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Der staatliche Kindesentzug nimmt überhand


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4 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Der staatliche Kindesentzug nimmt überhand

 

 

 

 

Veröffentlicht: 19. November 2019 | Autor:

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Von Birgit Kelle

 

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Stellen Sie sich vor, Sie sind als Mutter überfordert, vielleicht auch alleinerziehend und wenden sich in der Situation ans Jugendamt mit der Bitte um Hilfe. Eigentlich vorbildlich, sollte man meinen.

 

Viele Menschen bitten nie um Hilfe, sind z. B. zu stolz, und kommen oft dann erst an, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist.

 

Stellen Sie sich aber vor, anstatt dass man Ihnen hilft, stehen sie am Ende alleine da, denn das Jugendamt hat Ihnen die Kinder weggenommen und sie in ein Heim gesteckt, weil man Sie als Mutter für unfähig hält.

 

Das ist keine Ausnahme, sondern häufig der Fall, das berichtet ausgerechnet die linke Zeitung TAZ  unter Berufung auf den Hamburger Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer, der eine kleine Studie über Kindesentziehungen durch den Staat erstellt hat. Anlass waren zahlreiche Betroffene, aber auch staatiche Mitarbeiter, die sich an ihn gewandt haben. 

 

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Zitat: „Eine Auswertung von 42 Fallverläufen aus sechs Bundesländern von 2014 bis 2019 weist nach, dass Alleinerziehenden die schulpflichtigen Kinder weggenommen wurden, ohne dass es Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung in den Familien gab. Der Grund war ein Verdacht auf zu enge Mutter-Kind-Bindungen.“  

 

Hammer hat repräsentative Fälle zusammengestellt, die Ergebnisse nennt er „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“.

Bei allen 39 Müttern ging die zuständige Fachkraft im Jugendamt von einer zu engen oder zu belasteten Mutter-Kind-Beziehung aus – ohne ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen, sondern aufgrund von eigenen Einschätzungen sowie von Nachbarn, Ex-Partnern und deren Eltern, die „durchweg extrem zu Lasten der Mütter ausfielen.

 

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Lesen Sie den ganzen Beitrag in der TAZ

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.

Was hier berichtet wird, ist nur ein Ausschnitt aus hunderten von Dramen. Nur zur Einordnung: Jedes Jahr nimmt der Staat bereits heute über 50.000 Kinder aus den Familien (Zahlen des Statistischen Bundesamtes) –  oft nur auf Verdacht. Das ist eine erschreckend hohe Zahl.

 

Es sind Nachrichten wie diese, die uns in der Haltung bestärken, dass es nicht noch weitere Zugriffsrechte des Staates auf Familien braucht, sondern weniger!

Wenn wir uns nicht verlassen können, dass der Staat helfen will, sondern uns der Kindesentzug droht, wenn ein Jugendamt der Meinung ist, dass wir eine zu enge Bindung zu unseren Kindern haben und das dem Kindeswohl gar schadet, dann ist der Staat nicht der Freund, sondern der Feind von Eltern und Familie.

Auch deswegen sagen wir: Keine Kinderrechte in die Verfassung. Es darf nicht sein, dass der Staat an Müttern und Vätern vorbei definiert, was gut für unsere Kinder ist.


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#2
Kranich

Kranich

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Da ich im Forum schon öfter Beiträge zum Thema "Kindesentzug" gelesen habe, die meinen Erfahrungen und meinem Wissen komplett widersprechen, möchte ich diese Mal etwas dazu schreiben.

Mich ärgert, wie ein eigentlich gutes Thema, nämlich die Überlegungen und Diskussionen zu Kinderrechten durch solche hanbüchene Aussagen untermauert werden. Deshalb geht es in meinem Beitrag auch nicht um den Themenbereich "Kinderrecht in die Verfassung - ja oder nein", sondern um den Bereich "Märchen zum Kindesentzug".

 

Ich arbeite in einer Schule in Bayern, in die Kinder gehen, die die sogenannte Jugendhilfe benötigen, d.h. wir arbeiten eng mit den betreffenden Jugendämtern zusammen und da ergibt sich für mich ein komplett anderes Bild:

 

1. Die Jugendämter sind - nach meiner nicht unerheblichen Erfahrung - unablässig darum bemüht, die Kinder so lange wie möglich in der Familie zu lassen.

