz:['“, Theological Wordbook of the Old Testament, Hg. R. Laird Harris / Gleason L.
Archer, Jr. / Bruce K. Waltke, Bd. 2, 1980, 2. Aufl., Chicago: The Moody Bible Institute, 1981, S. 658;
vgl. auch Wilhelm Gesenius, „bz:['“, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament,
unveränderter Neudruck d. 1915 erschienenen 17. Aufl., Berlin, Göttingen, Heidelberg: Springer
Verlag, 1962, S. 576.
5 Vgl. Baltensweiler, Die Ehe im Neuen Testament, S. 21.
6 Vgl. Ebd.

ten Testament von familiären, sozialen und wirtschaftlichen Elementen bestimmt wurde,
sondern der Vers wiese „auf die elementare Kraft der Liebe von Mann und Frau“.7
Dennoch müssen wir in diesem Vers viel mehr sehen, als bloß einen Hinweis auf die
Neigung der Geschlechter zueinander. Hier wird die Ehe begründet. In dem Augenblick,
wo ein Mann Vater und Mutter verlässt, um seiner Frau anzuhängen, geht er den
ersten Schritt hin zur Institution der Ehe. Doch muss nicht nur der Mann seine Eltern
verlassen. „Eine Ehe ist ... nur da möglich, wo beide, Mann und Frau, aus ihrem alten
Familienverband ausscheiden, um ganz frei füreinander zu sein.“8 Dieser Vers wird aus
der Perspektive des Mannes geschrieben. Er ist derjenige der die Initiative der Partnerwahl
ergreift.9 Dazu auch Keil:

„Durch das Vater- und Mutterverlassen, das übrigens nicht nur vom Manne gilt, sondern
auch vom Weibe, das sofort beim Eintreten in die Ehe Vater und Mutter verläßt,
wird die eheliche Gemeinschaft als eine geistige Einheit, als Liebesgemeinschaft der
Herzen dargestelt, die sich in der leiblichen Vereinigung vollendet.“10
Die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau ist stärker als die Gemeinschaft zwischen
Eltern und Kinder. Sie wird von Gott selbst als die höhere Ordnung eingesetzt über die
Einheit von Eltern und Kinder.11

Der Fakt, dass der Mann hier Vater und Mutter verlässt, zeigt, dass hiermit nicht Adam
gemeint ist, denn er hatte ja keinen Vater und keine Mutter. Es ist keine Bemerkung über
die Tatsache, wie die Ehe von der Schöpfung her war,12 sondern es ist eine Bemerkung
auf die Zukunft hin, oder, wenn es eine Bemerkung von Mose ist, auf seine Gegenwart
und Zukunft hin, wie die Ehe von Gott gewollt ist.

b. Seinem Weibe anhangen
Der nächste Schritt hin zur Ehe, nachdem der Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen
hat, ist, dass er „seinem Weibe anhangen wird“. Das Wort qb;D' bedeutet „sich
7 Claus Westermann, Genesis, Hg. Siegfried Herrmann / Hans Walter Wolff, Biblischer Kommentar Altes
Testament, Bd. I/1, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag des Erziehungsvereins, 1974, S. 318.
8 Hansjörg Bräumer, Das erste Buch Mose: 1. Teil – Kapitel 1-11, Hg. Gerhard Maier / Adolf Pohl, Wuppertaler
Studienbibel – Reihe: Altes Testament, 1983, 5. Aufl., Wuppertal, Zürich: R. Brockhaus Verlag,
2001, S. 81.
9 Vgl. Joachim Cochlovius, Lieben und Helfen: Ein Eheseminar, Wuppertal, Zürich: R. Brockhaus Verlag,
1989, S. 42.
10 Keil, Genesis und Exodus, S. 64.
11 Vgl. Ebd.
12 Vgl. Baltensweiler, Die Ehe im Neuen Testament, S. 22.

anschließen, j.-a. ankleben; syr. anhaften, folgen“13. Es kann im Sinne von Dingen, die
aneinander kleben, benutzt werden, und in diesem Sinn hauptsächlich von Körperteilen,
die aneinander kleben. So z.B. ist in Hiob 19,20 die Rede von Hiobs Knochen, die an
seiner Haut kleben. Es bedeutet aber auch: sich jemandem anhangen in Zuneigung und
Loyalität (5Mose 10,20; Rut 1,14; 2Sam 20,2; 1Kön 11,2).14 In der LXX taucht das entsprechende
proskolla,w auf. Dieses Wort benutzt Paulus auch, wenn er 1Mose 2,24 in
Eph 5,31 zitiert. In Mt 19,5 benutzt Jesus das Wort kolla,w.

Dieses Wort benutzt auch Paulus in 1Kor 6,16.17, einmal im Zusammenhang wo er von dem redet, der sich einer
Hure anhängt, dann aber auch wo er von dem redet, der sich dem Herrn anhängen soll.
In 1Kor 6,16 ist mit kolla,w der Geschlechtsverkehr gemeint. Aber, dass das nicht die
einzige Bedeutung des Wortes ist, sehen wir ja schon in Vers 17, denn da soll sich derjenige
dem Herrn anhängen. Und da das auch nicht der Sinn des Wortes in 1Mose 2,24
ist, zeigt dieses Zitat gerade, dass durch dem Geschlechtsverkehr mit einer Hure, der
Mann in einer innigen Gemeinschaft mit dieser Hure tritt. Einige Ausleger meinen, dass
ursprünglich kolla/sqai und das entsprechende qbd nicht den Sinn des Geschlechtsverkehrs
gehabt hat, diesen dann aber später angenommen hat.15 Doch muss das nach 1Kor
6,16 nicht unbedingt der Fall sein. Auch wenn dort „anhangen“ den Sinn von Geschlechtsverkehr
hat, zeigt der Zusammenhang mit 1Mose 2,24, dass das nicht die einzige
Bedeutung ist, sondern es beschreibt auch die innige Gemeinschaft von Mann und
Frau. So ist mit „anhangen“ in 1Mose 2,24 der Eintritt in die innige Lebensgemeinschaft
von Mann und Frau gemeint.

