Homo-Ehe nicht mit Grundgesetz vereinbar
Veröffentlicht: 22. April 2018 | Autor:
Die „Ehe für alle“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Meinung vertrat der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Berlin.
In seinem Vortrag sagte der Verfassungsrechtler, der Gesetzgeber habe „nicht die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe beliebig oder nach den gerade in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten“.
Er sei durch Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet, die „wesentlichen Strukturprinzipien“ der Ehe zu erhalten. Dazu gehöre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner.
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