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Kirchenvertreter: Der Ramadan gehört zu Deutschland


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Rolf

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Kirchenvertreter: Der Ramadan gehört zu Deutschland

 

 

 

 

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Der Fastenmonat der Muslime findet vom 16. Mai bis 14. Juni statt. Foto: pixabay.com

Darmstadt/Kassel (idea) – Zum islamischen Fastenmonat Ramadan haben der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung (Darmstadt), und der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein (Kassel), „herzliche Segenswünsche“ an die muslimischen Gemeinschaften und Kulturzentren in Hessen überbracht. Der Ramadan beginnt in diesem Jahr am 16. Mai und endet am 14. Juni. In ihrem Brief würdigen sie, dass der „Ramadan inzwischen auch zu Deutschland gehört“. Das Land stehe vor „problematischen Entwicklungen“. Die „befremdliche Diskussion“, ob Muslime dazugehörten oder nicht, bringe die Integration nicht voran.

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EKD-Ratsvorsitzender: Religiöse Gegensätze akzeptieren

 

Der EKD-Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München), wünscht den Muslimen in seiner Grußbotschaft „eine friedliche und versöhnliche Zeit“. Er bedauere, dass dies in Deutschland keine Selbstverständlichkeit sei. „Menschen misstrauen einander, respektieren sich nicht in ihrer religiösen Unterschiedlichkeit, grenzen einander aus“ schreibt Bedford-Strohm. Um „religiöse Pluralität“ einzuüben, brauche es „hoffende Menschen, die miteinander im Gespräch bleiben und andere an einen Tisch einladen“.

 

Nordkirche: Dank für das gewachsene Miteinander

 

Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Gerhard Ulrich (Schwerin), dankte den muslimischen Geistlichen für das „über viele Jahre“ gewachsene „Miteinander gemeinsamer Überzeugungen und Verantwortung“. „Das Klima der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ist rauer geworden.“ Daher sei es heute eine besonders wichtige Herausforderung, „am gesellschaftlichen Konsens“ zu arbeiten. Man solle „aus den Quellen unseres jeweiligen Glaubens heraus für das Wohl aller eintreten“. Der Ramadan als Fastenmonat gilt im Islam als Gebot Gottes und ist eine der fünf Glaubenssäulen. Seine Dauer richtet sich nach dem Mondkalender. Den Muslimen ist in dieser Fastenzeit verboten, zwischen Sonnenaufgang und Untergang zu essen, zu trinken, zu rauchen und Geschlechtsverkehr zu haben. Kinder, alte oder kranke Menschen und Schwangere sind von diesen Verboten befreit. Von den weltweit etwa einer Milliarde Muslimen leben gut fünf Millionen in Deutschland.


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