Die Ehe ist eine unlösbare Gemeinschaft. Beim Eintreten in die Ehe „klebt“ sich der
Mann unlösbar und auf Lebenszeit an seine Frau.16 Er verlässt seine Eltern, um sich seiner
Frau anzuhangen und mit ihr die Ehe zu beginnen. „Mit dem ‚Anhangen’ ist also die
der Ehe innewohnende ‚Klebkraft’ gemeint, durch welche die Eheleute zeitlebens an
Leib, Geist und Seele miteinander verbunden werden.“17 Diese Gemeinschaft kann
nicht getrennt werden, ohne dass etwas zerstört wird.

Das „Anhangen“ ist dann der Eintritt in die Ehe, denn hier fängt die enge Gemeinschaft
zwischen Mann und Frau an.

13 Gesenius, „qbd“, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, S. 152.
14 Vgl. Earl S. Kalland, „qb;D'“, TWOT, Bd. 1, S. 177f.
15 Vgl. Karl Ludwig Schmidt, „kolla,w, proskolla,w“, Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament,
Hg. Gerhard Kittel, Bd. 3, Stuttgart: Verlag von W. Kohlhammer, 1938, S. 822f.
16 Vgl. Cochlovius, Lieben und Helfen, S. 46.
17 Ebd.

c. Sie werden ein Fleisch sein
Nachdem der Mann nun seine Eltern verlassen hat und seiner Frau angehangen hat,
vollendet sich die Ehe in dem Ein-Fleisch-Werden. Das Wort rf'B' bedeutet „Fleisch“.
Dabei kann es sich um Fleisch von Tieren (3Mose 7,17) oder von Menschen (3Mose 13;
Hiob 2,5) handeln. Es kann aber auch mit Bezug auf den Körper einer Person gebraucht
werden, also die äußere Form eines Menschen. Die innere Form sind dann das Herz und
die Seele. Die Hebräer denken in diesem Zusammenhang nicht an eine lebendige Seele,
die einem toten Körper innewohnt, sondern beides zusammen bildet das gesamte Sein
einer Person. So werden oft auch „Seele“ und „Fleisch“ parallel benutzt (Ps 84,3). Deshalb
meint 1Mose 2,23, wenn Adam sagt, die Frau sei von seinem eigenen „Bein und
Fleisch“, mehr, als dass sie nur die gleiche körperliche Erbschaft teilten. Und zu sagen,
ein Mann und eine Frau werden ein Fleisch im Geschlechtsverkehr, meint mehr, als
dass sie sich nur körperlich vereinigen.18

Das hebräische rfb ist also nicht, „wie das griechische sa,rx, als Gegensatz zu Geist
oder Seele konzipiert“, sondern meint „das Menschsein als ganzes unter dem Aspekt der
Körperlichkeit … Das hat FDelitzsch richtig gesehen, wenn er das ‚zu einem Fleisch’
als ‚geistliche Einheit, allumfassendste persönliche Gemeinschaft’ versteht.“19
Das „Ein-Fleisch-Werden“ meint also mehr als nur die körperliche Einheit im Geschlechtsverkehr.
Es geht viel tiefer. „‚Ein Fleisch werden’, das heißt: Einswerden, einig
werden im umfassendsten Sinn des Wortes, nämlich in leiblicher, seelisch-geistiger
und geistlicher Hinsicht.“20 Es ist eine innige Gemeinschaft zwischen Mann und Frau,
die das ganze Wesen der beiden umfasst.

Zusammenfassend sehen wir, dass in diesem Vers Gottes Vorstellung von der Ehe dargestellt
wird. Die Ehe beginnt nach diesem Vers da, wo ein Mann seiner Frau anhängt,
nachdem er Vater und Mutter verlassen hatte, denn hier entsteht die innige Gemeinschaft
zwischen Mann und Frau. Und im „Ein-Fleisch-Werden“ der beiden vollendet
sich die Ehe, denn hier wird die geistige Gemeinschaft des „Anhangen“ zur leiblichen,
seelisch-geistigen und geistlichen Einheit.

18 Vgl. John N. Oswalt, „rf'B'“, TWOT, Bd. 1, S. 136.
19 Westermann, Genesis, S. 318.
20 Cochlovius, Lieben und Helfen, S. 48.

