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Homo-Segnung: „Zwei Kirchen“ in Württemberg


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Rolf

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Homo-Segnung: „Zwei Kirchen“ in Württemberg

 

 

 

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Die württembergische Landessynode hatte die Segnungsgottesdienste am 23. März mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ermöglicht. Foto: unsplash.com

Stuttgart (idea) – Überwiegend mit Kritik und Ablehnung haben pietistische Gemeinschaften und Verbände in Württemberg auf die Einführung von Gottesdiensten zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partner in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg reagiert. Zum Hintergrund: Die württembergische Landessynode hatte die Segnungsgottesdienste am 23. März mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit ermöglicht. Auch einige Mitglieder der theologisch konservativen Synodalgruppe „Lebendige Gemeinde“ hatten dem Gesetz zugestimmt. Dem Beschluss zufolge können bis zu einem Viertel der Gemeinden eine solche Segnung anbieten. Sollten sich mehr Gemeinden dafür aussprechen, müsste die Synode erneut beraten. Drei Viertel der Mitglieder eines Kirchengemeinderats müssen einer solchen Segnung zustimmen. Gemeinden und Pfarrer, die aus theologischen Gründen praktizierte Homosexualität ablehnen und deshalb die Partnerschaft von Schwulen und Lesben nicht segnen wollen, werden nicht zu einer solchen Amtshandlung verpflichtet. Bisher war die kirchliche Begleitung homosexueller Partner nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Die Evangelische Nachrichtenagentur idea führte eine Umfrage bie pietistischen Verbänden durch.

 

Steffen Kern: Einheit beruht nicht auf Vielfalt der Auslegung

 

Der Vorsitzende des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Württemberg „Die Apis“, Steffen Kern (Walddorfhäslach bei Reutlingen), spricht von einem „Sieg kirchlicher Pragmatik über die innere Überzeugung vieler Synodaler und weithin auch über die theologische Stringenz“. Die Unzufriedenheit über den Entwurf sei groß, weil er „unvereinbare Haltungen und Schriftauslegungen“ zu vereinen suche: „Die neue Regelung ist eine Art Notordnung einer in Unordnung geratenen Kirche.“ Zwar sei „der Württemberger Weg bundesweit die konservativste Regelung“. Dennoch habe der Entwurf erhebliche Schwächen. „Es wird gegen den Schriftbefund ein öffentlicher Segnungsgottesdienst gleichgeschlechtlicher Paare eingeführt.“ Die Einheit der Kirche beruhe „nicht auf der Vielfalt der Auslegungen, sondern auf dem einen Wort Gottes“. Kern erinnerte an das Wort der ehemaligen Synodalpräsidentin Christel Hausding (Langenau bei Ulm), die von „zwei Kirchen unter einem Dach“ sprach. Kern warnte dennoch vor einer Verurteilung Andersdenkender: „Es ist schlicht falsch, wenn etwa im Blick auf die Synodalen der Lebendigen Gemeinde behauptet wird, die einen nähmen das Wort Gottes ernst, die anderen nicht.“ Für die Apis sagte Kern, dass sie weiterhin keine Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare durchführten. Christen, die aus der Landeskirche austräten, böten sie eine „geistliche Heimat“ an.

 

Liebenzell: „Brüder und Schwestern nicht verlassen“

 

Der Liebenzeller Gemeinschaftsverband drückte sein „Bedauern“ über die Entscheidung aus. Positiv bemerkte der Verband, dass „nicht wie in den allermeisten Landeskirchen der EKD die Möglichkeit einer gottesdienstlichen Segnung oder Trauung flächendeckend eingeführt“ wurde und dass „nicht der Ehe-Bund, sondern die Personen gesegnet“ würden. Das „Hauptdilemma“ des Beschlusses sei, dass „sich unterschiedliche Schriftverständnisse unvereinbar gegenüberstehen“. Auch der Liebenzeller Verband sprach von „zwei Kirchen unter einem Dach“. Die Frage des Austritts aus der Kirche müsse jedem Einzelnen überlassen bleiben. Der Vorstand vertrete die Meinung: „Wir möchten die Schwestern und Brüder nicht verlassen, die in dieser Kirche sind und bleiben und sich einsetzen für dieselben Ziele wie wir. Und davon gibt es viele.“ Dass der Beschluss mit Stimmen der „Lebendigen Gemeinde“ zustande kam, schmerze viele ihrer Unterstützer. „Und manche stellen Fragen im Blick auf die nächste Synodalwahl.“ Der Vorstand warb dennoch für eine weitere Unterstützung der Synodalgruppe, weil nur sie „eine weitergehende Entscheidung“ verhindert habe. Der Liebenzeller Gemeinschaftsverband führe selbst keine Segnungen homosexueller Partnerschaften durch.