 

Das hat verschiedene Gründe: zum einen ist völlig klar, dass Kids, die gegen ihren eigenen Willen und den Willen der Eltern in eine Jugendhilfeeinrichtung gebracht werden, extremen Widerstand leisten und man dann in der Regel keine sinnvollen Ergebnisse erreicht. Denn das Ziel ist letztlich immer eine Rückführung in die Familie!  Zum anderen ist ein Heimplatz schlicht und ergreifend sauteuer und außerdem gibt es nur sehr wenige gute Heim- und Wohngruppenplätze. Außerdem wird immer erst versucht eine Hilfe in die Familie zu geben, wie etwa einen Erziehungsbeistand oder eine Sozialpädagogische Familienhilfe, den direkten Weg von "keiner Hilfe" zu "Heimunterbringung" habe ich noch nie erlebt.

 

Selbst wenn die Familie bereits komplett dysfunktional sind und viel Gewalt und Lieblosigkeit herrscht, muss bei einem Kind erst eine sogenannte "Kindeswohlgefährdung" vorliegen und bis ein Jugendamt diese Gefährung sieht, müssen vorher drei bis vier andere Schritt abgelaufen worden sein, z.B. ein "Schutzplan", der mit den Eltern abgesprochen wird usw.

Meine Erfahrung ist, dass Kinder extrem vernachlässigt worden sein müssen oder mehrere Zusammentreffen mit der Polizei stattgefunden haben müssen  oder  es muss direkte, von mehreren Menschen beobachtete Gewalt muss stattgefunden haben, bis die Kinder gegen den Willen der Eltern aus der Familie geholt werden können.

 

Außerdem muss einem dauerhaften Kindesentzug durch das Jugendamt ein Gerichtsbeschluss!!! vorangehen, ein Entzug des Sorgerechts muss stattgefunden haben!! Da wir auch immer mal wieder daran mitarbeiten, ein solches Gerichtsverfahren in die Gänge zu bekommen, kann ich sagen: das dauert Monate, es wird ein Gerichtshelfer für die Familie eingesetzt, der sich mit allen Parteien auseinander setzt und selbst dann kann es passieren, dass Kinder weiter in der Familie gelassen werden, obwohl sie schon mit 12 jugendliche Intensivstraftäter sind.

 

2. In den ganzen vielen Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendämtern habe ich noch NIE davon gehört, dass Kinder weggenommen worden seien, weil eine zu enge Bindung zur Mutter besteht. In dem Artikel wird übrigens von "enger oder problematischer" Bindung gesprochen und ja, ich habe schon viele Familie erlebt, in denen es "problematische" Bindungen zwischen Mutter und Kind gibt. Bindungsstörungen nehmen in unserer Gesellschaft extrem zu, aber da geht es nicht um "zu enge" Bindung, sondern um Kinder, die keine sichere Bindung zu Bezugspersonen aufbauen konnten und deshalb starke Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Wen das interessiert, kann sich gerne mal mit "Bindungstheorie" beschäftigen, ein sehr interessanter psychologischer Ansatz.

 

3. Ja, in der Tat, es werden immer mehr Kinder aus den Familie genommen, aber das hat weniger damit zu tun, dass der Staat sich so viel anmaßt, sondern damit, dass wir in unserer Gesellschaft eine schlimme Entwicklung haben. Immer mehr Kinder werden emotional, körperlich und psychisch komplett vernachlässigt. Ganze Generationen geben die eigenen Traumata an die nächsten weiter, Kinder und Jugendliche entwickeln psychische Störungen, da schlackert man mit den Ohren und es ist eine irre herausfordernde Arbeit, hier etwas positives zu bewirken. Dabei den Jugendämtern und den Staat den schwarzen Peter zuzuschieben für ein Problem, das gesamtgesellschaftlich entstanden ist und sich mit ordentlicher Dynamik weiter entwickelt, finde ich absolut unangemessen.

 

Und dieses Thema dann wiederholt als Argument dafür zu verwenden, dass Kinderrechte nicht in die Verfassung sollen, also, da staune ich nur....