2. Der Beginn der Ehe im Gesetz
In 1Mose 2,24 haben wir gesehen, wie Gottes Ordnung für die Ehe ist. Selbst wenn es
kein ausgesprochenes Gebot ist, sehen wir dort dennoch, wie Gott sich die Ehe vorstellt.
Aber auch im Gesetz finden wir Gebote, die das Eheleben regeln. Anhand dieser Gebote
möchten wir herausfinden, was das Gesetz zum Beginn der Ehe sagt.
Es gibt im Gesetz kein Gebot, das sagt, ab wann eine Ehe gültig ist, aber wir können erkennen,
ab wann eine Ehe für gültig erklärt wurde, wenn wir einige Gebote genauer betrachten.

a. Verlobung und Heirat im Gesetz
Im Gesetz sehen wir eine deutliche Unterscheidung von fr;a' („verloben“)21 und xq;l'
(zur Frau „nehmen“, „heiraten“)22 oder l[;B' („heiraten“)23. Der erste Schritt hin zu einer
Ehe war die Verlobung. Die Verlobung geschah, indem der Mann dem Vater der Frau
den Brautpreis zahlte (2Mose 22,15). Das Wort rh;mo bedeutet „Hochzeitsgeld, Brautpreis“
24. Dabei ist hier nicht an ein Kaufpreis zu denken, sondern an ein Hochzeitsgeld,
dass dem Vater der Braut zukam, das aber auch eine Sicherheit für sie war, falls sie
Witwe wurde und dadurch verarmte.25

Die Verlobung war schon bindend. So wurde Geschlechtsverkehr mit einem anderen
Mann, genauso wie Ehebruch, mit dem Tod bestraft (5Mose 22,23-27). Hierbei wurde
aber auch unterschieden, ob es sich um eine Vergewaltigung handelte, oder ob die Frau
willig Geschlechtsverkehr hatte.

Der nächste Schritt, zu dem die Verlobung auch verpflichtete, war dann die Hochzeit.
Dazu finden wir im Gesetz auch das Wort xq;l', das Luther auch mit „heimholen“
(5Mose 20,7) übersetzt. Grundsätzlich bedeutet es aber „empfangen, kaufen, heiraten;
21 Gesenius, „fra“, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, S. 68.
22 Ebd., „xql“, S. 389.
23 Ebd., „l[b“, S. 106.
24 Walter C. Kaiser, „rh;mo“, TWOT, Bd. 1, S. 492.
25 Vgl. Ebd.: „It was not, strictly speaking, the purchase price, but the customary wedding money. … Apparently
the father was allowed to enjoy the use of the wedding money, but it would revert to the bride at
her father’s death or if the death of her husband reduced her to poverty.”

nehmen, annehmen, wegnehmen“26. Die Hochzeit war also der Akt, der den Beginn der
Ehe markierte. Hans Walter Wolff fasst es folgendermaßen zusammen:
„Deutlich von der ‚Verlobung’ unterschieden ist der nächste Akt der ‚Heirat’, die
Heimführung (vgl. Dt 207 2830), das ‚Nehmen’ (lkihi Ex 2010 Lv 217 Dt 207 2213 Hos
12, auch 1 S 2543a, vgl. Gn 419 62), auch ‚In-Besitz-nehmen’ (b‘l Dt 2113 241) der
Frau (vgl. auch bw’ Gn 2921); von Seiten der Frau heißt heiraten ‚dem Manne zuteil
werden’ (hājetā le’īš Nu 307) oder ‚ihm zur Frau werden’ (hājetā lō le’iššā 1 S
2543b).“27

In 5Mose 20,7 lesen wir, dass es einem Mann, der mit einem Mädchen verlobt war, erlaubt
wurde, im Falle eines Krieges zu Hause zu bleiben, um seine Braut zu heiraten
(xq;l'). Es wurde ihm so ermöglicht, sein Versprechen, das er mit der Verlobung abgegeben
hatte, auch einzuhalten.

In 5Mose 21,13 ist auch die Rede davon, dass ein Mann ein im Krieg gefangen genommenes
Mädchen „in Besitz nehmen“ konnte (l[;B'), und sie dann seine Frau wurde. In
diesen beiden Stellen (5Mose 20,7 u. 21,13) wird der Akt der Heirat mit „nehmen“ und
„in Besitz nehmen“ beschrieben. Das war dann der Zeitpunkt, an dem die Ehe nach
dem Versprechen der Verlobung in die Tat umgesetzt wurde.

[b]b. Die Beziehung des Geschlechtsverkehrs zum Beginn der Ehe[/b]
Der Geschlechtsverkehr stand in enger Beziehung zur Schließung einer Ehe, markierte
aber nicht deren Beginn. Dazu sind zwei Stellen im Gesetz wichtig. 2Mose 22,15f und
5Mose 22,28f. In beiden Stellen wird beschrieben, was passieren sollte, wenn ein Mann
mit einem Mädchen, das nicht verlobt ist, Geschlechtsverkehr hat. Wenn so etwas der
Fall war, sollte der Mann dem Vater des Mädchens den Brautpreis zahlen und sie sollte
seine Frau sein. In 5Mose wird der Brautpreis auf 50 Schekel Silber festgelegt.

Der Mann darf die Frau dann auch nicht mehr entlassen. In 2Mose wird dem Vater die Möglichkeit
eingeräumt, seine Tochter nicht dem Mann zur Frau zu geben. Der Mann muss
in dem Fall dann aber trotzdem den Brautpreis zahlen, dafür, dass er das Mädchen geschändet
hat. Dass das Vetorecht des Vaters in 5Mose nicht erwähnt wird, mag wohl
daran liegen, dass es als selbstverständlich vorausgesetzt wurde.28
26 Gesenius, „xql“, Hebräisches und Aramäisches Handwörterbuch über das Alte Testament, S. 389.
27 Hans Walter Wolff, Anthropologie des Alten Testaments, 1973, 2. Aufl., München: Chr. Kaiser Verlag,
1974, S. 245.
28 Vgl. Carl Friedrich Keil, Leviticus, Numeri und Deuteronomium, 3. Aufl., Nachdr. d. 2., verb. Aufl.
Leipzig, Dörffling u. Franke, 1870, Gießen, Basel: Brunnen-Verlag, 1987, S. 513.

