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Württemberg erlaubt öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partner


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Rolf

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Synode: Württemberg erlaubt öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partner

 

 

 

Die württembergische Landessynode hat mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der Eheschließung künftig in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden können. Stuttgart (idea) – Gleichgeschlechtliche Partner können nach der Eheschließung künftig auch in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet werden. Das hat die Landessynode am 23. März in Stuttgart mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. 65 Synodale stimmten dafür, 23 dagegen und zwei enthielten sich. Bisher war die kirchliche Begleitung homosexueller Partner nur im Rahmen der Seelsorge möglich. Das Gesetz sieht einige Voraussetzungen vor. So müssen drei Viertel der Mitglieder eines Kirchengemeinderats und der ihm angehörenden Pfarrer eine öffentliche Segnung befürworten. Gemeinden und Pfarrer, die aus theologischen Gründen praktizierte Homosexualität ablehnen und deshalb die Partnerschaft von Schwulen und Lesben nicht segnen wollen, werden nicht zu solchen Amtshandlung verpflichtet. Die Segnung soll in einem Viertel aller württembergischen Kirchengemeinden möglich sein. Das Gesetz schließt außerdem Menschen des dritten Geschlechts ein, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören. Nach der württembergischen Entscheidung sind öffentliche Segnungs- oder Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Partner in 19 der 20 EKD-Mitgliedskirchen möglich. Nur die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe lehnt sie ab.
 

Rechtsausschuss: Ein Gesetz gegen Wildwuchs und Willkür

 

Ausschlaggebend für das Gesetz war die Erfahrung, dass sich manche Pfarrer und Gemeinden nicht an das bisherige Verbot gehalten haben. Mehr als 200 Geistliche hatten zudem schriftlich angekündigt, dass sie auf Wunsch Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Partner durchführen werden. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Prof. Christian Heckel (Sigmaringen), sagte bei der Einbringung des Gesetzes auf der Synode, dass die Segnungsbefürworter ihre Ansicht aus der Bibel ableiteten und alles andere nicht nur für rechtlich diskriminierend, sondern auch im biblischen Sinne für schriftwidrig hielten. Dem gegenüber stehe die Auffassung, dass die Bibel gleichgeschlechtliche Praktiken strikt ablehne und dass deshalb öffentliche Gottesdienste nicht zulässig seien. Dazu heißt es in der Präambel des neuen Gesetzes, dass beide Auslegungen der Heiligen Schrift zu respektieren seien und die kirchliche Einheit nicht infrage stellen dürften. Heckel zufolge hat die Synode für geordnete Verhältnisse zu sorgen anstatt Wildwuchs und Willkür zuzulassen. Ohne das Gesetz müsste die Kirchenleitung überlegen, „wie mit denen umzugehen ist, die ihrem Gewissen mehr gehorchen als den landeskirchlichen Gesetzen“. Weder das Auflösen von Kirchengemeinderäten noch Lehrzuchtverfahren oder gar „Wegschauen, um den Schaden gering zu halten“, seien angemessene Reaktionen, so Heckel.
 

Gesprächskreis „Offene Kirche“ kämpft weiter für „Trauung für alle“

 

Der Abstimmung war eine mehrstündige Aussprache vorausgegangen. Landesbischof Frank Otfried July appellierte an die Synode, dem Gesetz zuzustimmen. Professor Jürgen Kampmann, von der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entsandtes Mitglied der Landessynode, nannte es „bitter, dass wir keine Einigkeit in der Lehre haben“. Man müsse jetzt mindestens dafür sorgen, dass der Unordnung gewehrt werde. Mitglieder des theologisch liberalen Gesprächskreises „Offenen Kirche“ beklagten, dass das Gesetz homosexuelle Menschen in ihrer Würde verletze, „weil sie nicht so angenommen werden, wie Gott sie geschaffen hat“, wie die Rechtsanwältin Marina Walz-Hildenbrand (Stuttgart) sagte. Sie könne der ausgrenzenden und diskriminierenden Regelung nicht zustimmen und kündigte weitere Schritte auf dem Weg zu einer „Trauung für alle“ an.

  Auch aus den Reihen der „Lebendigen Gemeinde“ stimmten einige dem Gesetz

 

zu Diese Ankündigung war für den Betriebswirt Michael Fritz (Ludwigsburg) von der theologisch konservativen „Lebendigen Gemeinde“ der Anlass, an der Hoffnung zu zweifeln, dass das Gesetz zur Ruhe in den Gemeinden beitragen werde. Vor allem in den Ballungsräumen werde es zu weiteren Ausgrenzungen konservativer Gruppen kommen. Für Pfarrer Philippus Maier (Albstadt bei Tübingen) bedeutet das Gesetz einen „Bruch gegenüber dem Wort der Heiligen Schrift und der Bekenntnistradition“. Er erwartet breiten Widerstand in der Landeskirche. Dagegen äußerte sich sein Fraktionskollege Thomas Wingert (Sulz/Nordschwarzwald) lobend. Es sei nicht „der denkbar beste aller Entwürfe“, aber „der einzige Konsensentwurf, den wir haben“. Es gebe keine theologischen Einwände. Der Vorsitzende der „Lebendigen Gemeinde“, Dekan Ralf Albrecht (Nagold/Nordschwarzwald), bat die Synode um Respekt für diejenigen, die aufgrund ihrer „biblischen Gewissensbindung“ nicht für das Gesetz stimmen könnten. Auf der anderen Seite sprach er sich dafür aus, die zu achten, denen der Entwurf nicht weit genug gehe.
 

Entscheidungen in „geschwisterlicher Einheit“ mittragen

 

Der Geschäftsführer der Vereinigung „ChristusBewegung Lebendige Gemeinde“ in Württemberg, Rainer Holweger, und ihr Vorsitzender Albrecht teilten am 23. März in einer Pressemitteilung mit, dass einige aus ihren Reihen dem Gesetz zugestimmt hätten, um „Ordnung herzustellen“, andere hätten die Einheit der Kirche gefährdet gesehen und etliche hätten den Vorschlag entschieden abgelehnt: „Der Gesprächskreis Lebendige Gemeinde trägt die jeweilige Entscheidung des anderen in geschwisterlicher Einheit und gegenseitigem Respekt mit.“ Dem Gesprächskreis sei es zu verdanken, dass es keine landesweit eingeführte Gottesdienstagende zur kirchlichen Segnung geben werde und somit der volle Gewissensschutz für Pfarrer sowie andere Berufsgruppen bestehen bleibe, die eine öffentliche kirchliche Segnung nicht mit ihrem biblisch gebundenen Gewissen vereinbaren könnten. Zudem müssten sich Gemeinden nicht von sich aus mit dieser Frage befassen, sondern die Kirchenleitung werde initiativ. Zur Synodalgruppe Lebendige Gemeinde gehören aktuell 43 der 98 Synodalen.


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