Debatte um Beichtsiegel auch hierzulande
Veröffentlicht: 22. Oktober 2021 | Autor:
In Frankreich ist im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen eine Debatte um das Beichtgeheimnis entfacht worden. Der Priester und Rechtsexperte Oliver Rothe hält eine Aufweichung des Beichtsiegels durch den deutschen Staat für ausgeschlossen.
Das Beichtgeheimnis sei „integraler Bestandteil des Grundgesetzes“, erklärte er gegenüber dem Münsteraner Portal kirche-und-leben.de.
„Der Staat schützt das sogenannte Beichtsiegel insbesondere durch das Zeugnisverweigerungsrecht des Priesters.“ – Diesen Schutz habe der Staat vertraglich gegenüber dem Vatikan zugesichert – eine Verpflichtung, die er nicht einseitig auflösen könne.
Das Zeugnisverweigerungsrecht leite sich aus dem Recht auf private Lebensgestaltung sowie aus dem Recht auf freie Religionsausübung ab.
Ein Eingriff in diese Grundrechte sei unverhältnismäßig – außer wenn nachgewiesen würde, dass ein lockereres Beichtsiegel Kindesmissbrauch verhindern würde. Wenn Priester jedoch das in der Beichte erlangte Wissen weitergeben müssten, dann würden weder Täter noch Opfer das Beichtgespräch suchen.
Zudem „entfiele dadurch die einzigartige Möglichkeit des Priesters, sich in einem Beichtgespräch dafür einzusetzen, dass der Täter sich den Ermittlungsbehörden stellt.“ – Statt das Beichtsiegel auszuhöhlen, müsse die Kirche effektive Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt durch Priester ergreifen.
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Foto: Felizitas Küble