Gottes Wille ist erst die Heirat und dann der Geschlechtsverkehr als Vollendung der
Ehe. Im Falle eines vorehelichen Geschlechtsverkehrs hatte man die Heirat übergangen
und diese innige körperliche Gemeinschaft, die in die Ehe gehört, außerhalb von ihr gehabt.
Dadurch haben die beiden die Ehe an sich zwar nicht begonnen, wie Dieter
Schneider es in seinem Kommentar meint29, dennoch hatten sie etwas gemacht, was in
die Ehe gehört und sind damit eine Verbindung eingegangen. Deshalb war der Mann
auch verpflichtet den Brautpreis zu zahlen und das Mädchen zur Frau zu nehmen, d.h.
zu heiraten.

In diesen Versen taucht aber keines der Wörter auf, die sonst für den Akt
der Hochzeit benutzt werden30. Daraus lässt sich schließen, dass, da sie nun nicht mehr
unbefleckt waren und den Geschlechtsverkehr, der die Vollendung der Ehe ist, schon
vorher gehabt hatten, der Akt der Heirat wahrscheinlich darin bestand, dass der Mann
dem Vater des Mädchens den Brautpreis zahlte. Dadurch begann die Ehe und der Mann
hatte das Mädchen zur Frau.

Zusammenfassend sehen wir aus den Texten im Gesetz, dass der Weg hin zur Ehe folgendermaßen
aussah: Verlobung als Verpflichtung zur Ehe, der Beginn der Ehe mit der
Hochzeit und die Vollendung der Ehe in der körperlichen Vereinigung.

B. Texte im Neuen Testament


Die neutestamentliche Lehrtexte, die über Ehe reden, geben uns wenig Aufschluss über
den Beginn einer Ehe. Aus 1Kor 6,16 lässt sich aber schließen, dass der Geschlechtsverkehr
nicht den Beginn einer Ehe markiert, da der Mann danach nicht mit der Hure verheiratet
war. Trotzdem zeigt diese Stelle aber, dass die beiden, der Mann und die Hure,
doch in eine innige Gemeinschaft treten, die mehr ist als der reine Geschlechtsverkehr.
Das lässt sich daraus schließen, dass Paulus hier 1Mose 2,24 zitiert, und dass im nächsten
Vers gesagt wird, dass die Korinther sich dem Herrn anhängen sollen anstatt einer
Hure. Sie sollen nicht mit der Hure ein Leib werden, sondern mit Christus ein Geist
sein.

Da sie mit der Hure nicht in der Ehe stehen, ist das „Mit-ihr-ein-Fleisch-werden“ eine
Verunreinigung des Leibes, der ja ein Glied Christi ist. Hier sehen wir, dass der G

29 Vgl. Dieter Schneider, Das fünfte Buch Mose, Hg. Gerhard Maier / Adolf Pohl, Wuppertaler Studienbibel,
Reihe: Altes Testament, 1982, 5. Aufl., Wuppertal: R. Brockhaus Verlag, 2002, S. 215.
30 In 2Mose 22,15 steht hv*'ail. ALß hN"rïDas Alte Testament: Interlinearübersetzung Hebräisch-Deutsch, Bd. 1: Genesis-Deuteronomium,
Neuhausen Stuttgart: Hänssler, 1989, S. 458) und in 5Mose 22,29 lesen wir hV'©ail. hy<åh.ti-Al(w> „und es bleibe
ihm als Frau“ (vgl. Steurer, Das Alte Testament: Interlinearübersetzung Hebräisch-Deutsch, S. 1193).

Geschlechtsverkehr wohl schon die Vollendung der Ehe in der körperlichen Vereinigung
ist, aber nicht deren Beginn markiert.

III. NARRATIVE TEXTE

Durch die Betrachtung der Gesetzes- und Lehrtexte haben wir gesehen, wann nach Gottes
Willen, die Ehe beginnt. Jetzt wollen wir auch noch einige narrative Texte betrachten,
um uns ein Bild davon zu machen, wie dieses praktisch im Leben der Menschen
aussah. Ab wann galt in der Praxis eine Ehe als geschlossen?

A. Texte im Alten Testament
Wir finden im Alten Testament viele Texte, die eine Eheschließung erwähnen, von denen
einige diesen Vorgang auch näher beschreiben. Diese Texte möchten wir nun näher
betrachten, um herauszufinden, was sie uns über den Beginn der Ehe sagen.

1. Isaak und Rebekka
Einer der ersten Texte der Bibel, die eine Hochzeit erwähnen, ist 1Mose 24,67. Dort
finden wir die Hochzeit von Isaak und Rebekka. Auch wenn der Text nicht sehr detailliert
von der Hochzeit berichtet, lässt sich doch einiges über die Hochzeitsbräuche
jener Zeit sagen.

