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Gender*Innen drehen durch: Anrede „Damen und Herren“ jetzt angeblich verfassungswidrig


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Rolf

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Gender*Innen drehen durch: Anrede „Damen und Herren“ jetzt angeblich verfassungswidrig

 

 

 

 

21. 12. 2021
 

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Dass der Genderwahn offensichtlich schwer geistesgestörten Hirnen entspringt, ist Leuten klar, die noch geradeaus denken können. Nun ist es so, dass es immer schon Verrückte gab, nur waren diese Armen im Geiste meist in Irrenhäusern oder psychiatrischen Anstalten untergebracht. In unserer dekadenten Gesellschaft (in der mittlerweile jeder Wahnsinn möglich ist) jedoch, können diese Leute in ihrem Wahn nicht nur ungehindert Normaldenkende belästigen, sondern den ganzen Irrsinn auf Kosten der Steuerzahler*Innen (m,w,d) der Allgemeinheit aufzwingen. So werden Mitarbeiter*Innen (m,w,d) von Behörden bereits gezwungen, die deutsche Sprache zu vergewaltigen.
 

Das jüngste Beispiel dieser krankhaften Entwicklung ereilt und aus Hannover, der „Gender-Hauptstadt“ Deutschlands, wie 

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 es treffenden formuliert.

HANNOVER: Aus einem 123 (!) Seiten langen Gutachten ergibt sich aus dem Grundgesetz die PFLICHT für staatliche Stellen, seine sogenannte „gendergerechte Sprache“ zu verwenden. Verfasserin des Elaborates ist Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. Auftraggeber für das Machwerk ist die Stadt Hannover. Niedersachsens Landeshauptstadt hatte vor drei Jahren die „Gendersprache“ (etwa: „Bürger*innen“ statt Bürger und „Wählende“ statt Wähler) für die Verwaltung verpflichtend eingeführt – unter großem Protest. Jetzt liefert das Gutachten eine Begründung dafür endlich nach.

 

Begründung: Lembke sieht in der Anrede eine Diskriminierung:

 

„Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt die Heilsbringerin für Personen, die nicht wissen ob sie ein Männchen oder ein Weibchen sind. Oder zu den restlichen 52 Geschlechtern gehören.

 

Laut Lembke sei die Verwendung des Gender-Sterns im Rahmen einer geschlechtergerechten Amtssprache „kein Fehler“. Vielmehr sei diese Amtssprache inklusive Gender-Stern die „(überfällige) Verwirklichung zentraler Anforderungen an verfassungskonformes Verwaltungshandeln“.

 

Es gehe um das Grundrecht auf Gleichberechtigung und das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung, so BILD und dort erläutert Lembke ihr Gutachten wenn sie sagt:

 

„Seit ungefähr 30 Jahren ist in Deutschland die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern Pflicht, auch wenn die Verwaltung sich häufig nicht daran hält. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten ‚Dritten Option‘ 2017 ist das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung so zu verstehen, dass neben Frauen auch Inter*, Trans* und non-binäre Personen nicht diskriminiert werden dürfen.“

Genauso fortschrittlich sind seit einiger Zeit auch verschiedene Fluglinien, die die Anrede „Damen und Herren“ bei Durchsagen nicht mehr verwenden (dürfen).


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