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Bundestag: Opposition fordert zügige Ablösung der Staatsleistungen


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Rolf

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Bundestag: Opposition fordert zügige Ablösung der Staatsleistungen

06.11.2020

csm_geldscheine_euro_715_pixabay16_0e144In der Vergangen wurde immer wieder über die Ablösung der Staatsleistungen debattiert. Symbolfoto: pixabay.com

 

 

Berlin (idea) – Nach Ansicht der Opposition im Deutschen Bundestag ist es höchste Zeit, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen abzulösen. Das erklärten Redner der Fraktionen von FDP, Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD in einer Debatte am 5. November. Anlass war die Aussprache über einen gemeinsamen Entwurf von FDP, Linken und Grünen für ein sogenanntes „Grundsätzegesetz“ zur Ablösung der Staatsleistungen.

 

Hintergrund: Derzeit zahlen die Bundesländer jährlich etwa 550 Millionen Euro an die evangelischen Landeskirchen sowie die römisch-katholischen (Erz-)Bistümer. Die Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals wurden Kirchen und Klöster im Rahmen der Säkularisierung enteignet. Als Ausgleich sprang der Staat später mit regelmäßigen Entschädigungszahlungen ein.

 

Nach dem Entwurf von FDP, Grünen und Linken sollen die Kirchen eine Ablösezahlung in Höhe des 18,6-fachen Wertes der im Jahr 2020 gezahlten Staatsleistungen erhalten. Wie diese Ablöse genau aussieht, ist Ländersache.

 

Der Gesetzentwurf gibt lediglich einen zeitlichen Rahmen vor: Fünf Jahre haben die Länder Zeit, eigene Gesetze zu erlassen, die Ablöse soll innerhalb von 20 Jahren abgeschlossen sein.

 

FDP, Linke und Grüne: Lasten aus längst vergangenen Zeiten

 

In der Debatte sagte der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Benjamin Strasser (Ravensburg), der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen bestehe bereits seit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919. Man könne den Steuerzahlern von heute nicht mehr zumuten, „Lasten aus längst vergangenen Zeiten zu tragen“. Das gelte vor allem für Menschen, die aus der Kirche ausgetreten seien, diese durch die Staatsleistungen als Steuerzahler aber „über Umwege“ weiter mitfinanzierten. Der gemeinsame Gesetzentwurf enthalte ein „faires Angebot“ an die Kirchen.

 

Nach den Worten der religionspolitischen Sprecherin der Linken, Christine Buchholz (Offenbach), ist der Entwurf für ihre Partei ein Kompromiss. Eigentlich vertrete sie die Meinung, dass die Zahlungen an die Kirchen deutlich geringer ausfallen müssten.

 

Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz (Mölln), sagte, die Ablösung sei auch geboten, um die finanzielle Abhängigkeit der Kirchen vom Staat zu verringern.

 

AfD: Kirche sollte sich auf Verkündigung und Seelsorge konzentrieren

 

Der religionspolitische Sprecher der AfD, Volker Münz (Göppingen), sagte, die Kirchen nutzten ihre gute Finanzausstattung für „Dinge, die mit Kirche gar nichts zu tun haben“. So leiste sich die EKD „ein Genderinstitut und ein Schiff auf dem Mittelmeer, das Migranten nach Europa bringt“. Darüber hinaus mischten sich die Amtskirchen stark in die Politik ein. Eine Konzentration auf ihre eigentlichen Aufgaben Verkündigung und Seelsorge wäre „zum Vorteil für die Gläubigen“, so Münz. Seine Partei hat einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, nach dem die Zahlungen der Bundesländer noch bis 2026 geleistet und dann eingestellt werden sollen. Das entspreche einer Summe von rund drei Milliarden Euro und gebe den Kirchen hinreichend Planungssicherheit. Der Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen werde die Bundesländer dagegen rund zehn Milliarden Euro kosten. Das sei angesichts ihrer angespannten Haushaltslage überzogen.

 

CDU/CSU und SPD: Mehr Mitsprache für die Länder

 

Der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe (Neuss), erklärte, die Staatsleistungen seien keine Privilegien der Kirchen, sondern eine Entschädigung für Enteignungen in der Vergangenheit. Der Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen sei eine gute Grundlage für weitere Beratungen. Letztlich müsse das Gesetz den Ländern aber größere Spielräume für die Höhe und den Zeitraum der Zahlungen lassen.

 

Der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci (Wiesloch), sagte, die Kirchen erbrächten auch große Leistungen an den Staat. „Wir haben ganz konkret zu danken für jede Stunde Singen im Chor, für jede Stunde Besuchsdienst, häufig bei Menschen, die sonst überhaupt keine Ansprache mehr haben, und wir haben zu danken für ein Schiff, das auf dem Meer Leben rettet, wo die Staatsleistungen ein kompletter Ausfall sind.“ Die SPD-Fraktion werde einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der mehr Mitsprache für die Bundesländer vorsehen werde.

 

Heinig: Entwurf ist „eine sehr gute Grundlage“

 

Aus Sicht der Kirchen sei der Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen „eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit an einem Grundsätzegesetz“, erklärte der Leiter des kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig (Göttingen), auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. „Im Detail“ könne er noch verbessert werden, aber er balanciere die Interessen der Kirchen und der Bundesländer „schon sehr gut aus“. Der Gesetzentwurf der AfD sei dagegen „offensichtlich verfassungswidrig“.


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