In Vers 65 lesen wir, dass Rebekka sich verschleiert, als sie erfährt, dass der Mann, der
ihr entgegenkam, Isaak ist. Dieser Schleier war nicht etwas, was man dauernd getragen
hat.31 Hier ist es die Braut, die sich vor ihrem Bräutigam verschleiert. Der Bräutigam
durfte die Braut erst bei der Hochzeit sehen.32

Nachdem nun Rebekka angekommen ist, „führt Isaak Rebekka in das Zelt seiner Mutter.
Er überträgt ihr die Herrschaft über das Haus.“33 Danach heiraten sie. Es heißt, dass
Isaak Rebekka nahm, und sie wurde ihm zur Frau (V. 67). Hier haben wir den Begriff
xq;l' (nehmen), der auch an anderen Stellen, die über die Heirat sprechen, benutzt wird.
Und nachdem sie geheiratet haben wächst die Liebe von Isaak zu Rebekka.
31 Vgl. Hansjörg Bräumer, Das erste Buch Mose: 2. Teil – Kapitel 12-36, Hg. Gerhard Maier / Adolf
Pohl, Wuppertaler Studienbibel – Reihe: Altes Testament, 1987, 5. Aufl., Wuppertal: R. Brockhaus Verlag,
2002, S. 242.

32 Vgl. Ebd.; vgl. auch Claus Westermann, Genesis, Hg. Siegfried Herrmann / Hans Walter Wolff, Biblischer
Kommentar Altes Testament, Bd. I/2, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag des Erziehungsvereins,
1981, S. 478.
33 Bräumer, Das erste Buch Mose: 2. Teil, S. 242.

Dieses „nehmen“ muss als die Hochzeitsfeier angesehen werden.34 Die Ehe war dann
geschlossen, als Isaak die Rebekka offiziell als Frau nahm. Das war der offizielle Beginn
der Ehe.

2. Jakob und seine zwei Frauen
Eine weitere Erzählung über eine Hochzeit finden wir in 1Mose 29,20-30. Dort wird
uns von der Hochzeit Jakobs mit Lea und Rahel berichtet. Dieser Bericht bringt auch
mehr Details über die Hochzeit.

Nachdem Jakob nun sieben Jahre für Rahel gearbeitet hatte, verlangt er von Laban, dass
dieser ihm seine Tochter Rahel, wie abgemacht, gibt. Laban bereitet die Hochzeitsfeier
vor und lädt dazu ein. Die Feier dauerte sieben Tage, wie es damals üblich war (vgl. Ri
14,12 und Tob 11,19). Am ersten Abend wurde die Braut dem Bräutigam dann übergeben
(V. 23). Laban hatte hier aber nicht die versprochene Rahel dem Jakob gegeben,
sondern seine älteste Tochter Lea. Da die Braut ja verschleiert war, konnte Jakob den
Betrug nicht ahnen.35 Als er am nächsten Morgen herausfindet, dass es sich hier um Lea
handelt, ist es schon zu spät. Die Ehe war schon vollzogen. Laban schlägt Jakob vor, die
Hochzeitswoche noch zu halten. Danach würde er ihn die Rahel für sieben weitere Jahre
Arbeit geben.

Aus diesem Text lässt sich schließen, dass die Ehe in der damaligen Kultur mit der Übergabe
der Braut an den Bräutigam durch den Vater geschlossen wurde. Da es zu dieser
Zeit auch noch kein Gesetz gab, müssen wir die Bräuche eher kulturell betrachten.
Wir wissen von diesem Text her auch nicht, wie bindend die Verlobung gesehen wurde.
Doch wurde sie von Laban nicht unbedingt verbindlich betrachtet, da er Jakob eine andere
als die versprochene Tochter gab. Auf jeden Fall waren Jakob und Lea ab den
Moment verheiratet, wo Laban sie den Jakob übergab, und nicht erst am Ende der
Hochzeitswoche. Dasselbe gilt auch für Rahel, wobei bei ihr keine Hochzeitswoche erwähnt
wird.

Zu erwähnen ist dann auch noch, dass es in V. 28 heißt, dass Laban seine Tochter Rahel
dem Jakob zur Frau gegeben hat, und erst in Vers 30 steht, dass Jakob zu Rahel ging.
34 Vgl. Westermann, Bd. I/2, S. 479.
35 Vgl. Bräumer, Das erste Buch Mose: 2. Teil, S. 308.

Daraus lässt sich schließen, dass der Geschlechtsverkehr nicht als den Beginn der Ehe
gesehen wurde.

3. Simson und die Philisterin
In der Erzählung über die Hochzeit Simsons mit der Philisterin in Ri 14,10-20, wird
nicht erwähnt, ab wann sie als verheiratet gesehen wurden. Es wird nur die Feier erwähnt,
die sieben Tage andauerte. Als dann Simson am Ende der Woche weggeht, weil
er von seiner Frau betrogen wurde, gibt der Vater der Philisterin sie dem Gesellen zur
Frau, der Simsons Brautführer war. Hier scheint es sich um einen anderen Brauch, als es
bei Jakob war, zu handeln. Es ist gut möglich, dass die Ehe erst am Ende der Hochzeitswoche
oder mit dem Geschlechtsverkehr vollzogen wurde.36 Möglich ist aber auch,
dass der Vater der Philisterin einfach gegen jede kulturelle Vorschrift gehandelt hat.
Da es sich hier sowieso um einen Philister handelt, der nicht nach dem Gesetz Gottes
lebt, können wir diesen Text auch nicht benutzen, um herauszufinden, wann nach Gottes
Wille die Ehe als geschlossen gilt. Dieser Text sei nur erwähnt, um das Thema gesamtbiblisch
zu betrachten.

