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Katholische Kirche: Homo-Ehe kein Kündigungsgrund mehr, aber …


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Katholische Kirche: Homo-Ehe kein Kündigungsgrund mehr, aber …
 
 
 

23. November 2022

 

Das Beziehungsleben katholischer Arbeitnehmer soll laut einer Empfehlung der Bischofskonferenz rechtlich unantastbar werden. Ein anderer umstrittener Kündigungsgrund bleibt dagegen bestehen

 

Die katholischen deutschen Bischöfe haben eine 

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 des Kirchlichen Arbeitsrechts als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. Danach soll sich das Beziehungsleben und die Intimsphäre von Arbeitnehmern künftig dem Zugriff des Dienstgebers entziehen, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz.

 

Bislang dürfen katholische Arbeitnehmer in der Regel keine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, unter Umständen nach einer Scheidung nicht wieder heiraten oder aus ihrer Kirche austreten. Mit der neuen Grundordnung würden das Beziehungsleben und die Intimsphäre der Arbeitnehmer als rechtlich unantastbare Zone geschützt.

 

Kirchenaustritt bleibt Kündigungsgrund

 

Der Austritt aus der katholischen Kirche bleibt dagegen – abgesehen von Ausnahmefällen – wie in der bisherigen Fassung der Grundordnung ein Einstellungshindernis, beziehungsweise ein Kündigungsgrund. „Auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung bzw.Weiterbeschäftigung entgegen“, sagte die Bischofskonferenz. Die Religionszugehörigkeit dagegen sei nach neuem Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für die jeweilige Position erforderlich ist.

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisierte die neue Grundordnung mit Blick auf das Kündigungsrecht. Glaube sei eine sehr persönliche Angelegenheit, „es darf doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagestätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

 

Caritas-Präsidentin: „Reform dringend überfällig“

 

Der Deutsche Caritasverband reagierte mit Erleichterung auf die geplante Veränderung der kirchlichen Grundordnung und bezeichnete diese als „Paradigmenwechsel“. Der Verband erklärte, mit der Reform „werden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90.000 Beschäftigten in den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern in Deutschland grundlegend modernisiert“.

 

Die Reform sei „dringend überfällig“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

 

Der neue Ansatz verabschiede sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote, erklärte die Caritas-Präsidentin weiter. „Entscheidend ist nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt wird.“

 

Der Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat den Angaben zufolge empfehlenden Charakter. Um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er laut Bischofskonferenz in den einzelnen Bistümern und Erzbistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.

 


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