 

Süddeutscher Verband: „Sorge“ über Uneinigkeit bei Konservativen

 

Der Süddeutsche Gemeinschaftsverband äußerte sich ähnlich. Man bedaure „sehr, dass nun unter einem Kirchendach sich zwei diametral widersprechende Positionen zu dieser Frage gleichberechtigt ihren Platz finden sollen. Es macht uns Sorge, dass selbst die Vertreter des pietistisch geprägten Gesprächskreises ‚Lebendige Gemeinde’ kein einheitliches Votum abgeben konnten.“ Der Süddeutsche Gemeinschaftsverband biete „auch den Menschen eine geistliche Heimat, die sich dem Beschluss nicht anschließen können und darin einen Verstoß gegen Bekenntnis und Wort Gottes sehen und die deshalb nun eine Kirchenmitgliedschaft nicht weiter verantworten können“. Zugleich wolle man „homosexuell empfindenden Menschen mit derselben Offenheit, Achtung und demselben Respekt begegnen, wie allen anderen Menschen auch“.

 

Parzany: Verhöhnung der Vernunft mündiger Christenmenschen

 

Der Vorsitzende des Netzwerks Bibel und Bekenntnis, Ulrich Parzany (Kassel), zeigte sich enttäuscht über das Abstimmungsverhalten der „Lebendigen Gemeinde“. Deren Vorsitzender Ralf Albrecht (Nagold) hatte gesagt, dass einige aus der Synodalgruppe dem Gesetz zugestimmt hätten, um „Ordnung herzustellen“. Andere hätten die Einheit der Kirche gefährdet gesehen. Zur Haltung der „Lebendigen Gemeinde“, andere Schriftauslegungen nicht anzuerkennen, sie aber zu „respektieren“, sagte Parzany: „Das verstehe, wer will.“ Er habe gehofft, „dass es wenigstens eine große Landeskirche geben könnte, in der die bibeltreue Basis sich gegen falsche Lehre in der Kirche durchsetzen“ könnte. „Diese Hoffnung müssen wir nun leider endgültig aufgeben.“ Die Formulierung im Gesetz, im Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung nicht das jeweilige Paar, sondern die einzelnen Partner zu segnen, sieht der Theologe kritisch: „Mir kommt dieser kirchenjuristische Trick wie eine Verhöhnung der Vernunft mündiger Christenmenschen vor.“ Parzany rief dazu auf, sich zu bibeltreuen Gemeinden zu halten. Wenn Christen von der Kirchenleitung nicht unterstützt und öffentlich angeprangert würden, müssten sie das „aushalten“. Verständnis habe er für alle, die der Landeskirche „enttäuscht den Rücken kehren“. Besonders wichtig seien jetzt die Vernetzung und die Unterstützung durch pietistische Verbände.

 

„Confessio“: Einheit der Kirche zerbrochen

 

In einer Erklärung im Namen der Pfarrerarbeitsgemeinschaft Confessio bezeichnete ihr Vorsitzender Tobias Eißler das Gesetz als „falsch“ und „vermessen“. Der „Bruch mit dem Bekenntnis durch die Einführung eines schriftwidrigen Schriftverständnisses und der Installation eines gottwidrigen Gottesdienstes durch die Zweidrittelmehrheit einer Synode“ sei „bekenntniswidrig, verfassungswidrig und damit nichtig“. Es gehe „nicht um die Frage, wie lange Pfarrern und Gemeinden anderer Ansicht noch Gewissensschutz eingeräumt wird, sondern wie die Gemeinde Jesu vor einer kirchenleitenden Synode geschützt wird, die irrt“. Die innere Einheit der Kirche sei mit dem Beschluss zerbrochen. „Wenn das, was von Gottes Wort her als falsche Lehre, Unordnung und Ärgernis zu beurteilen ist, zur Kirchenordnung gemacht wird, ist der innerkirchliche Friede nicht etwa bewahrt, sondern nachhaltig zerstört.“ Dass eine Segnung nicht dem jeweiligen Paar, sondern Einzelpersonen gelte, klinge „wie Spott auf die Wahrnehmung jedes mündigen Christenmenschen und jedes säkularen Bürgers mit gesundem Menschenverstand“.

 


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