4. Boas und Rut
Die Hochzeit von Boas und Rut (Rut 4,13) wird nicht groß erwähnt, dennoch lässt sich
aus der Erzählung einiges zur Eheschließung sagen. Wir können, so wie auch bei Jakob
und Rahel, eine Reihenfolge erkennen, die darüber Aufschluss gibt, ab wann die Ehe
gültig ist.

Zuerst lesen wir, dass Boas die Rut „nahm“ (xq;l'). So wurde sie dann seine Frau. Das
war der Akt der Heirat, der hier nicht näher erwähnt wird. Danach lesen wir, dass Boas
zu Rut einging. Mit dem h'yl+37 Aus diesem Text können wir auch sehen, dass die Ehe schon vor dem Geschlechtsverkehr
bestand.

36 Vgl. F. Duane Lindsey, Richter, Hg. John F. Walvoord / Roy B. Zuck, Das Alte Testament Erklärt und
Ausgelegt, Bd. 1, 1990, 3. Aufl., Holzgerlingen: Hänssler Verlag, 2000, S. 508; vgl. auch Herbert Wolf,
Judges, Hg. Frank E. Gaebelein, The Expositor's Bible Commentary, Bd. 3, Grand Rapids, Michigan:
Zondervan Publishing House, 1992, S. 469.
37 Vgl. Robert L. Hubbard, Jr., The Book of Ruth, Hg. R. K. Harrison, The New International Commentary
on the Old Testament, 1988, Nachdruck d. 1. Aufl. Grand Rapids, Michigan: William B. Eerdmans
Publishing Company, 1991, S. 267.

Zusammenfassend sehen wir in diesen Texten des Alten Testaments, dass die Ehe ab
den Moment der Heirat bestand. Diese ist keine von Gott gebotene Zeremonie, und geschieht
in den alttestamentlichen Texten in dem Moment, wenn der Vater die Braut dem
Bräutigam übergibt, oder wenn der Bräutigam sich die Braut zur Frau nimmt. In den
Texten, wo die Hochzeit besonders erwähnt wird, sehen wir auch, dass diese aus einer
öffentlichen Zeremonie bestand. Diese Zeremonie wird auch in den Gesetzestexten,
auch wenn sie dort nicht erwähnt wird, doch vorausgesetzt. Daher können wir sehen,
dass die Heirat ein öffentlicher Akt sein soll. Der Geschlechtsverkehr gehört auch zur
Eheschließung, markiert aber nicht deren Beginn, sondern ist höchstens die Vervollkommnung
derselben.

B. Texte im Neuen Testament
In Mt 1,18-25 finden wir den Bericht über die Ankündigung und Geburt Jesu. Hier ist
interessant für uns das Verhältnis zwischen Josef und Maria zu betrachten und welchen
Stellenwert es in der damaligen Kultur hatte.

Die Verlobung hatte zur Zeit der Geburt Jesu schon eine bindende Bedeutung. „Durch
die Verlobung wurde die Verbindung eines Mannes u. einer Frau zur Ehe nach jüdischer
Anschauung rechtlich in jeder Hinsicht perfekt.“38 Die Verlobung hatte schon fast
den selben Stellenwert wie die Ehe an sich. So wurde die Verlobte die Frau des Verlobten
genannt. Sie konnte Witwe werden und hatte auch andere Verpflichtungen und
Rechte einer Ehefrau.39 Die Verlobung wurde von der Heirat unterschieden, galt dennoch
„als Anfang der Eheschließung (und wurde) demgemäß rechtlich behandelt“40.
Um die Verlobung aufzulösen, war ein Scheidebrief nötig.41

So sehen wir aus diesem Zusammenhang, dass die Ehe schon mit der Verlobung beginnt.
Die Verlobung ist der Bundesschluss, der bei der Heirat dann vollzogen wird. Sie
ist die Verpflichtung des Verlobten, die Frau später zu sich zu holen, d.h. heiraten.42
38 Hermann L. Strack / Paul Billerbeck, Kommentar zum Neuen Testament aus Talmud und Midrasch, Bd.
2, Das Evangelium nach Markus, Lukas und Johannes und die Apostelgeschichte, 1924, 8. Aufl., München:
C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 1983, S. 393.
39 Vgl. Strack / Billerbeck, Kommentar zum Neuen Testament, S. 393-398.
40 Theodor Zahn, Das Evangelium des Matthäus, Nachdr. aus d. Kommentar zum Neuen Testament, hrsg.
Von Theodor Zahn, Bd. 1: Das Evangelium des Matthäus, ausgelegt von Theodor Zahn, 4. Aufl., Leipzig
Erlangen, Deichert, 1922, Wuppertal: R. Brockhaus Verlag, 1984, S. 73.
41 Vgl. Strack / Billerbeck, S. 393.
42 Vgl. Thomas Schirrmacher, Ethik: Lektionen zum Selbststudium, Bd. 2, Das Gesetz der Freiheit & Ehe
und Sexualität, 1994, 2. Aufl., Nürnberg: Verlag für Theologie und Religionswissenschaft, Hamburg: Reformatorischer
Verlag Beese, 2001, S. 590-593.