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#3
Rolf

Rolf

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Bei den Kinderrechten ins Grundgesetz geht es nicht um Kindesentziehung in der bisherigen Praxis. Es geht darum, dass der Staat versucht das Erziehungsrecht der Eltern auszuhebeln. Auch bei der Kindes Entziehung kann man es sich nicht so einfach machen. Ich kenne eine Familie persönlich, deren Tochter gegen den Willen der Eltern von Jugendamt und Polizei gewaltsam der Familie entrissen und in eine Psychiatrie verbracht wurde, weil das Mädchen sich weigerte, den Gender- Sexualkundeunterricht in der Schule weiter zu besuchen. Das Kind war durch diesen Unterricht massiv geschädigt worden, die Eltern brauchten unter Zuhilfenahme 10 Wochen, bis sie ihr Kind wiederbekamen. Die Familie ist nach diesen Erfahrungen ausgewandert. Mir sind jede Menge Vorfälle vor allem aus Nordrhein-Westfahlen bekannt, wo gerade in Bezug auf die Genderschweinereien massiv mit staatlicher Gewalt gegen Eltern vorgegangen wurde, die ihre Kinder vor dem zerstörerischen Unterricht bewahren wollten. Geldbußen und Zwanghaft wurde sogar gegen Eltern die zehn Kinder hatten, verhängt. Wenn die sog. "Kinderrechte" ins Grundgesetz aufgenommen werden, haben die Eltern keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen die staatliche Willkür linksradikaler Pädophiler zur Wehr zu setzen. Selbst Herr Scholz, der ja nun unbedingt SPD Vorsitzender werden will hat ja öffentlich bekundet, dass es SPD Forderung sei, die Hoheit über die Kinderbetten zu gewinnen. Dem muss man sich massiv entgegentreten und nicht für die Umsetzung plädieren, es sei denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse von Verfassungsrechtlern, Ärzten und Psychologen, die belegen dass die Kinder massiven psychischen Schaden erleiden sind egal. Man darf diese Parteien, die solche Forderungen erheben, einfach nicht mehr wählen.

 


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#4
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Hallo Kranich,
A. Die Jugendämter sind - nach meiner nicht unerheblichen Erfahrung - unablässig darum bemüht, die Kinder so lange wie möglich in der Familie zu lassen.
Diese Erfahrung  muß ich einem konkreten Fall  widersprechen.  Ich habe selbst miterlebt, dass das Jugendamt sofort  nach der Entbindung einer Mutter das Kind weggenommen hat, ohne Gerichtsbeschluß ! Das Jugendamt hat die damals 29 Jährigen Mutter "erpresst ." Entweder geht sie mit ihrem Sohn in ein Mutter Kind Haus oder sie darf das Kind nicht groß ziehen. Da die Mutter nach ihrem Kaiserschnitt vom Jugendamt regelrecht "überfallen" wurde, hat sie abgelehnt in ein Mutter Kind Haus zu gehen und sie hat ihren Sohn nie wieder gesehen.
B.).... bei einem Kind erst eine sogenannte "Kindeswohlgefährdung" vorliegen und bis ein Jugendamt diese Gefährung sieht, müssen vorher drei bis vier andere Schritt abgelaufen worden sein, z.B. ein "Schutzplan", der mit den Eltern abgesprochen wird usw.
c.) Außerdem muss einem dauerhaften Kindesentzug durch das Jugendamt ein Gerichtsbeschluss!!! vorangehen, ein Entzug des Sorgerechts muss stattgefunden haben!!
Das stimmt in dem konkreten Fall auch nicht. Man hat den Säugling sofort nach der  Entbindung in ein anderes Krankenhaus gebracht. Und dann den Säugling ein Jahr einer Pflegemutter gegeben und dann ohne Gerichtsbeschluß den Säugling dann einer Plegefamilie zugeführt, wo das Kind seit 6 Jahren untergebracht ist. Die leibliche Mutter und der Vater  durften seit 7 Jahren ihren Sohn nicht sehen. 3 Bilder von ihrem Sohn und ein Mappe über ihrem Sohn haben die Eltern vom Jugendamt bekommen.
Mich würde interesseiren wieviele Säuglinge von leiblichen Müttern in der BRD weggenommen wurden.
 


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#5
Kranich

Kranich

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Da ich das konkrete Beispiel nicht kenne, kann ich mich nicht dazu äußern.

Ja, auch ich kenne Frauen, deren Kinder sofort nach der Geburt in eine Pflegefamilie gegeben wurden, tja, und leider eben auch aus sehr gutem Grund. Wenn bspw. bereits drei Kinder völlig verwahrlost und mit Gewalterfahrungen aus der Familie genommen werden mussten, wird das vierte Kind möglichst schnell von der Mutter weggeholt. Auch eine schwere psychische Krankheit der Mutter kann ein sehr guter Grund sein, ein Kind der Situation nicht auszusetzen.

Allerdings, wie gesagt, nur mit Gerichtsurteil. Da ich mir vorstellen kann, dass du da voreingenommen bist, wenn du die Familie selber kennst, sollten wir uns darüber nicht weiter austauschen.


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