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Jens Spahn oder die Vernichtung der Freiheit


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Rolf

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Von DR.PHIL.MEHRENS, AUTOR & PUBLIZIST

Der umtriebige Gesundheitsminister Jens Spahn ist auf dem besten Wege, als derjenige Politiker in die Geschichte der Bundesrepublik einzugehen, der bürgerliche Grundfreiheiten so effektiv und nachhaltig zertrümmert hat wie kein anderer vor ihm. Damit ist der CDU-Mann der Prototyp einer neuen Politikerkaste, die keine überzeitlichen Werte mehr kennt und deren einziges Motiv für politische Entscheidungen der Wille zur Macht ist.

Es war wieder eine gute Woche für Jens Spahn. Er konnte sich auch im trüben Dezember sonnen im Glanz weiterer erfolgreich vorgenommener politischer Weichenstellungen, die zwar nicht dem Wohle des deutschen Volkes dienen, sehr wohl aber dem eigenen Renommee als zupackender Minister. Da muss es nicht groß stören, dass ausgerechnet ein CDU-Minister den Grünen langsam, aber beharrlich den Rang als Verbotsweltmeister abläuft.

Der CDU-Aufsteiger repräsentiert eine neue Art von Politik, die sich in der Ära Merkel mit schwindelerregendem Tempo zur Staatsdoktrin gemausert hat und die mit der CDU Konrad Adenauers nicht mehr viel zu tun hat. Denn es ist eine Politik staatlicher Bevormundung und restriktiver Freiheitsbeschneidungen unter dem Vorwand des Dienstes für das Allgemeinwohl und damit das Gegenteil von dem, was das Grundgesetz will.

Mit hehren Zielen, die allen nützen, argumentieren repressive Staaten immer, wenn sie mit einer freien und selbstbestimmten Gesellschaft nicht (mehr) viel anfangen können.In Saudi-Arabien ist es der Islam, der vor Bürgerrechten rangiert, in China die allein selig machenden Weisheiten des Herrn Mao und in der guten alten SED-Diktatur waren es die von Marx, Engels und Lenin. Wer dachte, diese Zeiten seien vorbei, entdeckt dreißig Jahre nach dem Mauerfall ein Deutschland, in dem neuerdings der Staat immer öfter einfach viel besser weiß als seine beschränkten Bürger, was gut für sie ist.

Muttis Rundumsorglospaket versorgt alle mit dem, was sie zum Leben brauchen, und kassiert dafür fleißig Steuern und Gehirne ein. Der eifrigste Erfüllungsgehilfe dieser neuen deutschen Debilisierungs- und Deppenvermehrungsagenda ist Merkels Gesundheitsminister.

Beispiel 1: Verbot von Leiharbeit in der Pflegebranche oder: weg mit der Freizügigkeit!

Das von Spahn befürwortete Gesetz, das das Merkel-Kabinett mitträgt, ist ein illiberaler Regulierungseingriff aus Muttis feinem Schatzkästlein mit den vielen kleinen Handschellen und Fußfesseln: Um Pflegeberufe zu stärken, wird Leih- und Zeitarbeit in der Branche ein Riegel vorgeschoben. Kosten, die bei Leiharbeitskräften anfallen, sollen nicht länger von den Krankenkassen aufgefangen werden. Zum Vorteil der Arbeitnehmer? Tatsächlich sind viele in der Branche dankbar für ein Maximum an Flexibilität. Viele Engagements sind so kräftezehrend, dass der bequeme Wechsel in eine möglicherweise leichtere Tätigkeit, der bei Leiharbeitern Methode hat, willkommen ist.

Tatsächlich ist die Arbeitsbelastung in Zeitarbeit nicht selten geringer als bei einer Festanstellung, und das sogar bei besserer Bezahlung. „Kliniken und Pflegeheime müssen somit zwar mehr an die Zeitarbeitsfirmen zahlen als für eine bei ihnen direkt angestellte Pflegekraft. Dafür können sie aber das eigene Personal bei akutem Mangel, etwa wegen Krankheiten, entlasten und Ersatz flexibel einsetzen“, räumte sogar die „Junge Welt“ ein.

Spahns Beschränkung erschwert diesen raschen Wechsel nun. Für die Pflegekräfte erreicht er mit der Regelung nichts, denn in der Branche ist die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften so groß, dass, wer gut ausgebildet ist, sich die besten Arbeitgeber aussuchen kann. Niemand ist hier von langer Arbeitslosigkeit bedroht und wer eine Festanstellung wünscht, kann sich jederzeit von einer Pflegeeinrichtung abwerben lassen. Für viele ist die Leiharbeit also das Sprungbrett für eine Festanstellung. Dieses Brett sägt Spahn jetzt ab und schränkt die mit der Leiharbeit verbundene berufliche Freizügigkeit ohne Not ein. Außerdem schwächt er Zeitarbeitsfirmen, die mit zur niedrigen Arbeitslosenquote beitragen.

Beispiel 2: Verbot der Konversionstherapie oder: weg mit der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit!