Als Josef erfuhr, dass Maria schwanger war, dachte er sofort, dass sie ihm untreu gewesen
war. Er wird hier di,kaioj („gerecht, (der) Gerechte“)43 genannt, was nach rabbinischer
Ansicht derjenige war, der das Gesetz komplett einhielt. Deshalb will Josef nach
dem Gesetz handeln. Es gab für ihn zwei Möglichkeiten. Die erste war, dass er vor Gericht
geht und dass Maria zum Tode verurteilt oder zumindest öffentlich beschämt wird.
Die zweite Möglichkeit wäre: er gibt Maria den Scheidebrief und verlässt sie „heimlich“.
Dieses „heimlich“ ist nicht so zu verstehen, dass er auch ohne die Kenntnis von
Maria verschwinden würde, sondern, dass er nur kein öffentliches Erregen verursachen
würde.44

Wir sehen im Neuen Testament, dass auch Josef die Verlobung schon als bindend sah.
Deshalb sah er sich gezwungen, die Konsequenzen zu ziehen, als er von Marias
Schwangerschaft erfuhr. Gott hat dann aber dafür gesorgt, dass es nicht soweit kommt.
Durch einen Engel hat er Josef gesagt, warum Maria schwanger war, und Josef hat sie
dann zu sich genommen, d.h. geheiratet.

IV. ANWENDUNG

Aus diesen Betrachtungen der Texte der Bibel können wir folgende Schritte auf dem
Weg zur Ehe erkennen: 1) Die Verlobung, welche die Verpflichtung der Verlobten ist,
in die Ehe einzugehen. Diese Verpflichtung ist bindend, und ist der Anfang der Eheschließung.
2) Die Heirat, welche der Vollzug dessen ist, was mit der Verlobung versprochen
wurde. Hiermit beginnt die Ehe als solches. 3) Der Geschlechtsverkehr, der
das Einswerden des Mannes mit der Frau kennzeichnet und so die Vervollkommnung
der Ehe ist.

Im folgenden möchten wir noch betrachten, wie sich dieses auf heute auswirkt. Einige
Fragen sollen dabei geklärt werden. Reicht es nicht aus, sich gegenseitig die Treue zu
versprechen, um die Ehe zu beginnen, oder muss es eine öffentliche Zeremonie sein?
Müssen wir standesamtlich heiraten, oder können wir auch nur kirchlich heiraten? Ist
die Ehe für uns Christen ab der standesamtlichen Hochzeit oder erst ab der kirchlichen
gültig?

43 Gerhard Schneider, „di,kaioj“, Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Bd. I, Hg. Horst
Balz/Gerhard Schneider, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz: Verlag W. Kohlhammer GmbH, 1992, Sp. 781.
44 Vgl. Hermann L. Strack / Paul Billerbeck, Kommentar zum Neuen Testament aus Talmud und Midrasch,
Bd. 1, Das Evangelium nach Matthäus, München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 1922,
S. 50-52; vgl. auch Zahn, Das Evangelium des Matthäus, S. 74-76.

A. Die Zeremonie der Hochzeit (Der Beginn der Ehe)
Es wird in der Bibel nichts darüber gesagt, wie die Zeremonie der Hochzeit auszusehen
hat. Ob sie vor Gott oder dem Staat geschlossen werden muss, wird nirgends gesagt.
Was wir aber aus der Bibel entnehmen können, ist dass es eine solche öffentliche Zeremonie
geben muss. Wie sie auszusehen hat wird dann von der jeweiligen Kultur oder
dem Staat bestimmt.

Theodor Bovet definiert den Beginn der Ehe passend: „Die Ehe beginnt in dem Augenblick,
wo die Brautleute öffentlich und in der jeweilen gültigen Form ihren Entschluß
kundgeben, miteinander eine Ehe einzugehen, das heißt, so miteinander zu leben, wie
es die Ordnung der Ehe erfordert.“45
Joachim Cochlovius fügt zu seiner Definition von Beginn der Ehe noch die Dauer hinzu,
was heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich ist: „Ehe beginnt also mit dem
gegenseitigen auf Lebenszeit gegebenen öffentlichen Treueversprechen der beiden Partner.“
46

So sehen wir, dass die Ehe mit diesem öffentlichen Treueversprechen beginnt. Ähnlich
sieht es auch die katholische Kirche, welche die Ehe als geschlossen erkennt, wenn sich
beide Brautleute das Ja-Wort gesagt haben. Dieses muss zwar vor einem Priester geschehen,
ist aber nicht direkt von ihm abhängig. Die Norwegische Lutherische Kirche
sieht das ihrerseits anders. Bei ihnen ist die Ehe erst begründet, wenn der Pfarrer das
Trauungswort spricht.47 Es gibt also verschiedene Ansichten in den verschiedenen Kirchen
und Kulturen und jede hat ihre Gültigkeit, da wir kein Gebot von Gott haben, wie
die Trauung auszusehen hat.

B. Standesamtlich oder nur kirchlich heiraten?
In Deutschland gibt es über der kirchlichen Trauung noch die standesamtliche. Diese ist
die vor dem Staat gültige Form der Eheschließung. Dies wird in Wie funktioniert das? -
Der moderne Staat folgendermaßen erklärt:
„Das Verhältnis von kirchlichem und staatlichem Eherecht in der Bundesrepublik
Deutschland ist durch die Ehehoheit des Staates geprägt. Das bedeutet: Die Ehe ist
als staatliches Rechtsinstitut ausgestaltet. Sie kann seit dem Personenstandsgesetz
45 Theodor Bovet, Schriftenreihe des Christlichen Instituts für Ehe- und Familienkunde, Bd. 5, Ehekunde:
Die jüngste Wissenschaft von der ältesten Lebensordnung – 2. Spezieller Teil, Bern: Verlag Paul Haupt,
1962, S. 45.
46 Cochlovius, Lieben und Helfen, S. 46.
47 Vgl. Bovet, Ehekunde, S. 45f.

