Auf dem FeG-Bundestag in Solingen ging es am Wochenende unter anderem um die Frage, wie der Bund künftig mit „Einheit und Vielfalt“ am Beispiel von gelebter Homosexualität umgehen soll. Präses Ansgar Hörsting sprach in diesem Zusammenhang von einer „Spannung“, heißt es in einer . Einerseits verstehe man sich im Bund als geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft von selbstständigen Gemeinden.
Gleichzeitig werde laut der Verfassung nach „gemeinsamer Erkenntnis“ gestrebt.
Beschlossen wurde schließlich nach teils kontroverser Diskussion, einen Gesprächsprozess zu initiieren, der ein Jahr dauern soll. Ziel sei es, ein „prägendes Leitbild“ zu erstellen. Darin soll es um das Bibelverständnis und den Umgang mit gelebter Homosexualität gehen.
Für die Arbeit der Bundesleitung und die Bundesangestellten solle der Text des Leitbilds „maßgeblich“ sein. Für die Gemeinden habe der Text „prägende Wirkung“. Man gehe von der Zustimmung der allermeisten Gemeinden aus. Aber: „Bei Abweichungen, und das ist ein wichtiger Zusatz, müssen wir im Einzelfall damit leben“, so Hörsting.
Verschiedene Erkentnisse
Im Klartext bedeutet dies, dass Gemeinden, die eine theologisch-konservative Lesart nicht mittragen wollen, nicht aus dem Bund ausscheiden müssten. In diesem Zusammenhang hatte das Impulspapier „Geistliche Gemeinschaft für mehr lebendige Gemeinden“ der erweiterten Bundesleitung im Vorfeld des Bundestags für Aufregung gesorgt. In der ersten Version des Papiers hatte es geheißen:
„Wenn Gemeinden hier einen anderen Weg wählen, markiert das aus unserer Sicht eine Störung der Balance aus Gemeinsamkeit und Vielfalt und eine Belastung der ‚Lebens- und Dienstgemeinschaft‘, die auf Dauer in der Regel nicht anders als durch ein Weitergehen auf getrennten Wegen aufgelöst werden kann.“
Die FeG-Bundesleitung überarbeitete das Papier als Antwort auf die Kritik. Theologisch gingen die Meinungen auf dem Bundestag auseinander. Sowohl ein für alle Gemeinden „verbindliches“ konservatives Leitbild wurden gefordert, als auch eine Entschärfung. Auch das Wort „Leitbild“ selbst habe in der Kritik gestanden, heißt es. Einige Mitglieder des Bundestags sahen darin die Selbstständigkeit der Ortsgemeinden in Gefahr. Andere unterstützten den theologisch-konservativen Kurs der Bundesleitung. Am Ende stand dann der gemeinsame Beschluss, den Gesprächsprozess weiterzuführen.
Die Spannung, mit der sich der Bund im anstehenden Gesprächsprozess und darüber hinaus konfrontiert sieht, hat die Bundesleitung selbst auf den Punkt gebracht: „Kann es uns gelingen, einander zu verstehen und verschiedene Erkenntnisse [zu gelebter Homosexualität und ggf. auch anderer Formen sexueller Identität] als biblisch begründet zu achten?“
Der Bundestag ist das oberste Entscheidungsorgan des Bundes FeG und hat rund 350 stimmberechtigte Mitglieder. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR wurde 1874 gegründet und besteht aus mehr als 500 selbstständigen Ortsgemeinden mit insgesamt knapp 43 000 Mitgliedern. Er ist Teil der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist Witten. Präses ist seit 2008 Ansgar Hörsting.