Gegen die Delegitimierung des als „Homo-Umpolung“ unsachgemäß diskreditierten Therapieangebots, bei der zudem die persönliche Befangenheit des homosexuellen Ministers für ein ungutes Gefühl sorgt, gibt es wichtige Sachargumente: „Ein Teil der homosexuell empfindenden Menschen erlebt das eigene sexuelle Empfinden als nicht stimmig, nicht zu ihnen passend“, geben die Christen für Deutschland – Bündnis C zu bedenken, die sich für den Erhalt des Therapieangebots einsetzen, „auch dann, wenn das Umfeld homosexuelle Orientierungen und Beziehungsformen begrüßt. Angebote, die zu einer Akzeptanz der eigenen homosexuellen Orientierung verhelfen wollen, werden von diesen Menschen als nicht hilfreich erlebt, da sie nicht ihren inneren Wünschen und Sehnsüchten entsprechen.“

Man kann das Anti-Konversionstherapie-Gesetz gut finden oder schlecht, aber eines ist unbestreitbar: Mit ihm wird dem mündigen deutschen Bürger eine Freiheit, nämlich die zu einer Behandlung seiner Wahl, geraubt, die er vor Spahn noch hatte. Ideologen können das gut finden, Liberale nicht. Das Gesetzesvorhaben ist einer totalitären Diktatur wesentlich würdiger als einer liberalen Demokratie. Denn die Politik maßt sich ein Urteil darüber an, was ein junger Mensch über eine Orientierung, die ihm Unbehagen bereitet, zu denken hat. Wer sich für eine Konversionstherapie entscheidet, ist, ob 16, 18 oder 20 Jahre alt, kein Kind mehr, sondern ein junger Mensch, der so nicht fühlen will, wie er fühlt. Ihm das Recht zu nehmen, sich für ein Therapieangebot zu entscheiden, das diesem Unbehagen Rechnung trägt, ist ein Eingriff in sehr persönliche Freiheitsrechte und ein Angriff auf die im Grundgesetz garantierte Gewissensfreiheit. Es wird in letzter Zeit viel von Angriffen auf Freiheit und Demokratie gesprochen: Hier ist ein solcher Angriff Gesetz geworden.

Beispiel 3: Impfpflicht oder: weg mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Spahn plädiert wie seine Kollegin aus dem Familienministerium Franziska Giffey (SPD) für verpflichtende Masern-Impfungen bei Kindergarten- und Schulkindern. Bis heute ist es dem Bundesgesundheitsministerium jedoch nicht gelungen, die einfache Logiklücke zu stopfen, wie das mit der Schulpflicht vereinbar sein soll und wieso nicht gegen Masern geimpfte Kinder die Gesundheit der geimpften gefährden und deshalb von Schulen und Kindertagesstätten ferngehalten werden sollen.

Worin besteht die Gefahr für ein angeblich gegen Masern geimpftes Kind, wenn es mit einem nicht geimpften in Berührung kommt? Es stellt sich auch die Frage, wie Deutschlands Kinder eigentlich in den letzten fünfzig Jahren ohne Masernimpfpflicht über die Runden gekommen sind. Hätten die Deutschen nicht längst von einer Pest- und Cholera-ähnlichen Epidemie hingerafft worden sein müssen?

„Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten“,

lautet das Urteil eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Winter 2016. Es rät zu einer Abwägung und zur vergleichenden Bewertung verschiedener Krankheiten. Bei geringem Risiko ist ein genereller Impfzwang als unverhältnismäßiger Eingriff in die genannten Grundrechte verfassungsrechtlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu rechtfertigen! Spahns Vorstoß in Sachen Masernimpfung zeugt davon, wie wenig ihn diese Bedenken beeindrucken. Die Vermutung drängt sich auf, dass es dem Minister weniger um das Wohl von Kindern und Familien geht, wie er werbewirksam vorgibt, als um das der Pharmabranche, für die flächendeckende Masern-Impfungen gewaltige Profite bedeuten. Ganz offensichtlich ist das Impfpflicht-Theater vor allem das Ergebnis erfolgreichen Antichambrierens von Chemie- und Pharma-Lobbyisten bei einem verhältnismäßig jungen und daher leicht zu beeindruckenden Minister.

Beispiel 4: Widerspruchslösung bei der Organspende oder: weg mit der Menschenwürde!

Der Plan, ungeachtet einer klaren Willensäußerung des Betroffenen und ohne Widerspruchsrecht ihrer Angehörigen Verstorbene auszuweiden und auszuplündern, um damit die Zahl der Organtransplantationen (und damit die Umsätze von Kliniken) zu erhöhen, ist sicherlich der irritierendste, verstörendste und sittlich verabscheuungswürdigste Vorstoß des Ministers. Er macht auf besonders eindringliche Weise deutlich, welcher fundamentale Mangel an Respekt vor Bürger- und Individualrechten zum Wesenskern dieses Ministers gehört.

Man mag sich kaum vorstellen, in welche unheilvolle Richtung ein Staat langfristig abdriften muss, der derart fundamentale Einschnitte in das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht des Individuums überhaupt nur in Erwägung zieht.

Unweigerlich muss man an die Volksrepublik China denken, in der Hinrichtungsopfer als unfreiwillige Organspender automatisch auch Opfer einer staatlich sanktionierten Leichenfledderei sind. Das Zukunftsszenario, das Margaret Atwood in ihrem Roman „Der Report der Magd“ als böses Menetekel an die Wand malt, als Verfilmung derzeit eine der angesagtesten Streaming-Serien, ist womöglich gar nicht so dystopisch und realitätsfern, wie es auf den ersten Blick scheint: Darin sind Frauen zu Gebärmaschinen degradiert und haben jedes Recht auf körperliche Selbstbestimmung verloren. Eine faschistoide Öko-Diktatur kontrolliert mit ihren allgegenwärtigen Überwachungsorganen sämtliche Lebensbereiche der Unterjochten.

Jedes totalitäre Regime hat mal klein angefangen. Es sind skrupellose Parteikarrieristen und Verbotsapostel wie Jens Spahn, die ethische Normen und bewährte Traditionen für überkommene Relikte einer zu überwindenden rückschrittlichen Ära halten, auf die solche Systeme bei ihrem Feldzug gegen Individualismus und Freiheitswillen angewiesen sind. Menschen, die für einen steilen Aufstieg innerhalb des administrativen Apparats ihre eigene Großmutter opfern würden – vorausgesetzt, deren Organe sind noch brauchbar.

 


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