Mitteilung, 01. November 2019
Drei Gesetzesentwürfe für "Kinderrechte" vorgelegt
Jetzt aktiv werden
Guten Tag ,
es ist soweit! Die „Kinderrechte“-Arbeitsgruppe hat drei Vorschläge für eine Grundgesetzänderung vorgelegt. Mit schwerwiegenden Folgen für das Elternrecht. Jeder Bürger muss nun aktiv werden!
Vor wenigen Tagen präsentierte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Lambrecht (SPD) jetzt ihren konkreten Gesetzentwurf erarbeiten wird. für eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz, aus denen Bundesjustizministerin Christine
Bei allen drei Varianten springt sofort ins Auge: Die Eltern und die Familie kommen nicht vor. Die Kinder werden unabhängig von ihren Eltern und somit nicht als Teil der natürlichen Einheit der Familie betrachtet. Auf diese Weise kann sich der Staat problemlos zum Anwalt der Kindesinteressen erheben, den Gesetzestext nach eigenem Belieben interpretieren und so auch gegen den Willen der Eltern in das Familienleben eingreifen.
Mehr noch: Durch die gefährlichste Textvariante würden zusätzlich die bereits bestehende „Kinderrechte-Industrie“ enorm aufgebläht und flächendeckend vermeintliche „Kinderschutzbeauftragte“, Ombudsstellen etc. aus dem Boden sprießen. Ungerechtfertigte Inobhutnahmen von Kindern würden weiter ansteigen und neben dem großen Leid betroffener Eltern und Kinder dem blühenden Pflegefamilien-Markt weiteren Aufwind bescheren. Unter dem Vorwand, Kindern zu helfen, könnten staatliche Stellen Kinder und Eltern gegeneinander ausspielen und die gefährliche „Lufthoheit über den Kinderbetten“ vollenden.
Fazit: Wir akzeptieren keine dieser drei Varianten. Finger weg vom Grundgesetz!
Mit dieser Haltung stehen wir längst nicht mehr alleine: Birgit Kelle hat eine kritische der Entwürfe vorgelegt; die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel und der Familienbund der Katholiken haben sich jüngst klipp und klar gegen eine Grundgesetzänderung .
Steht das Elternrecht vor dem Aus? Wenn wir jetzt nicht aktiv werden, dann auf jeden Fall! Noch können wir die Entrechtung der Familien verhindern. Bitte Sie deshalb dringend Ihre Bundestagsabgeordneten im Wahlkreisbüro persönlich, telefonisch oder per E-Mail undmachen Sie ihnen klar, daß Sie ihre künftige Stimme nur einer Partei und einem Abgeordneten geben werden, der bei der Abstimmung „Kinderrechte“ im Grundgesetz abgelehnt hat!
Dafür haben wir einen kurzen produziert, einen entworfen und die dargelegt. Jetzt sind Sie am Zug.
Mit herzlichen Grüßen, Ihre
Hedwig von Beverfoerde