(PstG) von 1875 (Kulturkampf) rechtsgültig nur vor dem Standesbeamten abgeschlossen
werden (§ 13 Abs. 1 Ehegesetz; sogenannte obligatorische Ziviltrauung).
Die kirchliche Trauung darf grundsätzlich nicht der standesamtlichen Eheschließung
vorausgehen (§ 67 PstG). Das Verhältnis von Staat und Kirchen in bezug auf die Institution
der Ehe steht damit unter einem doppelten Aspekt.“48

Deshalb sagt auch Cochlovius: „Die Ehe beginnt nicht erst mit der kirchlichen Trauhandlung,
sondern mit dem öffentlich-rechtlich verbindlichen Ja der beiden Partner, das
in unserem Land auf dem Standesamt gesprochen wird.“49 Da wir als Christen der Obrigkeit
gehorchen sollen, müssen wir uns auch diesem Gesetz unterstellen.
Als Christen sollen wir uns dem Staat unterordnen. Dennoch stellen sich bei der aktuellen
„Verwässerung des weltlichen Eherechts“50 einige Fragen. Zum Beispiel „ wollen
wir die staatliche Ehe als Christen auch dann noch automatisch und voll anerkennen,
wenn Homosexuelle ein Ehe schließen können und die Ehe auf Zeit kommt, was sicher
nur eine Frage der Zeit ist“51?

Wobei wir heute ja schon soweit sind, dass Homosexuelle
auch standesamtlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft eintreten können. Sollen
wir nicht lieber für eine Trennung des staatlichen und kirchlichen Eherechts sein?
Zu der aktuellen Rechtspraxis in Deutschland sagt der Jurist Hans Hattenhauer: „Inzwischen
stellt der Verstoß gegen § 67, der Geistliche verpflichtet, nur zivil getraute Paare
auch vor der Gemeinde einzusegnen, nur noch eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie ist
nicht einmal mehr mit Geldstrafe bedroht.“52 Der Geistliche muss dem Paar nur noch
darauf hinweisen, dass sie sich noch nachträglich standesamtlich trauen lassen sollten.
Hattenhauer empfiehlt Paaren, die die Ehe nach Jesu Gebot eingehen wollen, sich nur
kirchlich trauen zu lassen.53

Wenn wir das alles in Betracht ziehen, müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen, ob
wir uns noch standesamtlich trauen lassen sollen. Als Gehorsam dem Staat gegenüber
sollten wir es machen. Wenn der Staat aber eine komplett andere Schau der Ehe hat als
die, die uns die Bibel übermittelt, müssen wir uns fragen, ob wir uns da gleichstellen
wollen. Es ist ein schwieriges Thema, wo jeder für sich entscheiden muss. Es bleibe hier
48 Wie funktioniert das? - Der moderne Staat, Hg. Fachredaktion d. Bibliographischen Instituts, bearbeitet
v. Richard Bartlsperger u.a., 2. vollst. überarb. Aufl., Mannheim, Wien, Zürich: Bibliographisches Institut,
1979, S. 618.

49 Cochlovius, S. 47.
50 Gerhard Naujokat in Schirrmacher, Ethik, S. 598.
51 Schirrmacher, Ethik, S. 599f.
52 Hans Hattenhauer, Idea Spektrum, (7/2000), S. 22.
53 Vgl. Ebd.

jedoch erwähnt, dass es die Möglichkeit gibt, sich nur kirchlich trauen zu lassen. Diese
Ehe ist dann aber nicht vom Staat anerkannt und insofern rechtswidrig. Deshalb sollte
der einzige Grund für eine solche Entscheidung das Gewissen sein. Nur aus dem Grund,
dass wir uns nicht dieser Welt gleichstellen wollen. Ein finanzieller Grund, zum Beispiel,
dass eine Witwe nur kirchlich heiratet, um weiterhin ihre Witwenrente zu bekommen,
sollte nicht zu einer solchen Entscheidung führen. Das sollte allein schon deshalb
nicht geschehen, weil es sich hier dann ja praktisch um Betrug dem Staat gegenüber
handelt.

V. SCHLUSS

Wir haben gesehen, was die Bibel uns zum Beginn der Ehe sagt. Ehe beginnt da, wo
durch eine öffentliche Zeremonie das Brautpaar zusammenzieht. Wie diese Zeremonie
auszusehen hat, wird uns in der Bibel nicht gesagt, deshalb bleibt es eine Sache der jeweiligen
Kultur. Der Geschlechtsverkehr gehört auch zur Ehe, markiert aber nicht deren
Beginn.

Da heute in Deutschland die standesamtliche Trauung die vom Staat anerkannte Form
der Eheschließung ist, müssen wir als Christen auch diese anerkennen, doch wegen der
gängigen Rechtspraxis ist es auch möglich, sich nur kirchlich trauen zu lassen. Das sollte
aber nur in Anspruch genommen werden, wenn wir moralisch mit dem staatlichen
Eherecht nicht einverstanden sind.
Aus dieser Ausarbeitung sehen wir, dass vor Gott jede Ehe gültig ist, die in der gängigen
Form des kulturellen oder staatlichen Kontextes geschlossen worden ist.




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